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Abgeschleppt! Verkehrszeichen 299 „Zickzacklinie“ ohne Schild!

Themenstarteram 10. Januar 2023 um 12:10

Hey Leute, würde gerne mal eure Meinung dazu wissen bzw. was Ihr davon hält.

Ich wurde heute abgeschleppt, weil ich auf einer Zickzacklinie parkte. Hab es die Nacht nicht gesehen auf dem Boden, hatte nur nach Schilder ausschau gehalten.

Wieso man mich nun abschleppte ist mir ein Rätsel, es war weder was ersichtlich oder sonst irgendwas. Der Boardstein war abgesenkt, jedoch ist da nichts wie auf den Fotos zu sehen ist.

Soweit ich weiß, sind diese Bodenmarkierungen nur in Verbindung mit Beschilderungen oder Einfahrten bzw. Bushaltestellen gültig. Hier ist von nichts dem zu sehen!

Würdet Ihr gegen die Sache vorgehen?

Es ärgert mich wirklich, wieso ich jetzt soviel zahlen soll! Bußgeld hätte doch vollkommen gereicht!?

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98 Antworten

Zitat:

@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 21:32:08 Uhr:

Sorry, aber wenn Ihr zu allem „Ja und Amen“ sagt, dann ist das eure Sache. In den letzten 2 Jahren hat man auch gesehen, das man mit dem größten Teil der Bevölkerung alles machen kann. Ich gehöre nicht dazu.

Hurra - jetzt kommt des Pudelskern.

leider ist es in Deutschland möglich, mit zum Teil aberwitzigen Klagen die Strukturen immer mehr zu hemmen.

- in diesem DEINEN Fall zeigt sich, dass es notwendig wird, die Klagerechte einzuschränken bzw. mit Zuschlägen für offensichtlichen ausnutzen des Klagerechts zu belohnen.

Sprich - diese Klage hätte ja offensichtlich keine Erfolgsaussicht - ZWEI von einander unabhängigen Hinweise, dass hier das Parken (halten!) verboten ist, du klagst um dem System zu zeigen, was du in den letzten 2 Jahren negatives erlebt hat, macht einmal Abschleppen, einmal Verdoppelung der Strafen, PLUS doppelte Kostenauflage durch das Gerichtsverfahren.

Falschparken ist in Deutschland eh viel zu billig!

es muss (vor allem für Verkehrsteilnehmer wie dich!)

eine deutlich größere Spanne bekommen

30 bis 500 Euro....

Zitat:

@Roadrunner2o18 schrieb am 11. Januar 2023 um 07:43:13 Uhr:

Zitat:

@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 21:32:08 Uhr:

Sorry, aber wenn Ihr zu allem „Ja und Amen“ sagt, dann ist das eure Sache. In den letzten 2 Jahren hat man auch gesehen, das man mit dem größten Teil der Bevölkerung alles machen kann. Ich gehöre nicht dazu.

Hurra - jetzt kommt des Pudelskern.

leider ist es in Deutschland möglich, mit zum Teil aberwitzigen Klagen die Strukturen immer mehr zu hemmen.

Naja, lass doch diese kleinen Revoluzzer :-)

Die sind doch immer im Glaubendamit irgendjemaden ärgern zu können.

Aber sehen wir es doch realistisch. Wenn ärgert er denn damit ?

Den Anwalt ? Nö, dem ist es auch völlig egal ob dem TE nun die paar hundert EURO gleich gar nicht weh tun oder ob er sich diese vom Munde absparen muss. Ist dem Anwalt egal. Den interessiert nur dass er die Kohle bekommt und dafür eigentlich nichtmal einen Finger krumm machen muss. Einen vorgefrtigten Standradbrief den die rechtsanwaltsgehilfin einfach ausdruckt, noch die Adresse ändert und dem Anwalt einfach zur Unterschrift vorlegt welche er nebenbei und ohne zu gucken einfach leistet. Der denkt sich nur: Wiedre ein blöder aufgestanden.

Die Behörde die das Abschleppen veranlasst hat ?

Nö, die Mitarbeiter bekommen ihr Gehalt so oder so. Ob sie nun 500 mal am Tag jemand berechtigt abschleppen lassen oder keinen Einzigen und dafür Däumchen drehen. Ist denen sowas von Schnuppe. Zahlt der Steuerzahler. Und wenn sie sich halt mit Widersprüchen "rumschlagen" müssen bleibt dann ebenauch wieder was anderes liegen. Im Zweifel halt der Bauantrag für die neue Luxus-Villa des TE ;-)

Ein Gericht ?

Naja, halt wieder ein Fall. Dürfte in 5 Minuten abgehakt sein. Zudem ist es dem Richter/Staatsanwalt an sich auch völlig wumpe. Auch die bekommen ihr Gehalt so oder so. Im schlimmsten Fall bleibt halt einfach was anderes liegen. Vielleicht sogar ein Verfahren des TE selbst in einem anderen Fall. Interessiert letztendlich das Gericht auch nicht.

Wenn es dem Richter zu blöd ist setzt er, wenn er denn will, einfach einen für den TE möglicherweise sehr unbequemen Verhandlungstermin fest.

Das Abschleppunternehmen ?

Schon gleich gar nicht. Leistung erbracht, Anspruch auf Vergütung. Selbst wenn der UInwahrscheinliche Fall eintritt das irgendjemand festlegt dass es nicht gerechtfertigt war. Und ? Dann zahlt eben der Steuerzahler.

Dafür werden entweder an anderer Stelle Mittel eingespart und halt Schlaglöcher einfach erstmal nicht geflickt oder es müssen halt die Einnahmen erhöt werden. sei es durch noch mehr Kontrollen und viel weniger "auge zudücken". Sei es einfach dadurch dass man meinetwegen an dieser Stelle dann eben einfach noch zusätzlich Schilder aufstellt (Kosten-->Zahlt der Steuerzahler, interessiert auch kein Mensch) und dann eben künftig rechtssicher die Bußgelder eintreibt oder eben ganz einfach indem man Steuern und Abgabven erhöt. ist, zumindest für den TE ja auch nicht im Ansatz ein problem da er ja nach eigenen Angaben mehr als genug Geld hat, dann ist es auch nicht tragisch wenn er monatlich eben ein paar hundert EUR mehr an Steuern und Abgaben bezahlt.

Kurzum: Lass doch diese Möchtegern-Revoluzzer die meinen sie würden dem Staat ein Schnippschen schlagen in ihrem Glauben.

In den "Amtsstuben" lacht man sich über solche genauso krum und schief wie hier.

er schadet dem Rechtsstaat in dem er ein Amtsgericht hindert zum Beispiel einen Diebstahl zu verfolgen.

- der dann verjährt...

Mich fasziniert die Tatsache, dass ausgerechnet ein bestimmtes Klientel darüber beschwert, wie träge gegen ihrer Meinung nach zu bestrafende Täter ist, im Selben Atemzug IHREN Kampf gegen das "System" zu verteidigen sucht.

ich hoffe, dass der TE schnell einsieht, dass sein Verhalten schlicht falsch war.

Gegenüber geht ne Straße weg und das scheint die einzige Möglichkeit zu sein wo man mit Kinderwagen, Rollator usw. rüberkommt. Könnte zusätzlich eine schöne Stelle für ne Drehleiter sein...

Zitat:

@Roadrunner2o18 schrieb am 11. Januar 2023 um 08:53:18 Uhr:

er schadet dem Rechtsstaat in dem er ein Amtsgericht hindert zum Beispiel einen Diebstahl zu verfolgen.

- der dann verjährt...

Mich fasziniert die Tatsache, dass ausgerechnet ein bestimmtes Klientel darüber beschwert, wie träge gegen ihrer Meinung nach zu bestrafende Täter ist, im Selben Atemzug IHREN Kampf gegen das "System" zu verteidigen sucht.

ich hoffe, dass der TE schnell einsieht, dass sein Verhalten schlicht falsch war.

Ja, richtig. Mag sein. Aber wie gesagt:: möglicherweise ja denkbar dass mal der TE selbst Opfer eines Diebstahles ist und eben dann genau dieser fall eben auch verjährt. hat er halt Pech gehabt. Sich dann beschweren wenn die Staatsanwaltschaft ihm als Begründung dann sagt: "Sorry, zuviele Arbeit mit Widersprüchen gegen berechtigtes Abschleppenwegen "Zickzack-Linien" kann er sich ja dann defintiv nicht weil er sich dann selbst als strunzdumm outen müsste :-)

Rumhacken auf jemandem, der Probleme hat einen Fehler einzusehen, wird ihn auch nicht überzeugen.

ihm das bäuchlein pinseln aber auch nicht

Lasst uns einfach mal auf seine Rückmeldung warten (sofern es die geben wird).

Ansonsten ist wohl alles (mindestens einmal) gesagt. ;)

Gruß Metalhead

Zitat:

@mecco schrieb am 11. Januar 2023 um 09:06:35 Uhr:

Rumhacken auf jemandem, der Probleme hat einen Fehler einzusehen, wird ihn auch nicht überzeugen.

Ich verstehe den TE gar nicht so, dass er seinen Fehler (bzw. die Tatsache, dass er da nicht parken darf) nicht einsieht, sondern dass er die Angemessenheit des Abschleppens nicht nachvollziehen kann. Ich halte es auch für berechtigt, dem auf den Grund zu gehen. Vielleicht hätte es ein Knöllchen auch getan…

Zitat:

@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 22:06:52 Uhr:

Na wenn Oma an dem Punkt die Straße überquert ist die Chance hoch, das sie danach 1,80 tief liegt.

Auf dem einen Foto ist zu sehen wie das weiße Auto wartet, weil die Straße zu eng ist. Meistens gibt man dann etwas Gas, weil man den jenigen nicht unnötig warten lassen will. Und wenn dann Oma Gertrud hinter dem Wagen vorlaufen sollte…. Najaaaa dann war die Hilfe für die Überquerung doch keine.

Eventuell kann ich den Richter ja damit überzeugen, wenn es dazu kommen sollte ;)

Vorsicht Ironie!!

Das Beste wird sein, du bringst das Argument mit dem Duftbaum vor Gericht noch mal. Dann hast du den Richter sofort auf deiner Seite und schon gewonnen, der Abschleppvorgang wird als ungerechtfertigt eingestuft und alle die dafür verantwortlich sind, werden auf der Stelle entlassen.

Ironie Ende!!

Sorry, aber so langsam wird die ganze Sache lächerlich. Dieses krampfhafte klammern an fadenscheinigen Begründungen und Erklärungen um das eigene Fehlverhalten zu rechtfertigen.

Zitat:

@Luke-R56 schrieb am 11. Januar 2023 um 11:23:36 Uhr:

 

Ich verstehe den TE gar nicht so, dass er seinen Fehler (bzw. die Tatsache, dass er da nicht parken darf) nicht einsieht, sondern dass er die Angemessenheit des Abschleppens nicht nachvollziehen kann. Ich halte es auch für berechtigt, dem auf den Grund zu gehen. Vielleicht hätte es ein Knöllchen auch getan…

Um das zu klären gibt's ja den rechtsbehelf unter dem Bescheid.

Ich verstehe den TE aber durchaus so,dass er selbst das Parkverbot für nicht angemessen hält.

Da Geld keine Rolle spielt,wird es ein Anwalt in Erfahrung bringen.

Das wir das Ergebnis hier mitgeteilt bekommen,erwarte ich aber nicht.

Zitat:

@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 22:06:52 Uhr:

Na wenn Oma an dem Punkt die Straße überquert ist die Chance hoch, das sie danach 1,80 tief liegt.

Auf dem einen Foto ist zu sehen wie das weiße Auto wartet, weil die Straße zu eng ist. Meistens gibt man dann etwas Gas, weil man den jenigen nicht unnötig warten lassen will. Und wenn dann Oma Gertrud hinter dem Wagen vorlaufen sollte…. Najaaaa dann war die Hilfe für die Überquerung doch keine.

Eventuell kann ich den Richter ja damit überzeugen, wenn es dazu kommen sollte ;)

Evt überzeugst du so die Verkehrsbehörde dass es die sinnvollste Maßnahme ist in der Straße ein beidseitiges Parkverbot einzurichten.

Da freuen sich dann auch die Nachbarn

Zitat:

@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 21:32:08 Uhr:

Sorry, aber wenn Ihr zu allem „Ja und Amen“ sagt, dann ist das eure Sache.

Na dann reiche doch eine Klage ein, gehe mit "gutem Beispiel" voran. Du hast dort lediglich geparkt, und das auch nur, weil Du angeblich die Einschränkung gar nicht war genommen hast.

Hier rummotzen und aufstampfen bewirkt gar nichts.

Also viel Spaß.

Zitat:

@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 16:26:56 Uhr:

Naja wer weiß, hatte als Duftbaum eine türkische Flagge. Eventuell war das der Grund…

Das würde ich jetzt ausprobieren.

Von A wie Afghanistan bis Z wie Zypern, jeden Tag eine andere bis du die Duftbaumbeflaggung gefunden hast die vorm Abschleppen schützt.

Da Geld keine Rolle spielt: Gleich morgen anfangen. Tip: D kannste weglassen, klappt nicht.

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