Absolutes Halteverbot mit Datum und Zeit

Moin Moin,

ich parkte gestern in einer Zone, in der absolutes Halteverbot gilt.
Auf dem Zusatzschild stand: vom 01.02.23 6Uhr bis 31.12.23 18Uhr.

Ich wäre der Meinung gewesen, dass ich während dieser zeit also von 18-6Uhr dort parken könnte. Die Baustelle wird zu dieser Zeit ja sowieso nicht bedient.

Ich stellte mich um 18:30 Uhr da hin und kurz danach war ein Streifenwaagen da.

Da ich es rechtzeitig bemerkte befragte ich die Beamten und verwies auf die Zeit. Man sagte mir, dass die Herren das Schild anders interpretieren...

Mich würde vielmehr interessieren, wie die Gesetzgebung dazu steht, allerdings finde ich das für solch eine Angabe nirgends.

104 Antworten

Ne, du hast gesagt, das die vom TE geschilderte Beschilderung Missverständlich ist.
Und das ist sie nun mal nicht.
Ob die Unsinnig ist, kann ich nicht beurteilen.

Die Frage ist tatsächlich, wie die Beschilderung konkret aussieht. Je nachdem, wie gelungen die Gliederung erfolgt ist, kann beides möglich sein:

- eine Beschränkung im genannten Zeitraum aber täglich jeweils nur von 6-18 Uhr
- eine Beschränkung im genannten Zeitraum 24/7 mit Gültigkeitsende am letzten Tag um 18 Uhr

Zitat:

@pido schrieb am 8. Mai 2023 um 13:29:35 Uhr:


Ne, du hast gesagt, das die vom TE geschilderte Beschilderung Missverständlich ist.
Und das ist sie nun mal nicht.
Ob die Unsinnig ist, kann ich nicht beurteilen.

... wäre sie nicht missverständlich gewesen, hätte der Themenstarter dort auch nicht geparkt.

Was sagt denn der TE nun zu all den Beiträgen?

@Ryckmaster

Interessiert Dich Dein Thread nicht mehr?

Ähnliche Themen

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 8. Mai 2023 um 14:35:21 Uhr:



Zitat:

@pido schrieb am 8. Mai 2023 um 13:29:35 Uhr:


Ne, du hast gesagt, das die vom TE geschilderte Beschilderung Missverständlich ist.
Und das ist sie nun mal nicht.
Ob die Unsinnig ist, kann ich nicht beurteilen.

... wäre sie nicht missverständlich gewesen, hätte der Themenstarter dort auch nicht geparkt.

Zwischen nicht verstehen und missverständlich ist ein himmelweiter Unterschied.

Zitat:

@pido schrieb am 8. Mai 2023 um 15:16:39 Uhr:



Zitat:

@gordonairdail schrieb am 8. Mai 2023 um 14:35:21 Uhr:


... wäre sie nicht missverständlich gewesen, hätte der Themenstarter dort auch nicht geparkt.

Zwischen nicht verstehen und missverständlich ist ein himmelweiter Unterschied.

Welcher dann ?

Zitat:

@Pauliese schrieb am 8. Mai 2023 um 14:52:22 Uhr:


Was sagt denn der TE nun zu all den Beiträgen?

@Ryckmaster

Interessiert Dich Dein Thread nicht mehr?

Doch doch....

Anhand eurer Antworten sieht man ja, wie missverständlich man dies verstehen kann.
Ich habe mich auch mit diversen Leute darüber unterhalten. Die Meinungen ging auch weit auseinander.

Falls ich einen Bußgeldbescheid erhalte, würde ich diesen von einem Anwalt prüfen lassen und ggf. dagegen vor gehen. Für den Fall würde ich mich hier auf jeden Fall nochmal melden.

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. Mai 2023 um 15:43:04 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 5. Mai 2023 um 10:33:04 Uhr:


Die Interpretation der Beamten ist zutreffend. Sonst würde auf dem Zusatzschild ja stehen "außer xxx".

Die Begründung stimmt nicht, denn man kann natürlich ein Haltverbot auch nur zu gewissen Stunden beschildern ohne dass man das Wort "außer" verwendet. Man nennt einfach nur die Uhrzeiten, z.B. "8-18 Uhr", dann gilt es nur in dieser Zeit und außerhalb der Zeiten nicht.

So wie es der TE beschrieben hat, wäre er natürlich im Unrecht, weil es dann durchgehend gilt. Es wäre aber schon sehr ungewöhnlich, dass man bei einem Haltverbot, das für mehr als 10 Monate gelten soll, eine End-Uhrzeit angibt.

Deswegen halte ich es für möglich, dass es tatsächlich Interpretationsmöglichkeiten gibt, vor allem wenn die Tage und die Uhrzeiten spaltenweise statt zeilenweise gelesen werden sollen. Und da gerade bei vorübergehenden Beschilderungen oft handschriftliche oder selbst gebastelte Zusatzschilder verwendet werden, ist da ein Fehler nicht auszuschließen.

Ob der TE das zu 100 % richtig wiedergegeben hat, ist fraglich. Er schreibt beispielsweise von einer "Zone", in der absolutes Halteverbot gilt. Ein Zonenhaltverbot gibt es nur als eingeschränktes Haltverbot. Er meint mit "Zone" aber vielleicht nicht das Schild, sondern einfach die Stelle / den Bereich, so wie die Leute oft von einer "70er Zone" sprechen.

@Ryckmaster: Kannst du ein Foto von der Beschilderung hier hochladen?

Danke für die Klarstellung. Tatsächlich meine ich mit Zone nur den Bereich, für den das Halteverbot gilt. Der Wortlaut des Schildes ist meiner Meinung nach genau so, nur sind die Datumsangaben unterschiedlich. Das Halteverbot gilt bis 2024... ich laufe des Tages, spätesten morgen werde ich ein Bild vom Schild machen und hier Hochladen um alle Zweifel zu beseitigen.

Zitat:

@Ryckmaster schrieb am 9. Mai 2023 um 06:47:43 Uhr:


Anhand eurer Antworten sieht man ja, wie missverständlich man dies verstehen kann.

Missverständlich ist aus meiner Sicht auch das falsche Wort.
Denn so wie du es geschildert hast, ist es eindeutig. Probleme macht in diesem Fall schlicht die Frage nach der Sinnhaftigkeit. Ob am Ende jemand eigentlich etwas anderes ausschildern wollte oder ob er sich einfach nur verkünstelt hat ... da ist ein dickes Fragezeichen dahinter. Aber so wie es gemacht ist, ist es eindeutig.

Zitat:

@Ryckmaster schrieb am 9. Mai 2023 um 06:52:26 Uhr:


ich laufe des Tages, spätesten morgen werde ich ein Bild vom Schild machen und hier Hochladen um alle Zweifel zu beseitigen.

Ja, das ist gut. Wenn es mehrere Schilder gibt, mach am Besten von jedem ein Bild und noch eine Übersichtsaufnahme, auf der man die ganze Situation erkennt. Man findet fast immer Fehler in der Beschilderung.

Zitat:

@Rockville schrieb am 9. Mai 2023 um 08:12:21 Uhr:



Zitat:

@Ryckmaster schrieb am 9. Mai 2023 um 06:52:26 Uhr:


ich laufe des Tages, spätesten morgen werde ich ein Bild vom Schild machen und hier Hochladen um alle Zweifel zu beseitigen.

Ja, das ist gut. Wenn es mehrere Schilder gibt, mach am Besten von jedem ein Bild und noch eine Übersichtsaufnahme, auf der man die ganze Situation erkennt. Man findet fast immer Fehler in der Beschilderung.

Das wird kaum Möglich sein. Die Baustelle ist einige Kilometer lang da es sich um eine U-Bahnverlängerung handelt.

Zitat:

@Tom9973 schrieb am 9. Mai 2023 um 07:54:00 Uhr:


Probleme macht in diesem Fall schlicht die Frage nach der Sinnhaftigkeit.

Sinn macht die Angabe der Uhrzeit, vor allem der Enduhrzeit, bei einem so langen Zeitraum sicher nicht. Ich vermute eher, dass da in der Bearbeitungskette wenig mitgedacht wurde. Der Zeitraum wurde genau so beantragt, genau so genehmigt und genau so auf das Schld geschrieben...

Und doch ist es für einige nicht verständlich.
Ich hab keine Ahnung warum.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Mai 2023 um 11:10:17 Uhr:


Beschilderungsplan auf der Behörde einsehen und dann ist man schlauer. Diese Art der Ausschilderung ist jedenfalls ungewöhnlich.

Nö.

Moin Moin,

hier nun das Schild, vor dem ich stand.

Bisher habe ich keine Post erhalten.

Grüße

Pxl-20230510
Deine Antwort
Ähnliche Themen