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Auto Unfall, bei 20 kmh Achse verbogen?

Themenstarteram 19. März 2018 um 12:59

Mir wurde auf eine vorfahrtsstraße die Vorfahrt genommen. Da 3 Autos vor mir abgebogen sind konnte das andere Auto mich nicht sehen. Als ich weiter fuhr ist es schon passiert. Der andere Verkehrsteilnehmer krachte in mich rein. Achse ist verbogen und das Licht sitzt ganz locker und ist raus gebrochen. Zudem ist die Front nach unten gerutscht und kotflügel muss man austauschen. Mein Baby war erst 2 Jahre alt und hatte noch nie einen Unfall.

Kennt sich jemand mit Unfallschaden aus und kann es grob schätzen?

Beste Antwort im Thema

Lass einen unabhängigen Gutachter den Schaden bewerten, dann weißt du es ganz genau. Unabhängig = nicht den von der gegnerischen Versicherung.

Hat nur dein Fiesta was abbekommen, oder auch dein zweijähriges Kind?

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Das kann von "Ersatzrad drauf, neue Spurstange, Scheinwerfer befestigen und weiter geht die wilde Jagd" bis "größere Unfallreparatur" alles Mögliche sein.

Kann man aus der Ferne einfach nicht genauer sagen ohne das Auto näher aus allen Perspektiven anzuschauen/zu untersuchen bzw. zu vermessen.

Entweder

Viel Geld vom Unfallgegner kassieren und nur das Nötigste machen (lassen)

oder

alles der Werkstatt als Versicherungsfall (sofern die andere Versicherung bezahlt) übergeben.

 

Nachtrag/Antwort zu unten :

Glaub das 2-jährige "Baby" hört auf den Namen "Fiesta" ;-)

Lass einen unabhängigen Gutachter den Schaden bewerten, dann weißt du es ganz genau. Unabhängig = nicht den von der gegnerischen Versicherung.

Hat nur dein Fiesta was abbekommen, oder auch dein zweijähriges Kind?

Themenstarteram 19. März 2018 um 13:26

Mein fiesta ist mein 2 jähriges kind :D

Themenstarteram 19. März 2018 um 13:26

Danke für die Antworten!

Ein Gutachter wird Dir zu Recht einen fetten 4 -stelligen Betrag errechnen und den kannst Du vom Gegner nehmen. Zwei Jahre ist recht jung für halben Kram. Man kann es aber auch sehr ordentlich selbst machen oder privat machen lassen und sich dann eine Reparaturbestätigung vom Gutachter ausstellen lassen und diese der gegnerischen Versicherung zustellen. Dann müssten sie selbige bezahlen, und den Fahrzeugausfall dazu. Das ist wichtuig, wenn es erneut zu einem Versicherungsschaden kommt, ansonsten wird Dir der Schadensbetrag vom Wert des Fahrzeuges abgezogen. Manche Versicherer wehren sich gegen die Kostenübernahme für die Reparaturbestätigung. Dann habe ich geklagt und gewonnen. DAS HAT SICH DEFINITIV BEZAHLT GEMACHT. Zur Not würde ich sogar aus eigener Tasche zahlen.

Nun zur Frage.

Wenn Du direkt etwas auf die Felge bekommen hast, dann ist ein Getriebeschaden nicht ausgeschlossen. So erging es meiner Frau. Wenn das Getriebe nichts abbekommen hat, dann kann es von "Radwechsel und gut ist" bis hin zum Querlernkertausch gehen, was ich aber nicht schlimm finde.

Ein wenig sieht es danach aus, als ob die VA etwas nach hinten verschoben ist. Das könnte daher auch ein wirtschaftlicher Totalschaden sein. Einen eigenen Gutachter solltest Du mit der Schadensfeststellung beauftragen. Anwalt wäre wohl auch nicht verkehrt.

Bei dem Schaden muss auf jeden Fall ein Gutachten gemacht werden. Deshalb sind Spekulationen müßig. Liegt das vor, kannst du immer noch überlegen, ob du eine Reparatur in der Fachwerkstatt machen lässt oder ob du "sparen" willst. Solltest du das Auto nicht bis zur Verschrottung fahren wollen, wird dir die "Sparreparatur" beim Verlauf Abzüge einbringen. Denn über so einen Schaden musst du den Käufer später sowieso aufklären. Dass als Gutachter nur ein von dir ausgewählter in Frage kommt, ist ja schon gesagt worden.

"Solltest du das Auto nicht bis zur Verschrottung fahren wollen, wird dir die "Sparreparatur" beim Verlauf Abzüge einbringen."

Sparreparatur ist nicht Sparreparatur!

Eine fachlich korrekt durchgeführte Reparatur kann und sollte aus den von mir o.g. Gründen von dem Gutachter im Nachgang bescheinigt werden. Diese Bescheinigung hat den gleichen Wert wie eine Rechnung.

Pfuschwerk wird kein Gutachter als "repariert" bescheinigen, zumal meine beiden reparierten Unfaller seinerseits mit Fotos dokumentiert wurde. Insofern gehört "Sparreparatur" genauer definiert.

Du siehst den anderen und fährst einfach rein? Na hoffentlich ist die Schuld-/Haftungsfrage eindeutig bzw. schon geklärt. 2.000 bis 5.000 € werden das schon sein.

Gutachten machen lassen, Ersatzwagen organisieren (lassen), Auto reparieren lassen, Wertminderung einstecken (irgendwas vergessen?), fertig.

Ich wüsste nicht genau wie ich´s machen sollte, würde mich wohl an meine eigene Versicherung oder einen Anwalt (kostenlose Erstberatung vom Automobilclub) wenden.

Nach dem obigen Bericht ist der aus der untergeordneten Straße in das Baby gekracht. Der hat wohl übersehen, dass hinter den Abbiegern noch ein Fahrzeug war. Shit happens, wüsste nicht, wo da die Schuld-/Haftungsfrage ungeklärt wäre. Selbst die Betriebsgefahr wird angesichts der eindeutigen Vorfahrtsverletzung gegen Null tendieren.

Wenn die TE schon so zärtlich von ihrem Auto spricht...

Anwalt und Gutachter einschalten - nach dem Gutachten weitersehen.

Zitat:

@tomold schrieb am 19. März 2018 um 18:33:38 Uhr:

Anwalt und Gutachter einschalten - nach dem Gutachten weitersehen.

yep

Für einen Anwalt ist es noch reichlich früh, mein ich. Was soll der hier tun, wenn es noch nichtmal ein Gutachten gibt? Oder hat der Unfallgegner schon Späne gemacht ?

Für einen Anwalt ist es nie zu früh :p.

So kann er z.B. dem Grunde nach die Ansprüche bereits bei der gegnerischen Versicherung anmelden, die Bußgeldakte anfordern.

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