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Abschleppdienst hat meinen F32 zerstört

BMW
Themenstarteram 19. Mai 2018 um 17:07

Hallo Freunde,

es ist eine unfassbare Story und ich würde es selbst nicht glauben wenn ich es nicht am eigenen Leibe erlebt hätte. Am Dienstag in der Nacht auf den Mittwoch habe ich meinen Wagen gegen 23:00 Uhr auf einem REWE Parkplatz abgestellt und bin zu einer Freundin gegangen. Als ich gegen 03:30 Uhr wieder in meinen Wagen einsteigen und nach Hause fahren wollte, durfte ich eine ganz ganz üble Überraschung machen. Mein Wagen war verschwunden. Habe sofort die Polizei angerufen und aufgeklärt auf einmal erfahre ich vom Polizisten dass mein Wagen aufgrund einer Sicherstellung abgeschleppt worden ist. Weil die !!!Fenster offen!!! standen und man den Fahrzeughalter nicht erreichen konnte. Also hat man den Abschleppdienst herbestellt und meinen wundervollen F32 abschleppen lassen. Relevante Daten zu meinem F32:

BMW 430D xdrive

Automatikgetriebe

Als ich um 07:00 Uhr meinen PKW abholen und 110 € zahlen durfte, habe ich erstmal feststellen dürfen dass mein Wagen durchwühlt worden ist. Bin von dort aus sofort zur Arbeit gefahren und aufeinmal gehen mir mitten während der Fahrt die unterschiedlichsten Lichter auf. Unter anderem ABS, Gefährdung des Bremssystems, Fahrstabiliät, Ausfall der automatischen Abbremsfunktion beim Auffahren sowie Ausfall des Tempomats. Ich bin zu meinem Vertrauten in die Werkstatt gefahren und der diagnostiziert mir einfach einen Ausfall des Verteilergetriebes. Ich bin vom Hocker gefallen. Er hat mir versucht zu erklären wie die meinen Wagen abgeschleppt haben müssen, dass es zu diesem Schaden kommen konnte. Die haben meinen Allrad hinten hochgenommen und abGESCHOBEN. Absolut unharmonisch mit dem Automatikgetriebe und dem Allradwerk. Habe den Wagen heute zu BMW gebracht die sollen den Wagen jetzt komplett durchchecken und mir jetzt einen Kostenvoranschlag machen. Werde dann zum Abschleppdienst fahren und den Schaden erstatten, falls die sich quer Stellen sollten - sofort zum Anwalt.

Kann der Motor auch einen Schaden davon tragen wenn Getriebe (Verteiler sowie Automatik) und Lenkung beschädigt sind und das Fahrzeug trotzdem weiter gefahren wird? Wusste ja vor meinem Werkstattbesuch den Ausmaß des Schadens nicht und bin damit noch zur Arbeit gefahren. Und wird mein Auto jemals wieder so fehlerfrei wie vorher?

Beste Antwort im Thema
am 19. Mai 2018 um 17:52

Nein, das kann man nachweisen, wenn es durch den Abschleppvorgang beschädigt wurde, wo durch sonst auch. Da das ein erheblicher Schaden ist, brauchst du ein Schadensgutachten durch einen hierfür zugelassenen Gutachter und auch gleich einen Anwalt. Von sich heraus wird das Abschleppunternehmen den Schaden nicht regulieren, da deren Versicherungen im Regelfall erst im 5-stelligen Bereich greifen. Also Wagen in der Werkstatt belassen, Sachverständigen Anfang nächste Woche ordern und das Abschleppunternehmen vorab bitte schriftlich von dem Sachverhalt informieren.

Und dann Gott mit dir, das wird wieder einer der endlosen Gutachterprozesse, shit happens.

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am 23. Mai 2018 um 18:34

Man kann der Versicherung nicht verwehren, das Auto durch einen eigenen Gutachter in Augenschein zu nehmen,

da liegt ja die Krux. Gutachter Versicherung gegen eigenen Gutachter und der Richter entscheidet dann, einen eigenen

gerichtlich bestellten zugelassenen Gutachter einzuschalten. Und schon ist man in einem Gutachter-Prozess. Trotzdem, wie schon ganz am Anfang erwähnt, Anwalt einschalten, und zwar umgehend, und eigenen Gutachter bestellen. Und lass bitte zuvor nichts an dem Auto machen, jegliche Veränderung kann bereits der gegnerischen Versicherung in die Hände spielen. Wenn dann eine Koste?ünernahme durch die gegnerische Versicherung sollte, achte darauf, das die nicht gedeckelt ist, kein Mensch weis im Moment, was wirklich beschädigt wurde oder ist. Da halte ich sogar einige BMW-Händler für überfordert , man muss ja praktisch alle betroffenen Aggregate, wie Automaten, VTG, etc. ausbauen, zerlegen und begutachten, oder gleich ersetzen. Vielleicht läßt sich sogar München zu einer Aussage zu einem möglichen Schaden erwärmen, sollte nicht das erstemal passiert sein. Es besteht halt die große Gefahr von nicht erkannten Folgeschäden, die in dem Bereich schnell vier-bis fünfstellig werden.

Oft haben Gutachter auch Partner Anwälte mit denen diese zusammenarbeiten. Würde daher den Weg über Gutachter suchen, sowas entlastet ungemein.

Insbesondere das Automatikgetriebe leidet bei sowas richtig und ist nochmal deutlich teurer als das VTG. Das sollte man auf jeden Fall genau checken. Der Versuch mit BMW München ist ne super Idee! Da kann man sich ja einen Gutachter organisieren wenn man Glück hat ;)

Also ich würde mir einen KV von BMW holen und es denen dann vorlegen. Wenn die dann damit einverstanden sind und die gesamten Kosten bezahlen, sehe ich kein Grund da gleich zum Anwalt zu gehen. Hat bei mir ja auch so geklappt :D.

Zitat:

@webdesigne.at schrieb am 24. Mai 2018 um 08:09:25 Uhr:

Also ich würde mir einen KV von BMW holen und es denen dann vorlegen. Wenn die dann damit einverstanden sind und die gesamten Kosten bezahlen, sehe ich kein Grund da gleich zum Anwalt zu gehen. Hat bei mir ja auch so geklappt :D.

Das kannst Du nicht so einfach vergleichen. Bei Deinem Fall war BMW selber involviert, da ist die Sache ganz einfach. Im Fall hier, hat der Abschleppunternehmer durch unsachgemäßes Abschleppen vermutlich erheblichen Schaden verursacht. Ein KV nützt da überhaupt nichts, nur ein Gutachten wird da helfen. Und man sollte auch nicht unterschätzen, dass derjenige BMW Besitzer hier die Beweispflicht hat. Also alles nicht mit Deinem Fall vergleichbar. Hier gehts wirklich nicht ohne Anwalt. Ansonsten würde ich auch immer selber versuchen eine Lösung zu finden.

Mich würde auch interessieren, ob die das Auto überhaupt abschleppen durften.....

 

Mein Auto wurde am Flughafen mal aufgebrochen inkl. Scheibenzerstörung. Die haben sie einfach nur zugeklebt, obwohl sie nicht wussten, wie lang ich denn wohl noch weg bin. Hätten ja Wochen sein können. Abgeschleppt haben sie ihn nämlich nicht....finde ich irgendwo komisch

Zitat:

@Wembly schrieb am 23. Mai 2018 um 20:31:24 Uhr:

Warum denn immer gleich ein Anwalt? Kein Wunder, dass die Beiträge für Rechtsschutzversicherungen steigen und steigen.

Solange die Gegenpartei den Schaden im Sinne des Geschädigten reguliert ist doch alles in Ordnung. Es reicht doch erstmal wenn die Werkstatt das gegnerische Gutachten checkt. Wenn es nicht passt kann man immer noch tätig werden.

Äh, nein.

Erstens braucht man in den meisten Fällen überhaupt keine Rechtsschutzversicherung bemühen, wenn die Gegenseite voll haftet, weil die dann die Anwaltskosten übernehmen muss. Zweitens zieht man gegenüber der gegnerischen Versicherung immer den Kürzeren, wenn man meint, seinen Schadensfall ohne Anwalt selbst regulieren zu können; das fängt schon damit an, dass man als Laie Schadenspositionen gar nicht erst geltend macht, weil man sie gar nicht kennt. Keine Versicherung reguliert "im Sinne des Geschädigten", sondern ausschließlich im eigenen Sinne.

Was ja auch so sein muss. Also nichts verwerfliches. Aber deswegen sollte man sich Rechtsberatung holen, das ist schon richtig.

Da in diesem Fall allerdings der Verursacher bereits seine Versicherung eingeschaltet hat, also bereits zugibt, dass er verantwortlich für den Schaden ist, bleibt dem TE dieser Rechtsstreit schon mal erspart. Das ist die halbe Miete.

Zitat:

@starblizzard schrieb am 24. Mai 2018 um 08:14:05 Uhr:

Zitat:

@webdesigne.at schrieb am 24. Mai 2018 um 08:09:25 Uhr:

Also ich würde mir einen KV von BMW holen und es denen dann vorlegen. Wenn die dann damit einverstanden sind und die gesamten Kosten bezahlen, sehe ich kein Grund da gleich zum Anwalt zu gehen. Hat bei mir ja auch so geklappt :D.

Das kannst Du nicht so einfach vergleichen. Bei Deinem Fall war BMW selber involviert, da ist die Sache ganz einfach. Im Fall hier, hat der Abschleppunternehmer durch unsachgemäßes Abschleppen vermutlich erheblichen Schaden verursacht. Ein KV nützt da überhaupt nichts, nur ein Gutachten wird da helfen. Und man sollte auch nicht unterschätzen, dass derjenige BMW Besitzer hier die Beweispflicht hat. Also alles nicht mit Deinem Fall vergleichbar. Hier gehts wirklich nicht ohne Anwalt. Ansonsten würde ich auch immer selber versuchen eine Lösung zu finden.

Ja eh aber ich meine ja nur, wenn das Abschleppunternehmen den KV akzeptiert und die Kosten auch trägt dann braucht man keinen Anwalt. Die haben ja einen KV abverlangt so wie ich es hier gelesen habe, also würde ich diesen denen schicken und dann mal sehen wie die reagieren. Erst wenn ich merken sollte das es ohne Gutachter und Anwalt nicht geht, würde ich den Rechtsweg einschlagen.

Ich lese immer Rechtsweg, dass ist aber nicht mit Anwalt nehmen gleichzusetzen.

Ein Anwalt kann über sein Fachwissen mehr Druck auf die gegnerische Versicherung aufbauen, als ich als normale Person. Aber auch hier kann irgendwann Schluss sein, weil die gegnerische Seite nicht alles begleicht oder oder....und erst dann stellt sich die Frage, ob der Rechtsweg beschritten werden soll.

Genau, Ziel sollte präjudiziell sein, oft reicht in diesem Stadium schon die Zustellung des Klageentwurfs, um abschätzen zu können, dass bei nicht gütlicher Einigung nur unnütz Anwalts- Gutachten- und Gerichtskosten hinzukämen. :D

Themenstarteram 24. Mai 2018 um 19:34

Fehldiagnose das Verteilergetriebe ist ganz. Das Steuergerät ist nur hin. ???????

Also der Satz bedeutet ja dann, dass kein Schaden durch den Abschleppdienst entstanden ist. Sonst wäre hier ja ein mechanischer Schäden aufgetreten.

Sage meiner Mutter immer, sie soll erst mal tief Luft holen, wenn irgendwas kaputt geht. Oft geht ein Schnellschuss auch mal nach hinten los.

Themenstarteram 24. Mai 2018 um 19:53

Zitat:

@Sven28 schrieb am 24. Mai 2018 um 21:39:47 Uhr:

Also der Satz bedeutet ja dann, dass kein Schaden durch den Abschleppdienst entstanden ist. Sonst wäre hier ja ein mechanischer Schäden aufgetreten.

Sage meiner Mutter immer, sie soll erst mal tief Luft holen, wenn irgendwas kaputt geht. Oft geht ein Schnellschuss auch mal nach hinten los.

Wieso kann der Abschleppdienst nicht verantwortlich gemacht werden? Ist aber schon komisch dass da nicht mehr passiert ist, findet Ihr nicht?

Habe keine Ahnung vom technischen Aufbau, aber mein logisches Verständnis sagt mir.

 

Eine Elektronik kann kaum durch ein paar drehende Räder zerstört werden, es sei denn hier wird irgendwas angetrieben, was für Spannung innerhalb der Elektronik sorgt.

 

Weiterhin hätte ich erwartet, dass ein mechanisches Getriebe beim Abschleppen einen Schaden erleidet, hätte erwartet wenn nicht Zulässig, dass hier Zahnräder etc. blockieren etc..

 

Von daher klang es für mich so, als wäre der Wagen vielleicht sogar korrekt abgeschleppt.

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