Absolutes Halteverbot mit Datum und Zeit

Moin Moin,

ich parkte gestern in einer Zone, in der absolutes Halteverbot gilt.
Auf dem Zusatzschild stand: vom 01.02.23 6Uhr bis 31.12.23 18Uhr.

Ich wäre der Meinung gewesen, dass ich während dieser zeit also von 18-6Uhr dort parken könnte. Die Baustelle wird zu dieser Zeit ja sowieso nicht bedient.

Ich stellte mich um 18:30 Uhr da hin und kurz danach war ein Streifenwaagen da.

Da ich es rechtzeitig bemerkte befragte ich die Beamten und verwies auf die Zeit. Man sagte mir, dass die Herren das Schild anders interpretieren...

Mich würde vielmehr interessieren, wie die Gesetzgebung dazu steht, allerdings finde ich das für solch eine Angabe nirgends.

104 Antworten

Das Schild ist eindeutig, die Zeitspanne sehr ungewöhnlich.

In diesem Fall spart man sich tatsächlich den rechtzeitigen Abbau.

Dennoch frag' ich mich immer, warum bei einer langfristig geltenden Regelung die Zeitangaben nach deren Eintritt nicht entfernt werden.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 10. Mai 2023 um 12:22:00 Uhr:


Dennoch frag' ich mich immer, warum bei einer langfristig geltenden Regelung die Zeitangaben nach deren Eintritt nicht entfernt werden.

Das ist doch scheißegal ob da eine Zeitangabe ist oder nicht und ob die am 31.12.2024 bis 17:00 gilt oder bis 18:00. Macht Euch doch nicht so viele Gedanken ob das üblich oder sinnvoll ist bei so einem langen zeitlich beschränkten Halteverbot. Einfach bis 31.12.2024 18:00 da seine Karre nicht hinstellen und gut ist. Es steht uns Verkehrsteilnehmern außerdem gar nicht zu, solche Einschränkungen zu hinterfragen, sondern wir haben uns daran zu halten. Wo kommen wir denn da hin, weder jeder alles hinterfrägt?

Die Beschriftung ist übrigens unmissverständlich:
Von 16.02.2022 06:00 durchgehend ohne Unterbrechung bis zum 31.12.2024 um 18:00 da nix Auto parke!

Grüße,

diezge

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Ironie on:
Die Beschriftung ist nicht eindeutig, sondern in der Tat sehr missverständlich ausgeführt.
Ohne Abstand und Komma zwischen den Zahlen lese ich daraus:

Vom 16.Februar um 22:06 Uhr, bis zum
31.Dezember um 24:18 Uhr ist hier Halteverbot.

Ironie off

Zitat:

@diezge schrieb am 10. Mai 2023 um 12:27:18 Uhr:


Die Beschriftung ist übrigens unmissverständlich:
Von 16.02.2022 06:00 durchgehend ohne Unterbrechung bis zum 31.12.2024 um 18:00 da nix Auto parke!

Das ist doch völlig egal. In der Zwischenzeit lesen zig-tausende von Menschen dieses Schild und versuchen sich einen Reim darauf zu machen. Wenn nur 5 % das falsch interpretieren haben sie Ärger an der Backe. Das ist vermeidbar.

Den Zusatz zu entfernen ist einfach nur bürgerfreundlich ... Dienst am Kunden.

Wenn zigtausend Menschen sich keinen Reim auf die Bedeutung des Schildes machen können, sehe ich unser Land ernsthaft in Gefahr

Ziemlich arrogante Einstellung.

Ja das Schild ist eindeutig, aber irgendwie unlogisch. Und genau hier ist der Haken.
Da wird dann von einem gewissen Teil der VT etwas reininterpretiert, was letztlich falsch ist...

Was glaubst du, wieviel unlogische Schilder ich schon gesehen habe?
Trotzdem hab ich sie verstanden!
Was soll daran arrogant sein?

Zitat:

@pido schrieb am 10. Mai 2023 um 13:31:49 Uhr:


Trotzdem hab ich sie verstanden!

Woher weisst Du das? Wegen jedem unlogischen Schild bei er anordnenden Behörde nachgefragt, die dann Deine jeweils Interpretation bestätigt hat?

Komische Frage, es gibt halt nur zwei Meinungen, seine und die falsche...

P.S.: Die Knöllchenlady hier vor Ort schreibt auch Autos auf, die auf einem Seitenstreifen geparkt sind, nur weil da ein Halteverbotsschild (ohne Zusatzschild auch auf dem Seitenstreifen) steht. Auch da treffen zwei Meinungen aufeinander.

Ich finde es wirklich erstaunlich, wie krass ihr euch hier teilweise angeht 😉
Anhand der Diskossion zwischen den beiden Lagern "das ist Eindeutig" und "Das ist nicht eindeitig" erkenne ich für mich zu recht, dass es wohl eben nicht eindeutig ist.

Ich für meinen Teil kann nur sagen, dass ich sehr gerne etwas hinterfrage, wenn es für mich nicht eindeutig ist. Zum einen, weil dies meiner Meinung nach ein Missstand ist, der zu beheben ist und zum anderen, weil es immer gut ist den Hintergrund zu verstehen. Das heißt aber nicht das ich aktiv nach solchen Fällen suche und Behörden, oder wen auch immer mit jeder Kleinigkeit belaste.

Wie gesagt, sollte ein Brief kommen, würde ich das prüfen lassen. Es gibt hierzu sicherlich irgendwo ein Passus der darauf schließen lässt, wie solch ein Zusatzschild auszusehen hat und wie es zu interpretieren ist.

Falls was kommen sollte, halte ich euch gerne auf den laufenden.

Das ist doch nicht krass, sondern läuft sehr gesittet ab.

Wie "sinnvoll" manche Schilder aufgestellt werden, konntest du selbst erkennen und ist auch aus den Fotos von Pauliese erkennbar. Dass sich die Halteverbotsschilder nach der Anlage zur StVO auf die Fahrbahn beziehen, scheint dem Aufsteller nicht bekannt gewesen zu sein.

Dass Schilder oft ein gewisses Kopfschütteln verursachen, dürfte unstreitig sein. Trotzdem haben sie den Anspruch, für alle zu gelten. Ob das im Einzelfall so ist, kann dann im Einspruchsverfahren geprüft werden... *floet

Was man hier prüfen könnte ist, ob die Datums/Zeitangabe zu detailliert und daher evt. unzulässig sein könnte.
Bin hierauf gestoßen:
https://www.rsa-online.com/14/Haltverbot/Gestaltung_Haltverbote.htm
was natürlich kein Argument für oder gegen irgendeine Position sein soll.

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