Abwrackprämie . . . Altes Auto wie abgeben . . .?

VW Touran 1 (1T)

Hai @ll,

wollte mal nachfragen wie es aussieht, wenn ich meinen alten mit der Abwrackprämie
in Zahlung beim 🙂 abgebe . . .

. . . bekomme Ende August / anfang September nen Freestyle . . . *freu*

wollte so einige Dinge aus dem alten ausbauen und selber verkaufen! Ist das möglich ohne
Probleme zu bekommen, oder muss ich das Auto komplett beim 🙂 abgeben . . . ?

vorab schon einmal Vielen dank für Eure Antworten . . .

Gruß
DJ-Mix

23 Antworten

Du kannst auch einen Altwagen mit Totalschaden abwracken lassen, also kein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von DJ-Mix


Hai @ll,

wollte mal nachfragen wie es aussieht, wenn ich meinen alten mit der Abwrackprämie
in Zahlung beim 🙂 abgebe . . .

. . . bekomme Ende August / anfang September nen Freestyle . . . *freu*

wollte so einige Dinge aus dem alten ausbauen und selber verkaufen! Ist das möglich ohne
Probleme zu bekommen, oder muss ich das Auto komplett beim 🙂 abgeben . . . ?

vorab schon einmal Vielen dank für Eure Antworten . . .

Gruß
DJ-Mix

Ein Freund hat hier einige Schrotthändler abtelefoniert und nach dem Gebot von Ihnen gefragt. Er hat noch 300 € für seinen Golf bekommen und die Abwrackpapiere.

Ich habe meinen Polo ab Fahrersitz nach hinten ausgeschlachtet abgegeben. War für den Schrotthändler (arbeitet mit dem Neuwagenverkäufer zusammen) kein Problem.

gruß
maku

Zitat:

War für den Schrotthändler (arbeitet mit dem Neuwagenverkäufer zusammen) kein Problem.

Umso weniger Arbeit hat er damit und Ersatzteile wird er inzwischen auch mehr als genug haben. Die Schrotthändler hätten wohl nichts dagegen, würde man ihnen das Auto als Würfel gepresst auf den Hof stellen.

Muss man eigentlich das "Abwrackauto" sofort abmelden, oder kann man es es noch ein paar Wochen weiter fahren?

Folgende Situation:
Man kauft ein Lagerfahrzeug beim Händler und kann dies sofort mitnehmen.
Allerdings braucht der Reservierungsbescheid für die Umweltprämie noch Wochen.

Sollte man in diesem Fall wirklich sofort wie vom Händler gewünscht das Altauto abmelden und auf den Hof stellen?

Martin

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Zitat:

Original geschrieben von martin1405


Muss man eigentlich das "Abwrackauto" sofort abmelden, oder kann man es es noch ein paar Wochen weiter fahren?
[...]
Sollte man in diesem Fall wirklich sofort wie vom Händler gewünscht das Altauto abmelden und auf den Hof stellen?

Von Seiten des BAFA ist das Wurst, siehe auch deren FAQ:

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/faq/index.html#sm2514739-anker

Was VW sagt, solltest Du die Prämie Plus haben, weiss ich nicht. Aber ich glaube nicht, das die das verlangen.

Ich glaube wenn das Auto dann ja sowieso verschrottet wird, ist der Zustand eigentlich egal. Eines habe ich nur kürzlich in der Zeitung gelesen. Du darfst das Auto nicht zu früh schon abgemeldet haben. Es gab wohl schon Fälle, in denen das alte Auto zu früh abgemeldet wurde und die Abwrackprämie deswegen flöten ging. Ich bin gerade am überlegen, was da gestanden hat, wieviele Monate das Auto mindestens auf die zugelassen gewesen sein muß ? 9 ?

Das alte Auto muss mindestens zwölf Monate auf den Käufer (genau auf den Zulasser) des Neuwagens zugelassen gewesen sein, in dieser Zeit durfte er nie abgemeldet (Saisonkennzeichen ist aber kein Problem) sein. Wenn man ihn vor dem 14. Januar verschrottet oder abgemeldet hat ist man gekniffen. Steht alles (für eine Behörde unglaublich verständlich) in der oben verlinkten FAQ auf der BAFA-Seite..

Problem ist nur, dass dieses ausgeschlachtete Auto noch zugelassen bleiben muß bis die Bestätigung der Abwrackprämie da ist. Also auch noch dann, wenn der neue Touran schon auf dem Hof steht.

Richtig, danke. Das war nämlich das Problem in der Zeitung. Da hatte ein Autobesitzer wohl sein altes Auto abgemeldet, als das neue kam, um schlicht und einfach die doppelten Kosten sparen zu können und hatte dann scheinbar bei der Abwrackprämie ein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von ktown


Problem ist nur, dass dieses ausgeschlachtete Auto noch zugelassen bleiben muß bis die Bestätigung der Abwrackprämie da ist. Also auch noch dann, wenn der neue Touran schon auf dem Hof steht.

Nein muss er nicht. Du kannst Ihn durchaus vor der Bestätigung abwracken.

Ich zitiere nochmal die BAFA-FAQ :

Zitat:

Welche Handlungen können nach dem Online-Antrag schon vor Erhalt des Reservierungsbescheids durchgeführt werden?
Das Altfahrzeug kann verschrottet / abgemeldet, das Neufahrzeug, wenn zwischenzeitlich geliefert, zugelassen werden. Aber erst nach Erhalt des Reservierungsbescheids sind alle geforderten Unterlagen unter Benutzung des Verwendungsnachweisformulars innerhalb von sechs Monaten einzureichen.

und

Zitat:

Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?

Nein, beides hat jedoch zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 zu erfolgen.

Lesen bildet.. 🙄

@ET420
Ich wage zu bezweifeln das es bei der Zeitungsgeschichte aufgrund des fehlenden Bescheides zu Problemen gekommen ist, möglich ist eher das damit die 12 Monate Zulassung nicht erreicht wurden.

Aber das ist reine Spekulation und da Du Dich nicht genau an die Geschichte erinnerst und der Journalist auch nur das aufgeschrieben hat was er von den Aussagen des Betroffenen verstanden hat und der das vielleicht auch schon nicht richtig verstanden hatte..

Ja, wenn ich das so lese, sollte es eigentlich auch kein Problem sein und ich verstehe das auch nicht. Der Fall aus der Zeitung war wie geschildert. Es hat allerdings nicht da gestanden, daß der Autobesitzer seine Prämie nicht bekommen hat.
Das - finde ich - wäre sozusagen auch ein dicker Hund. Wenn man ernsthaft und ehrlich die Prämie beantragt und einem diese auch zustehen würde, wieso sollte man sich dann ein "Schrottauto" neben das neue Auto stellen, bis das Amt so weit ist.

Die von die zitierten Texte sind da schon ziemlich eindeutig und so würde ich eher denen als dem Zeitungsartikel vertrauen - aber auch da lese ich nochmal nach.

Guten Tag,

die Antworten und Zitate aus den BAFA-FAQ sind korrekt.
Aber Achtung, neben dem auszustellenden Verwertungsnachweis muss der zertifizierte Verwerter auch auf dem Verwendungsnachweisformular (wird nur zusammen mit dem Reservierungsbescheid von der BAFA zugesandt) auch eine Bestätigung unterschreiben.

Bei mir ist die Situation eingetreten, dass ich zwar am 30.03.2009 (erster Tag des Onlineverfahrens) eine Registrierung mit Bildschirmbestätigung und Vorgangs-Nr. geschafft habe, allerdings gehöre ich zu den ersten 7.000 Antragstellern der Reg-Nr. 1.000.000 bis 1.007.000, die von der BAFA noch keine Bescheide erhalten haben da angabegemäss dort bei der BAFA noch Unklarheiten (?) bestehen, die Anträge aber alle registriert seien. Seitherige Versuche meinerseits an der Beseitigung der Unklarheiten zu helfen scheitern am vehementen Schweigen der BAFA. Ich habe den Eindruck, dass man mit der für das Amt neuen Technik des Onlineverfahrens recht hilflos ist.

Das Problem ist nur, dass ich am 13.06.2009 den Touran abhole, also vorher den Neuen an- und den Alten abmelden muss. Wohin mit dem Alten?????

Viele Grüsse Volker

Ich habe auch noch keine Reservierungsbestätigung bekommen und mein Polo ist am 15.05 ausgeliefert worden. Am 14.05 habe ich dem Schrotthändler mein angemeldetes Altfahrzeug übergeben und das Verschrottungs-Formular bekommen. Sobald ich den Bescheid habe,wird VW (haben die 2500 € vorgestreckt) die Unterlagen für mich einreichen.
Ein Zeitungsartikel in der regionalen Tagespresse bezog sich auf das vorzeitige Abmelden des Altfahrzeuges und somit sind die 12 Monate Zulassung dahin.

gruß
maku

@ makuuu

Wird Dir der zertifizierte Autoverwerter auch noch seine Bestätigung auf dem "Nachweisverwendungsformular", dass Du zusammen mit dem Reservierungsbescheid von der BAFA erhälst, geben? Sonst sind Deine Unterlagen nicht komplett.

Viele Grüße Volker

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