Abschleppstange verbogen dadurch Stoßstange kapput ..

Hallo,

Beim Abschleppen um eine ganz leichte kurve hat sich die Abschleppstange verbogen ..

Abgeschleppt wurde ein 5er Bmw 1700kg .. die Stange ist bis 2 Tonnen gedacht hat sich einfach am Karabiner beim bmw verbogen ist dadurch rausgegangen und aufgelaufen daudrch ist ein teil der Stostange durch die Stange beschödigt worden..

Die Stange hat kein Tüv oder Gs Siegel.. der Verkäufer meint es wäre eine Freiwillige Leistung des Herstellers aber ich bin mir sicher doch nicht bei solchen sicherheitrelevanten Teilen ?!

Ich mein man kann froh sein dasses so ausgegangen ist und nich anders..
Die Stange hat zwar nur 13 €+ Versand gekostet trozdem darf sowas nich sein auch wenn sie nur 2 euro kostet..
Wie kann ich den Verkäufer dazu bringen den Schaden zu zahlen ? Anzeigen ?

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Als Verkäufer würde ich die Forderung mit Hinweis auf Fahrfehler ablehnen.
Dann versuch mal zu beweisen, daß die Stange richtig befestigt war und die Kurve nicht zu eng gefahren wurde.
Buch es ab unter Erfahrung.

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Ich frag mich allen Ernstes, was der TE hier erreichen will!?!

In der Beschreibung in der Bucht steht nirgens das die Stange TÜV-Siegel o.Ä. hat, auch ist dort nicht die Rede von einer Bedienungs-/ Gebrauchsanweisung!
Alles was hier angebracht wird ist also nicht gegeben, er kann nicht bemängeln was ihm in der Anzeige erst gar nicht angeboten wurde.

Und das mit der Zuglast ist dann auch schin hinreichend beschrieben (bis 2t).
Und hinzu kommt noch ein möglicher Fehler des TE beim Einsatz der Stange. (und das kann er nun wirklich nicht dem Verkäufer anlasten!)

Wenn du zum Frisör gehst, ist die Scherre TÜV-geprüft??
Viele Sachen sind freiwillig.
Mir wurde mein guter Latthammer auf der Baustelle gestohlen. Dachte ich mir so, das es weiter geht "Baumarkt". Habe mir für 5 DM einen gekauft. Weil habe zu Hause ja noch einen.
Gehämmert, gut. Eine Latte abgehebelt, verbogen.
Ich bin dann dort wieder hin. Mittag essen 😁
Meinen Latthammmer reklamiert. Der Typ, was erwarten sie?? 5 DM??
Ich, GS geprüft, verkauft als Latthammer. Ich sagte ihn dann, ich kaufe 500, und reklamiere dann alle 😁
5 DM zurück bekommen.
Dann muss eben der Gesetzgeber sich dort eben mal rein knien. Das endlich der Billigschrott wegkommt.
Obwohl es durchaus auch günstige Sachen gibt, die qualitativ hochwertig sind.
Der Heimwerker kauft sich für seine 3 Löcher die er bohrt auch keine Hilti.

Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF


Ich, GS geprüft, verkauft als Latthammer. Ich sagte ihn dann, ich kaufe 500, und reklamiere dann alle 😁
5 DM zurück bekommen.

Hähh? Kein Wort verstanden. Ist aber auch egal.

Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF


Dann muss eben der Gesetzgeber sich dort eben mal rein knien. Das endlich der Billigschrott wegkommt.

Was hat denn der Gesetzgeber damit zu tun. Das lässt sich ganz einfach über Angebot und Nachfrage regeln.

Wenn man meint für 13,- € etwas in gleicher Qualität zu bekommen, was in der Regel ab 40,- € aufwärts verkauft wird, kann einem auch keiner mehr helfen.

Genauso wie das Lesen der Artikelbeschreibung weit mehr hilft, als reine Vermutungen. Einfach davon auszugehen, dass alles was auch nur ansatzweise mit Autos zu tun hat, auch zwangsläufig vom TÜV geprüft wird, ist schon nahe dran an naiv.

Hier hilft nur der gesunde Menschenverstand und kein Gesetz der Welt. *

Mfg Zille

* Im Gegensatz zum aTL: Dort braucht es ein Gesetz, da der gesunde Menschenverstand weitesgehend fehlt.

Hallo und guten Abend !
Nur mal so aus Neugierde.
Wo ist denn jetzt der "Link" zur Behauptung,das man einen LKW-
Führerschein benötigt,zum Abschleppen eines PKWs durch einen Anderen ,mittels Abschleppstange?
Sorry,der TE dieser Behauptung möge sich bitte noch mal melden, das habe ich jedenfalls noch nicht gehört!
Ist das wieder mal was Neues in der STVO / STVZO ???
mfg trixi1262

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Und das mit der Zuglast ist dann auch schin hinreichend beschrieben (bis 2t).

Beschrieben ja, aber nicht belegt.

Da hätte er auch gleich 5t hinschreiben können, wenn er das sowieso nicht belegen kann.

Nur mal - weiß irgendwer wie sich diese ominöse "Zuglast" definiert, bzw wieviel Kraft (Zug, Druck) die Stange dabei aushalten muß?

Denn ehrlich gesagt ist das ne relativ sinnlose Angabe. Frei nach Newton ist Kraft gleich Masse*Beschleunigung.
Sprich man muss nur heftig genug auf Gas oder Bremse latschen, dann bekommst du jede Schleppstange klein, völlig unabhängig davon wie schwer das abgeschleppte Fahrzeug ist.

Wenn du damit ohne Beschleunigung lediglich die Rollreibung des geschleppten Fahrzeugs überwinden willst, kannst auch ne bessere Angelschnur nehmen (OK, leicht übertrieben).

Zitat:

Original geschrieben von trixi1262


Hallo und guten Abend !
Nur mal so aus Neugierde.
Wo ist denn jetzt der "Link" zur Behauptung,das man einen LKW-Führerschein benötigt,zum Abschleppen eines PKWs durch einen Anderen ,mittels Abschleppstange?
Sorry,der TE dieser Behauptung möge sich bitte noch mal melden, das habe ich jedenfalls noch nicht gehört!
Ist das wieder mal was Neues in der STVO / STVZO ???
mfg trixi1262

Lass mal, da kommt nichts.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von trixi1262


Hallo und guten Abend !
Nur mal so aus Neugierde.
Wo ist denn jetzt der "Link" zur Behauptung,das man einen LKW-Führerschein benötigt,zum Abschleppen eines PKWs durch einen Anderen ,mittels Abschleppstange?
Sorry,der TE dieser Behauptung möge sich bitte noch mal melden, das habe ich jedenfalls noch nicht gehört!
Ist das wieder mal was Neues in der STVO / STVZO ???
mfg trixi1262
Lass mal, da kommt nichts.

Hallole zusammen

Da hat der der das geschrieben hat was durcheinandergebracht

Schleppen ist der Transport eines Fahrzeuges von A nach B.Abschleppen aufgrund eines Fahrzeugausfalles aus Gründen der Bergung aus einem Gefahrenbereich

ggf auch zur nächsten Werkstatt wird soweit geduldet , aber nicht wenn man Dich auf der Autobahn und hundert km von Zuhause mit dem Fahrzeug des Nachbarn am Hacken erwischt. Das wird dann als Schleppen deffiniert.

Schleppen erfordert den FS Klasse 2 das ist richtig denn dein Fahrzeug hat mehr als drei Achsen.

Abschleppen darf jeder aber auf die Deffinition achten

, so macht es auch die Rennleitung.

Wird schleppen deffiniert so ist das dann gff fahren ohne FS, wird abschleppen erkannt und du bist wirklich nur zur Nächsten Werkstatt unterwegs ( ok die muß man auch ggf suchen) dann kann Dir keiner was. So entscheiden auch die gerichte weil es so im Gestz steht ... frage mich aber nicht wo ... der Fahrlehrer könnte es wissen.

IN Spanien kostet alles was über Bergung hinausgeht 2000 Euros Strafe also max bis zur nächsten Parkfläche oder Parkplatz schleppen.
selbst das ist dort grenzwertig. nur so nebenbei bemerkt.
Jol.

Jol.

Zitat:

Original geschrieben von Stefan_Raba



Denn ehrlich gesagt ist das ne relativ sinnlose Angabe. Frei nach Newton ist Kraft gleich Masse*Beschleunigung.
Sprich man muss nur heftig genug auf Gas oder Bremse latschen, dann bekommst du jede Schleppstange klein, völlig unabhängig davon wie schwer das abgeschleppte Fahrzeug ist.

Wenn du damit ohne Beschleunigung lediglich die Rollreibung des geschleppten Fahrzeugs überwinden willst, kannst auch ne bessere Angelschnur nehmen (OK, leicht übertrieben).

Du bekommst auch jede Abschleppstange klein, selbst die fürn LKW haben wir schon auseinander gerissen. Zum Teil sahen sie auch schon aus wie Korkenzieher, in der Regel halten die 5 Abschleppvorgänge dann ist wieder eine hinüber. Bei einer Vollbremsung treten Kräfte auf das hält die beste Abschleppstange nicht aus. Abschleppen ist eine Kunst für sich, und es gibt keine Abschleppstange die bruchsicher ist.

Ja, was hat der Gesetzgeber mit den Straßenverkehr zu tun? Bei einen Abschleppvorgang ist man schon ganz schön angespannt. Und dann noch ein Problem mit den Abschleppmittel?
Ich bin schon der Meinung, das der Gesetzgeber nur zugelassene geprüfte Einrichtungen dafür erlauben sollte.
Da wird an ganz anderen Teilen Regeln aufgestellt, die in meinen Augen weit weniger gefährlich sind.
Schleppen ist eh untersagt, es ist nur ein Abschleppen aus der Notsituation heraus erlaubt. Für alle anderen Ortswechsel von Fahrzeugen ist auf geeignete Mittel zurück zu greifen.

Mehr Infos dazu findet man hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppstange

http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppseil

Der Link zum LKW Führerschein bei Schleppstange ist folgender.Bei einer PKW Fahrerlaubnis(3/B/BE)
ist janicht nur die zulässige Gesamtmasse beschränkt sondern auch die Anzahl der Achsen.3 Achsen sind erlaubt ,eine vierte nur wenn der Achsabstand zweier Achsen 100 cm nich übersteigt.Da die Schleppstange eine durchgehende Verbindung darstellt wird hier ein Gespann mit 4 Achsen geführt.
Dazu ist eben die Fahrerlaubnis der Klasse 2 erforderlich.Mit diesem darf man grundsätzlich 5 führen.
In den meisten Fällen wird das von der Ordnungsbehörde nicht verfolgt ,da hier einfach Unwissenheit vorliegt.

Ich denke auch das andere Gründe die Stange zerstört haben. Abschleppstange sollte immer grade zwischen den Autos sein. Sehr ungünstig sind schon versetzte Abschleppösen wie es ja oft vorkommt, zb Zugfahrzeug Öse links, Schleppfahrzeug Öse rechts. Damit kann man eine Stange schon töten wenn der Hintermann dann nicht ausreichend mitbremst und die Stange auf Druck statt auf Zug belastet wird.
Ich sehe da keinen Grund den Verkäufer oder dem Hersteller was vorzuwerfen, denke auch nicht das es in irgendeiner Form Erfolg hat, da die Schleppfahrt nicht nachvollzogen werden kann. Behaupten kann man vieles...

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19


Der Link zum LKW Führerschein bei Schleppstange ist folgender.Bei einer PKW Fahrerlaubnis(3/B/BE)
ist janicht nur die zulässige Gesamtmasse beschränkt sondern auch die Anzahl der Achsen.3 Achsen sind erlaubt ,eine vierte nur wenn der Achsabstand zweier Achsen 100 cm nich übersteigt.Da die Schleppstange eine durchgehende Verbindung darstellt wird hier ein Gespann mit 4 Achsen geführt.
Dazu ist eben die Fahrerlaubnis der Klasse 2 erforderlich.Mit diesem darf man grundsätzlich 5 führen.
In den meisten Fällen wird das von der Ordnungsbehörde nicht verfolgt ,da hier einfach Unwissenheit vorliegt.

nö, gibt Ausnahme fürs abschleppen...

Zitat:

Beim Abschleppen eines liegengebliebenen Kraftfahrzeugs genügt die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs.
Soll jedoch ein PKW von Punkt A nach Punkt B geschleppt werden, ohne dass ein Notfall vorliegt, ist nach den alten Führerscheinklassen die Klasse II erforderlich, da es sich dabei um ein mehr als 3-achsiges Gespann handelt. Nach den neuen Führerscheinklassen wird die Klasse BE benötigt, da das zulässige Gesamtgewicht des "Anhängers" bzw. des abgeschleppten Fahrzeugs 750kg überschreitet.

Wenn man das Geld in ein Abschleppseil anstatt in eine Abschleppstange investiert, macht man auf jeden Fall nichts verkehrt.

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19


Der Link zum LKW Führerschein bei Schleppstange ist folgender.Bei einer PKW Fahrerlaubnis(3/B/BE)
ist janicht nur die zulässige Gesamtmasse beschränkt sondern auch die Anzahl der Achsen.3 Achsen sind erlaubt ,eine vierte nur wenn der Achsabstand zweier Achsen 100 cm nich übersteigt.Da die Schleppstange eine durchgehende Verbindung darstellt wird hier ein Gespann mit 4 Achsen geführt.

Dummerweise bilden abschleppendes und abgeschlepptes Fahrzeug im rechtlichen Sinne keinen Zug, ergo greifen auch nicht die Ein- und Beschränkungen sowie Vorschriften, die für Züge gelten würden. Anders sähe es nur bei nicht genehmigten Schleppfahrten aus.

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