Abstand beim Überholen von Radfahrern

Moin,
war heute mal wieder mit dem Rad unterwegs und wieder mal halten viele Autos nicht den Mindestabstand ein beim Überholen. Da entstehen sehr oft gefährliche Situationen. Ein Wunder, dass da nichts Schlimmeres passiert.

- Wurde überhaupt jemals ein Autofahrer deswegen belangt?
- Was kann man aus Radfahrersicht tun?
- in der Mitte der Bahn fahren?
- insbesondere bei einspurigen Straßen?
- Einen Abstandshalter hinten dran bauen?
- Eine Dashcam fürs Rad installieren? Bringt das rechtlich überhaupt was, einen Autofahrer deswegen zu belangen? Oder muss erst etwas passieren, damit so eine Aufnahme gültig wird?

Andere konstruktive Vorschläge?

Beste Antwort im Thema

Ich fahre Auto und ich fahre Fahrrad.
Beim Fahrradfahren ist mir wichtig den Autofahrer nicht zu reizen bzw. zu zwingen mir auf längeren Strecken hinterher zu fahren.
Zick zack fahren und auf der Straße so dahin schaukel unterlasse ich.
Fahre so weit rechts wie möglich und biege wenn immer es mir möglich ist kurz in eine Lücke weg oder fahre auf dem Fahrradweg usw..
Das recht auf Vorfahrt nehme ich nie in Anspruch........verzichte gerne auf den Spruch auf meinem Grabstein: Er hatte Vorfahrt.........jetzt ist er tod.

MfG kheinz

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Zitat:

@tazio1935 schrieb am 29. November 2020 um 13:13:36 Uhr:



Richtig. Und wenn ich grundsätzlich einen Abstand von 1 m zum rechten Fahrbahnrand einhalten darf, dann mache ich das auch. Innerorts wie außerorts. Die Autoren des zitierten StVO-Kommentars sind übrigens ein Staatsanwalt, ein Rechtsanwalt und ein Jura-Professor. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die drei Herren zusammen mehr von der Materie verstehen als Du. Nimm´s nicht persönlich.

Dem Bildungsstand nach könnte man davon ausgehen, daß diese Herrschaften mehr Ahnung von der Materie haben sollten, ja !
Was aber nicht immer zutrifft.
Dürfen heißt ja, "Man darf es, muß es aber nicht".
Von daher darfst Du gerne den Abstand von einem Meter einhalten, kritisiere mich aber bitte nicht, wenn Ich es nicht tun möchte.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. November 2020 um 13:01:23 Uhr:


... Und da gibts dann auch noch die Rettungsgasse die gebildet werden sollte. Die kann aber nur dann entstehen, wenn jeder rechts rüber fährt

Jetzt ist die Rettungsgasse dein letzter Strohhalm? Na gut, wenn du das nur auf der AB und großen Überlandstrassen praktizierst, dann dürften sich wirklich nur die wenigsten Radler gemaßregelt fühlen.

😮

(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. November 2020 um 13:22:34 Uhr:


Von daher darfst Du gerne den Abstand von einem Meter einhalten, kritisiere mich aber bitte nicht, wenn Ich es nicht tun möchte.

Bei weniger als einer Türbreite zu parkenden Autos oder bei weniger als 75 cm bis 80 cm Abstand zum Gehweg verstößt Du allerdings gegen Deine Pflichten, den korrekten Sicherheitsabstand einzuhalten. Insofern ist Kritik dann zwangsläufig berechtigt.

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 29. November 2020 um 13:13:36 Uhr:



Aber erst nach mehreren Minuten und bei mind. 5 Fahrzeugen hinter einem. Und nur an geeigneter Stelle, über die ich als Radfahrer selbst entscheide. Oder hast Du anderslautende Quellen?

Geeignete Stellen sind z.B Haltebuchten oder abzweigende Wege usw.
Soviel Entscheidungsspielraum hast Du gar nicht.
Zur Not wird Dir da aber ein Richter behilflich sein, oder aber ein Autofahrer, der eine eigene Definition von 2 Metern hat.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. November 2020 um 13:32:19 Uhr:



Zitat:

@tazio1935 schrieb am 29. November 2020 um 13:13:36 Uhr:



Aber erst nach mehreren Minuten und bei mind. 5 Fahrzeugen hinter einem. Und nur an geeigneter Stelle, über die ich als Radfahrer selbst entscheide. Oder hast Du anderslautende Quellen?

Geeignete Stellen sind z.B Haltebuchten oder abzweigende Wege usw.
Soviel Entscheidungsspielraum hast Du gar nicht.
Zur Not wird Dir da aber ein Richter behilflich sein, oder aber ein Autofahrer, der eine eigene Definition von 2 Metern hat.

Ein Autofahrer?

Darf der maßregeln?

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 29. November 2020 um 13:28:33 Uhr:



Bei weniger als einer Türbreite zu parkenden Autos oder bei weniger als 75 cm bis 80 cm Abstand zum Gehweg verstößt Du allerdings gegen Deine Pflichten, den korrekten Sicherheitsabstand einzuhalten. Insofern ist Kritik dann zwangsläufig berechtigt.

Komm doch bitte mal von Deiner Verallgemeinerung weg !
Ich bin nur verpflichtet an Gehwegen und entlang von parkenden oder haltenden Fahrzeugen diesen Abstand einzuhalten.
Ist das nicht gegeben, halte Ich mich an die STVO, die besagt "es ist möglichst weit rechts zu fahren"

Alles andere sind Urteile, die je nach Situation und örtlichen Gegebenheiten anders ausfallen können.

Gut das ihr hier die Theorie diskutiert, und draußen die Leute einfach fahren und meist miteinander ankommen.

Zitat:

@reox schrieb am 29. November 2020 um 13:34:50 Uhr:



Ein Autofahrer?
Darf der maßregeln?

Laß mich raten... Dein letzter Strohalm nach dem Du greifen kannst heißt "maßregeln"
Gehen die Argumente aus ?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. November 2020 um 13:40:14 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 29. November 2020 um 13:34:50 Uhr:



Ein Autofahrer?
Darf der maßregeln?

Laß mich raten... Dein letzter Strohalm nach dem Du greifen kannst heißt "maßregeln"
Gehen die Argumente aus ?

Wieso meiner? Ich glaube, damit hat ein

anderer angefangen

.

So viele Eigentore kann man doch eigentlich gar nicht versenken.

😮

Zitat:

@reox schrieb am 29. November 2020 um 13:49:33 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. November 2020 um 13:40:14 Uhr:


Laß mich raten... Dein letzter Strohalm nach dem Du greifen kannst heißt "maßregeln"
Gehen die Argumente aus ?


Wieso meiner? Ich glaube, damit hat ein anderer angefangen.
So viele Eigentore kann man doch eigentlich gar nicht versenken.
😮

Ok... die Argumente sind aus !

Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. November 2020 um 13:01:23 Uhr:


Ich maßregele hier niemanden.

Man könnte eine gewissen Widerspruch zur folgenden Aussage sehen:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. November 2020 um 12:00:58 Uhr:


Das ist den Radfahrern aber nur dann gestattet, wenn ausreichender Raum vorhanden ist, dann darf mit "mäßiger" Geschwindigkeit und "besonderer Vorsicht" rechts überholt werden.

Daran halten sich aber auch nur sehr wenige Radfahrer !
Und aus diesem Grund halte Ich an der roten Ampel oder Stau ganz rechts
(das hat aber auch noch andere Gründe)

Du hältst an der Ampel oder im Stau ganz rechts, u. a. weil Radfahrer sich nach Deiner Einschätzung nicht an StVO § 5 Abs. 8 halten. Das ist maßregeln. Oberlehrerverhalten. Was sonst?

Zitat:

@Geisslein schrieb am 28. November 2020 um 23:50:56 Uhr:


Er hat auch nicht das Recht dazu die anderen Verkehrsteilnehmer zu maßregeln in dem bewusst weiter in der Mitte der Fahrbahn gefahren wird

Aber andere Verkehrsteilnehmer maßregeln, indem bewusst ganz rechts gefahren und ihnen der Platz genommen wird, das ist selbstverständlich erlaubt, nicht wahr? Peinlicher Auftritt, echt.

So ein Quatsch, wo steht denn das man rechts so viel Platz lassen muss, dass die Radfahrer vorbeikommen???
Im Gegenteil es steht, dass man soweit rechts wie möglich zu fahren hat (auch als KFZ Führer) und wenn ich langsam fahre bzw stehe an der Ampel etc. kann ich eben sehr weit rechts....

Zitat:

@Gururom schrieb am 29. November 2020 um 14:15:09 Uhr:


So ein Quatsch, wo steht denn das man rechts so viel Platz lassen muss, dass die Radfahrer vorbeikommen???
Im Gegenteil es steht, dass man soweit rechts wie möglich zu fahren hat (auch als KFZ Führer) und wenn ich langsam fahre bzw stehe an der Ampel etc. kann ich eben sehr weit rechts....

Sagt jemand, dass es verboten ist? Nöh. Allerdings ist die Absicht interessant. Und da outet sich der Mitforist

Geisslein

als Maßregler, da er es u. a. deshalb tut, weil Radfahrer sich nicht an StVO § 5 Abs. 8 halten – seiner Meinung nach.

Ob solche Autofahrer sich rücksichtsoll und partnerschaftlich verhalten? Sicher nicht. Macht aber nix, wer an roten Ampeln rechts bewusst dichtmacht, wird eben links überholt. Ganz böse Radler sperren beim Passieren des Autos dann auch mal schnell die linke Hecktür auf, zum Dank. Ein eskalierendes Verhalten, das man natürlich nicht gutheißen kann.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. November 2020 um 08:17:04 Uhr:



Zitat:

@-colt- schrieb am 29. November 2020 um 00:13:41 Uhr:


Der Radfahrer hat nicht nur das Recht in der Mitte der Spur zu fahren, er hat wie weiter oben schonmal jemand geschrieben hat die Pflicht das zu tun.

Und ich kenne keinen Paragraphen der verbietet Taschen seitlich an den Gepäckträger anzubauen.

Gute Nacht zusammen!

Wo steht das in der STVO, daß Radfahrer nicht nur das Recht haben, mittig die Fahrbahn zu befahren, sondern dazu verpflichtet sind ?

Es ist immer rechts zu fahren, es sei denn der Verkehr verlangt was anderes

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 29. November 2020 um 09:31:38 Uhr:


Alltag ist aber, das sich Autofahrer im täglichen Individualverkehr viel zu dicht an Radlern vorbei quetschen, die ordentlich und vorbildlich unterwegs sind. Und selbst wenn sie nicht Zollstockgenau unterwegs sind, steht es den Autofahrern nicht zu sie zu Maßregeln und zu gefährden, um mit deinen Worten zu sprechen.

Diese Erfahrung besteht ja auch bei 50ccm, auch diese werden oft von schnelleren Kfz überholt, obwohl Platz und Ort zum Überholen untauglich sind. Im Grunde sind Radfahrende und Rollerfahrende hier mit der fast gleichen Problematik konfrontiert.

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