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Eingeschränktes Halteverbot zwecks Umzug

Themenstarteram 5. April 2015 um 19:23

Guten Abend.

Folgende Beschilderung (siehe Anhang) wurde so in einem Wohngebiet in der Berliner Innenstadt gesehen. Es handelt sich dabei um provisorische Schilder mit dem "baustellentypischen" Fuß aus schwarzem Kunststoff.

Im besagten Wohngebiet herrscht für gewöhnlich Parkplatzmangel. Die Schilder (es stehen insgesamt zwei) umfassen einen Bereich von ca. 20 Metern. Also ausreichend Platz um mit mindestens zwei mittelgroßen LKW und zustätzlich diversen PKW zu halten.

 

Meine Frage ist: kann eine solche Beschilderung offiziell beantragt werden? Ist sie verbindlich? Können Fahrzeuge bei Missachtung der Beschilderung auf Kosten des Fahrers abgeschleppt oder dieser mit einem Bußgeld belegt werden? Welche Größe einer solchen Zone gilt als zumutbar für die Anwohner?

mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Ich finde, man kann es mit dem Schilderwahn auch übertreiben. Und ich meine, es ist absolut korrekt, wenn die Behörden als Zusatzschild einen selbstgedruckten Zettel mit den Geltungszeiten akzeptieren. Schliesslich wurde mit den eigentlichen Parkverbotsschildern schon die Gebühr bezahlt.

Von der Sache her kann man sogar froh sein, dass noch ein Zusatzschreiben mit angepappt wird. So weiss man wenigstens, wie lange das Verbot gilt.

Und seien wir mal ehrlich: Wer umziehen möchte/muss/kann, ist doch auch nicht sauer, wenn der anberaumte Platz vorm Haus auch frei ist.

Ich für meinen Teil akzeptiere sogar zwei Stühle , ein Absperrband und das laminierte Stück Papier dazwischen. Das entspricht zwar ganz und gar nicht den Vorschriften, ist mir hier aber vollkommen egal. Ich weiss, dass es eigentlich nur eine Bitte eines Anderen ist. Kann man der Bitte nicht nachgeben ?

Es geht im Alltag nur miteinander. Und da muss ich nicht immer auf einem Paragraphen rumreiten.

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Ja, eine solche Beschilderung kann offiziell beantragt werden und ist natürlich auch rechtsverbindlich. Bei Mißachtung kann ein(e) Verwarnung/Bußgeld erhoben werden und es darf natürlich auch auf Kosten des Fahrers abgeschleppt werden. Eine "Zumutbarkeitsgröße" für die Anwohner ist gesetztlich nicht festgelegt. Es wird ja auch nur die Größe genehmigt, die für die temporären (Umzugs-)Arbeiten benötigt wird.

20m sind übrigens ein Umzungslkw inkl Anhänger und Rangierabstand. Oder ein LKW, ein Transporter und Raum zum Einladen. Also erst einmal nicht unangemessen groß.

am 5. April 2015 um 19:32

Zitat:

@WeisserLieferwagen schrieb am 5. April 2015 um 21:23:02 Uhr:

Meine Frage ist: kann eine solche Beschilderung offiziell beantragt werden? Ist sie verbindlich? Können Fahrzeuge bei Missachtung der Beschilderung auf Kosten des Fahrers abgeschleppt oder dieser mit einem Bußgeld belegt werden? Welche Größe einer solchen Zone gilt als zumutbar für die Anwohner?

Solch ein Beschilderung MUSS offiziell beantragt werden und ja, dann ist sie verbindlich.

Ja, wenn diese legal eingerichtet wurde, können Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden und einen Verwarnungsgeld gibt es oben drauf. Ob der Zweck die Mittel (in dem Fall die Größe) rechtfertigt, entscheidet entsprechende Behörde. Wird das positiv beschieden, dann ist es zumutbar für die Anwohner.

Themenstarteram 5. April 2015 um 19:34

20 Meter waren die Mindestschätzung. Ich weiß nicht genau wie groß die Zone ist, bitte keine Diskussionen dazu.

 

Wo kann man das beantragen? Finde ich praktisch.

am 5. April 2015 um 19:45

Die Beschliderung macht normalerweise die Spedition.

Bekommt man auf Antrag bei der Stadtverwaltung, kostet natürlich auch Geld.

am 5. April 2015 um 20:36

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 5. April 2015 um 21:32:52 Uhr:

Solch ein Beschilderung MUSS offiziell beantragt werden ...

Jain,

es gibt etliche Transportunternehmen, die haben eine bundesweit gültige Pauschalgenehmigung und dürfen entsprechend ihrer Erfordernisse Haltverbote ohne Einzelbeantragung aufstellen.

 

Zitat:

@WeisserLieferwagen schrieb am 5. April 2015 um 21:34:15 Uhr:

Wo kann man das beantragen?

Transportunternehmen beauftragen, welches über eine pauschale Genehmigung verfügt, oder hier: http://www.berlin.de/.../...80-halteverbote-fuer-umzug-beantragen.html

 

Zitat:

20 Meter waren die Mindestschätzung. Ich weiß nicht genau wie groß die Zone ist,

Ausreichend schmale Straße und das Haltverbot von 6 bis 22 Uhr steht beidseitig über mehrere hundert Meter. Macht insgesamt drei mal umsetzen; morgens um 6 waren es 17 Fahrzeuge wegen Kran und dem Tieflader mit dem 3,7 Meter breitem Lüftungsgerät; gegen 11 Uhr waren es 9 Fahrzeuge, als der Tieflader wieder raus musste, und abends um 21 Uhr dann 19 Fahrzeuge, weil der Typ mit seinem 8achsigen Liebherr auch noch mal durch wollte.

Vier Fahrer konnten es sich nicht nehmen lassen, bei allen 3 Umsetzaktionen dabei zu sein - die waren richtig sauer :D

am 5. April 2015 um 20:39

Wieder ein klasse Beispiel wie man es nicht machen sollte. Die Schilder mit der Zeitangabe dürfen nicht gedruckt sein.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 5. April 2015 um 22:39:15 Uhr:

Die Schilder mit der Zeitangabe dürfen nicht gedruckt sein.

Du hast aber bemerkt, dass auf dem Schild ein Aufkleber drauf ist ?

am 5. April 2015 um 21:04

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 5. April 2015 um 22:39:15 Uhr:

Wieder ein klasse Beispiel wie man es nicht machen sollte. Die Schilder mit der Zeitangabe dürfen nicht gedruckt sein.

Wo finde ich eine entsprechende GESETZLICHE Regelung?

In Berlin sollte man diese Halteverbote ernst nehmen. Ein früherer Bekannter war Jahrelang bei Umzugsunternehmen und so schnell & problemlos wie in Berlin war die Abschlepperei nirgends. Wenn Er die Zeit betrachtete die die Abschlepper vom Anruf bei der Polizei bis zum Erscheinen brauchten lag der Verdacht nahe das Die schon ums Eck warteten.

am 6. April 2015 um 5:47

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 5. April 2015 um 22:44:46 Uhr:

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 5. April 2015 um 22:39:15 Uhr:

Die Schilder mit der Zeitangabe dürfen nicht gedruckt sein.

Du hast aber bemerkt, dass auf dem Schild ein Aufkleber drauf ist ?

Ja, ein selbstgedruckter. Leider wird sowas von den Behörden oft toleriert.

http://www.rsa-95.de/14/Haltverbot/Gestaltung_Haltverbote.htm

 

Zitat:

Zusatzzeichen

Ein besonders unsägliches Kapitel sind die im Zusammenhang mit vorübergehenden Haltverboten montierten Zusatzzeichen. Wie der Begriff schon sagt, geht es eigentlich um Zusatzzeichen - genauer gesagt um Zusatzzeichen nach StVO. Das was man in der Praxis dem Verkehrsteilnehmer zumutet, ist in der Regel weit von den einschlägigen Anforderungen entfernt.

Insbesondere ausgedruckte DIN-A4-Zettel, laminiert oder in Klarsichthüllen, sind in der Praxis allgegenwärtig - obwohl sie nicht zulässig sind. Es sind aber nicht nur die mit der Ausführung betrauten Unternehmen, die mit derartigen Lösungen zeigen, was sie unter der fachgerechten Aufstellung von Haltverboten verstehen.

Auch im Bereich der Behörden gibt es Experten, die derartigen Bastelkram nicht nur tolerieren, sondern ihn sogar selbst anfertigen. Und als wäre dies nicht schon genug, wird quasi als I-Tüpfelchen die Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Anforderungen von StVO und VwV-StVO, mit dem Behördenstempel bekräftigt.

am 6. April 2015 um 5:51

Wisst ihr was wir alle davon haben, wenn das alles hoch offiziell mit geprägten Schildern etc. gemacht wird?

Es wird teurer... na wunderbar.

Und was den Aufkleber auf dem Schild angeht (den gelben): da steht eine Nummer drauf, bei Fragen und Anmerkungen vielleicht genau dort anrufen?! (ich glaube da versteckt sich eine 4)

am 6. April 2015 um 5:55

Wenn man Perfektionismus und Beachtung von den Autofahrern fordern will, dann hat man es auch vernünftig zu machen.

Ausgedruckte Daten sind nun wirklich kein Problem. Laminiert oder in Klarsichtfolie sollte aber schon sein.

Wichtig ist das die Schilder rechtzeitig ~ 3 Werktage vorher aufgestellt werden nur dann ist Abschleppen rechtmäßig.

Gruß Tobias

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