Abstandsregelung ./. Straßenverkehrsordnung

Volvo XC60 D

Hallo,

wem ist das auch schon passiert. 100% Tempomat, aktivierte Abstandsregelung auf maximal. Gemütlich mit 120ig auf der Autobahn, keine Eile.

1 Woche später - 1 Punkt, 75 € wegen Unterschreitung des Mindestabstands bei einscherenden Fahrzeug.

Bin mir 100 % sicher, dass alles auf Automatik war und ich denke, der Wagen bremst dann aus Sicherheitsaspekten langsam zurück.

Und jetzt? Sprich mit Volvo Sicherheitspaket sind die Punkte sicher?

Wem ist das schon passiert? Und nu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@habjan schrieb am 26. Februar 2015 um 13:45:02 Uhr:



Der Wagen bremst nicht wenn er es nicht akut muss und man kriegt einen Punkt nicht erst dann, wenn man an der Stoßstange des anderen kleppt. Für alle "Schlauberger".

Straßenverkehrsordnung, lesen und auf der Straße einen Strich machen und dann zählen bis zum Punkt bei 120ig. Einer extremen Geschwindigkeit auf einer Autobahn, für Menschen die das Hirn abschalten 🙂

........

Ich kann bremsen, aber ich hätte nicht im geringsten geahnt, das man das als kritisch betrachtet und die Verkehrssituation war komplett entspannt.

In diesem Sinne, frohes Trollen

Ich verstehe voll und ganz, dass Du dich über diese Busse ärgerst. Mir (und wohl allen anderen) könnte das genau so passieren. Wenn einer rein zieht, ist man schnell mal zu nahe und reagiert evtl bewusst oder unbewusst nicht gleich. Zack.

ABER!!
Du sagst es ja selber: Du empfandest die Situation als entspannt. Du hast dich halt verschätzt!
Du bist noch immer der irren Meinung, der ACC sei programmiert die deutsche STVO ein zu halten. Das ist explizit nicht der Fall!! Das ist einzig und alleine DEIN Job im Auto.

Und nur weil du jetzt hier nicht in Deiner Schuldzuweisung an das ACC bestätigt wirst, sind nicht gleich alle hier Trolle 😉

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Moin
Mein "alter" 2008er V70 hatte auch ACC. Wenn da einer vor einem eingeschert ist, hat er schon heftig gebremst. Mir ist dieses abrupte reagieren auf den Senkel gegangen, habe dann ( wenn ich realisiert habe das einer etwas eng einschert) kurzfristig ACC deaktiviert. Dann hat sich im Normalfall der Abstand von allein eingestellt und ich habe ACC wieder aktiviert. So ging es dann recht ruhig durch die Weltgeschichte.
Sollte der unterschrittene Abstand tatsächlich durch ein einscherendes Fahrzeug zustande gekommen, musst Du sofort den Anwalt einschalten. Eine Strafe für zu geringen Abstand gibt es nur wenn man über eine längere Distanz den Abstand nicht einhält. Nicht bange machen lassen, der Anwalt wirds richten.
Alles Erfahrungssache 😁
LG Ralph

Ich habe auf der Autobahn immer auf 5 Striche eingestellt. Der Abstand ist mit Sicherheit größer, als wenn ich ihn selbst einhalten müsste. Die OHL freut sich jedenfalls, dass "die Anderen" nicht mehr so dicht vor mir herfahren.

Der relativ große Abstand verleitet natürlich andere dazu in die Lücke reinzuziehen. Es gibt aber nur wenig Situationen in denen ich dem System beim Bremsen nachhelfen muss. Wenn dann eher in die anderer Richtung wenn das System bremst obwohl klar ist, dass das Hindernis gleich weg ist, z.B. Fahrzeuge, die die Spur wechseln.

jo

Zitat:

@NLTT schrieb am 21. Februar 2015 um 14:15:38 Uhr:



Zitat:

@Rookie_79 schrieb am 21. Februar 2015 um 13:31:36 Uhr:



Der Kommentar von @T5-Power ist allerdings wahrlich überflüssig.
Das sehe ich anders: das Einzige was es zu dem Thema zu sagen gibt. So ein polemischer Quatsch vom TE: 'Strafzettel ab Werk eingebaut'. Ich könnte mir gut vorstellen das hier auch ein schwerer Fall von Kälteurtikaria vorliegt.

Aber da mir grad langweilig ist, schreib ich mal als ob ich das ernst nehmen würde.
NATÜRLICH ist der Abstand nicht fix, sondern zeitlich geregelt. Bei 5 Strichen glaub ich 2,5 sec!?
Das macht bei 120 km/h einen Abstand von 83,3m. (Bei z.B. 80 km/h dann nur noch 55,6m)
Das sollte wohl reichen. Und wenn das System dann jedesmal voll in die Eisen ginge wenn einer rauszieht, wär das auch nicht doll. Im Zweifel muss man dann halt selbst bremsen. Aber zu sagen, die ACC hat Schuld ist lächerlich.
Und ich wäre auch sicher, das es sich mit dem Video nachvollziehen ließe, dass die Abstandsunterschreitung durch das Einscheren bedingt war.

Gruß, NLTT ( der sich fragt, ob man ACC auch nehmen muss, wenn man ERS möchte 😉 )

Tja, an bestimmte von Dir hier verwendete Keywords muss man schon denken, insbesondere wenn man sieht, dass der TE erst seit gerade eben registriert ist... 😉

Ich würde nur zu gerne wissen, was - wenn überhaupt - sich der Themensteller gedacht hat:

Die Unterschreitung des Mindestabstands deshalb, weil einer plötzlich einschert, kann doch auch passieren, wenn man OHNE ACC unterwegs ist. Vielleicht reagiert das ACC etwas langsamer, als ein wachsamer Fahrer das vielleicht tun würde. Wie schnell aber regiert wird, gibt der Gesetzgeber nicht vor und wenn durch einen plötzlichen Einscherenden der Abstand unter den Mindestabstand sinkt, dann glaube ich nicht, dass daraus ein ernsthafter Bußgeldfall entstehen kann.

Zur Klärung der Angelegenheit würde ich aber auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, denn nur der bekommt die Möglichkeit, auf "Beweismittel" zuzugreifen und wenn das Beweismittel lediglich aus einer Ist-Aufnahme besteht und keine Aussage über die Zeit - auch wenn es nur wenige Sekunden sind - VOR der Erstellung der Ist-Aufnahme zulässt, dann glaube ich nicht, dass der Bußgeldbescheid Bestand haben wird.

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Zitat:

....'. Ich könnte mir gut vorstellen das hier auch ein schwerer Fall von Kälteurtikaria vorliegt.'

Gruß, NLTT ( der sich fragt, ob man ACC auch nehmen muss, wenn man ERS möchte 😉 )

You made my Day😁:

Wenn jemand vor mir einschert, brauche ich auch ohne ACC - also durch manuelles Autofahren - einen Moment bis der Sicherheitsabstand wieder eingehalten ist. Man wirft dann ja auch nicht direkt den Anker sondern geht vielleicht solange vom Gas.
Daher würde ich gegen diesen Bußgeldbescheid nebst Punkteintag erstmal Rechtsmittel einlegen.
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen das Volvo eine Fahrzeugfunktion bringt die in den Märkten nicht Rechtskonform ist, bzw bei Benutzung zu Konflikten mit dem in den Märkten bestehenden Recht führt.
(Siehe Kälteurtikaria Diskussion)

Aber ich bin noch keinen Volvo mit ACC gefahren, daher weiss ich nicht wie das ACC regelt.

Gruß Doc

Zitat:

@derdoctor schrieb am 21. Februar 2015 um 15:05:41 Uhr:


Wenn jemand vor mir einschert, brauche ich auch ohne ACC - also durch manuelles Autofahren - einen Moment bis der Sicherheitsabstand wieder eingehalten ist. Man wirft dann ja auch nicht direkt den Anker sondern geht vielleicht solange vom Gas.

Das ist ziemlich eindeutig geregelt. Vor dem Abstandverstoß wird 350m lang per Video aufgezeichnet, wenn Dir einer innerhalb (oder kurz vor) der 350m vors Auto fährt mußt Du den dadurch entstandenen Abstand so schnell wie möglich wieder zum zulässigen erweiteren.

Heißt nur vom Gas gehen reicht nie, es muß eine klare Bremsung erkennbar sein und somit Dein Versuch den Abstand schnellstmöglich wieder herzustellen.

Keine Panik, wenn vor dir jemand einschert, ist es die Schuld des Einscherenden. Das lässt sich beweise...es werden immer mehrere Fotos gemacht.
Gruss...Teddy

Zitat:

@stelen schrieb am 21. Februar 2015 um 15:48:50 Uhr:



Das ist ziemlich eindeutig geregelt. Vor dem Abstandverstoß wird 350m lang per Video aufgezeichnet, wenn Dir einer innerhalb (oder kurz vor) der 350m vors Auto fährt mußt Du den dadurch entstandenen Abstand so schnell wie möglich wieder zum zulässigen erweiteren.

Heißt nur vom Gas gehen reicht nie, es muß eine klare Bremsung erkennbar sein und somit Dein Versuch den Abstand schnellstmöglich wieder herzustellen.

Das heisst man hat maximal 350 m Zeit den Abstand wieder herzustellen?

Gut zu wissen. Ich kannte diese Regelung bislang nicht. Ich habe es bisher immer so gehalten das ich dann wenn jemand vor mir einschert eben von Gas gehe und den Abstand wieder wachsen lasse. Über die Wegstrecke/Zeit die das dauert bis die 2 Sekunden Abstand wieder eingehalten sind, habe ich mir nie Gedanken gemacht. So schnell wie möglich bedeutet aber auch, dass ich auf den rückwärtigen Verkehr Rücksicht nehmen muß oder nicht? Da kann man doch nicht einfach so mal wie wild bremsen um eben so schnell wie möglich den Abstand wieder herzustellen.

Danke

Gruß Doc

Zitat:

@stelen schrieb am 21. Februar 2015 um 14:04:15 Uhr:


Es ist bei der geringsten Einstellung (1 Balken = 1s) allerdings schon etwas grenzwertig.

180 km/h = 50m/s =50m Abstand gefordert: Halber Tachoabstand = 90m, Bußgeld ab 5/10 also 45m

Fährt einem dann einer vors Auto sollte man tunlichst selber schnell reagieren, ACC ist dafür definitiv zu langsam

Genau. Ich würde es auch für unverantwortlich halten, das Ding bei 180 auf 1 Balken stehen zu haben - man merkt ja, dass der Abstand zu gering ist und und regelt nach (ist ja nur ein Daumenzucken)! 😉

Bei Stau und stockendem Verkehr wiederum ist es manchmal passend mit einem Balken. Und im Normalbetrieb eben 3 Balken (meine Standardeinstellung), der da eingehaltene Abstand mag vielleicht noch knapp unter STVO sein, aber sicher nicht so gering, dass ein Messfahrzeug eine Aufnahme macht. 😁

Ich denke auf der AB hat nahezu jeder einen zu geringen Abstand. Halber Tacho ist doch schon eine ordentliche Distanz und die halten wohl die Wenigsten ein. Ich schließe mich da ein.

Selbst ACC wird den gesetzlichen Mindestabstand wohl nur im Idealfall einhalten können, heißt, auf größtmöglichen Abstand eingestellt und bei geringem oder mäßigem und gleichmäßig fließendem Verkehr.

Dem ACC die Schuld am Bußgeld zu geben halte ich für an den Haaren herbeigezogen. ACC ist lediglich ein Komfortextra, welches eigenes Denken und Handeln nicht ausschließt.

Zitat:

@derdoctor schrieb am 21. Februar 2015 um 17:41:41 Uhr:



Zitat:

@stelen schrieb am 21. Februar 2015 um 15:48:50 Uhr:


... Du mußt den dadurch entstandenen Abstand so schnell wie möglich wieder zum zulässigen erweiteren.
Das heisst man hat maximal 350 m Zeit den Abstand wieder herzustellen?
So schnell wie möglich bedeutet aber auch, dass ich auf den rückwärtigen Verkehr Rücksicht nehmen muß oder nicht?

Ein Kollege von mir war mal in der Situation (und ich auf dem Beifahrersitz wegen Dienstreise - also live dabei).

Ein anderer Wagen war vor ihm eingeschert und er hatte dadurch einen (deutlichst) zu geringen Abstand zum Vordermann. Das wurde von einer Brücke gefilmt und es stand ein Fahrverbot von 3 Monaten zur Debatte.
Seine Begründung vor Gericht war, er hätte nicht bremsen können, da sein Hintermann ebenfalls recht dicht hinter ihm war und dann die Gefahr eines Auffahrunfalls bestanden hätte.

Der Richter hat ihn damit abblitzen lassen und klargestellt, er hätte auf alle Fälle sofort den erforderlichen Abstand wiederherstellen müssen (auf dem Video war zu sehen, daß er seinen zu niedrigen Abstand über die gesamte Meßstrecke beibehalten hatte); und wenn bei der Aktion ihm wiederum sein Hintermann auffahren würde, dann hätte dieser eben zu langsam reagiert oder eben seinerseits zu wenig Sicherheitsabstand gehabt und somit wäre dann die Schuldfrage auch wieder eindeutig geregelt.

Ich vermute mal, die Gerichte sind in dieser Frage recht rigoros, weil ansonsten jeder versuchen könnte, seinen unzureichenden Sicherheitsabstand mit der Schutzbehauptung zu rechtfertigen, man habe gerade nicht bremsen können, da ansonsten vielleicht der Hintermann nicht mehr hätte rechtzeitig reagieren können und eigentlich habe man ja sogar einen möglichen Unfall vermieden.
Natürlich könnte man dann auch genauso argumentieren, warum man gerade nicht für die rote Ampel oder das Stop-Schild bremsen konnte. 😉

Zitat:

@Klaus6768 schrieb am 21. Februar 2015 um 18:42:59 Uhr:


(auf dem Video war zu sehen, daß er seinen zu niedrigen Abstand über die gesamte Meßstrecke beibehalten hatte);

Genau das war dann das Problem. Man muß keine ABS-Bremsung am Anschlag hinlegen, aber sich deutlich bemühen den Abstand wieder herzustellen, dazu auch das Video.

Mich hätte es da mal fast erwischt. Gondele gemütlich mit ACC auf relativ voller Bahn hinter einem Kofferaum-Lichthuper her. War ganz praktisch, der räumte schön die linke Spur frei. Allerdings haute der dann an einer Meßbrücke so massiv in die Eisen, daß mich wohl nur das Video rettete, denn bis ich -lange vor ACC- gemerkt habe wie stark der wirklich bremst war ich schon weit unter 5/10 vom halben Tacho 😰

Wo ACC auf der anderen Seite unschlagbar ist, ist bei den Herzchen, die bei leerer Bahn kein gleichmäßiges Tempo fahren. Da ist es mir frei fahrend schon häufiger passiert, das ich viel zu nah kam, weil die eben nicht bremsten sondern einfach etwas langsamer wurden. Das merkt ACC echt schnell und paßt das Tempo an.

Das fällt mir auch stark auf seit ich ACC habe.
Man merkt sehr deutlich ob der Vordermann "eiert" und fähig ist sich mit konstanter Geschwindigkeit fortzubewegen...
Da ist man im Handbetrieb schon schnell punktewürdig unterwegs.

Die ganzen Schlaumeier und Kurzstreckenfahrer reden sich hier schon etwas leicht.
Zu jeder Zeit 110% aufmerksam fährt keiner. Aber redet es euch ruhig ein.
Und wer viel fährt hat zwangsläufig ein höheres Risiko 😉
Schlussendlich verantwortlich ist aber definitiv immer der Fahrer, das kann man dem elektronischen helferlein sicher nicht ankreiden.

Ich bin jedenfalls sehr positiv vom ACC überrascht und benutze ihn gerne und täglich.
Aber es ist und bleibt ein Komfort Feature bzw. Assistenzsystem

Rechtlich ist das mal ne interessante Frage.
Wenn ich jemandem vors Auto fahre und der andere muss Bremsen krieg ich ein Busse wegen Gefährdung.

Wenn mir nun einer in meinen Sicherheitsbereich fährt gibt es theoretisch drei Bussen. Der Einfahrende wegen Unterschreitung des Mindestabstandes zum Vordermann, andererseits wegen Gefährdung des Hintermanns, und gleichzeitig ich wegen Unterschreitung des Mindestabstandes.

[Ironie]
Das ist ein Win-Win-Situation
(fuer Vater Staat).
Zwei fuer den Verstoss von Einem.
[/Ironie]

Ich habe mir auf der AB zur Regel gemacht, dass wenn nicht innerhalb von 2 Sekunden der Abstand zum "Reindraengler" merklich groesser wird, bremse ich, was in der Regel auch problemlos geht, da ich Draengler von hinten, die verkehrgefaehrdend dicht auffahren, meist vorher schon habe passieren lassen. Mein Leben ist mir dann wichtiger, als eine Autolaenge vor so einem egomanischen Vollpfosten zu bleiben.

Btw. der ACC steht bei mir immer mindestens auf drei Strichen.

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