ABT TDI Leistungssteigerung

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo zusammen,

ich fahre einen Golf Plus Tdi 77kw und würde gerne
eine wenig mehr Leistung haben.

Ist es ratsam die Abt Steigerung zu nehmen?

Hat jemand Erfahrungen bzgl. Materialbelastung etc.?

Wie sieht es mit der Garantie aus?
Ich habe eine Garantieverlängerung 3+4 Jahr von Volkswagen
gewählt und weiß aber nun nicht, ob diese dann bei einem
solchen Eingriff noch bestehen bleibt.

Dann habe ich noch was gelesen von wegen
Garantie von Abt bei Gebraucht- und Neuwagen.
Ich gehe nun einmal davon aus, dass mein ca.
3 Monate alter Wagen als "Gebrauchter" eingestuft wird oder?
Wäre zwar ärgerlich aber naja kann man nichts machen.

Wie sieht es mit der Versicherung aus?
Das Fahrzeug wird doch sicherlich auch neu eingestuft werden oder?

25 Antworten

Ich habe im Dezember 1998 einen Golf 3 TDI Bon Jovi mit 110 PS gekauft. Dieses Auto war damals 2,5 Jahre alt (69400 km). Ich habe dann den VW-Händler beauftragt, das Auto von ABT chippen zu lassen (von 110 PS auf 132 PS). Heute fahre ich den Golf immernoch (ca. 163000 km) und hatte noch niemals Probleme damit. Und mit der Leistung bin ich auch sehr zufrieden.
Eine Garantie hatte ich damals nicht bekommen, da der Golf ein 2,5 Jahre alter Gebrauchwagen mit "ordentlichem" Kilometerstand war (so die Begründung des VW-Händlers).
Die Kfz-Versicherungen reagieren unterschiedlich darauf. Da ich jedes Jahr neu vergleiche und dementsprechend einen Versicherungswechsel in Kauf nehme, habe ich hier auch unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Es gibt Versicherungsgesellschaften, bei denen die Leistungssteigerung nicht teurer wird. Bei anderen werden manchmal fünf oder sogar zehn Prozent mehr berechnet. Vergleichen lohnt also. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass die Wagnisstärke im Versicherungsschein richtig eingetragen ist. Hierzu habe ich schon Diskussionen mit Versicherern geführt, da diese das Kfz einfach mit der normalen Schlüsselnummer einstufen und die Mehrleistung nicht verrechnen. Und auf dem Versicherungsschein erscheint dann die Wagnisstärke gemäß der vorgebenen Schlüsselnummer. Also darauf achten.

MfG
Cpt. Laser

Zitat:

Original geschrieben von FFB-LX 81


Ich kann ebenfalls aus Erfahrung nur bestätigen das die Garantie erhalten bleibt, allerdings nur bis 100.000 km und die schafft nur ein ganz guter innerhalb von zwei jahren. 🙂

Noch was: Ich habe irgendwo gelesen, daß VW und ABT zusammen eine Neuwagenanschlussgarantie anbieten.

Wie oft denn noch,die Garantie bleibt nicht erhalten,bei KEINEM Tuner.

Wer sich für die Leisterungssteiegerung interessiert, findet alles auf der Abt Webseite. Auch das Thema VW-Garantie mit 1 Jahr Anschlussgarantie durch Abt wird da behandelt. Also weniger spekulieren als nachschauen wäre hier angesagt.

Link

Das ist keine Spekulation,sondern Fakten.

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Vielleicht hilft aber doch LESEN auf der Abt Seite. Ansonsten würde ich ein Fahrzeug eher mit der gewünschten Leistung kaufen, anstatt am Motor Veränderungen vorzunehmen.

Was soll ich da lesen außer,daß die original Garntie erlischt?

Zitat:

Diese Garantieversicherung, die zusammen mit VVD auf Basis der bewährten VVD PerfectCar konzipiert wurde, gilt für jeweils ein Jahr, bei Neuwagen ab dem dritten Jahr, also nach der Werksgarantie.

Ich lese da zwei Jahre Werksgarantie heraus + 1 Jahr Abt-Garantie im Rahmen einer Kooperation mit dem VVD.

Ich kenne aus meinem Umfeld jedernfalls den Fall einer Leisteungssteigerung eines GTI TDI (Bj. 98) bei Oettinger im Jahr 2000.. Da die Garantie bei dem Fahrzeug ohnehin fast abgelaufen war, gab es 1/2 Jahr Garantie bei Oettinger.

Vielleicht ruft derjenige, der den Thread eröffnet hat, einfach mal in Wolfburg und Kempten an.

Vielleicht solltest DU mal richtig lesen bevor du anderen sowas empfiehlst.

Zitat ABT:
"Die Firma Abt Sportsline GmbH übernimmt für seine Kunden, die an ihrem Fahrzeug der Marken Audi, Volkswagen, Seat oder Skoda eine Leistungssteigerung durch eine Steuergerätemodifizierung durchgeführt haben, bis zu einer Laufleistung von 100.000 km die kaufbegleitende Herstellergewährleistung. Diese Gewährleistungsübernahme gilt bis Ablauf der Herstellerfrist von derzeit 24 Monaten ab Auslieferung des Fahrzeuges."

ABT ÜBERNIMMT die Garantie,die originale erlischt also,ganz einfach!

Ich habe nur geraten mal bei Abt zu lesen und anzufragen.

Ich sehe dann jedenfalls einen Widerspruch in den beiden Zitaten.

Bislang war es doch so, dass bei Modifikationen an der Motorleistung die Herstellergarantie wegfällt. Nun scheint Abt wohl mit dem VVD und der VW-Bank ein Paket geschnürt zu haben, dass das Problem abfängt. Zumindest lese ich es es aus der auf der Abt- Webseite aufgeführten GV heraus.

Aber wie gesagt, soll der Interessent mal zum Tel. greifen.

Vielleicht wäre aber der Kauf des 2.0TDI sinnvoller gewesen, um nicht nachher die geringere Leistung beim 1.9er zu bedauern. Aber soll das jeder so machen, wie er denkt.

Spezi wacken, bitte mal unter Pkt. 9 nachlesen 🙂
http://www.bb-automobiltechnik.de/bb2004/de/bb/agb.etc/index.php

Zitat:

Original geschrieben von thomas56


Spezi wacken, bitte mal unter Pkt. 9 nachlesen 🙂
http://www.bb-automobiltechnik.de/bb2004/de/bb/agb.etc/index.php

Ja und???

Außerdem gehts hier um ABT.

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