ABS Leuchte leuchtet nach einen Kleinen auffahrunfall auf was nun??

Audi A3 8L

Hallo,

brauche eure hilfe
heut morgen bin ich einem Mercedes hinten drauf gefahren ( eig nur draufgerollt 15 km/h)
seit vorhin leuchtet meine ABS leuchte auf und danach hat die ganze zeit das abs gearebeitet oder das eds keine ahnung hat geklakert.
Was nun ??
Bitte helft Mir
dankö

Beste Antwort im Thema

Kann nicht mal jemand den Senda löschen? Etwas konstuktives kam von dem noch nie ....

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Das kein Streit, sondern die Feststellung eines Standpunktes.

Zu Deiner Frage: Früher gab es kein ABS, solltest bei einer Vollbremsung auf nasser Straße halt bedenken, daß das Fahrzeug anders als gewohnt reagiert.

Mal ganz langsam:

Einen Unfall zu verursachen ist eine Ordnungswidrigkeit, solange Niemand zu Schaden kommt. In dem Fall wäre es eine Straftat.

Ordnungswidrigkeit kostet nunmal €35. Wenn der Unfall aufgenommen ist, wirst du das Bußgeld Wohl oder Übel bezahlen müssen. Kannst froh sein, dass der Beamte nicht gleich zum Arzt gerannt ist und sich n Schleudertrauma hat diagnostizieren lassen. Dann hättest du ne Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung am Hals!

Der Anwalt kann den Unfall auch nicht ungeschehen machen, geschweigedenn das Bußgeld abwenden!

da_baitsnatcha

Zitat:

Original geschrieben von da_baitsnatcha


Mal ganz langsam:

Einen Unfall zu verursachen ist eine Ordnungswidrigkeit, solange Niemand zu Schaden kommt. In dem Fall wäre es eine Straftat.

Ordnungswidrigkeit kostet nunmal €35. Wenn der Unfall aufgenommen ist, wirst du das Bußgeld Wohl oder Übel bezahlen müssen. Kannst froh sein, dass der Beamte nicht gleich zum Arzt gerannt ist und sich n Schleudertrauma hat diagnostizieren lassen. Dann hättest du ne Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung am Hals!

Der Anwalt kann den Unfall auch nicht ungeschehen machen, geschweigedenn das Bußgeld abwenden!

da_baitsnatcha

Also wenn du wegen 10 km/h zum arzt rennst dann weiß ich auch ned.

Und ausserdem wegen nem bagatelschaden sollte man die polizei einfach nicht rufen.

Und der nette polizist hat gesagt dass ich nett war der andere auch und ich mus keine Strafe bezahlen.

Also glück gehabt.

Langsam, langsam.

Erstens muss ICH überhaupt nirgends hinrennen, guck mal auf meinen Nick. Zweitens meinte ich ja nur "Glück gehabt!"

Der Polizist hat das sicherlich nicht selber zu entscheiden, ob er so gnädig ist und dir die Strafe erlässt oder nicht. Mit "nett" oder "nicht nett" hat das herzlich wenig zu tun, auch wenn Polizisten das gerne so sehen.

In deinem Fall bedeutet das, dass der Schaden ist nicht aufgenommen und gemeldet ist, kann Stress mit der Versicherung geben. Man "sollte" wegen jeden Schadens die Polizei rufen, andernfalls bleibt man nachher evtl. auf seinem Schaden sitzen!

da_baitsnatcha

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35€ ist aber kein Bußgeld...😉

Nicht? Hatte oben ja schon geschrieben, Verursachung eines Unfalls ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einem Bußgeld von €35 belegt. Es ist somit keine Geldstrafe.

Für den Fall, dass es Personenschäden gibt, liegt eine Straftat vor, deren Verfolgung Vorrang hat. (Ist eine Handlung gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit, so hat das Strafgesetz Vorrang (§ 21 OWiG).)

da_baitsnatcha

Bußgeld ist ab 40€, was automatisch auch einen Sammelpunkt in Flensburg mit sich zieht. Darunter ist es ein Verwarngeld. Eine Körperverletzung dürfte eh das Amtsgericht beschäftigen, da das nicht nach Schema F abgehandelt werden kann.

Achso...stimmt, den Punkt gibt's erst ab €40...!

Komische deutsche Sprachregelung, ein Verwarnungsgeld ist scheinbar trotzdem auch als "Geldbuße" bezeichnet...weil halt nicht "Geldstrafe".

Gut, dass ich sowas nicht studiere!

da_baitsnatcha

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