Abwrackprämie . . . Altes Auto wie abgeben . . .?
Hai @ll,
wollte mal nachfragen wie es aussieht, wenn ich meinen alten mit der Abwrackprämie
in Zahlung beim 🙂 abgebe . . .
. . . bekomme Ende August / anfang September nen Freestyle . . . *freu*
wollte so einige Dinge aus dem alten ausbauen und selber verkaufen! Ist das möglich ohne
Probleme zu bekommen, oder muss ich das Auto komplett beim 🙂 abgeben . . . ?
vorab schon einmal Vielen dank für Eure Antworten . . .
Gruß
DJ-Mix
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von OdyUnited
Nein muss er nicht. Du kannst Ihn durchaus vor der Bestätigung abwracken.Zitat:
Original geschrieben von ktown
Problem ist nur, dass dieses ausgeschlachtete Auto noch zugelassen bleiben muß bis die Bestätigung der Abwrackprämie da ist. Also auch noch dann, wenn der neue Touran schon auf dem Hof steht.Ich zitiere nochmal die BAFA-FAQ :
Zitat:
Original geschrieben von OdyUnited
undZitat:
Welche Handlungen können nach dem Online-Antrag schon vor Erhalt des Reservierungsbescheids durchgeführt werden?
Das Altfahrzeug kann verschrottet / abgemeldet, das Neufahrzeug, wenn zwischenzeitlich geliefert, zugelassen werden. Aber erst nach Erhalt des Reservierungsbescheids sind alle geforderten Unterlagen unter Benutzung des Verwendungsnachweisformulars innerhalb von sechs Monaten einzureichen.
Zitat:
Original geschrieben von OdyUnited
Lesen bildet.. 🙄Zitat:
Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?
Nein, beides hat jedoch zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 zu erfolgen.
Laut der Pressemeldung die heute, zumindestens in meiner Zeitung, heute abgedruckt wurde wurde diese Regelung geändert, nachdem der ADAC diesen bürokratischen Unsinn öffentlich gemacht hatte.
Der ADAC fordert nun die Bundesbehörde nur noch auf die alten Fälle gemäß der neuen Regelung zu bearbeiten.
Wie du siehst kann ich lesen😁
Zitat:
Laut der Pressemeldung die heute, zumindestens in meiner Zeitung, heute abgedruckt wurde wurde diese Regelung geändert, nachdem der ADAC diesen bürokratischen Unsinn öffentlich gemacht hatte.
Der ADAC fordert nun die Bundesbehörde nur noch auf die alten Fälle gemäß der neuen Regelung zu bearbeite
Kurze Frage an ktown:
Was hat die BAFA in Ihrer "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen" geändert?
Volker
So war die Meldung vom ADAC vor 1 Woche
http://www.fr-online.de/.../...warnt-vor-Falle-bei-Abwrackpraemie.html
Und der im Bild gezigte Artikel ist von heute.
Naja - das ist ja auch etwas blauäugig. Der Altwagen muss 12 Monate auf den Neuwagenkäufer zugelassen gewesen sein, bevor er verschrottet wird. Das ist die allseits bekannte Regel.
Wenn er jetzt den Altwagen abmeldet, und später nochmal neu zuläßt, um ihn auf eigener Achse zum Verschrotter zu bringen, dann ist ja klar, dass er die Bedingung nicht mehr erfüllt. Dass er rein vom Sinn her für die Abwrackprämie in Frage kommt, ist ein anderes Thema: Gesetze sind Gesetze, und sie werden nach den Buchstaben ausgelegt, egal ob es Sinn macht oder nicht. Das war schon immer und bei allen Gesetzestexten so, ansonsten würden Gesetze noch sehr viel "unzuverlässiger" als sie eh schon sind.
Ähnliche Themen
Auszug aus den Richlinien:
4.2 Voraussetzungen bezüglich des Altfahrzeugs
• Bei dem Altfahrzeug muss es sich um einen Personenkraftwagen handeln.
• Das Fahrzeug muss nach den Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung einer ordnungsgemäßen Verwertung sowie die Restkarosse einer ordnungsgemäßen weiteren
Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt werden.
• Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung des Fahrzeugs an den Demontagebetrieb aufgeführte Datum.
• Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.
• Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein.
• Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.
Zitat aus den FAQ der Bafa:
Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?
Nein, beides hat jedoch zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 zu erfolgen.
In dem zitierten Artikel war aus Sichtweise des Amtsschimmels der PKW vor seiner Verschrottung nicht ununterbrochen durchgehend zugelassen. Durch die Neuanmeldung hat er es sich aus dieser Sichtweise selbst zersiebt, da das Auto wahrscheinlich nur 1 oder 2 Tage zugelassen war. Das war ein Haltereintrag mit einer Dauer von unter einem Jahr.
Mit der Antwort aus den FAQ der BAFA gibt es keine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung.
Es ist nicht so, dass ich hier den Amtsschimmel verteidigen will. Es ist nur die Sichtweise eines (überforderten?) Sachbearbeiters. Ich denke, mit einer einfach Darlegung der Situation kann die Sache mit gutem Willen geklärt werden. Aber: Richtlinie ist Richtlinie.
Wie ich es sehe, ist das BAFA hoffnungslos überfordert. Die vorhersehbare Menge an Papieranträgen und dann noch die für das Amt "neue" Onlinetechniik. Die kriegen nach 8 Wochen noch nicht einmal die ersten 7.000 Onlineanträge geregelt. Ich weis nicht, wie man dort mit was gerechnet hat. Aber eines ist offensichtlich: Man hat dort an der Realität vorbeigerechnet und bekommt jetzt keinen Fuß mehr auf die Erde.
Viele Grüße Volker
Zitat:
Also mußte man bisher über einen gewissen Zeitraum 2 Wagen angemeldet haben.
Ich denke nicht, siehe FAQ der BAFA. Nur: Wenn Du es heute abmeldest, darfst Du es nicht nächsten Monat für 1 Tag anmelden.
Ich sehe nur zwei Möglichkeiten
1. Der Neue wird und der Alte bleibt angemeldet
2. Der Alte wird abgemeldet und später mit Überführungskennzeichen/PKW-Anhänger o.ä. zum Verwerter gebracht.
Was nur weh tut: Wer sicherheitshalber beide PKW´s angemeldet hat, bekommt u.U. Schriftverkehr mit seiner Versicherung. Wenn für 1 Woche mal zwei PKW´s angemeldet waren (Laufzeit der gesamten Kaufabwicklung) wurde das hingenommen. Jetzt sind 2 PKW´s vier oder acht Wochen angemeldet. Kann durchaus sein, dass die Versicherung nicht den vollen Vers-Rabatt gewährt (wie sonst üblich) sondern den 2. PKW als Zweitwagen einstuft.
Volker
P.S. Die 3. Möglichkeit, Neuwagen nicht anmelden, habe ich ausgelassen.
Zitat:
Original geschrieben von ktown
Also mußte man bisher über einen gewissen Zeitraum 2 Wagen angemeldet haben.
ja, wenn man mit zwei Autos fahren will, muss man auch zwei Autos angemeldet haben
oder
ja, wenn der Schrottwagen noch keine 12 Monate durchgehend auch den "Neuwagenkäufer" zugelassen ist, dann muss man
natürlich die Zeit abwarten, bis 12 Monate voll sind und hat evtl. schon einen Neuwagen, den man erst anmelden muss, bevor man auch damit fahren kann
oder
ja, wenn der "alte" noch keine 9 jahre alt ist und man(so wie ich) auf den 9. Geburtstag des Altfahrzeuges (15.06.2009) wartet.
Wie von der BAFA beschrieben muss die Verschrottung, Neuwagenanmeldung und der BAFA-Antrag zwischen dem 14.01.09 und 31.12.09 liegen, die Reihenfolge Verschrottung/Neuwagenanmeldung spilet keine Rolle, es ist nur wichtig, erst Verschrotten, dann abmelden.
grüsse von touritom
Alt-Fhzg. Passat 3b 1,9 TDI BJ 2000, 305000km, Motorschaden, steht noch zugelassen beim :-) , wird bald 9
Bestellt am 30.03.09 : Touran CT 1,9 TDI 7Gang DSG mit Extras, ULT Juli2009
Nochmal ganz deutlich:
Der abzuwrackende Wagen muss zum Zeitpunkt der Verschrottung für mindestens 12 Monate (ohne Unterbrechung, Saisonkennzeichen ausgenommen) auf den Halter zugelassen sein.
Also erst Verschrottung, dann Abmeldung. Wichtig ist wohl auch, dass die Verschrottung auf dem entsprechenden Formular der BAFA bestätigt wird. Dieses wird mit dem Bescheid verschickt. Wer also noch keine Bescheid hat, kann zwar abwracken lassen, muss aber dann sicherstellen, dass ihm der Abwracker im Nachhinein noch auf diesem Formular bestätigt.