Abstand beim Überholen von Radfahrern
Moin,
war heute mal wieder mit dem Rad unterwegs und wieder mal halten viele Autos nicht den Mindestabstand ein beim Überholen. Da entstehen sehr oft gefährliche Situationen. Ein Wunder, dass da nichts Schlimmeres passiert.
- Wurde überhaupt jemals ein Autofahrer deswegen belangt?
- Was kann man aus Radfahrersicht tun?
- in der Mitte der Bahn fahren?
- insbesondere bei einspurigen Straßen?
- Einen Abstandshalter hinten dran bauen?
- Eine Dashcam fürs Rad installieren? Bringt das rechtlich überhaupt was, einen Autofahrer deswegen zu belangen? Oder muss erst etwas passieren, damit so eine Aufnahme gültig wird?
Andere konstruktive Vorschläge?
Beste Antwort im Thema
Ich fahre Auto und ich fahre Fahrrad.
Beim Fahrradfahren ist mir wichtig den Autofahrer nicht zu reizen bzw. zu zwingen mir auf längeren Strecken hinterher zu fahren.
Zick zack fahren und auf der Straße so dahin schaukel unterlasse ich.
Fahre so weit rechts wie möglich und biege wenn immer es mir möglich ist kurz in eine Lücke weg oder fahre auf dem Fahrradweg usw..
Das recht auf Vorfahrt nehme ich nie in Anspruch........verzichte gerne auf den Spruch auf meinem Grabstein: Er hatte Vorfahrt.........jetzt ist er tod.
MfG kheinz
331 Antworten
> 3 MinutenZitat:
@Diedicke1300 schrieb am 28. November 2020 um 13:44:54 Uhr:
Was heißt überhaupt „längere Zeit“ ?
Quelle: ADAC
(Also, genau genommen ich. Als jahrelanges und aktives ADAC-Mitglied spreche jetzt mal für den ADAC. So wie der Bottroper/Freisinger ADFC für den ADFC spricht, nech?) 😁
Wer entscheidet eigentlich, was eine "geeignete Stelle" ist?
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 28. November 2020 um 17:49:25 Uhr:
Wer entscheidet eigentlich, was eine "geeignete Stelle" ist?
Jede fahrzeugführende Person selbst und vor Ort.
Letztlich zeigen die vorhandenen Bestimmungen, dass Rücksichtnahme keine Einbahnstrasse sein kann, auch wenn das häufig schwer zu vermitteln ist.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. November 2020 um 13:21:56 Uhr:
Die STVO §5 Abs. 6 hat das klar und unmissverständlich geregelt.
Hier steht nur von "mehreren" Fahrzeugen etwas... ob das 3 oder 5 sind wird egal sein.
Ja, ganz klar und unmissverständlich geregelt. 😁
Sieht da jeder so? Interessante Lektüre dazu:
Zitat:
In der Praxis betrifft dieser Anordnung vor allem Fahrer von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen. Insgesamt bleibt der Verordnungstext hier jedoch relativ schwammig.
So ist nicht klar geregelt, was geeignete Stellen zum Warten sind. Auch ist nur von „mehreren“ nachfolgenden Fahrzeugen die Rede. Letztlich ist davon auszugehen, dass ab einer Kolonnenbildung von fünf Fahrzeugen oder mehr ein Warten angemessen wäre. Aber: solange den nachfolgenden Fahrzeugen regelmäßig das Überholen auch im normalen Verkehrsfluss möglich ist, entfällt diese Wartepflicht. Auch sind Fahrer von langsameren Fahrzeugen nicht dazu verpflichtet, alle paar hundert Meter zu warten. Ein Hinterherfahren für einige Minuten wird in der Regel zumutbar sein.
Quelle:
Verkehrstipp der Woche, Fahrschule Eggerl, Wasserburg
Da lag der ADAC mit seinen > 3 Minuten wohl gar nicht so falsch. Wenn jemand eine bessere Quelle als eine Fahrschule hat, dann immer her damit. 🙂
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. November 2020 um 13:21:56 Uhr:
Die STVO schreibt ja auch, daß möglichst weit rechts zu fahren ist.
Von 80 cm zum Seitenstreifen lese Ich hier auch nichts STVO §2 Abs. 2
Du kannst darüber auch nichts in der StVO lesen, weil das durch die Rechtsprechung geregelt ist:
Zitat:
OLG Düsseldorf v. 11.05.2005:
Hält ein Radfahrer von einem unmittelbar neben der Fahrbahn verlaufenden Gehweg einen Abstand von 75 cm bis 80 cm ein, so hat er in aller Regel gegenüber den Benutzern des Gehweges seine Pflichten aus § 1 StVO erfüllt (BGH, Urteil vom 26. April 1957, Aktenzeichen: VI ZR 66,56).
.
Zitat:
Ein Radfahrer, der an einem haltenden Kfz vorbeifährt, hat grundsätzlich einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten, weil er - sofern das Kfz nicht erkennbar unbesetzt ist - stets damit rechnen muss, dass die Fahrertür zur Fahrbahn hin geöffnet wird. (OLG Karlsruhe, Az. 10 U 283/77)
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 28. November 2020 um 17:49:25 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 28. November 2020 um 13:44:54 Uhr:
Was heißt überhaupt „längere Zeit“ ?
> 3 MinutenQuelle: ADAC
(Also, genau genommen ich. Als jahrelanges und aktives ADAC-Mitglied spreche jetzt mal für den ADAC. So wie der Bottroper/Freisinger ADFC für den ADFC spricht, nech?) 😁Wer entscheidet eigentlich, was eine "geeignete Stelle" ist?
Also ich habe noch nie Radler gesehen, die so lange (böswillig) die Straße blockieren.
Ist eh ein herbei geredetes Problem, Ablenkungsmanöver, weil hier ging es auch um Seitenabstände zum Radler.
Diese werden oft durch Kraftfahrzeuge massiv unterschritten.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 28. November 2020 um 18:09:58 Uhr:
Letztlich zeigen die vorhandenen Bestimmungen, dass Rücksichtnahme keine Einbahnstrasse sein kann, auch wenn das häufig schwer zu vermitteln ist.
Selbstverständlich. Aber der eine verliert beim Hinterherfahren schlimmstenfalls etwas Zeit, der andere verliert im Fall einer Berührung beim zu knappen Überholen schlimmstenfalls seine Gesundheit oder sein Leben.
Über diese ungleiche Risiko- und Schadensverteilung sollte man sich im klaren sein, wenn man hier als Autofahrer über "störende" Radfahrer rumnörgelt oder gegenseitige Rücksicht einfordert.
Ordnungswidrigkeit vs Straftat
Diese Einstufung des Fehlverhaltens sagt eigentlich alles. Die aktuelle Diskussion die letzten Seiten hier ist eine akademische, die nur zur Ablenkung des eigenen Fehlverhaltens dient.
Will ich nicht, sehe ich nicht ein, das war schon immer so - war noch nie eine gute Herangehensweise an Problemstellungen.
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 28. November 2020 um 18:30:19 Uhr:
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 28. November 2020 um 18:09:58 Uhr:
Letztlich zeigen die vorhandenen Bestimmungen, dass Rücksichtnahme keine Einbahnstrasse sein kann, auch wenn das häufig schwer zu vermitteln ist.
Selbstverständlich. Aber der eine verliert beim Hinterherfahren schlimmstenfalls etwas Zeit, der andere verliert im Fall einer Berührung beim zu knappen Überholen schlimmstenfalls seine Gesundheit oder sein Leben.Über diese ungleiche Risiko- und Schadensverteilung sollte man sich im klaren sein, wenn man hier als Autofahrer über "störende" Radfahrer rumnörgelt oder gegenseitige Rücksicht einfordert.
Dann bitte eine Klarstellung Deinerseits: Wer hat hier im Thread „über „störende“ Radfahrer rumgenörgelt“ ?
Einforderung „gegenseitiger Rücksicht“ klingt aus Deiner Tastatur gleich wie ein Vorwurf.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 28. November 2020 um 20:02:35 Uhr:
Zitat:
@tazio1935 schrieb am 28. November 2020 um 18:30:19 Uhr:
Selbstverständlich. Aber der eine verliert beim Hinterherfahren schlimmstenfalls etwas Zeit, der andere verliert im Fall einer Berührung beim zu knappen Überholen schlimmstenfalls seine Gesundheit oder sein Leben.Über diese ungleiche Risiko- und Schadensverteilung sollte man sich im klaren sein, wenn man hier als Autofahrer über "störende" Radfahrer rumnörgelt oder gegenseitige Rücksicht einfordert.
Dann bitte eine Klarstellung Deinerseits: Wer hat hier im Thread „über „störende“ Radfahrer rumgenörgelt“ ?
Einforderung „gegenseitiger Rücksicht“ klingt aus Deiner Tastatur gleich wie ein Vorwurf.
Ich frage mich mittlerweile was das alles noch mit dem Thema zu tun hat.
Wie viel Abstand zu halten ist steht in der STVO.
Wann ein Radfahrer Platz machen sollte wenn er wen behindert steht auch in der STVO.
Wann ein Radweg benutzungspflichtig ist steht auch in der STVO.
Und noch vieles vieles mehr.
Die Frage dieses Threads war, was ein Radfahrer als Radfahrer tun kann damit die Abstände eingehalten werden.
Aber hier wird seit irgendwie 13 Seiten argumentiert was Radfahrer falsch machen und warum man deshalb keinen Abstand beim Überholen fordern darf oder warum man vielleicht mal mit weniger Abstand überholt oder warum man mal schlechte Erlebnisse gemacht hat oder was auch immer.
Das hat doch alles überhaupt nichts mehr mit dem Thema zu tun.
Zum einen beantwortet das einem fragenden Radfahrer seine Frage nicht.
Und zum anderen hat das unrechtmäßige Verhalten einiger Person (einiger Radfahrer) noch nie das unrechtmäßige Verhalten einer anderen Person (z.b Autofahrer) gerechtfertigt.
Das ganze hat auch nichts mit gegenseitiger Rücksichtnahme zu tun.
Nicht im Geringsten.
Denn den Abstand einzuhalten ist keine Rücksicht. Den Abstand einzuhalten ist das Einhalten der STVO.
Und jemand der ein Kraftfahrzeug bewegt sollte die STVO immer einhalten, so einfach ist das.
Und jemand der bewusst Verstöße begeht (ich sage nicht, dass du das tust, das ist mir wichtig! Aber ein paar andere haben ja durchaus Dinge in die Richtung geschrieben) nur weil jemand anderes nicht nach STVO fährt hat selbst ebenfalls nicht die notwendige Reife um ein KFZ zu führen.
Und ja natürlich, mich als Autofahrer regt das auch maßlos auf, wenn andere Verkehrsteilnehmer (sei es Fahrrad, ebenfalls Auto, sei es Bus, sei es LKW, sei es Fußgänger) die Verkehrsregeln nicht einhalten oder mich behindern oder anderweitig nerven.
Ich kenne niemanden, den sowas nicht nerven würde.
Aber trotzdem hab ich mich doch an die STVO zu halten. Und STVO heißt in diesem Fall Seitenabstand beim Überholen. Denn das ist das Thema über das wir hier doch eigentlich sprechen.
Eigentlich ist doch hier alles 3x durchdiskutiert, alles ist denke ich gesagt, nur noch nicht von jedem.
Was bringt es da die ganzen Nebenkriesschauplätze aufzumachen die nichts mehr mit der Frage zu tun haben?
Eigentlich kann hier zu. Es haben sich ja auch trotz allem einige Leute aktiv hier beteiligt, und auch viele gute Dinge gesagt. Aber alles weitere führt doch zu nix mehr.
Zitat:
@Leon596 schrieb am 28. November 2020 um 20:23:05 Uhr:
Die Frage dieses Threads war, was ein Radfahrer als Radfahrer tun kann damit die Abstände eingehalten werden.
Richtig betrachtet:
Der Radfahrer kann hier gar nichts tun, damit die Abstände beim Überholen eingehalten werden.
Er hat auch nicht das Recht dazu die anderen Verkehrsteilnehmer zu maßregeln in dem bewusst weiter in der Mitte der Fahrbahn gefahren wird, oder durch Abstandshalter am Fahrrad, bzw. durch Anbauteile die Verkehrsteilnehmer auf Abstand zu halten.
Gute N8
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. November 2020 um 23:50:56 Uhr:
Richtig betrachtet:
Der Radfahrer kann hier gar nichts tun, damit die Abstände beim Überholen eingehalten werden.
Er hat auch nicht das Recht dazu die anderen Verkehrsteilnehmer zu maßregeln in dem bewusst weiter in der Mitte der Fahrbahn gefahren wird, oder durch Abstandshalter am Fahrrad, bzw. durch Anbauteile die Verkehrsteilnehmer auf Abstand zu halten.Gute N8
Der Radfahrer hat nicht nur das Recht in der Mitte der Spur zu fahren, er hat wie weiter oben schonmal jemand geschrieben hat die Pflicht das zu tun.
Und ich kenne keinen Paragraphen der verbietet Taschen seitlich an den Gepäckträger anzubauen.
Gute Nacht zusammen!
Zitat:
@Leon596 schrieb am 28. November 2020 um 20:23:05 Uhr:
Die Frage dieses Threads war, was ein Radfahrer als Radfahrer tun kann damit die Abstände eingehalten werden.
- Der/die Radfahrende kann als der, der überholt, selber den Seitenabstand zum zu überholenden am Verkehr Teilnehmenden einhalten;
- der/die Radfahrende könnte auf einem vorhandenen Radweg fahren, denn dann stellt sich die Frage zu geringen Seitenabstandes bei Überholvorgängen meist nicht;
- der/die Radfahrende könnte sich Rückspiegel ans Fahrrad anbauen/anbauen lassen, (die meisten haben keine Rückspiegel am Fahrrad), um nicht von rückwärtigem Verkehr überrascht zu werden und entsprechend frühzeitig reagieren zu können, wenn dieser zu dicht auffährt oder meist unfreiwillig anzeigt, daß sein beabsichtigter Überholvorgang seitlich zu knapp ausfällt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. November 2020 um 23:50:56 Uhr:
Zitat:
@Leon596 schrieb am 28. November 2020 um 20:23:05 Uhr:
Die Frage dieses Threads war, was ein Radfahrer als Radfahrer tun kann damit die Abstände eingehalten werden.
Richtig betrachtet:
Der Radfahrer kann hier gar nichts tun, damit die Abstände beim Überholen eingehalten werden.
Er hat auch nicht das Recht dazu die anderen Verkehrsteilnehmer zu maßregeln in dem bewusst weiter in der Mitte der Fahrbahn gefahren wird, ......Gute N8
Das macht auch so gut wie kein Radler, du machst hier Probleme wo keine sind, es reicht schon wenn er in einer Engstelle anstatt streng am Rand zu fahren 80 cm Abstand vom Bordstein hält, dann kommst du schon nicht mehr dran vorbei. Darum geht es dir, und deshalb machst du hier den Aufstand, weil du dich dann nicht mehr vorbei drängeln kannst.
Und warum macht es der Radler so ? Weil er weiß das du dich vorbei drängelst wenn er vorbildlich fährt.
Und ob „du“ es so machst oder nicht, ist es Spekulation, aber setze für „Du“ „viele andere VT“ ein, dann stimmt es.
Der Radfahrer muss die Ladung auf seinem Gepäckträger kenntlich mach damit die für den nachfolgenden Verkehr gut erkennbar ist. Und wenn er eine 2m Stange transportiert dann ist das halt so.
Mein Gott ne ihr diskutiert hier die Dinge tot.
Es gibt halt nicht überall Radwege, und ab und zu mal muss man mal paar Meter hinter dem Radfahrer her fahren.
Und einen Radfahrer mit nur ein paar cm Abstand zu überholen bringt einem was, 26sek. Persönliche Genugtuung ?
Zitat:
@-colt- schrieb am 29. November 2020 um 00:13:41 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. November 2020 um 23:50:56 Uhr:
Richtig betrachtet:
Der Radfahrer kann hier gar nichts tun, damit die Abstände beim Überholen eingehalten werden.
Er hat auch nicht das Recht dazu die anderen Verkehrsteilnehmer zu maßregeln in dem bewusst weiter in der Mitte der Fahrbahn gefahren wird, oder durch Abstandshalter am Fahrrad, bzw. durch Anbauteile die Verkehrsteilnehmer auf Abstand zu halten.Gute N8
Der Radfahrer hat nicht nur das Recht in der Mitte der Spur zu fahren, er hat wie weiter oben schonmal jemand geschrieben hat die Pflicht das zu tun.
Und ich kenne keinen Paragraphen der verbietet Taschen seitlich an den Gepäckträger anzubauen.
Gute Nacht zusammen!
Wo steht das in der STVO, daß Radfahrer nicht nur das Recht haben, mittig die Fahrbahn zu befahren, sondern dazu verpflichtet sind ?
Ab einer Geschwindigkeit von 70 km/h kann dichteres Überholen unangenehm sein. Die Straßen sind mitunter so mies, dass man auf dem Fahrrad einen kleinen Puffer für Ausweichmanöver benötigt.
Aus beidem lässt sich für mich aber keine Notwendigkeit für 2 bzw. 1,5 Meter ableiten. Diesbezüglich kann ich weder für den Gesetzgeber, noch für die Bedürftigen (Kinder außen vor) Verständnis aufbringen. Nicht aus meiner eigenen Erfahrung als Fahrradfahrer und nicht aus TV-Bildern, etwa von der Tour de France. Bei geringer Geschwindigkeitsdifferenz lasse ich mich lieber mit 0,5 Metern überholen, als dass ich ein Auto in meinem Nacken spüre. Nach Möglichkeit meide ich gemeinsame Verkehrsflächen. Da mein Büro fußläufig ist und ich ferner ein Auto vor der Tür habe, bin ich aber nur Freizeitradler, daher habe ich wohlmöglich leicht reden.
Besonders lächerlich wird es im zähfließenden Verkehr, da überhole ich ein Auto auf dem Fahrrad, quasi ohne Abstand, die Autos müssen dann aber hinter mir bleiben, wenn es vorne wieder läuft? Dann muss man sich nicht wundern, wenn Autos mein Passieren zu verhindern versucht sind.
PS: Als Fahrradfahrer befürworte ich natürlich die Unterwanderung rückständiger Kreise. Als Autofahrer empfinde ich es dennoch als eine Art Spam.