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Abschleppdienst hat meinen F32 zerstört

BMW
Themenstarteram 19. Mai 2018 um 17:07

Hallo Freunde,

es ist eine unfassbare Story und ich würde es selbst nicht glauben wenn ich es nicht am eigenen Leibe erlebt hätte. Am Dienstag in der Nacht auf den Mittwoch habe ich meinen Wagen gegen 23:00 Uhr auf einem REWE Parkplatz abgestellt und bin zu einer Freundin gegangen. Als ich gegen 03:30 Uhr wieder in meinen Wagen einsteigen und nach Hause fahren wollte, durfte ich eine ganz ganz üble Überraschung machen. Mein Wagen war verschwunden. Habe sofort die Polizei angerufen und aufgeklärt auf einmal erfahre ich vom Polizisten dass mein Wagen aufgrund einer Sicherstellung abgeschleppt worden ist. Weil die !!!Fenster offen!!! standen und man den Fahrzeughalter nicht erreichen konnte. Also hat man den Abschleppdienst herbestellt und meinen wundervollen F32 abschleppen lassen. Relevante Daten zu meinem F32:

BMW 430D xdrive

Automatikgetriebe

Als ich um 07:00 Uhr meinen PKW abholen und 110 € zahlen durfte, habe ich erstmal feststellen dürfen dass mein Wagen durchwühlt worden ist. Bin von dort aus sofort zur Arbeit gefahren und aufeinmal gehen mir mitten während der Fahrt die unterschiedlichsten Lichter auf. Unter anderem ABS, Gefährdung des Bremssystems, Fahrstabiliät, Ausfall der automatischen Abbremsfunktion beim Auffahren sowie Ausfall des Tempomats. Ich bin zu meinem Vertrauten in die Werkstatt gefahren und der diagnostiziert mir einfach einen Ausfall des Verteilergetriebes. Ich bin vom Hocker gefallen. Er hat mir versucht zu erklären wie die meinen Wagen abgeschleppt haben müssen, dass es zu diesem Schaden kommen konnte. Die haben meinen Allrad hinten hochgenommen und abGESCHOBEN. Absolut unharmonisch mit dem Automatikgetriebe und dem Allradwerk. Habe den Wagen heute zu BMW gebracht die sollen den Wagen jetzt komplett durchchecken und mir jetzt einen Kostenvoranschlag machen. Werde dann zum Abschleppdienst fahren und den Schaden erstatten, falls die sich quer Stellen sollten - sofort zum Anwalt.

Kann der Motor auch einen Schaden davon tragen wenn Getriebe (Verteiler sowie Automatik) und Lenkung beschädigt sind und das Fahrzeug trotzdem weiter gefahren wird? Wusste ja vor meinem Werkstattbesuch den Ausmaß des Schadens nicht und bin damit noch zur Arbeit gefahren. Und wird mein Auto jemals wieder so fehlerfrei wie vorher?

Beste Antwort im Thema
am 19. Mai 2018 um 17:52

Nein, das kann man nachweisen, wenn es durch den Abschleppvorgang beschädigt wurde, wo durch sonst auch. Da das ein erheblicher Schaden ist, brauchst du ein Schadensgutachten durch einen hierfür zugelassenen Gutachter und auch gleich einen Anwalt. Von sich heraus wird das Abschleppunternehmen den Schaden nicht regulieren, da deren Versicherungen im Regelfall erst im 5-stelligen Bereich greifen. Also Wagen in der Werkstatt belassen, Sachverständigen Anfang nächste Woche ordern und das Abschleppunternehmen vorab bitte schriftlich von dem Sachverhalt informieren.

Und dann Gott mit dir, das wird wieder einer der endlosen Gutachterprozesse, shit happens.

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Themenstarteram 22. Mai 2018 um 19:13

Bomben Idee ich frage mal nach!!!

Hat meine bessere Hälfte gerade gefragt gehabt! :)

 

War also nicht meine eigene Idee.

Themenstarteram 22. Mai 2018 um 19:54

Leider keine kameras auf dem parkplatz. Morgen werde ich mal berichten wie hoch der Schaden ist und was BMW für die Reperatur beansprucht.

am 22. Mai 2018 um 22:45

Was hätte dir die Kamera bei Rewe gebracht, Live-Bilder von der Zerstörung deines VTG, wohl kaum, und das er geschleppt wurde, bestreitet wohl keiner. Da hätte schon längst eine Expertise über den Folgeschaden erstellt werden müssen, und zwar nicht durch BMW, sondern durch einen Sachverständigen. Du verlierst jetzt unnötig Zeit, was man dir später sogar noch negativ auslegen wird, ich habe solche Dinge bereits selber erlebt. Geh endlich zum Anwalt und lass dich beraten, sonst siehst du keinen müden Euro, und stell dich schon mal auf hübsche Kosten bei dem Prozess ein. Bei mir waren es in einem Waschanlagen-Prozess zum Schluss über 30.000,00€, auf Grund Gutachten und Gegengutachten.

Zitat:

@harald335i schrieb am 23. Mai 2018 um 00:45:21 Uhr:

und das er geschleppt wurde, bestreitet wohl keiner.

Äh, hat das bisher jemand zugegeben - dann habe ich es überlesen. Ich sehe nur einen Erklärungsversuch von denen, die reparieren und kassieren wollen: "Er hat mir versucht zu erklären wie die meinen Wagen abgeschleppt haben müssen, dass es zu diesem Schaden kommen konnte."

Wenn der Abschlepper zugibt, den Wagen geschleppt zu haben, dann ist doch "alles" klar oder benötigt man dann auch noch Gutachter? Ich denke, in der BDA steht das schon sinngemäß drin, dass man nicht schleppen darf.

BTW, wieso drehen sich vorne die Räder, wenn der Wagen Allrad hat und die Parksperre drin ist?

Themenstarteram 23. Mai 2018 um 7:47

ich muss dich korrigieren. das abschleppunternehmen hat bereits eingestanden dass er geschleppt wurde. „Hinten stand kein xdrive, woher hätte ich das wissen können“ gestand der abschlepper ein . Übrigens ich habe hinten am heck überhaupt keine modellaufschrift. Deine frage kann ich leider nicht beantworten.

Wenn man mit der taschenlampe vorne hinters rad schaut,sieht man doch die Antriebswellen.. ist ja nicht schwer mal drunterzuschauen.. das ist kein Argument

So dumm kann man doch nicht sein: "kann ich nicht wissen" da wird er vor Gericht ganz schlechte Karten haben. Jedes moderne Auto mit Automatik (und das haben fast alle) darf nicht auf einer Achse abgeschleppt werden, sondern muss immer mit beiden Achsen komplett verladen werden.

Ich würde da auch nicht großartig diskutieren, entweder sie unterschreiben eine notarielles Schuldanerkenntnis, oder ich würde die Sache sofort einem Anwalt zur Vorbereitung einer Zivilklage übergeben, der als erstes zur Beweissicherung einen KfZ-Sachverständigen mit der Anfertigung eines Gutachtens beauftragt. Sollte mich wundern, wenn der Abschleppunternehmer aus dieser Sache einfach so heraus kommt. Man sollte aber die Insolvenzgefahr dieses Unternehmers nicht unterschätzen, deshalb ist Eile geboten. Denn was nützt einem ein Titel, denn man nicht mehr vollstrecken kann.

Themenstarteram 23. Mai 2018 um 7:58

Die versicherung vom abschleppunternehmen hat mich gerade angerufen und das aufkommen zugesichert. Allderdings wollen die einen gutachter zukommen lassen wo ich doch heute von bmw eine diagnose mit Kostenvoranschlag erhalten soll. Wie soll ich das jetzt verstehen?

Frag das Deinen Anwalt, sofort, BITTE! Die Versicherung hat auch einen.

Ich frage mich auch, warum noch IMMER kein Anwalt im Spiel ist. Statt dessen wird in Foren rumgeforscht, ob sich nicht einer vielleicht noch schlechter auskennt als man selbst.

Wer schonmal mit Versicherungen zu tun hatte weiss, dass die Versicherung einen Gutachter haben will. Der Kostenvoranschlag ist dann überflüssig, wenn die Übernahme der Kosten bereits klar ist.

Spätestens wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter schicken will, sollte man mal aufwachen.

Entweder ganz schnell zum eigenen Anwalt und eigenem Gutachter greifen oder man lernt es halt im schlimmsten Fall leider auf die harte Tour, wie das Business läuft

@TE: Auch wenn Du inzwischen sicher genervt bist, auch würde würde Dir empfehlen nicht zu lange zu warten. Dieser unabhängige Gutachter der Versicherung möchte weiter diese Aufträge und wird nicht Dein Freund sein. Jeder Tag, der verstreicht bis Du ein Gutachten in Auftrag gibst, wird zu Deinem Nachteil ausgelegt.

am 23. Mai 2018 um 17:26

Vor allem würde in diesem Fall ein von mir selbst ausgesuchter Gutachter das Fahrzeug in Augenschein nehmen - der von der Versicherung geschickte Gutachter bekäme das Auto nicht so schnell zu Gesicht.

Warum denn immer gleich ein Anwalt? Kein Wunder, dass die Beiträge für Rechtsschutzversicherungen steigen und steigen.

 

Solange die Gegenpartei den Schaden im Sinne des Geschädigten reguliert ist doch alles in Ordnung. Es reicht doch erstmal wenn die Werkstatt das gegnerische Gutachten checkt. Wenn es nicht passt kann man immer noch tätig werden.

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