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Muß man diese Halteverbote beachten?

Themenstarteram 28. Januar 2015 um 11:14

Es handelt sich um die unten dargestellten zwei Situationen (Bild 2 u. 3 sind dieselbe):

Umzug
Baumarbeiten1
Baumarbeiten2
Beste Antwort im Thema

Mit etwas Anstand und Charakter sollte man sie beachten. Und da diese Halteverbote in der Regel von zuständiger Stelle genehmigt sind, muss man sie auch beachten.

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Mit etwas Anstand und Charakter sollte man sie beachten. Und da diese Halteverbote in der Regel von zuständiger Stelle genehmigt sind, muss man sie auch beachten.

Muß, soll, kann....

Wenn dir dein Auto lieb ist, dann stelle es weit weg von den Baumfällarbeiten ab.

Alles andere ist rechtliche Definitionssache, hier würde ich am ehesten noch das erste Schild im Rahmen der StVO als relevant einstufen.

Nichts davon muss man beachten. Auch das erste Schild hat keinerlei Gültigkeit. Die selbst gekritzelten Zeiten schon gar nicht.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 28. Januar 2015 um 12:28:58 Uhr:

Auch das erste Schild hat keinerlei Gültigkeit.

Soso...warum denn nicht? Erleuchte uns...

Ich wäre da vorsichtig.

Ich habe bereits selber für einen Umzug ein Parkverbot beim Ordnungsamt beantragt. Da diese aber dafür keine Schilder aufstellen, muss man zusätzlich einen Schilderverleihdienst beauftragen.

Diese stellen dann zeitlich begrenzt und mit dem nötigen Vorlauf die Schilder auf.

Damit und mit dem Genehmigungschreiben des Ordnungsamtes kann man dann problemlos abschleppen lassen, wobei natürlich von der Polizei sowohl die Genehmigung als auch die ordnungsgemäße und rechtzeitige Aufstellung der Schilder geprüft wird.

Das in dem gezeigten Fall das Schild so nicht mehr verwendet werden sollte, ist klar. Aber wenn das Verbot klar ist, dann ist es auch gültig.

In derartigen Situationen sollte man nicht nur über das OWI- oder Strafrecht nachdenken - sicherlich darf man hier parken, weil die "Beschilderung" nicht den Vorschriften entspricht und keinerlei Rechtskraft im Sinne der StVO entwickelt,

sondern auch das Zivilrecht und mögliche Schadensersatzansprüche bei Beschädigungen des Fahrzeugs weil man trotz der Kenntnis von Baumarbeiten gewisse Risiken bewusst in Kauf genommen hat.

Viel Spaß beim Papierkrieg. ;)

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 28. Januar 2015 um 12:37:49 Uhr:

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 28. Januar 2015 um 12:28:58 Uhr:

Auch das erste Schild hat keinerlei Gültigkeit.

Soso...warum denn nicht? Erleuchte uns...

Relativ einfach. Der Klebestreifen soll wohl aus einem eingeschränkten Haltverbot ein absolutes machen. Dies ist nunmal nicht in Ordnung. Die Zeiten und das Datum sind auch nicht nach DIN auf Blech gedruckt.

Un verkehrt herum aufgehängt ist es auch noch.

Gruß Metalhead

am 28. Januar 2015 um 12:53

Das ist schon sehr grenzwertig. Normalerweise werden solche Arbeiten bei der zuständigen Behörde beantragt. Wird dies genehmigt, stellt die Behörde dem Antragssteller einen Plan aus, auf denen die nötige Beschilderung abgebildet ist. Wenn die Behörde in diesem Plan die Beschilderung in dieser Art vorgibt (auch mittels Flatterband), dann ist dies ein Verwaltungsakt und auch so zu beachten!

Im schlimmsten Fall stellst du dein Auto ab, es wird abgeschleppt oder auch nur versetzt und du bleibst auf den Kosten sitzen.

Letztendlich kann die Frage nur durch die zuständige Behörde beantwortet werden. Alles andere ist Kaffeesatzleserei :)

LG

Die Beschilderung beruht sicher auf einer ordnungsgemäßen verkehrsbehördlichen Anordnung, die Ausführung aber ebenso sicher nicht. Die Qualität des Schildes ist grenzwertig, die eigene Umgestaltung nicht rechtmäßig und nicht eindeutig. Das Zusatzschild ist nicht wetterfest, damit ebenfalls nicht akzeptabel. Flatterband ist keine Absperrung, es kann ergänzend verwendet werden, ersetzt aber keine, eventuell festgelegte, feste Absperreinrichtung.

Solch eine Absperrung nicht zu akzeptieren ist aber immer ein Risiko. Besser ist eine Beschwerde beim Auftraggeber, z.B. der Kommune, oder der Straßenverkehrsbehörde.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 28. Januar 2015 um 12:37:49 Uhr:

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 28. Januar 2015 um 12:28:58 Uhr:

Auch das erste Schild hat keinerlei Gültigkeit.

Soso...warum denn nicht? Erleuchte uns...

Das Datum ist längst vorbei

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 28. Januar 2015 um 13:57:02 Uhr:

Solch eine Absperrung nicht zu akzeptieren ist aber immer ein Risiko. Besser ist eine Beschwerde beim Auftraggeber, z.B. der Kommune, oder der Straßenverkehrsbehörde.

Genau. Die freuen sich über jeden Hinweis eines korinthenkackenden Wichtigtuers. Haben ja sonst nix zu tun.

Zitat:

@f355 schrieb am 28. Januar 2015 um 14:15:07 Uhr:

 

Genau. Die freuen sich über jeden Hinweis eines korinthenkackenden Wichtigtuers. Haben ja sonst nix zu tun.

Doch. Sich um ihre Baustellen zu kümmern. Immer noch besser als jeden Müll zu akzeptieren. In unserem klassifizierten Straßennetz wäre die Beschilderung sofort wieder rausgeflogen.

Hast vielleicht recht. Ich bin jetzt von gestressten Mitarbeitern aus der Wirtschaft und nicht von Beamten ausgegangen. Letztere werden ja weniger nach Leistung sondern nach Anwesenheit entlohnt. Und dann hat man natürlich auch Zeit sich um die großen Probleme der Welt zu kümmern.

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