Abschleppstange verbogen dadurch Stoßstange kapput ..

Hallo,

Beim Abschleppen um eine ganz leichte kurve hat sich die Abschleppstange verbogen ..

Abgeschleppt wurde ein 5er Bmw 1700kg .. die Stange ist bis 2 Tonnen gedacht hat sich einfach am Karabiner beim bmw verbogen ist dadurch rausgegangen und aufgelaufen daudrch ist ein teil der Stostange durch die Stange beschödigt worden..

Die Stange hat kein Tüv oder Gs Siegel.. der Verkäufer meint es wäre eine Freiwillige Leistung des Herstellers aber ich bin mir sicher doch nicht bei solchen sicherheitrelevanten Teilen ?!

Ich mein man kann froh sein dasses so ausgegangen ist und nich anders..
Die Stange hat zwar nur 13 €+ Versand gekostet trozdem darf sowas nich sein auch wenn sie nur 2 euro kostet..
Wie kann ich den Verkäufer dazu bringen den Schaden zu zahlen ? Anzeigen ?

Beste Antwort im Thema

Als Verkäufer würde ich die Forderung mit Hinweis auf Fahrfehler ablehnen.
Dann versuch mal zu beweisen, daß die Stange richtig befestigt war und die Kurve nicht zu eng gefahren wurde.
Buch es ab unter Erfahrung.

80 weitere Antworten
80 Antworten

Nein ich heul da nicht rum,
nur ärger ich mich das ich so ein Klumpert um diesen Preis gekauft hätte!

Als Verkäufer würde ich die Forderung mit Hinweis auf Fahrfehler ablehnen.
Dann versuch mal zu beweisen, daß die Stange richtig befestigt war und die Kurve nicht zu eng gefahren wurde.
Buch es ab unter Erfahrung.

schaut mal hier! 13€ ATU Da frage mal nach, was sie dir zur Problematik sagen können.
***klick***
Ich habe auch noch nichts optimales gefunden...
Erfahrungen zur aufrollbaren Abschleppstange??

mal sehen, ob es was bringt. Ich habe mal eine mail geschickt 😉
http://www.wdr.de/.../04_abschleppseile_und_stangen_test.jsp
Wer bezahlt eigentlich den Schaden, wenn so ein Seil kaputt geht??
Wir haben im Forum so einen Fall. Eine Abschleppstange hat ein Fahrzeug beschädigt.
Die Stange hat wohl weder TÜV, noch GS.
Wie ist die rechtliche Grundlage??
Könnten sie mir da helfen??
MFG Frank*****

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer



Mal ganz ohne witz danke für die paar kommenatre hier.. aber gegen manche saudummmen kommentare sollte man manche echt schlagen ich frag hier was man machen kann weil meine M Stoßstange deswegen am Arsch gegangen ist und dann kommt sowas wie doppeltes Papierblech ?

Da gibt es ein schönes deutsches Sprichwort: "Wer den Schaden hat..." 😁

Die 13-Euro-Abschleppstange war natürlich eine Steilvorlage für dumme Kommentare, aber im Kern hast du Recht: Ein Produkt muss seinen zugedachten Zweck erfüllen.
Wenn du dir meinen Link oben angesehen hast, wurde dort eine schlechte Betriebsanleitung moniert. Du hast gar keine erhalten. Was das bedeutet, kann dir vielleicht ein Jurist sagen. Ich will gar nicht wissen, wie eine Betriebsanleitung zu so deiner wertigen Stange aussehen würde. "Stecken Teile ineinander und Bolzen sichern... "😉
Wenn du Ansprüche geltend machen willst, musst du dich an den Verkäufer wenden. Ich gehe davon aus, dass der keine große Ahnung von dem hat, was er da verkauft - hauptsache Gewinn, ob Mausefallen, Gummienten oder Abschleppstangen - aber was er dir antwortet, kann ich dir jetzt schon sagen: "Sie haben die Abschleppstange falsch eingesetzt!"
Dann liegt es an dir, das Gegenteil zu beweisen.

EDIT: Frank: Gute Idee. Mal sehen, was dabei herumkommt. Leider ist die Stange hier nicht von ATU sondern von einem Hinterhofhändler.

Wenn die Stange von ATU genauso hochwertig ist wie die arbeit die sie in der Werkstatt leisten naja.. *hust*

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer


Tüv Gs Siegel gibts keins der Verkäufe rmeinte auf die Email nur das das keine Pflicht in Deutschland ist sondern nur freiwillige Sache des händlers ist.. Bedienungsan. gibts keine.. Hersteller weis ich nicht. aber nomame wies aussieht.

Beim Punkt der fehlenden Bedienungsanleitung müßte man den Verkäufer juristisch packen können. Außerdem muß der Verkäufer nachweisen können, daß die verkaufte Abschleppstange überhaupt für eine Last von 2 Tonnen ausgelegt ist.

Der typische Fall eines Geiz-ist-geil-Kaufs. Immer und immer wieder wird in den Medien berichtet, dass billiges Werkzeug, dem ich auch die Abschleppstange zurechne, qualitativ sehr zu wünschen übrig lässt.
Den durchschnittlichen Preis eines solchen Artikels hätte sich doch bei Ebay oder über Google finden lassen und dann hätte es klick machen müssen, denn bei Preisen weit unter Durchschnitt werde ich immer misstrauisch.
Du wirst vermutlich nur mit anwaltlicher Hilfe weiterkommen und mit einem Gerichtsstand weit ab von Deinem Wohnort wird es auch noch kompliziert. Gutachten kosten Geld, der Ausgang des Verfahrens ungewiss - bitte abbuchen auf dem Konto: Man lernt nie aus!

Zitat:

Original geschrieben von Düsentrieb77


Die billigste Abschleppstange beim ATU kostet auch nur 16,- Tacken plus Versand. Gerade beim Werkzeug spare ich nicht mehr, seit mir eine Aldi-Knarre unter der Hand gebrochen ist. Wer billig kauft, kauft zweimal.

Hab auch mal den Spaß gemacht und einfach mal 15 Euro auf einen Hydraulikheber "gesetzt".

Resultat: nach einer Benutzung schon kaputt und dabei fast noch den Unterboden beschädigt, obwohl ich schon aus Vorsicht zum Unterfüttern/Sichern Holz mit verwendet habe.

Ich gebe sonst bei Werkzeug auch mehr aus. Qualität hat ihren Preis. Egal ob Multimeter, Knarre oder der Winterreifen.

Man kauft sonst wirklich zwei Mal.

cheerio

Und vor allem sollte man niemals Werkzeug ohne GS-Siegel kaufen. Das taugt dann allenfalls noch als Ballastgewicht im Kofferraum.

Ich glaube die Stange verklemmt sich in der Kurve, wenn sich vorher, beim Bremsen, die eingeschraubte Abschleppöse verdreht hat.

Zitat:

Original geschrieben von Georg266


Ich glaube die Stange verklemmt sich in der Kurve, wenn sich vorher, beim Bremsen, die eingeschraubte Abschleppöse verdreht hat.

Ja, so sehe ich das auch. Deshalb suche ich noch immer eine anständige Abschleppstange. Alle Systeme konnten mich bis jetzt nicht richtig überzeugen.

Aber wenn es da keine "Anforderungen" gibt, dann werde ich mir selbst eine bauen. 😁

Abschleppstangen sind nur auf Zug belastbar.Selbst Profistangen so um 300 Euro (LKW)sind aus relativ dünnen Material gearbeitet(so um 3m/m).die Zugkraft wird durch ein eingelegtes Seil übertragen.Die Abknickung bei zu grosser Schubbelastung ist erwünscht .Bei einem Prozess könnte der Richter ja fragen ob man überhaupt eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.Beim Abschleppen mit Stange ist zwingend die Fahrerlaubnis der Klasse 2(LKW)erforderlich,auch im privaten Bereich.

Zitat:

Original geschrieben von Kawasaki2008heizer


Des sind dann die leute die am meisten rumheulen wenns selber passiert egal ob die stange 5 euro kostet oder 20 euro oder 500euro und vergoldet ist die musses aushalten wenn da steht bis 2 TONNEN und das Auto 1700kg wiegt ..

In dem Angebot steht doch klar und deutlich

Zuglast bis 2 to

!!

Wenn die Masse des hinteren auf den vorderen schiebt, ist das

keine

Zuglast.

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19


Beim Abschleppen mit Stange ist zwingend die Fahrerlaubnis der Klasse 2(LKW)erforderlich,auch im privaten Bereich.

Hast Du für die Behauptung eine belastbare Quelle? Ich behaupte mal, dass es egal ist, ob eine Stange oder ein Seil verwendet wird.

Deine Antwort
Ähnliche Themen