Abschreibung auf PKW bei der Einkommensteuer

BMW 3er E46

Moin moin zusammen,

alle Jahre wieder - ich muss meine Einkommensteuererklärung machen 🙁 Jetzt würde ich gerne die Realkosten angeben und den Wertverlust meines Fahrzeuges mit ansetzen.

Nur wie, wie viel und wie hoch?

Ich habe hier einen Verweis auf ein Schreiben vom BMF (03.12.1992, IV A7 - S. 1551 122/92), allerdings keine Ahnung was da drin steht und wo ich es finde...

Hülfäää, ich bin doch nur ein armer Steuerflüchtling 😁

Viele Grüße

Stefan

36 Antworten

@Lanze, wenn ich fuer meinen Arbeitsweg steuerlich nicht belastet werden soll, wieso bekomm ich dann nicht die Steuern zurueck, die tatsaechlich anfallen: Mineraloelsteuer, Oeksteuer, Mehrwertsteuer, Kfzsteuer, Versicherungsteuer (jawohl, steigt 2006 auch um 3 Punkte)

Der Punkt ist ganz einfach, dass das arbeitenede Volk abgezockt werden soll, also am besten gar nichts fuer seine beruflichen Aufwendungen zurueckbekommen soll, man es aber so verschleiern muss, dass das Volk die Verletzung des elementaren Grundsatz nicht erkennt, dass berufliche Aufwendungen steuerneutral gestaltet werden muessen. Und ausserdem bedeutet das weiter Volllbeschaeftigung fuer Paragrpahenritter, Finanzbeamten, Ministerien und andere nichtsnutzige Wichtigtuer. Die halten ihre selbstgeschmierten Verordnungen fuer ein Gesetz der Natur oder Gottes.

Gruss
Joe

Zitat:

Original geschrieben von Beetle007


Wenn du nun aber die von dir genannten 30 km auf Arbeit (einfache Strecke) fährst, kommst du ja über die 920 Euro -> daher bekommst du die gesamten 1980 Euro angerechnet.

Genau, die 920,- EUR bekommst du in jedem Fall als Freibetrag, auch ohne Ausgaben.

Wenn du Quittungen für Fachbücher, -zeitschriften, Arbeitskleidung,... je nach Berufsgruppe sammelst, kommst du sogar noch über deine angesprochenen 1980,- EUR.

Der Freibetrag ist dafür da, daß du nicht jeden kleinen Beleg aufheben musst, um am Ende 342,- EUR angerechnet zu bekommen. Liegst du jedoch über der Grenze der Freibetrags, musst du natürlich alle Ausgaben nachweisen.

Gruß
Jan

@Beetle, da liegst Du falsch. Den 'Arbeitnehmerpauschbetrag' musst Du ueberschreiten, und nur die ueberschrittene Summe bekommst angerechnet.

Der Pauschbetrag ist dazu gedacht, die FA zu entlasten, damit nicht jeder wegen 100 Euro ne Steuererklaerung macht.

Gruss
Joe

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30


[B.... Und ausserdem bedeutet das weiter Volllbeschaeftigung fuer Paragrpahenritter, Finanzbeamten, Ministerien und andere nichtsnutzige Wichtigtuer...

Aufpassen...So etwas ist beleidigend!

Es kann nicht alles aus Umgestezt werden aus verwaltungsökonomischen Gründen! Mit den 30cent pro gefahrenen Kilometer einfach, ist dies schon alles mitinbegriffen!

Und jetzt weicht es wieder voll vom thema ab

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@Jan, ja sicher bekommt die 920 Euro jeder 🙂 Aber es steht nur auf dem Papier, bzw. ist in Deinem Lohn/Gehalt schon eingerechnet, bedeutet also nix.

Gruss
Joe

@Lanze, noe ist kein persoenlicher Angriff, deswegen keine Beleidigung.

Gruss
Joe

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30


@Jan, ja sicher bekommt die 920 Euro jeder 🙂 Aber es steht nur auf dem Papier, bzw. ist in Deinem Lohn/Gehalt schon eingerechnet, bedeutet also nix.

Gruss
Joe

gut - das ist schon eingerechnet - ok - daher bekommst du nur den Betrag, der die 920 Euro übersteigt effektiv angerechnet, da du den Pauschbetrag ja im Prinzip schon bekommen hast - sind ja in den Steuertabellen schon mit eingerechnet!

Aber wie haben wir beim Studium gelernt: Steuerfälle sind zum Großteil sowieso immer Einzelfälle, können nicht pauschalisiert werden und sind somit Einzelfallentscheidungen vom Finanzamt.

Gruß Frank

So ist es, die 920 Euro stellen eigentlich nur eine niedrigere Einkommensteuer fuer alle da, egal ob sie tatsaechlich berufliche Aufwendungen haben oder nicht, egal ob sie eine Einkommensteuererklaerung ueberhaupt machen oder nicht.
Oder anders gesagt, die Aufwendung, die Du vielleicht hast, bekommt ein anderer auch angerechnet, der sie gar nicht hat.

Gruss
Joe

Hmm,

vielleicht kommen noch 2 Punkte zusammen:

Ich habe zwei Wohnsitze und dementsprechende Familienheimfahrten und ich komme locker über die 5112€-Grenze.

Zusätzlich hat mein Finanzamt gesagt, dass es in meinem Fall funktionieren würde.

Aber zurück zuur Frage: Wie weißt man denn den Wertverlust des Fahrzeuges nach?

Jedes Jahr 16,67% abschreiben? Und das auf 6 Jahre oder wie?

Grüße Stefan

So, hast zwar nicht gefragt, aber wer sich mit zwei Wohnungen vergnuegen will, bekommt Zweitwohnungssteuer aufgebrummt. Ist vom Bundesland erhoben, oder vielleicht auch noch in vereinzelten Bundeslaendern noch nicht *hoff*

Ob ein taetsaechliches Kostenmodell bei Dir funktioniert, Du also konkrete Kosten und Wertverlust des Fahrzeugs anrechnen kannst, weiss ich nicht.
Normal pauschale Entfernungskm.

Hast Du das konkret gefragt beim FA?
Wenn ja, jedenfalls wird es ohne Fahrtenbuch nicht gehen, um privat und beruflich zu trennen. Und da musst mal schauen,
wie die Auflagen furs Fahrtenbuch sind, vielleicht erinnerst Dich ja noch an jede einzelne Fahrt und kannst aufschreiben alles, und dann schaust mal, ob
dem Finanzamt das reicht.

Normal wollen die JEDE Fahrt aufgezeichnent, privat wie beruflich, mit Beginn/Ende Tacho Uhrzeit, Grund. RolandHB1 weiss das ganz genau, er hat so'n Automaten im Auto, der ihm dabei hilft.
Die Abschreibungstabelle wurde ja schon genannt am Anfang.

Gruss
Joe

Zitat:

Original geschrieben von Mahoni


Hmm,

vielleicht kommen noch 2 Punkte zusammen:

Ich habe zwei Wohnsitze und dementsprechende Familienheimfahrten und ich komme locker über die 5112€-Grenze.

Langsam wird das Forum ja zum Lohnsteuerhilfeverein 😉

Ich denke, Du solltest, damit geholfen werden kann, nicht so sparsam mit den Informationen umgehen. Daher nochmal die Frage, ob es sich um einen Dienstwagen handelt (z.B. günstigeres Leasing, bei dem Du letztlich die Raten bezahlst)? Ansonsten hast Du schlachte Karten mit dem Geltendmachen des Wertverlustes, da Du nicht selbstständig arbeitest sondern angestellt bist.

Ich bin aber auch mal gespannt, was Thorsten dazu schreibt. Lerne gerne dazu.

Zitat:

Original geschrieben von Tirreg


Langsam wird das Forum ja zum Lohnsteuerhilfeverein 😉

...

Nunja, die Fachkompetenz vom lohnsteuerhilfeverein ist madig. Sie versuchen zu drehen und wenden woran es nur geht. Bei den meisten der Erklärungen von denen muss ein grossteil korregiert werden. Kein vergleich zu einem Steuerberater, bei dem fast nur noch abgehakt werden muss.

Das was die an Erklärung machen, kann man auch selbst tun, wenn man sich ein wenig zeit nimmt.

@Lanze, komisch, sagst nichts in Sachfragen aber beurteilst hier Steuerberater und Lohnsteuerverein. Wenn Du im FA arbeitest, dann kannst auch was zu konkreten Fragen hier sagen - nur mal so als Anregung.

Gruss
Joe

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30


@Lanze, komisch, sagst nichts in Sachfragen aber beurteilst hier Steuerberater und Lohnsteuerverein. Wenn Du im FA arbeitest, dann kannst auch was zu konkreten Fragen hier sagen - nur mal so als Anregung.

Gruss
Joe

Habe ich mir auch gerade gedacht. Man könnte annehmen, dass Du dort beschäftigt bist...

Jetzt raus mit der Sprache - natürlich nicht in Deiner Funktion als Beamter sondern in Deiner Funktion als Forumsmitglied 😉

darf keinerlei Form beratend tätig werden.Sachverhalt ist auch recht unklar...habe ihn per pn angeschrieben und werde mich dann schlau machen. Jedoch siehts bis jetzt stark nach 1% regelung aus bzw. wenn es keine Betriebsausgaben darstellt sogar eher 30 cent regelung.

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