Abwrackprämie wurde abgelehnt

Guten Tag!
Mein Antrag auf Gewährung der Umweltprämie wurde mit folgender Begründung abgelehnt:

Zitat:

Gemäß Punkt 4.3 der Richtlinie darf das Neufahrzeug vor der Zulassung auf den Antragsteller nur einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen). Diese Voraussetzung ist in Ihrem Fall nicht gegeben.

Bei der Begründung war das Wort "einmalig" unterstrichen, weshalb ich davon ausgehe das hier das Problem liegt. Im Fahrzeugbrief des Jahreswagens steht jedoch nur 1 Name: "Speer Consulting Services" aus Heidelberg. Somit war es bisher nur einmal zugelassen. Gekauft wurde der Wagen übrigens nicht direkt bei Speer, sondern bei einem Kfz-Händler.

Gruß
Michael

PS: Inzwischen weiss ich auch, dass die Firma "Speer Consulting Services" nicht gerade seriös sein soll. Mir geht es jedoch nun darum, zu erfahren, warum die Prämie abgelehnt wurde.

Beste Antwort im Thema

In einen anderen Thread wurde schon mal von jemanden daraufhingewiesen, dass es bei Reimporten Probleme mit der Abwrackprämie geben kann, aber das wurde sofort als Quatsch und Panikmachen von deutschen Händlern verurteilt.

So wie dem TE hier wird es aber noch unzähligen anderen ergehen:
Die Speer Consulting ist wohl eine Firma, die Reimporte kurz auf sich anmeldet, um diesen deutsche Fahrzeugpapiere zu verschaffen und ggfl. die Schadstoffklasse gleich umzuschlüsseln, sodass es der Käufer bei der Anmeldung einfacher hat.
Dies geschieht in riesigen Stückzahlen, siehe auch andere Threads zum Thema Speer.

Diese Fahrzeuge sind oft aus zwei Gründen nicht prämienfähig:
1.: Oft handelt es sich um junge Gebraucht-/Mietwagen aus dem Ausland, die schon einen ausländischen Haltereintrag haben und durch Speer den zweiten bekommen => das war´s.

2.: Selbst wenn das Fahrzeug noch keinen Haltereintrag hat, dürfte Speer als Consultingunternehmen, also reiner Dienstleister für die Fahrzeuganmeldung, vom Bafa nicht als Autohaus, Autovermietung oder Leasinggesellschaft anerkannt werden und somit erfüllt ein Fahrzeug mit diesem Haltereintrag auch nicht die Kriterien für Jahres- Vorführ oder Werksangehörigenwagen. Mit diesem Haltereintrag sind das ganz normale Gebrauchtwagen.

Ich befürchte, dass hier noch etliche andere Käufer eine böse Überraschung erleben werden.

142 weitere Antworten
142 Antworten

Klagen werden von den Gerichten schon vor Klageerhebung abgeschmettert werden, da die Umweltverpestprämie von Grund auf nicht einklagbar ist.

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Klagen werden von den Gerichten schon vor Klageerhebung abgeschmettert werden, da die Umweltverpestprämie von Grund auf nicht einklagbar ist.

Dieser Sachverhalt ist zutreffend.

Die hier angedachten gerichtlichen Verfahren werden aber nicht eine Klage gegen die BAFA auf Auszahlung der staatlichen Prämie beinhalten, sondern  werden sich auf Schadenersatzforderungen gegen den Verkäufer beziehen. Die Erfolgsaussichten dieser Schadenersatzklagen schätze ich sehr gering ein.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von meehster


Klagen werden von den Gerichten schon vor Klageerhebung abgeschmettert werden, da die Umweltverpestprämie von Grund auf nicht einklagbar ist.
Dieser Sachverhalt ist zutreffend.
Die hier angedachten gerichtlichen Verfahren werden aber nicht eine Klage gegen die BAFA auf Auszahlung der staatlichen Prämie beinhalten, sondern  werden sich auf Schadenersatzforderungen gegen den Verkäufer beziehen. Die Erfolgsaussichten dieser Schadenersatzklagen schätze ich sehr gering ein.

O.

Hallo,

ich denke, da kann (und sollte man!) vorsorgen: Ich habe heute unterschrieben und in meinem Kaufvertrag bzw. der "Verbindlichen Bestellung" für den EU-Neuwagen heißt es (Zitat) "... (der Händler) sichert zu, dass das Fahrzeug ein prämienberechtigtes Neufahrzeug ohne vorherige Zulassung im Sinne der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen (siehe www.bafa.de) ist."
Sollte ich tatsächlich ein irgendwie schon mal in der EU tageszugelassenes Auto bekommen, dass nicht mehr prämienberechtigt ist, hätte ich ganz sicher beste Karten im Klagefalle. Aber genau deshalb erwarte ich, dass ich eben wirklich ein absolut neues Auto bekomme.
Viel kritischer finde ich das hier:

Ihr Antrag auf Reservierung der Umweltprämie wurde von uns entgegen genommen. Wir benötigen allerdings noch etwas Zeit, um Ihnen einen Bescheid zusenden zu können. Der Grund hierfür ist, dass nach der Antragszahl die ursprünglich zur Verfügung gestellten Finanzmittel von 1,5 Mrd. Euro bereits erschöpft sind. Das Förderprogramm soll jedoch fortgesetzt werden.

Die Bundesregierung bereitet die Fortsetzung des Förderprogramms mit Hochdruck vor. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung weiterer Fördermittel müssen im Rahmen des Parlamentarischen Verfahrens geschaffen werden. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.

Diese Sprüchlein bekommt man in der Bestätigung des Reservierungsantrages... Sollte das wirklich daneben gehen, sind wohl ungefähr 1500 € futsch! Also die Prämie abzüglich des Restwertes des Altautos. Da kann ich fast von Glück sprechen, daß ich erst in 5 Monaten mein Auto verschrotten lassen will. Bis dahin habe ich meine Formulare sicherlich und die Parlamentarier dürften bereits tätig geworden sein. Also kein Risiko, evtl. 2500 € zu verlieren...

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Dieser Sachverhalt ist zutreffend.
Die hier angedachten gerichtlichen Verfahren werden aber nicht eine Klage gegen die BAFA auf Auszahlung der staatlichen Prämie beinhalten, sondern  werden sich auf Schadenersatzforderungen gegen den Verkäufer beziehen. Die Erfolgsaussichten dieser Schadenersatzklagen schätze ich sehr gering ein.

O.

Hallo,

ich denke, da kann (und sollte man!) vorsorgen: Ich habe heute unterschrieben und in meinem Kaufvertrag bzw. der "Verbindlichen Bestellung" für den EU-Neuwagen heißt es (Zitat) "... (der Händler) sichert zu, dass das Fahrzeug ein prämienberechtigtes Neufahrzeug ohne vorherige Zulassung im Sinne der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen (siehe www.bafa.de) ist."
Sollte ich tatsächlich ein irgendwie schon mal in der EU tageszugelassenes Auto bekommen, dass nicht mehr prämienberechtigt ist, hätte ich ganz sicher beste Karten im Klagefalle. Aber genau deshalb erwarte ich, dass ich eben wirklich ein absolut neues Auto bekomme.
Viel kritischer finde ich das hier:

Ihr Antrag auf Reservierung der Umweltprämie wurde von uns entgegen genommen. Wir benötigen allerdings noch etwas Zeit, um Ihnen einen Bescheid zusenden zu können. Der Grund hierfür ist, dass nach der Antragszahl die ursprünglich zur Verfügung gestellten Finanzmittel von 1,5 Mrd. Euro bereits erschöpft sind. Das Förderprogramm soll jedoch fortgesetzt werden.
 
Die Bundesregierung bereitet die Fortsetzung des Förderprogramms mit Hochdruck vor. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung weiterer Fördermittel müssen im Rahmen des Parlamentarischen Verfahrens geschaffen werden. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.

Diese Sprüchlein bekommt man in der Bestätigung des Reservierungsantrages... Sollte das wirklich daneben gehen, sind wohl ungefähr 1500 € futsch! Also die Prämie abzüglich des Restwertes des Altautos. Da kann ich fast von Glück sprechen, daß ich erst in 5 Monaten mein Auto verschrotten lassen will. Bis dahin habe ich meine Formulare sicherlich und die Parlamentarier dürften bereits tätig geworden sein. Also kein Risiko, evtl. 2500 € zu verlieren...

Gruß Michael

Das Statement in Michaels Kaufvertrag ist glasklar. Ich vermute, dass die meisten nicht eine solche eindeutige Formulierung im Vertrag haben und daher vor Gericht keine Chance haben werden.

Die zweite Formulierung (in Kursivschrift) ist ein Witz und nur Papierverschwendung.
Zudem ist der Inhalt noch sachlich falsch.
Der Reservierungsantrag wird nicht vom Händler, sondern von BAFA entgegegenommen und nicht der Händler, sondern BAFA versendet den Bescheid.

Wird mit einem solchen Passus geklagt, freut sich der Anwalt, da er schnell Geld verdient hat und der Richter, weil er keine lange Begründung für die Klageabweisung schreiben muss.

O. 

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Die zweite Formulierung (in italian letter) ist ein Witz und nur Papierverschwendung.
Zudem ist der Inhalt noch sachlich falsch.
Der Reservierungsantrag wird nicht vom Händler, sondern von BAFA entgegegenommen und nicht der Händler, sondern BAFA versendet den Bescheid.

Wird mit einem solchen Passus geklagt, freut sich der Anwalt, da er schnell Geld verdient hat und der Richter, weil er keine lange Begründung für die Klageabweisung schreiben muss.

Das hast Du mißverstanden: Diese kursiv zitierten Sätze SIND von der BAFA! Wer zur Zeit die Prämie reserviert, bekommt das als Antwort!

Gruß Michael

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Die zweite Formulierung (in italian letter) ist ein Witz und nur Papierverschwendung.
Zudem ist der Inhalt noch sachlich falsch.
Der Reservierungsantrag wird nicht vom Händler, sondern von BAFA entgegegenommen und nicht der Händler, sondern BAFA versendet den Bescheid.

Wird mit einem solchen Passus geklagt, freut sich der Anwalt, da er schnell Geld verdient hat und der Richter, weil er keine lange Begründung für die Klageabweisung schreiben muss.

Das hast Du mißverstanden: Diese kursiv zitierten Sätze SIND von der BAFA! Wer zur Zeit die Prämie reserviert, bekommt das als Antwort!

Gruß Michael

Sorry, you`re right.

O.

Hallo Michaal,

mein Antrag wurde von der BAFA mit der gleichen Begründung abgelehnt.
Ich habe einen Jahreswagen gekauft. Der Händler hat mündlich die BAFA Bedingung für das Fahrzeug bestätigt. Antrag und Verschrottung habe ich selbst erledigt.

Kfz.-Brief:
Erstzulassung 28.03. 2008
Anzahl der Vorhalter: ein Strich

15.12.2008 Zulassung auf Intraserv GmbH & Co KG
Verkehrsamt Mainz

03.02.2009 Zulassung auf meinen Namen.

Der Pkw. hat 17000 km runter, wurde lt. Kaufvertrag als Mietwagen gefahren und ist ein Importfahrzeug aus der EU.

Ich gehöre zur reiferen Jugend (Baujahr 1932) und war der Meinung, wenn das Verkehrsamt Mainz bestätigt, dass es keinen Vorbesitzer gibt, wird alles seine Richtigkeit haben. Sicher laienhaft von mir.

Wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank für eventuelle Infos.

---Zitat BAFA---
Das Fahrzeug […]
• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die
Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen
Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine
herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine
Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
---Zitat BAFA---

Ist Intraserv eine der o.a. Firma?
Wurde der Wagen auch direkt von dieser Firma gekauft?
Wer war der Halter vor dem 15.12.08?
Was sagt die BAFA, außer der kurzen Begründung, warum es nicht geht?
Wer war denn nach deren Meinung der Vorbesitzer, wenn nicht Intraserv (falls dies ein Autohändler ist)?

Das Problem dürfte sein, dass Intraserv kein derartiges Unternehmen ist ...
... ausserdem muss doch bei Jahreswagen auch die Erklärung auf Seite 2 (dritter Punkt) ausgefüllt werden - das dürfte ja dann auch nicht geschehen sein, oder?

Das ist einfach ein Halter zuviel:

Erstzulassung 28.03. 2008 auf ???
Ummeldung 15.12.2008 auf Intraserv GmbH & Co KG
Ummeldung 03.02.2009 auf Käufer

Zitat:

Original geschrieben von 74Olli


---Zitat BAFA---
Das Fahrzeug […]
• darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die
Antragstellerin - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen
Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine
herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine
Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).
---Zitat BAFA---

Ist Intraserv eine der o.a. Firma?
Wurde der Wagen auch direkt von dieser Firma gekauft?
Wer war der Halter vor dem 15.12.08?
Was sagt die BAFA, außer der kurzen Begründung, warum es nicht geht?
Wer war denn nach deren Meinung der Vorbesitzer, wenn nicht Intraserv (falls dies ein Autohändler ist)?

Intraserv ist nach Branchenverzeichnis ein Kfz. Händler (hat keine Webseite, es geht niemand an das Telefon und ist nicht bei Telekom registriert).

Der Wagen wurde in einem Autohaus gekauft.

Die Begründung der BAFA lautet: Neuwagen darf nur einmal zugelassen sein.

Ein Vorbesitzer ist nicht genannt.

Zitat:

Original geschrieben von casablanca09


Die Begründung der BAFA lautet: Neuwagen darf nur einmal zugelassen sein.

Ja, genau das ist doch der Punkt:

Dein Auto war schon 2x zugelassen, nämlich am 28.03.2008 und am 15.12.2008.

Und damit gibt´s natürlich keine Prämie.

Vemrutlich hat das Dein Händler verpeilt.

...mal Theoretisch: wenn ich ein Auto beim Verwerter (abgebe) und mit der Entsorgungsbescheinigung das Auto abmelde und ich es mir danach doch anders Überlege, kann ich den Wagen ggf doch wieder Zulassen. Es würde ja auch keine Prämie beantragt, also müsste das doch gehen. Oder??

ich sehe eigentlich jetzt auf den 1. Blick nichts was dagegen spricht.

§14 und §15 FZV
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php

Zitat:

Original geschrieben von slavenmaster


...mal Theoretisch: wenn ich ein Auto beim Verwerter (abgebe) und mit der Entsorgungsbescheinigung das Auto abmelde und ich es mir danach doch anders Überlege, kann ich den Wagen ggf doch wieder Zulassen. Es würde ja auch keine Prämie beantragt, also müsste das doch gehen. Oder??

Ich gehe mal davon aus, dass der Verwerter sich strafbar machen würde, da er ja dafür unterschreibt, dass der Wagen nach der Vorgabe entsorgt wird. Deshalb wird er das Originalformular wieder zurückfordern und alles ist wieder in Butter...

Deine Antwort
Ähnliche Themen