Abstand zum Vordrmann

VW Golf 4 (1J)

Hi,
komme grad vom Urlaub und habe ein Brief von der Polzei gekriegt und zwar wird mir vorgeworfen nicht ausreichend Abstand zu Vordermann eingehaltet zu haben.

Bei einer Geschw. von 147km/h wäre der erforderliche Abstand 73,5m und ich habe nur 23,7m gehabt und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes.

lt. dem Bussgeldkatalog wären das 75€ und drei Punkte.Im Brief selber steht nichts muss nur ne Angabe machen wer das Auto gefahren ist.

Kann mir jemand paar Tips geben was ich machen soll.

Kann ich nach nem Beweisfoto fragen?
Kann ich fragen wann die Kamera zuletzt geeicht worden ist und nach einem Meßprotokoll verlangen?

Gruss Butch

14 Antworten

Wenn Du Rechtschutz hast, würde ich einen Anwalt mit der Sache betrauen. Meines Wissens erhält nur dieser Akteneinsicht (Messprotokoll etc.). Das Beweisfoto müsstest Du aber anfordern können.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Wenn Du Rechtschutz hast, würde ich einen Anwalt mit der Sache betrauen. Meines Wissens erhält nur dieser Akteneinsicht (Messprotokoll etc.). Das Beweisfoto müsstest Du aber anfordern können.

Daselbe würd ich auch machen!

bist du denn zu dicht aufgefahren oder nicht ?

kleiner Tip: Für solche Sachen würd ich die das Forum www.radarforum.de empfehlen.

Soll keine Abwerbung von Motor-Talk sein, sondern dieses Thema passt halt besser hier rein als ins G4-Forum.

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Du wolltest halt den vielen Unfällen, die durch Mängel und Schäden an Autos verursacht werden, entgegen wirken und hast Dich von der Gültigkeit der TÜV Plakette des Vordermannes überzeugt!!

MfG Timo

...foto kannste auf jeden fall anfordern und dann schauste mal ob man dich zweifelsfrei erkennen kann, wenn nicht haste schon so gut wie gewonnen ;-)

rechtsschutz hilft natürlich hier sahne!

Zitat:

Original geschrieben von faulpelzxl


...foto kannste auf jeden fall anfordern und dann schauste mal ob man dich zweifelsfrei erkennen kann, wenn nicht haste schon so gut wie gewonnen ;-)

rechtsschutz hilft natürlich hier sahne!

Aber auch nur einmal kommste mit der Nummer durch indem du sagst du weiss nicht wer gefahren ist, danach wirste verdonnert ein Fahrtenbuch zu führen und da kannste davon ausgehen das das regelmäßig kontrolliert wird. Ich würds mir überlegen.

Allerdings auch wenns scheisse ist, ist 25m eigentlich der gängige Abstand heutzutage, da warste noch einer der rücksichtsvolleren Leute auf der Autobahn 3 von 5 sind näher drauf.

Zitat:

Original geschrieben von MrMoretti


Allerdings auch wenns scheisse ist, ist 25m eigentlich der gängige Abstand heutzutage, da warste noch einer der rücksichtsvolleren Leute auf der Autobahn 3 von 5 sind näher drauf.

Es ist halt entsprechend gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn man sich nicht dran hält und erwischt wird, hat man eben zu zahlen. Punkt. Aus

Im Grunde fährt doch jeder genau deshalb auf Strecken, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben, außerorts genau deshalbs 30 km/h zu schnell, weil es dann noch keine Punkte gibt und man 'nur' zahlen muss.

So hat sich doch z.B. in Baustellen bei Begrenzung 60 eine Geschwindigkeit von 90 als quasi allgemeingültig herausgestellt.
Damit bleibt es aber noch immer ordnungswidrig und man muss ggf. eben zahlen.

Eine Info zum im Thread beschriebenen Fall mit exakten Zahlen, was wann wie zu zahlen ist, findet man hier:
[url]http://www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/.../aa02.htm[/url]

Aber tröste Dich.
Wenn man mich auf der Autobahn mal knipsen würde, wäre ich wahrscheinlich meinen Lappen erstmal los, da ich eigentlich nicht sofort auf die Eisen steige, wenn vor mir (Tempo 150+) jemand mit Tempo 120 ausschert, sondern einfach vom Gas gehe und rollen lasse ..... manchmal eben auch recht nah ran.
Das täte bei einem Tempo von mehr als 130 km/h mal eben locker 125 EUR, 4 Punkte und einen Monat kosten 😰

Zitat:

Original geschrieben von Timo245


Du wolltest halt den vielen Unfällen, die durch Mängel und Schäden an Autos verursacht werden, entgegen wirken und hast Dich von der Gültigkeit der TÜV Plakette des Vordermannes überzeugt!!

MfG Timo

😁 Sicherheit ist das A und O, sehr richtig. 😁

Auf jeden Fall einen Anwalt mit einschalten (Rechtschutz), so können geringe Fehler beim Messen o.ä. die Sache immer zu deinen gunsten Verändern.

Beispiel: Man wird auf einer BAB oder Bundesstraße von einem Blitzer geblitzt, und zwar diese, die aufgebaut werden, und am Straßenrand stehen (keine festen Starrenkasten)

Wenn der Anwalt durch Akteneinsicht herrausbekommt, dass nur eine Kamera verwendet wurde, so bist du schon auf der sicheren Seite. Egal ob 15 oder 50 km/h zu schnell, ein genaues Ergebnis kann nur durch eine 2. Kamera auf der anderen Straßenseite erzielt werden, und nicht durch neben dir fahrere Fahrzeuge o.ä. beeinflußt werden. Das wissen die meisten nicht, und zahlen ohne so etwas zu versuchen. (Hier wieder: Rechtschutz lohnt)

Also: Geh mit dem Anwalt ran. Abstandsmessungen sind noch heikler als die aufgestellten Blitzer. Es gibt sogar viele Messfehler, wenn dir ein Zivilfahrzeug mit Verkehrsüberwachung folgt und dich misst.

Drücke dir die Daumen!

Zitat:

Original geschrieben von FallSoWireless


... Auf jeden Fall einen Anwalt mit einschalten (Rechtschutz), ... (Hier wieder: Rechtschutz lohnt)

Da könnt ihr euch gern alle bei mir melden 😉 Danke für die Werbung 😁

Gern geschehen 🙂🙂

Und täglich grüßt das Murmeltier 😉

Re: Abstand zum Vordrmann

Zitat:

Original geschrieben von butch13


Hi,
komme grad vom Urlaub und habe ein Brief von der Polzei gekriegt und zwar wird mir vorgeworfen nicht ausreichend Abstand zu Vordermann eingehaltet zu haben.

Bei einer Geschw. von 147km/h wäre der erforderliche Abstand 73,5m und ich habe nur 23,7m gehabt und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes.

lt. dem Bussgeldkatalog wären das 75€ und drei Punkte.Im Brief selber steht nichts muss nur ne Angabe machen wer das Auto gefahren ist.

Kann mir jemand paar Tips geben was ich machen soll.

Kann ich nach nem Beweisfoto fragen?
Kann ich fragen wann die Kamera zuletzt geeicht worden ist und nach einem Meßprotokoll verlangen?

Gruss Butch

Da ich die Karlsruher im allgemeinen als halsbrecherische Rowdy-Fahrer kennengelernt habe, würd ich mal sagen, du hast sowieso keine Chance 😁 😁 😁

Hi,
also Rechtschutz habe ich und ich bin auch an dem Tag das Auto gefahren und zwar von München Richtung Salzburg.
Ob der Abstand jetzt jetzt 20 oder 50 m betragen hat kann ich nicht sagen ,habs nichtmal bemerkt das da irgendwo geblitzt oder mit Video aufgenomen wurde.

Im Brief steht noch das die 6 Kameraaufnahmen haben was ich irgendwie nicht glauben kann.

Also ich habe bereits mit einer Anwältin gesprochen und die meinte das ich auf jeden Fall zugeben sollte wenn ich das Auto gefahren bin.Und das ich schreiben soll das mir gar nicht aufgefallen ist das der Abstand so gering ist.Und ich sollte auf jeden Fall nach denn Bilder fragen.

Was meint ihr dazu?

Und noch was wenn ich denn Brief unterschreibe dann gebe ich doch zu das ich gefahren bin und das ich zustimme das der Abstand zu gering war oder?

MFG Butch

Zitat:

Original geschrieben von butch13


Und das ich schreiben soll das mir gar nicht aufgefallen ist das der Abstand so gering ist.

Damit gibst du noch nichts zu. Und wenn, dann wars fahrlässig. Würdest du sagen: "Ich bin zu dicht aufgefahren, weil ichs eilig hatte", zählt das als Vorsatz und du musst in jedem Fall ne Strafe bezahlen.

EDIT: Woher hast du die Anwältin? Die meisten Rechtsschutversicherer haben für die verscheidenen Rechtsschutzfälle Anwälte, die sie dir empfehlen können. Am besten mal dort anrufen. Du solltest sowieso eine schriftliche Deckungszusage des Versicherers einholen, bevor dur irgendwelche rechtlichen Schritte machst.

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