Abstand beim Überholen von Radfahrern
Moin,
war heute mal wieder mit dem Rad unterwegs und wieder mal halten viele Autos nicht den Mindestabstand ein beim Überholen. Da entstehen sehr oft gefährliche Situationen. Ein Wunder, dass da nichts Schlimmeres passiert.
- Wurde überhaupt jemals ein Autofahrer deswegen belangt?
- Was kann man aus Radfahrersicht tun?
- in der Mitte der Bahn fahren?
- insbesondere bei einspurigen Straßen?
- Einen Abstandshalter hinten dran bauen?
- Eine Dashcam fürs Rad installieren? Bringt das rechtlich überhaupt was, einen Autofahrer deswegen zu belangen? Oder muss erst etwas passieren, damit so eine Aufnahme gültig wird?
Andere konstruktive Vorschläge?
Beste Antwort im Thema
Ich fahre Auto und ich fahre Fahrrad.
Beim Fahrradfahren ist mir wichtig den Autofahrer nicht zu reizen bzw. zu zwingen mir auf längeren Strecken hinterher zu fahren.
Zick zack fahren und auf der Straße so dahin schaukel unterlasse ich.
Fahre so weit rechts wie möglich und biege wenn immer es mir möglich ist kurz in eine Lücke weg oder fahre auf dem Fahrradweg usw..
Das recht auf Vorfahrt nehme ich nie in Anspruch........verzichte gerne auf den Spruch auf meinem Grabstein: Er hatte Vorfahrt.........jetzt ist er tod.
MfG kheinz
331 Antworten
Wieso Radfahrern diese Unmöglichkeit nicht zuzumuten ist, während man es den anderen Verkehrsteilnehmern im umgekehrten Fall zumutet, bleibt fraglich.
Zitat:
@Tarnik schrieb am 29. November 2020 um 21:45:52 Uhr:
Ich hätte nie gedacht das dass Souveräne überholen eines schwächeren langsameren Verkehrsteilnehmers derart überfordert, das man zig nebenschauplätze hineindiskutieren muss die mit der Fragestellung nichts zu tun haben.
Die Fragestellung als solches birgt manche Nebenschauplätze, wenn man die unterschiedlich breiten Verkehrsmittel in Relation zueinander setzt.
Bislang wurde in der Tat nur von Pkw geschrieben, die überholen oder überholt werden; nehmen wir doch als Beispielfahrzeug mal einen Lkw. mit Sattelauflieger, die in manchen Regionen innerorts und auf Landstraßen gar nicht so selten sind.
Ein Lkw dürfte nämlich gleich gar nicht überholen, weil die Breite der üblichen Landstraße noch weniger ausreicht, als für den Pkw, und in die Büsche springen muß der Radfahrende nicht.
Tatsächlich sollte man, gerade zu dem von tazio1935 bereitgestellten Schaubild, fragen, wo auf welcher Straße (ist denn allenthalben die (übliche) Straßenbreite bekannt?) überhaupt überholt werden darf. Dann lehne man sich in einem bequemen Sessel zurück, öffne eine Flasche besonders guten Rotwein und denke über Lobbying nach.
Zitat:
@weltleser schrieb am 29. November 2020 um 19:42:48 Uhr:
Warum benötigt ein Fahrrad weniger Abstand zum Überholen/Vorbeifahren als ihm im umgekehrten Fall zuzubilligen ist?
Ich glaube mich zu erinnern, dass mir im Physikunterricht mal irgendetwas über Masse und Geschwindigkeit vermittelt wurde.
Ähnliche Themen
Schön, dass Nabendynamo Physikunterricht hatte. Was lässt sich hinsichtlich der Masse zweier sich nicht berührender Körper, als Problematik herauslesen? Die Gravitation? Netter Scherz.
Nun könnte man noch, dass hat aber weniger mit der Masse, als mit der Oberflächengestaltung zu tun, an Luftbewegungen denken. Aber ganz ehrlich, eventuell fehlt mir die Sensibilität, aber ich habe in meinem Leben noch keinen Unterschied vermerkt, wenn mich ein Auto mit einer Geschwindigkeitsdifferenz zwischen 0,1 und 50 km/h und einer maximalen Geschwindigkeit von 50 km/h überholt hat, egal ob mit 20 cm oder 150 cm Abstand.
Auch außerhalb geschlossener Ortschaften halte ich diesen Aspekt mit zwei Metern für übertrieben.
Zitat:
@weltleser schrieb am 30. November 2020 um 16:37:24 Uhr:
Aber ganz ehrlich, eventuell fehlt mir die Sensibilität, aber ich habe in meinem Leben noch keinen Unterschied vermerkt, wenn mich ein Auto mit einer Geschwindigkeitsdifferenz zwischen 0,1 und 50 km/h und einer maximalen Geschwindigkeit von 50 km/h überholt hat, egal ob mit 20 cm oder 150 cm Abstand.Auch außerhalb geschlossener Ortschaften halte ich diesen Aspekt mit zwei Metern für übertrieben.
Glückwunsch, Superman, dass du da keine Angst verspürst und die Abstände für übertrieben hältst!
Vielleicht denkst du mal darüber nach, dass es neben Supermännern und -frauen auch noch den normalen Verkehrsteilnehmer gibt, der eben nicht so gerne mit einer Differenzgeschwindigkeit von 30 bis 40 km/h mit 20 cm Abstand überholt werden möchte, um mal die von dir genannten Extreme zu bemühen.
Zitat:
@weltleser schrieb am 30. November 2020 um 16:37:24 Uhr:
Nun könnte man noch, dass hat aber weniger mit der Masse, als mit der Oberflächengestaltung zu tun, an Luftbewegungen denken. Aber ganz ehrlich, eventuell fehlt mir die Sensibilität, aber ich habe in meinem Leben noch keinen Unterschied vermerkt, wenn mich ein Auto mit einer Geschwindigkeitsdifferenz zwischen 0,1 und 50 km/h und einer maximalen Geschwindigkeit von 50 km/h überholt hat, egal ob mit 20 cm oder 150 cm Abstand.
Auch außerhalb geschlossener Ortschaften halte ich diesen Aspekt mit zwei Metern für übertrieben.
Und dann kommt ein Schlagloch, oder eine starke Windböe von der Seite wo der Radfahrer einen stärkeren Schlenker macht. (da kommt gerne mal ein gutes Stück beisammen)
Da sind es dann keine 20-30-40-50-60cm Abstand mehr sondern klatsch, ein Leben ausgelöscht.
Das meine Schilderung keine Empfehlung war, denn Abstand auf 20 cm festzulegen, erschließt sich vermutlich nur Lesern, die auch im Deutsch- und Mathematikunterricht aufmerksam waren.
PS: gelegentlich erweckt sich mir der Eindruck, manche schreiben hier nicht aus eigenen privaten Interessen.
Zitat:
@weltleser schrieb am 30. November 2020 um 17:54:23 Uhr:
Dass meine Schilderung keine Empfehlung war, denn Abstand auf 20 cm festzulegen, erschließt sich vermutlich nur Lesern, die auch im Deutsch- und Mathematikunterricht aufmerksam waren.PS: gelegentlich erweckt sich mir der Eindruck, manche schreiben hier nicht aus eigenen privaten Interessen.
Ein selbsterklärender Post. Kommt hier auch nicht jeden Tag vor ;-)
Test bestanden, geht doch.
Zitat:
@weltleser schrieb am 30. November 2020 um 16:37:24 Uhr:
ich habe in meinem Leben noch keinen Unterschied vermerkt, wenn mich ein Auto mit einer Geschwindigkeitsdifferenz zwischen 0,1 und 50 km/h und einer maximalen Geschwindigkeit von 50 km/h überholt hat, egal ob mit 20 cm oder 150 cm Abstand.
Deine Frage war aber eine ganz andere:
Zitat:
Wieso Radfahrern diese Unmöglichkeit nicht zuzumuten ist, während man es den anderen Verkehrsteilnehmern im umgekehrten Fall zumutet, bleibt fraglich.
Wie viele wartende Autofahrer sind bisher dadurch schwer verletzt oder getötet worden, dass ein Radfahrer sie vor einer roten Ampel rechts mit zu knappem Abstand überholt hat? Und dann vergleichst Du deren Zahl mit den Radfahrern, die bei zu knappem Linksüberholen durch Autofahrer schwer verletzt oder getötet wurden.
Schon hast Du die Antwort darauf, warum es eine "Ungleichbehandlung" bei den Seitenabständen gibt. Ich behaupte einfach mal, dass man darauf durch kritisches kurzes Nachdenken auch selbst hätte kommen können.
Zitat:
@weltleser schrieb am 30. November 2020 um 16:37:24 Uhr:
Auch außerhalb geschlossener Ortschaften halte ich diesen Aspekt mit zwei Metern für übertrieben.
Das macht nichts. Hauptsache, Du hältst Dich an den vorgeschriebenen Abstand.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 29. November 2020 um 23:07:49 Uhr:
Die Fragestellung als solches birgt manche Nebenschauplätze, wenn man die unterschiedlich breiten Verkehrsmittel in Relation zueinander setzt.Zitat:
@Tarnik schrieb am 29. November 2020 um 21:45:52 Uhr:
Ich hätte nie gedacht das dass Souveräne überholen eines schwächeren langsameren Verkehrsteilnehmers derart überfordert, das man zig nebenschauplätze hineindiskutieren muss die mit der Fragestellung nichts zu tun haben.Bislang wurde in der Tat nur von Pkw geschrieben, die überholen oder überholt werden; nehmen wir doch als Beispielfahrzeug mal einen Lkw. mit Sattelauflieger, die in manchen Regionen innerorts und auf Landstraßen gar nicht so selten sind.
Ein Lkw dürfte nämlich gleich gar nicht überholen, weil die Breite der üblichen Landstraße noch weniger ausreicht, als für den Pkw, und in die Büsche springen muß der Radfahrende nicht.
Dann ist es eben so.
Zitat:
@weltleser schrieb am 30. November 2020 um 16:37:24 Uhr:
Auch außerhalb geschlossener Ortschaften halte ich diesen Aspekt mit zwei Metern für übertrieben.
Dann fahre mit dem 2-Rad mal bei Seitenwind oder komme in den Windschatten eines Dich gerade überholenden Lkw oder Busses, oder fahre einfach einer Straße aus Kopfsteinpflaster und Schlaglöchern. Sowas hat es hier in der Umgebung, aber ok,. hier hat es einen feinen Radweg daneben.
Zitat:
@Tarnik schrieb am 30. November 2020 um 19:18:31 Uhr:
Dann ist es eben so.
Die reale Erfahrung ist aber eben eine andere; es hat nur wenige Lkw, die nicht überholen, wo sie bei Einhaltung des Seitenabstandes nicht überholen könnten.
Im Grunde ist keine der üblichen Landstraßen mit je nur einer Fahrspur je Fahrrichtung für Überholvorgänge ausgelegt; die meisten wurden nämlich zu Zeiten gebaut, da hatte es diese Bestimmungen noch nicht.
Das ist dann aber auch wieder so ein Ding
Theorie vs. Praxis
Ich denke die meisten Radfahrer die sich über fehlenden Seitenabstand beklagen haben ihre schlechten Erfahrungen nicht mit LKW gemacht sondern mit PKW