Abwrackprämie halter- oder wagenbezogen ???

VW Golf 6 (1KA/B/C)

hi,
da man bei der hotline nict durchkommt, hier mal die frage:

weiss jemand, ob die abwrackprämie wagenbezogen oder halterbezogen gezahlt wird??? hab nämlich 2 alte wagen und würde ggf. 2 neue kaufen als privatkäufer und diese beiden dann auf mich auch zulassen. kann ich dann die prämie 2mal jeweils pro wagen beantragen??? im antrag steht dazu nix.....

 

danke

19 Antworten

Wenn du im Fahrzeugschein drin stehst als Halter, dann ist es richtig.
Kann man eigentlich auch von ausgehen...

Gruß
Lünebiker

Ich habe das Nachfolgende dazu gefunden, Punkt 11:

Link

Demnach soll das nicht funktionieren. Wer dort diese Fragen beantwortet hat, geht leider nicht aus dem Text hervor.

Gruß
traumzauber

hmm....ok da steht das so......aber lt nr.5 der richtlinie wird die prämie pro neuzugelassenem pkw gezahlt......das klingt doch dann so, als ob es geht......?!

Zitat:

Original geschrieben von mark105


hmm....ok da steht das so......aber lt nr.5 der richtlinie wird die prämie pro neuzugelassenem pkw gezahlt......das klingt doch dann so, als ob es geht......?!
[/quote schau mal hier unter 5

http://www.bafa.de/.../foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf

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ja die meinte ich.....und danach müsste es gehen!

Zitat:

Original geschrieben von mark105


ja die meinte ich.....und danach müsste es gehen!

dann such dir einen Händler, handel % raus und schreib in den Kaufvertrag das der Kauf nur im Zusammenhang mit gezahlter UP gültig ist 😁😁

Zitat:

Original geschrieben von mark105


hi,
da man bei der hotline nict durchkommt, hier mal die frage:

weiss jemand, ob die abwrackprämie wagenbezogen oder halterbezogen gezahlt wird??? hab nämlich 2 alte wagen und würde ggf. 2 neue kaufen als privatkäufer und diese beiden dann auf mich auch zulassen. kann ich dann die prämie 2mal jeweils pro wagen beantragen??? im antrag steht dazu nix.....

 

danke

Ich zitiere mal Punkt 2.2

- Antragsberechtigung und Zuwendungsempfänger/-in

... Zwischen dem Halter/der Halterin des Altfahrzeugs ... und der Person, auf die das
Neufahrzeug ... zugelassen wird, muss Personenidentität bestehen.

Wenn also beide alten und die beiden neuen Fahrzeuge jeweils auf die gleiche Person
zugelassen werden bekommt die Person auch 2 Mal die Förderung.

Also Halter und nicht Fahrzeugbezogen.

da wiedersprichst du dir doch oder??? erst sagst du, man kriegt es 2 mal und dann soll es halterbezogen sein........dh doch es würde jeder halter nur einmal die prämie kriegen....od hab ich da jetzt n denkfehler.....

Wüsste nicht warum es halterbezogen sein sollte. Wenn man genug alte Autos hat, um die Prämie mehrfach zu kriegen - den Staat wird es sicher nicht stören. Hauptsache, die Autos werden verkauft.

also grad gabs beim wdr ne fragestunde, wo ein rechtsanwalt fragen zur umweltprämie beantwortet hat und der meinte, es würde auch 2mal gehen.....also solang er recht hat, wäre es perfekt......

Zitat:

Original geschrieben von mark105


da wiedersprichst du dir doch oder??? erst sagst du, man kriegt es 2 mal und dann soll es halterbezogen sein........dh doch es würde jeder halter nur einmal die prämie kriegen....od hab ich da jetzt n denkfehler.....

Nö, nicht wiedersprochen, vielleicht etwas falsch ausgedrückt...

Das hatte ich geschrieben:

Wenn also beide alten und die beiden neuen Fahrzeuge jeweils auf die gleiche Person
zugelassen werden bekommt die Person auch 2 Mal die Förderung.

Du hast 2 Fahrzeuge.

Wenn BEIDE ALTEN Fahrzeuge auf DICH zugelassen waren und die BEIDEN NEUEN Fahrzeuge auch auf DICH zugelassen werden, dann bekommst DU auch 2 Mal die Förderung.

Mit Halterbezogen meinte ich, dass die Halter identisch sein müssen, egal wieviele Fahrzeuge.

Und wie ich das hier so schreibe dämmert mir, es ist beides.

Die Prämie wird pro Fahrzeug gezahlt, aber halt nur dann, wenn die Halter alt/neu identisch sind.

Und jetzt noch eine Verkomplizierung... 😉

Fahrzeug 1 & 2:

Halter - Alt = A / Halter - Neu = A : Prämie, ja

Fahrzeug 1 : Halter Alt = A / Halter - Neu = A : Prämie, ja
Fahrzeug 2 : Halter Alt = A / Halter - Neu = B : Prämie, nein (laut pdf Datei)

oder

Fahrzeug 1 : Halter Alt = A / Halter - Neu = A : Prämie, ja
Fahrzeug 2 : Halter Alt = B / Halter - Neu = A : Prämie, nein

Ist also von beidem abhängig.

NEN - geht nicht !!!

Also um die Prämie überhaupt zu bekommen muss der Halter des alten Autos identisch mit dem des neuen sein und der Kaufvertrag des neuen Autos muss auch auf dem Halter laufen.

die Prämie wird allerdings auch nur 1 x pro Halter gezahlt, also egal wie viele alte Autos du hast und neue dir kaufen willst.

Hab eben mit der hotline telefoniert.

Gruss
Pfeiffer

Zitat:

Original geschrieben von gtiPfeiffer


NEN - geht nicht !!!

Also um die Prämie überhaupt zu bekommen muss der Halter des alten Autos identisch mit dem des neuen sein und der Kaufvertrag des neuen Autos muss auch auf dem Halter laufen.

die Prämie wird allerdings auch nur 1 x pro Halter gezahlt, also egal wie viele alte Autos du hast und neue dir kaufen willst.

Hab eben mit der hotline telefoniert.

Gruss
Pfeiffer

Sorry, aber das beißt sich jetzt mit Punkt 5 der Förderrichtlinien...

Die Höhe der Förderung (Projektförderung Festbetragsfinanzierung) beträgt
2.500 Euro (Zuschuss) und darf pro Neufahrzeug und dem im Zusammenhang damit verschrotteten Altfahrzeug nur einmal gezahlt werden.

Heißt für mich noch immer.

1 Halter mit 2 Fahrzeugen kauft 2 neue und wird auch da jeweils der Halte, bekommt auch 2 Mal Förderung.

Gruß,

Finearts74

also noch punkt 5 der richtlinie klingt es für mich auch so, als wenn es auch 2mal pro halter gehen müsste.....aber wenn die hotline was anderes sagt!!!so ein mist......

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