abgezockt - händler

BMW 3er E36

ich wurde vor einem halben jahr ganzschön abgezogen. ich wollte unbedingt einen bmw war erst 18 jahre, hatte aber zu der zeit noch nicht so den plan. habe ihn bei einem händler gekauft

316i limosine baujahr 1992 112000km
kupplung neu
mit bericht von einem gutachter (alles in ordnung)
habe 4800 euro dafür gezahlt
keinerlei ausstattung ausser zv mit safe lock und klimaanlage

ich wuste beim kauf von einem kleinen steinschlagsprung is der frontcheibe (wurde ausgebessert - versicherung)

dann die versteckten mängel:
hinterachsdifferential hat öl verloren - neue dichtung + einbau - 300 euro
2stossdämper hinten kaputt und eine feder gebrochen - 300 euro
bremstrommel hinten kaputt (bremsflüssigkeitsverlust) - 200 euro
kontake der rücklichter (wo man die birnen reinschraubt - halterungen) teilweise gebrochen - 150 euro neue rücklichter
gangschaltungsmanschette hat verstckte löcher und der plastikring ist gebrochen - 50 euro
es wurde mir gesagt der wagen braucht unbedingt super nach einem besuch bei bmw weiss ich er braucht nur normal
aber jetzt der hammer: die so wunderschön durch 4 schilder ausgepriesene KLIMANLAGE hat kein klimamittel und man weiss sonst nich was noch an der klima kaputt ist. das problem:sie hat das alte klimamittel das in deutschland keiner mehr einfüllt. umrüstung würde 300 euro kosten und dann wüsste man immer noch nicht ob was kaputt ist.
klima habe ich nicht machen lassen

d.h. ich habe 5800 euro bezahlt für einen 316i baujahr 92 ohne ausstattung (nichtmal alus und kleinen bordcomputer). es wäre noch teuerer geworden wenn nicht ein kumpel von mir kfz meister wäre.

WAS KANN ICH GEGEN DIESES SCHWEIN VON HÖNDLER MACHEN? ich will wenigstens die klima repariert (bzw. umgerüstet) haben
er hat doch meines wissens eine 1 jährige gewährleistungsfrist. müsste die nicht sowas beinhalten?
er hat mir den wagen ohne werkstattgarantie verkauft aber sowas muss doch nicht sein oder? mir kam dass ganze geschäft ziemlich reel vor aber das war ja doch nicht so.

WAS KANN ICH TUN
bitte um antworten

mfg
atok11
dalongdon

30 Antworten

Ja, hast du nun irgendeine Garantie auf dein Auto oder nicht?
Denn wenn er dir das Auto ohne Garantie verkauft hast, bekommst du meines erachtens große probleme. Ohne Garantie heißt normalerweise wie gesehen so gekauft...ohne anspruch und dergleichen...
Soweit ist mein Standpunkt...

ja aber meines wissens nach hat jeder händler auf jedes produkt eine 1 jährige gewährleistungspflicht. ist denke ich was anderes als werkstattgarantie. bei ebay steht doch auch unter jeder auktion "blablabla keine gewährleistung aufgrund des neuen gesetzes blablabla"
das denke ich hat jeder verkäufer, eine 1 jährige gewährleistungsfrist. ich habe im vertrag nachgeschaut und nur "ohne werkstattgarantie" gesehen aber nicht "ohne gewährleistung". jeder händler müsste 1 jahr gewährleistung haben...
mfg
dalongdon
aka
atok11

..........

hhmmm das klingt echt sehr traurig, tut mir
leid 🙁 für dich....solche händler sind echt die
größten WXXXXX...die gehören erschossen.

Hoffentlich kann jemand was posten der sich auskennt
ansonsten anwalt nach rat fragen !

Gruß

ja ich hätte auch gute lust ihn zu erschiessen. das problem warich habe den wagen im aprilgekauft und da braucht man ja noch keine klima. ich habe schon geschaut ob alle knöpfe gehen (sie funktionieren schon) aber die klima kühlt halt nicht...

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Jeder Händler muss eine 1jährige Gewährleistung geben. Gewährleistung ist jedoch nicht gleich Garantie.
Gewährleistungsansprüche kannst du eigentlich immer geltend machen, außer bei Verschleißteilen.
Da die Funktion der Klimaanlage nicht gegeben ist, und du den Wagen unter dem Augenschein gekauft hast, sie würde funktionieren, könnte das glatt unter die Gewährleistung fallen. Will mich da allerdings nicht festlegen, müsste erst mal n bischen recherchieren...

ich hoffe das klappt weil ich schon alles andere selber gezahlt habe. ich war schon 2 mal dort einmal war nur seine gehilfin da einmal hat er gesagt dassfäkkt unter garantie. ich werde ihm morgen mal mit dem anwalt drohen...

Ein Händler muß grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung geben, diese er jedoch bei Gebrauchten Waren auf 1 Jahr verkürzen darf (schriftlich).
Die ersten 6 Monate gilt sogar eine Beweislastumkehr, d.h. geht etwas kaputt, muß der Händler beweisen, dass der Schaden beim Verkauf noch nicht vorhanden war - das gestaltet sich recht schwer für ihn. Nach den 6 Monaten, mußt Du beweisen.
Normalerweise sollte man sofort nachdem man Kenntnis über einen Schaden genommen hat zum Verkäufer gehen, bevor eine Reparatur erfolgt. Bei Gewährleistung ist er dazu verpflichtet, Schäden die beim Verkauf schon vorhanden waren zu reparieren, bzw. für gleichwertigen Ersatz sorgen. Er dürfte also auch Gebrauchte Teile einbauen.
Dass Du die bereits durchgeführten Reparaturen ersetzt bekommst - so Leid es mir tut - glaube ich nicht.

Gruß
Berni

Bist Du Rechtschutzversichert? Dann geh zum Anwalt und frag ihn, was man machen kann, ich verklage auch gerade "mein" Autohaus auf Kaufpreisminderung, weil der mal einen (zwar behobenen aber dennoch da gewesenen) Seitenunfallschaden hatte.

da man offiziell dieses Kühlmittel nicht nachfüllen darf ( jeder Klimatechniker = gas, Wasser, Sch.. kann das ) musst Du den Trockner etc umbauen lassen. Kosten 700 € circa.

Mein 91er E32 ( 7er ) hatte aber schon das"neue" Kühlmittel drin....bist Du sicher, daß es das "alte" ist?

Würe mir mal den Rechnungsberg schnappen ( Diff vor allem ) und dahin gehen...hinlegen in Kopie und eine Woche Zeit geben ( inkl. einem Schreiben von Dir, wo Deine "Forderung" drin steht mit FRIST ) sich zu der Sache schriftlich zu äußern. Gib das persönlich ab und lass es Dir quittieren..erhalten:.name leserlich, unterschrift, datum, uhrzeit......

Dann wartest Du die Woche ab und gehst dann erst zum Anwalt, wenn Du eine Rechtsschutz hast.....

MFG

hinterachsdifferential hat öl verloren
-> Verschleiss, eventuell Gewährleistung wenn nicht außgeschlossen. Streifrage ab wann neue Dichtung notwendig. Z.b. darf ein Wagen auch bis zu 1 Liter Öl auf 1000 km verbrauchen!

2stossdämper hinten kaputt und eine feder gebrochen
-> Verschleiss

bremstrommel hinten kaputt
-> Verschleiss

kontake der rücklichter (wo man die birnen reinschraubt - halterungen) teilweise gebrochen
-> unsachgemäße Handhabung? Streitfall

gangschaltungsmanschette hat verstckte löcher und der plastikring ist gebrochen
-> Verschleiss

Bis auf die Klima und das Differential ist eigentlich alles klar. Stoßdämpfer, Manschette der Gangschaltung und Bremsen etc. muss der Händler auf keinen Fall tragen, auch bei den Rücklichtern wird es schwierig.

Beim Differential müsste man das abklären wie es nach Rechtslage ist. Klima muss aber in Gang gesetzt werden.

Der Preis von 4800 EUR ist zwar gehoben, aber wenn das Fahrzeug gut ist und die Kilometer stimmen, dann kann man das noch zahlen.

Tipp von mir, lass das mit dem Anwalt. Der Onkel hat 100 pro einen Rechtsschutz. Bis Du einen Pfennig siehst (wenn überhaupt) dann haste graue Haare. Versuch Dich auf gütlichem Weg zu einigen, da habt ihr beide was davon.

Zitat:

Original geschrieben von Waldfee


hinterachsdifferential hat öl verloren
-> Verschleiss, eventuell Gewährleistung wenn nicht außgeschlossen. Streifrage ab wann neue Dichtung notwendig. Z.b. darf ein Wagen auch bis zu 1 Liter Öl auf 1000 km verbrauchen!

Schmeißt Du nicht da was durcheinander....??? Das Differntial darf garnix "brauchen"....du meinst Motoröl...

MFG

So klar wie Waldfee sehe ich das mit dem Verschleiß nicht. Laut Gesetz ist das Auto dann mangelfrei, wenn es sich in einem Zustand befindet, den der Käufer dem Alter nach erwarten kann.

Ölverlust: ja. Aber gebrochene Feder, Gangschaltung, abgebrochene Halterung? Bei 112.000 km? Das soll normal sein? Bei dem Preis?

Ich denke auch, daß man per Schadensersatz an die Reparaturkosten ran kommt.

Die angepriesene Klimaanlage muß funktionieren... ähem, steht die im Kaufvertrag drin? Andernfalls wird der Verkäufer natürlich bestreiten, das Wort Klimaanlage je in den Mund genommen oder auf Schilder geschrieben zu haben.

Gruß

vor einer Garantiebekundung und neuem TÜV muß ja eine Auto mängelfrei sein....gut, wenn eine Klima leer wird, kann das schon nach 1 Wochen geschehen ( Steinschlag )

Versuch Dein Glück...bist ja sonst auch nicht auf den "Mund gefallen" 😁

MFG

Versuch doch mal den Vorbesitzer ausfindig zu machen. Frag den mal, ob er irgendwas schriftlich hat, wo der eine oder andere Schaden aufgeführt ist oder er etwas zu den Schäden sagen kann. Dann kannst Du dem Händler den Vorbesitzer als Zeugen vor Gericht angeben.
Evtl. (ich glaube es fast selber nicht) bekommst Du 'ne gebrauchte Klima, die Du Dir dann selbst einbauen kannst.
Mach dem Kerl druck, soweit es geht, und versuch was rauszuholen, was dem nicht so weh tut. Bares bekommst Du von dem Ar.ch eh nicht.

Ich hatte meinen E36 M3 über 'mein' BMW-Autohaus bei einem anderen BMW-Händler http://www.autohaus-kretter.de/ gekauft, und die Ar.chl.cher (BMW Kretter in Gera) haben doch einfach mal schnell die Stempel/Eintragungen nachträglich ins Service-Heft gemacht. Das hat man daran gemerkt, dass die Stempel immer blasser wurden. Die haben nicht jedesmal den Stempel neu gefärbt, sondern einmal Farbe drauf und dann alle Stempel ins Heft. Als ich mit dem Vorbesitzer telefonierte, sagte der was von ATU und er kennt da 'nen Meister (Wenns sowas überhaupt bei ATU gibt), der nach dem Wagen geschaut hat. Was willste da machen. Vor Gericht gehen. Die erzählen dann, der hatte immer das Serviceheft vergessen - lach. Ist ja nicht unrechtmässig die Eintragungen nachzuholen.

Eigentlich gehört solchen Leuten regelmässig eins auf die Fr.sse. Sorry, dass ich so was hier schreibe. Aber da hast Du ein Thema angesprochen, da kommt mir die Galle hoch.

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