Abschleppstange verbogen dadurch Stoßstange kapput ..

Hallo,

Beim Abschleppen um eine ganz leichte kurve hat sich die Abschleppstange verbogen ..

Abgeschleppt wurde ein 5er Bmw 1700kg .. die Stange ist bis 2 Tonnen gedacht hat sich einfach am Karabiner beim bmw verbogen ist dadurch rausgegangen und aufgelaufen daudrch ist ein teil der Stostange durch die Stange beschödigt worden..

Die Stange hat kein Tüv oder Gs Siegel.. der Verkäufer meint es wäre eine Freiwillige Leistung des Herstellers aber ich bin mir sicher doch nicht bei solchen sicherheitrelevanten Teilen ?!

Ich mein man kann froh sein dasses so ausgegangen ist und nich anders..
Die Stange hat zwar nur 13 €+ Versand gekostet trozdem darf sowas nich sein auch wenn sie nur 2 euro kostet..
Wie kann ich den Verkäufer dazu bringen den Schaden zu zahlen ? Anzeigen ?

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Als Verkäufer würde ich die Forderung mit Hinweis auf Fahrfehler ablehnen.
Dann versuch mal zu beweisen, daß die Stange richtig befestigt war und die Kurve nicht zu eng gefahren wurde.
Buch es ab unter Erfahrung.

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Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Rein rechtlich gesehen dürfte hier das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft am ehesten zutreffen. Da du bei Ebay von einem Gewerblichen gekauft hast, stehen dir 2 Jahre, bzw. 1 Jahr mit Beweisumkehr zu. Es ist hierbei vollkommen egal, wer die Sache wo wann hergstellt hat. Der Vertrag gilt mit dem Verkäufer und nicht mit dem Hersteller.
Mal angenommen dein Verkäufer weigert sich die Stange auszutauschen, kannst du Schadensersatz fordern (bspw mußtest du dir eine andere Stange kaufen). Eine Fristsetzung an den Verkäufer ist dann entbehrlich, weil er die Leistung entgültig verweigert.
Für Schäden am Fahrzeug sollte die Produkthaftung greifen, bei chinesischen Firmen aber sinnlos.

Wieso welche zugesicherte Eigenschaft fehlt denn?

Es steht im Übrigen ausdrücklich im Text bis 2to. Zuglast. Das es ein Vierkantrohrprofil eine viel größere Zuglast, als Drucklast hat wurde bereits in in der 6. Klasse in Physik gelehrt. Wenn die Stange max. 2 to. Zug verträgt kann sie keine knapp 2 To. Druck vertragen.

Das Gewährleistungsrecht greift hier zwar für die Stange, nicht aber für Folgeschäden aus der Nutzung eben dieser. Soll heißen, die Stange wirde ersetzt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das muss der VK, mehr aber auch nicht. Aber auch nur, wenn keine falsche Handhabung vorliegt.

Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Hersteller auch für Folgeschäden. sofern er seinen Sitz innerhalb der EU hat. Hat er den nicht, haftet derjenige, der das Produkt innerhalb der EU erstmalig in den Verkehr gebracht hat, also der Importeur. Aber auch nur, wenn kein Handhabungsfehler vorliegt.

Ich denke mal, hier wird jemand lehr ausgehen. Erst billigsten Ramsch kaufen und dann kommt nicht nur das große Jammern, nein dann muss noch jemand für den eigenen Fehler bluten.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe


Hallole nochmal

der Verkäufer sitzt im Ausland , der Makler in Bückeburg , so wirst Du kaum Chancen haben was zu erstreiten denn der Vertreiber sitzt ausdücklich in Porta Westfalika . der Zwischenhändler/Makler wird nicht haften weil die Wahre nicht über seinen Ladentisch gegangen ist oder kannst Du das nachweisen..??
selber schuld muß ich da sagen., Sorry aber es ist so. Jol.

Porta Westfalica - liegt immernoch in D, meines Wissens nach, wurden die Staats-Grenzen in den letzten Jahren nicht neu definiert.

Und... was denn für ein Makler?

Bückeburg liegt in der Nähe von Porta Westfalica und dort ist nur der Sitz seiner Bank. Wer in Geografie nicht aufgepasst hat, kann ja wohl wenigstens einen Blick auf die Karte werfen, bervor man solche Behauptungen austellt.

Zitat:

Es steht im Übrigen ausdrücklich im Text bis 2to. Zuglast. Das es ein Vierkantrohrprofil eine viel größere Zuglast, als Drucklast hat wurde bereits in in der 6. Klasse in Physik gelehrt. Wenn die Stange max. 2 to. Zug verträgt kann sie keine knapp 2 To. Druck vertragen.

2t Zuglast bedeutet, daß die Stange mindestens 2t Zuglast hält und höchstens 2t Drucklast. Das ist hier auch die fehlende zugesicherte Eigenschaft.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94



Zitat:

Es steht im Übrigen ausdrücklich im Text bis 2to. Zuglast. Das es ein Vierkantrohrprofil eine viel größere Zuglast, als Drucklast hat wurde bereits in in der 6. Klasse in Physik gelehrt. Wenn die Stange max. 2 to. Zug verträgt kann sie keine knapp 2 To. Druck vertragen.

2t Zuglast bedeutet, daß die Stange mindestens 2t Zuglast hält und höchstens 2t Drucklast. Das ist hier auch die fehlende zugesicherte Eigenschaft.

Glaub ich nicht, kannst Du das irgendwie belegen? MMn: wenn da steht maximal 2to Zuglast: dann heißt das, die Stange kann max. 2 to ziehen und nicht mindestens.

Allerdings hab ich grad was interessantes gefunden:

Unfall durch Auffahren bei Abschleppvorgang Beim Abschleppen eines Pkws brach bei einem Bremsvorgang die Abschleppstange. Der Abgeschleppte fuhr auf den ziehenden Pkw auf. Ein Gutachter stellte als Ursache des Bruchs fest, dass zuerst das ziehende und erst dann das gezogene Fahrzeug abgebremst worden war. Hierauf wurde in der beigefügten Bedienungsanleitung nicht hingewiesen. Das Amtsgericht Nürnberg stellte zunächst klar, dass ein Produkthersteller nicht nur für Material- und Konstruktionsmängel einzustehen hat, sondern auch für Instruktionsfehler. Da die Bedienungsanleitung keine Hinweise auf das Verhalten bei einem Bremsvorgang enthielt und der Unfall zweifelsfrei auf eine daraus resultierende Fehlbedienung (vorheriges Abbremsen des ziehenden Fahrzeugs) zurückzuführen war, musste der Hersteller der als "Sicherheitsabschleppstange" angepriesenen Abschlepphilfe den entstandenen Schaden ersetzen.
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Urteil des AG Nürnberg vom 08.01.2004 20 C 8192/02 NJW 2004, 3123

Nun aber die Preisfrage, der TS sagt er bekam keine Bedienungsanleitung dazu. Die ist zwar Pflicht in D und muss auch in deutscher Sprache abgefasst werden, aber der TS wird sich wohl fragen lassen müssen, warum er die Stange in Betrieb nahm, obwohl er deren Handhabung nicht erlesen konnte, speziell die Sicherheitshinweise.

Übrigens bei allen Stangen gilt:harte Stöße durch plötzliches Bremsen kann zum knicken führen. Und es soll immer so gefahren werden, das die Stange gerade ist, notfalls muss versetzt gefahren werden.

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Zitat:

Original geschrieben von downforze94


2t Zuglast bedeutet, daß die Stange mindestens 2t Zuglast hält und höchstens 2t Drucklast. Das ist hier auch die fehlende zugesicherte Eigenschaft.

Abgesehen davon, dass "Zuglast bis 2 to" wohl kaum dasselbe bedeutet wie "mindestens 2t Zuglast", müßte eine Stahlstange für eine dynamische Drucklast von 2t gänzlich anders beschaffen sein als ein ineinander gestecktes Konstrukt aus 3 dünnwandigen Vierkantrohren…

Zitat:

Abgesehen davon, dass "Zuglast bis 2 to" wohl kaum dasselbe bedeutet wie "mindestens 2t Zuglast"

Eigentlich schon. Von der Logik her kann es auch nicht anders sein. Es wird zugesichert, daß 2t das Maximum sind, was zugesichert wird, auch im ungünstigsten Fall. Also kann man getrost von mindestens 2t Zuglast sprechen. Beim Joghurt ist es auch so: haltbar bis 26.1.2011, in jedem Fall.

Zitat:

Nun aber die Preisfrage, der TS sagt er bekam keine Bedienungsanleitung dazu. Die ist zwar Pflicht in D und muss auch in deutscher Sprache abgefasst werden, aber der TS wird sich wohl fragen lassen müssen, warum er die Stange in Betrieb nahm, obwohl er deren Handhabung nicht erlesen konnte, speziell die Sicherheitshinweise.

Es gibt einen Ikea-Paragraphen. Dieser besagt, daß eine mangelhafte/nicht vorhandene Anleitung zur Gewährleistung berechtigt. Allerdings nur solange das Produkt nicht trotz dieses Mangels sinngerecht in Betrieb genommen wurde.

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