Absolutes Halteverbot mit Datum und Zeit
Moin Moin,
ich parkte gestern in einer Zone, in der absolutes Halteverbot gilt.
Auf dem Zusatzschild stand: vom 01.02.23 6Uhr bis 31.12.23 18Uhr.
Ich wäre der Meinung gewesen, dass ich während dieser zeit also von 18-6Uhr dort parken könnte. Die Baustelle wird zu dieser Zeit ja sowieso nicht bedient.
Ich stellte mich um 18:30 Uhr da hin und kurz danach war ein Streifenwaagen da.
Da ich es rechtzeitig bemerkte befragte ich die Beamten und verwies auf die Zeit. Man sagte mir, dass die Herren das Schild anders interpretieren...
Mich würde vielmehr interessieren, wie die Gesetzgebung dazu steht, allerdings finde ich das für solch eine Angabe nirgends.
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104 Antworten
@ Paulise:
Genau wie von dir beschrieben kann es auch gemeint sein. Ist zumindest üblicher, als eine Beschränkung bis Tag X Uhrzeit Y.
So, grade 2 Fotos gemacht von den HV Schildern.
Jedoch scheint es nun doch nicht mehr so eindeutig zu sein.
Das 1.Bild zeigt die Beschilderung wie sie m.M.nach schon die ganze Zeit an allen Schildern (sind 4 Stück über ca.20 m Länge am Seitenstreifen. Schilder stehen links vom Radweg, nahe am Seitenstreifen.
Dieses Schild steht nun aber als einziges ganz am Beginn des HV im Grünstreifen, macht den Eindruck als gelte es nicht mehr so richtig und wurde dort nur abgestellt, bis zur Abholung.
Das 2. Foto zeigt die Beschilderung der restlichen 3 Zeichen, die nun zwischen Seitenstreifen und Radweg stehen.
Die würde ich auch so verstehen daß hier durchgehend, auch in der Nacht und Samstag/Sonntag ein HV herrscht.
Trotzdem parken da gerade wieder 4 Autos.
Mit der Uhrzeit hab ich mich zwar etwas vertan (nicht 6 Uhr sondern 7 Uhr) aber das ist ja nebensächlich.
PS: Nur zur Vermeidung von Missverständnissen:
Die Fotos zeigen nicht die Situation vom TE und seinen Opener. Die sind nur zum Vergleich und zum Einordnen bei der Diskussion.
Wäre schon toll wenn vom TE auch noch Fotos von der Situation bei Ihm vor Ort kommen würden.
Danke fürs Hochladen. Dein zweites Bild dürfte dann dem entsprechen, was der TE geschildert hat. Und da endet das Haltverbot natürlich nicht täglich um 18 Uhr, sondern es gilt durchgehend bis zum 31.10.23 um 18 Uhr. Ich muss sagen, dass ich das tatsächlich für kompletten Unsinn halte, dass man ein Haltverbot für mehr als 18 Monate beschildert und sich dabei schon auf eine End-Uhrzeit festlegt.
Dass die anderen Zusatzschilder etwas ganz anderes aussagen, zeigt ja auch eher das übliche "Denn sie wissen nicht, was sie tun". Insofern hat man in deinem Fall wohl den Fehler bemerkt und andere Zusatzzeichen angebracht.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 6. Mai 2023 um 12:34:01 Uhr:
... am Seitenstreifen. Schilder stehen links vom Radweg, nahe am Seitenstreifen.
Ich könnte mir vorstellen, dass man in deinem Fall noch weitere lustige Fehler findet. Soll denn das Haltverbot tatsächlich nur auf der Fahrbahn gelten? Denn so wie es beschildert ist, gilt es keinesfalls für den Seitenstreifen. Würde mich nicht wundern, wenn es anders gemeint sein soll ...
Servus nochmal. Danke fürs Danke.
Hier ein Foto aus Google Maps, ist von Frühling 2022, ich glaube ich hätte nicht Seitenstreifen sagen dürfen. Es handelt sich ja mehr um eine Parkbucht.
Also die Fahrbahn als solche, ist 2-spurig, ist vom Halteverbot natürlich nicht betroffen.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 6. Mai 2023 um 13:30:48 Uhr:
Also die Fahrbahn als solche, ist 2-spurig, ist vom Halteverbot natürlich nicht betroffen.
Umgekehrt. Es war aber wieder mal abzusehen, dass es falsch beschildert ist. So gilt das Haltverbot nämlich nur auf der Fahrbahn. In der Parkbucht (das ist eine Form des Seitenstreifens, s. § 12 StVO) gilt es nicht. Dazu hätte man eines der beiden Zusatzzeichen anbringen müssen. Beim ersten würde das Haltverbot nur auf dem Seitenstreifen gelten, beim zweiten auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen. Also mal wieder eine Quatsch-Beschilderung in jeglicher Hinsicht.

Insgesamt ne saubere Leistung, auch was die technische Umsetzung der „Zusatzzeichen“ betrifft. Ist aber auch egal, da aufgrund des Seitenstreifens eh unwirksam. Und auf der Fahrbahn gilt ohnehin Haltverbot.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 6. Mai 2023 um 13:39:55 Uhr:
Insgesamt ne saubere Leistung, auch was die technische Umsetzung der „Zusatzzeichen“ betrifft.
Das Duct-Tape ist vermutlich noch das Vernünftigste an dem ganzen Kram.

Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 5. Mai 2023 um 11:47:50 Uhr:
Wirklich? Hier im Raum Stuttgart ist das absolut üblich. Vor allem, wenn irgendwelche Baumaßnahmen erfolgen. Da wird dann für längere Zeiträume generell ein Parkverbot verhängt. Man weiß ja nie, wann genau der Bauhansel es benötigt...
Ihm ging es u. U. um die Verbindung des Halteverbotes mit dem so langen Zeitraum? Und das ist in der Region Berlin plus Umland auch bei Bauarbeiten ungewöhnlich; Zeitangaben bei Halte- oder Parkverboten hat es hier eigentlich nur bei stunden- oder tageweiser Geltung. Bei Dauergeltung, und im Grunde steht ein derart langer Zeitraum für Dauergeltung, steht hier in der Region nur das pure Halte- oder Parkverbotsschild.
Da der Zeitraum der Beschilderung ja länger gefasst ist, hat der TE doch reichlich Zeit, sich bei der unteren Straßenbehörde mal die Verkehrsrechtliche Anordnung zeigen zu lassen, um sich zu vergewissern,was dort tatsächlich gemeint ist.
Zitat:
@Rockville schrieb am 6. Mai 2023 um 12:42:46 Uhr:
Danke fürs Hochladen. Dein zweites Bild dürfte dann dem entsprechen, was der TE geschildert hat. Und da endet das Haltverbot natürlich nicht täglich um 18 Uhr, sondern es gilt durchgehend bis zum 31.10.23 um 18 Uhr. Ich muss sagen, dass ich das tatsächlich für kompletten Unsinn halte, dass man ein Haltverbot für mehr als 18 Monate beschildert und sich dabei schon auf eine End-Uhrzeit festlegt.
Warum soll das ein Unsinn sein? Beim Beauftragen eines temporären Halteverbotes muss ein Beginn- und Enddatum angegeben werden. Wenn vor 18 Uhr Feierabend ist, hat die Baufirma oder die Stadt die nicht mehr benötigte Zeit von 18 Uhr bis 24 Uhr nicht sperren lassen. Gehören die Verkehrszeichen der Baufirma, werden sie nach Abschluss der Arbeiten mitgenommen, und das Halteverbot dadurch sofort aufgehoben. Das angeben einer Uhrzeit ist nicht notwendig. Gehören die Schilder aber der Stadt, müssen sie stehen bleiben, gelten aber nur bis zum beauftragzen Endtermin inklusive Uhrzeit.
Ich kann mir vorstellen, dass diese Uhrzeit bei der Stadtverwaltung, oder der Baufirma Standard ist, und bei allen beauftragten Halteverbotszonen gilt. Egal ob die Sperre für einen Tag, oder ein Jahr gilt. Wie bei allen länger dauernden Bauarbeiten kann das Datum sich ändern, und die Schilder angepasst werden. Das nur die Uhrzeit geändert wird, halte ich für äußerst unwahrscheinlich.
Zitat:
@MvM schrieb am 7. Mai 2023 um 13:12:16 Uhr:
Wie bei allen länger dauernden Bauarbeiten kann das Datum sich ändern, und die Schilder angepasst werden.
Du bestätigst also, dass man bei einem Verbotszeitraum von 18 Monaten das Ende nicht taggenau vorhersagen kann. Es kann sein, dass die Baumaßnahme Tage oder Wochen vorher endet oder dass sie Tage oder Wochen länger dauert. Aber obwohl schon der Tag ungewiss ist, soll sogar noch die genaue Uhrzeit angegeben werden, die ja noch viel unsicherer ist.
Letztendlich schadet die Angabe der End-Uhrzeit natürlich auch nicht - vorausgesetzt, dass sich keine Missverständnisse ergeben. Dass sich solche eben doch ergeben können, zeigen die Fotos von
@Pauliese.
Zitat:
@MvM schrieb am 7. Mai 2023 um 13:12:16 Uhr:
Warum soll das ein Unsinn sein?
Weil es einen Planwert geben mag, aber jeder weiß, dass es so in der Praxis nicht kommen wird. Warum sollte man also dann einen Wert aufschreiben, der so eh nicht kommt?
Ich muss auch ganz ehrlich sagen, dass ich aus der Praxis mich nicht erinnern kann, wann ich so eine Beschilderung je mal gesehen haben. Klar bei wenigen Tagen macht das Sinn und da sieht man das dann auch, aber bei Baustellen die Wochen oder Monate gehen, da steht auf dem Zusatzschild normal nur "Ab xx.yy" und das ist es. Da wird das Enddatum schlicht ausgelassen. Auch wenn es auf einem Antrag was geben mag.
Zitat:
@Rockville schrieb am 7. Mai 2023 um 19:05:01 Uhr:
Du bestätigst also, dass man bei einem Verbotszeitraum von 18 Monaten das Ende nicht taggenau vorhersagen kann. Es kann sein, dass die Baumaßnahme Tage oder Wochen vorher endet oder dass sie Tage oder Wochen länger dauert. Aber obwohl schon der Tag ungewiss ist, soll sogar noch die genaue Uhrzeit angegeben werden, die ja noch viel unsicherer ist.
Ich bestätige, dass sogas bai einigen Baustellen vorkommen mag. Wie das in diesem Fall ist, und ob das ganze jetzt Sinn macht können nur Leute bantworten, die mit der Planung der Baustelle zu tun haben. Wir sehen anhand der Fotos, dass es aus einem Grund so gemacht wurde.
Im Moment ist es irgendwie ein "Ich verstehe es nicht, also muss es Unsinn sein".

Zitat:
@MvM schrieb am 8. Mai 2023 um 02:25:04 Uhr:
Wir sehen anhand der Fotos, dass es aus einem Grund so gemacht wurde.
Du hast aber schon gesehen, dass sich die Schilder widersprechen und dass es daher keinen Grund geben kann?
Zitat:
@MvM schrieb am 8. Mai 2023 um 02:25:04 Uhr:
Im Moment ist es irgendwie ein "Ich verstehe es nicht, also muss es Unsinn sein".
Die oben gezeigte Beschilderung
istUnsinn.
Zitat:
@Rockville schrieb am 8. Mai 2023 um 10:10:47 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 8. Mai 2023 um 02:25:04 Uhr:
Wir sehen anhand der Fotos, dass es aus einem Grund so gemacht wurde.
Du hast aber schon gesehen, dass sich die Schilder widersprechen und dass es daher keinen Grund geben kann?
Zitat:
@Rockville schrieb am 8. Mai 2023 um 10:10:47 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 8. Mai 2023 um 02:25:04 Uhr:
Im Moment ist es irgendwie ein "Ich verstehe es nicht, also muss es Unsinn sein".![]()
Die oben gezeigte Beschilderung ist Unsinn.
...... habe ich doch mit anderen Worten immer gesagt !!