Abstand beim Überholen von Radfahrern

Moin,
war heute mal wieder mit dem Rad unterwegs und wieder mal halten viele Autos nicht den Mindestabstand ein beim Überholen. Da entstehen sehr oft gefährliche Situationen. Ein Wunder, dass da nichts Schlimmeres passiert.

- Wurde überhaupt jemals ein Autofahrer deswegen belangt?
- Was kann man aus Radfahrersicht tun?
- in der Mitte der Bahn fahren?
- insbesondere bei einspurigen Straßen?
- Einen Abstandshalter hinten dran bauen?
- Eine Dashcam fürs Rad installieren? Bringt das rechtlich überhaupt was, einen Autofahrer deswegen zu belangen? Oder muss erst etwas passieren, damit so eine Aufnahme gültig wird?

Andere konstruktive Vorschläge?

Beste Antwort im Thema

Ich fahre Auto und ich fahre Fahrrad.
Beim Fahrradfahren ist mir wichtig den Autofahrer nicht zu reizen bzw. zu zwingen mir auf längeren Strecken hinterher zu fahren.
Zick zack fahren und auf der Straße so dahin schaukel unterlasse ich.
Fahre so weit rechts wie möglich und biege wenn immer es mir möglich ist kurz in eine Lücke weg oder fahre auf dem Fahrradweg usw..
Das recht auf Vorfahrt nehme ich nie in Anspruch........verzichte gerne auf den Spruch auf meinem Grabstein: Er hatte Vorfahrt.........jetzt ist er tod.

MfG kheinz

331 weitere Antworten
331 Antworten

Überholen mit < 2 m Abstand ist verboten. Begegnungsverkehr mit < 2 m Abstand findet weiterhin statt. Passt nicht zusammen.

Zitat:

@Leon596 schrieb am 30. November 2020 um 23:08:35 Uhr:


Ich denke die meisten Radfahrer die sich über fehlenden Seitenabstand beklagen haben ihre schlechten Erfahrungen nicht mit LKW gemacht sondern mit PKW

Bei mir beides, allerdings mit dem Schwerpunkt Pkw.

Der Luftwirbel, den der PKW hinter sich erzeugt, reicht aus, um einen zu knapp überholten Radfahrer aus der Bahn zu werfen (nicht unbedingt in der Stadt, aber Landstraße durchaus).
Dies ist nur eine Gefahrenquelle. Viele andere wurden auch schon genannt und daher ist ein großzügiger Abstand nötig.

Es wäre sehr schön, wenn alle Abstand beim Überholen lassen würden. Mit alle meine ich jeglichen Verkehrsteilnehmer, egal ob PKW/LKW, Rad oder per pedes.
Radfahrer sind nicht begeistert, wenn sie knapp überholt werden und begründen es mit der eigenen Verletzlichkeit. Ich bin auch nicht begeistert, wenn Radfahrer mich knapp rechts überholen. Dabei geht es mir nicht um meine Verletzlichkeit, sondern ausschließlich um einen Schaden an meinem Fahrzeug, was für mich ebenfalls ein NoGo ist. Dass der Radfahrer sich bei einem Rempler selbst verletzen kann, sollte demjenigen klar sein. Allerdings ist das wohl nicht jedem. Daher verstehe ich dann solche Aktionen nicht, wenn VT sich selbst in "Gefahr" bringen.

Weder dürfen andere VT in Gefahr gebracht werden, noch sollte durch die eigene Fahrweise ein erhöhtes Risiko eines Schadens an fremden Eigentum provoziert werden.

Meine Meinung zu diesem Thema

Rücksichtnahme ist keine Einbahnstraße, wie es so schön heißt.

Nicht schon wieder diese Relativierung, dass Radfahrer keinen Abstand einhalten beim rechts vorbei fahren an wartenden Autos. 🙄

Das wurde nun schon wirklich x-fach besprochen. Und bisher ist nicht bekannt, dass je ein Radfahrer einen Autofahrer dadurch getötet oder schwer verletzt hätte. 🙄

Können wir dieses Thema bitte sein lassen?

Ähnliche Themen

Wer hat dies geschrieben?
Falls du dich auf meinen Kommentar beziehst, dann solltest du gelesen haben, dass es für mich um die Beschädigung fremden Eigentums geht.
Ich habe nicht geschrieben, dass dieser 2m Abstand einhalten soll.

Egal wer wen wie überholt, sollte ein gewisser Abstand einhalten werden. Sei es wegen der eigenen Verletzlichkeit oder um mögliche Beschädigungen an fremden Eigentum zu verhindern bzw. die Gefahr zu minimieren.
Es ist mir persönlich sehr egal, wenn sich ein Radfahrer selbst verletzt, wenn er der Meinung ist, mich z.B. rechts mit knappen Abstand zu überholen. Da derjenige erstmal liegen wird, habe ich eine reelle Chance ihm habhaft zu werden und ihm die Kosten für den entstandenen Schaden aufzudrücken.
Ich könnte mir, nachdem ich einen Krankenwagen informiert habe, ein "Haha, selber Schuld" sicher nicht verkneifen.

Mich wundert es immer wieder bei diesem Thema, dass es der arme Radfahrer ist, weil er verletzt oder getötet werden kann. Ja das ist tragisch und muss verhindert werden.
Was mich stört ist aber, dass die Beschädigung von fremden Eigentums vom Besitzer hinzunehmen sein soll.
Warum?
Abstand halten gilt für alle. Dabei entscheidet die Situation wie groß dieser sein muss. Sollte dieser nicht definiert sein, so sollte das gesunde Augenmaß benutzt werden.

Zitat:

@augenauf schrieb am 1. Dezember 2020 um 09:22:35 Uhr:


Nicht schon wieder diese Relativierung, dass Radfahrer keinen Abstand einhalten beim rechts vorbei fahren an wartenden Autos. 🙄

Das wurde nun schon wirklich x-fach besprochen. Und bisher ist nicht bekannt, dass je ein Radfahrer einen Autofahrer dadurch getötet oder schwer verletzt hätte. 🙄

Können wir dieses Thema bitte sein lassen?

Das ist doch überhaupt nicht der Punkt - wenn du den Beitrag von Tomcat gelesen UND verstanden hättest...

Es geht doch dabei um eins, und das nennt sich gegenseitige Rücksichtnahme. Das spiegelt sich übrigens auf den gesamten Verkehr. Ein Fussgänger möchte auch nicht mit 20cm Abstand vom Radler überholt werden.

Ich bin mal mit dem Roller zur Arbeit, auf der LS. Der Roller (50ccm) lief zwar locker über 60, trotzdem bin ich von LKW überholt worden. Die 3 letzten Achsen des Aufliegers kamen mir sehr sehr nahe. Da konnte ich das Profil der Reifen erkennen. Das möchte ich auch nicht 😰 Es sind so einige Sachen. Aber komischerweise kreischen hier immer die Radler.. ..die dummerweise aber auch selbst immer wieder negativ auffallen.

Gruß Jörg.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 30. November 2020 um 21:37:19 Uhr:



Zitat:

@Tarnik schrieb am 30. November 2020 um 19:18:31 Uhr:


Dann ist es eben so.
Die reale Erfahrung ist aber eben eine andere; es hat nur wenige Lkw, die nicht überholen, wo sie bei Einhaltung des Seitenabstandes nicht überholen könnten.

Im Grunde ist keine der üblichen Landstraßen mit je nur einer Fahrspur je Fahrrichtung für Überholvorgänge ausgelegt; die meisten wurden nämlich zu Zeiten gebaut, da hatte es diese Bestimmungen noch nicht.

Das ist das Problem das sie es tun obwohl sie es nicht dürfen.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 30. November 2020 um 21:37:19 Uhr:


Im Grunde ist keine der üblichen Landstraßen mit je nur einer Fahrspur je Fahrrichtung für Überholvorgänge ausgelegt; die meisten wurden nämlich zu Zeiten gebaut, da hatte es diese Bestimmungen noch nicht.

Je nach deutschem Regelwerk beträgt die befahrbare Breite von Land- und Bundesstraßen (mit baulich nicht getrennten Fahrspuren) zwischen 5,5 und 7,5 Meter. Zumindest habe ich das so in Erinnerung.

Bedeutet, es bleiben pro markierter Fahrspur mindestens 2,75 m Asphalt, oder?

Daher kann ich gedanklich nicht nachvollziehen, weshalb ich am Steuer eines 2,55 m breiten LKW oder KOM besagte 2 Meter seitlichen Sicherheitsabstand zu Radfahrern keinesfalls werde einhalten können?

Die nichtüberholbaren Radfahrer fahren doch ganz links auf ihrer Spur, weil möglich weit rechts beiinhaltet 1,5m Abstand zur rechten Linie (eigener Wohlfühlabstand und zum Verhindern des Überholt Werdens). Sie selbst brauchen nochmal mindestens 1m und schon ist der Platz weg.

Achtung
Sarkasmus

Wenn du den Thread verfolgt hättest (zumindest die letzten Seiten), dann wüsstest du, dass AUCH diese Diskussion (Abstand rechts vom Radfahrer zum Straßenrand) schon breit getreten wurde. 🙄

Zitat:

@augenauf schrieb am 1. Dezember 2020 um 09:22:35 Uhr:


Und bisher ist nicht bekannt, dass je ein Radfahrer einen Autofahrer dadurch getötet oder schwer verletzt hätte. 🙄

Es wird sicherlich nicht so weit kommen, daß ein Radfahrer einen Autofahrer beim Überholen verletzt oder gar tötet.
Aber in den meisten Fällen wird der Autofahrer für das Fehlverhalten des Radfahrers verantwortlich gemacht... und das ist aus meiner Sicht nicht richtig !

Zitat:

@Rigero schrieb am 1. Dezember 2020 um 17:54:34 Uhr:


Je nach deutschem Regelwerk beträgt die befahrbare Breite von Land- und Bundesstraßen (mit baulich nicht getrennten Fahrspuren) zwischen 5,5 und 7,5 Meter. Zumindest habe ich das so in Erinnerung.
Bedeutet, es bleiben pro markierter Fahrspur mindestens 2,75 m Asphalt, oder?

Alte Verkehrswege richten sich aber nicht nach diesem Regelwerk; fahre mal zwischen den abgelegenen Dörfern in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern. Üblicherweise ausgebaut sind da nur die Hauptverkehrswege, weil Landesstraße. Gemeindestraßen, die es ja auch hat, sind oft nicht ausgebaut, weil die betreffende Gemeinde keine Kohle dafür hat. Berufsverkehr hat es da aber übrigens auch.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 1. Dezember 2020 um 20:09:55 Uhr:



Zitat:

@augenauf schrieb am 1. Dezember 2020 um 09:22:35 Uhr:


Und bisher ist nicht bekannt, dass je ein Radfahrer einen Autofahrer dadurch getötet oder schwer verletzt hätte. 🙄

Es wird sicherlich nicht so weit kommen, daß ein Radfahrer einen Autofahrer beim Überholen verletzt oder gar tötet.
Aber in den meisten Fällen wird der Autofahrer für das Fehlverhalten des Radfahrers verantwortlich gemacht... und das ist aus meiner Sicht nicht richtig !

So pauschal gesagt ist das einfach nur Quatsch.

Aber vllt. hast du ja belegbare Beispiele.

Wenn du aufmerksam gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass dies nur als Beispiel gewählt wurde, um zu verdeutlichen, dass jeder beim Überholen Sicherheitsabstand zu halten hat. Wie groß dieser sein muss hängt von den Beteiligten selbst und der Situation beim Überholen ab.

Versuche doch mal den Kern einer Aussage zu erfassen und hänge dich nicht am Beispiel an sich auf. Es sei denn, es ist unpassend.
Als Beispiel hätte ich auch den Radfahrer einen Fußgänger auf einem gemeinsamen Rad-/Fussgängerweg überholen lassen können.
Wer ist nun der Stärkere? Genau, derjenige der sonst immer in Beispielen als der arme Schwache und damit zu Schützende genommen wird. Der Fussgänger ist sicherlich nicht des Lebens bedroht bei einem "Unfall", aber auszuschließen ist es auch nicht (unglücklich mit dem Hornlenker getroffen und umgefallen).

Jeder hat aufzupassen und seine Fahrweise so anzupassen, dass er keinen anderen VT gefährdet. Als Schwächerer halte ich mich persönlich noch mehr zurück und bestehe weniger auf meine Vorfahrt, wenn ich mir nicht sicher sein kann, sie zu bekommen. Als Stärkerer habe ich auf die Schwächeren zu achten und an Kontaktpunkten besonders aufzupassen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 1. Dezember 2020 um 20:09:55 Uhr:


Es wird sicherlich nicht so weit kommen, daß ein Radfahrer einen Autofahrer beim Überholen verletzt oder gar tötet.

Oh, der erste Post von dir, der eine erste Einsicht signalisiert. Ein echter Fortschritt!

Ähnliche Themen