Abschreibung auf PKW bei der Einkommensteuer

BMW 3er E46

Moin moin zusammen,

alle Jahre wieder - ich muss meine Einkommensteuererklärung machen 🙁 Jetzt würde ich gerne die Realkosten angeben und den Wertverlust meines Fahrzeuges mit ansetzen.

Nur wie, wie viel und wie hoch?

Ich habe hier einen Verweis auf ein Schreiben vom BMF (03.12.1992, IV A7 - S. 1551 122/92), allerdings keine Ahnung was da drin steht und wo ich es finde...

Hülfäää, ich bin doch nur ein armer Steuerflüchtling 😁

Viele Grüße

Stefan

36 Antworten

Darf man vorsichtig fragen, was Dein Fachgebiet ist und wie lange Du darin schon taetig bist? Kannst mir auch PN schicken.

Gruss
Joe

Hallo,

ich fange noch mal von vorne an:

Ich bin Angestellter (fülle also die Anlage N) aus, habe zwei Wohnungen und fahre somit jedes Wochenende eine Familienheimfahrt. Durch die relativ hohe Strecke (~500km) überschreite ich die 5112€ Grente wohl deutlich.

Mein Auto ist gebraucht und von privat gekauft und gehört mir ganz allein (also kein Wagen ohne Brief 😁). Er ist auch kein Leasing oder sonst irgendwas, sondern gehört nur mir ganz allein.

Ein Fahrtenbuch habe ich nicht, jedoch führe ich eine realtiv genaue Übersicht über die anfallenden Kosten (á la spritmonitor.de). Zudem kann ich jede einzelne Fahrt mit Datum / Uhrzeit angeben (außerdem geht ja aus den Tankquittungen hervor, dass ich die Strecke wirklich gefahren bin. Einmal hier getankt, einmal da...)

Ich hoffe, das war alles.

Viele Grüße

Stefan

p.s.: Das Finanzamt kennt mich und meinen (Pflgege-)Fall.

Also:

habe mir mal jetzt §9 Abs1 Nr. 5 ESTG Durchgelesen. Dieser veweist in Satz 5 auf Nr.4 .

in diesem steht in Satz 2. dass ein höherer Betrag als 4500€ (regelung 04) anzusetzen ist, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen oder Ihm zur Nutzung überlassenen PKW benutzt.

Dementsprechend sehe ich keinerlei probleme warum es für dich eine begrenzung geben sollte...

Aber abwarten...ich geh jetzt mal in die Richtlinien....

Auch da hab ich diesbezüglich nix anderes feststellen können...

bist aber bis jetzt auch der erste bei dem ich sowas sehen....

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Mahoni, du kannst alle in Zusammenhang mit der Arbeit entstehenden Pkw-Kosten natürlich voll als Werbungskosten ansetzen (Familienheimfahrten bei Doppelhaushalt, die Beule beim Einparken auf dem Firmenparkplatz auch ohne tatsächliche Reparatur usw., Dienstreisen). Du kannst auch die tatsächlichen Autokosten inklusive Wertverlust erfassen und auf die privaten und beruflichen Anteile verteilen. Der Grundsatz ist ja, dass die zur Erzielung von Einkommen getätigten tatsächlichen Aufwendungen vom Einkommen abgesetzt werden können, da nur der Überschuss der Besteuerung unterliegt. Wegen der Massenfälle gibt es lediglich die km-Pauschale, um es allen leichter zu machen. Man ist aber nicht verpflichtet, nach dieser Pauschale zu berechnen. Aber Vorsicht, du brauchst ein Fahrtenbuch und da spielt das FA deines Vertrauens gern mal den Spielverderber. Und wenn die Kosten allgemein jede Schallmauer durchbrechen, musst du wirklich für jeden Bremsplatten einen Nachweis bringen.

Und ja, wenn du den Werbungskostenpauschbetrag nicht anderweitig voll hast, reduziert sich die cash-Auswirkung, da der Pauschbetrag beim Lohnsteuerabzug als "gläserner" Arbeitnehmer schon berücksichtigt ist.

Die AfA setzt beim Neuzustand und -preis an und wird tatsächlich linear, d. h. jährlich gleich abgeschrieben. Wenn der Wagen gebraucht gekauft ist, ist ein Teil der AfA also schon futsch und du kannst ab deinem Kauf nur den Rest der AfA-Zeit verbrauchen.

Deine Schilderung klingt nach einem Heidenaufwand, könnte sich aber glatt lohnen. Denn die Pauschale reicht hinten und vorne nicht für nen BMW. Darüber sind sich glaube ich ausnahmsweise mal alle hier einig.

Salut.

Also ist es wirklich so, dass ich den Wert meines Fahrzeuges auf 6 Jahre ab Herstellungsdatum verteile und jedes Jahr 1/6 Wertverlust ansetze?

Viele Grüße und Danke schon mal

Stefan

Wenn man so einfach ein Fahrtenbuch schreiben koennte als Arbeitnehmer, dann waere ja die jetztige Kuerzung der Entfernungspauschale fuer 2006 damit ausgehebelt.

Also bezueglich der Fahrten zur 2. Wohnung glaub ich ja auch, dass es geht,
aber fuer nen normalen Pendler wirds wohl nix, oder?
Der Aufwand wuerde mich noch gar nicht mal so stoeren.

Gruss
Joe

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