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Schild 315 (Parken auf Gehweg) oder 5m nach Scheitelpunkt?

Themenstarteram 15. Februar 2012 um 16:45

An einer Straßenecke ist ein Schild 315 (Parken auf Gehweg) mit an den "Schildabaum" angetackert.

Ich steh' hinter dem Schild ...von der Ecke aus weg, Richtung Weg/Straße ....aber mit den Heck des Fahrzeugs noch vor dem Punkt, dass ich 5m vom Scheitelpunkt der Kreuzung entfernt bin. Die Kreuzungsecke ist nicht sehr abgerundet und der Schildabaum ist vielleicht 2-3m davon weg.

Was gillt denn jetzt, das Schild, oder die 5m Regel?

Gruß!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Wie deckt sich das denn jetzt mit Deiner Argumentation, dass das Schild die Regel ...in diesem Fall, dass man nicht auf dem abgesenkten Bordstein einer Einfahrt parken darf ...aufhebt.

Die deckt dies gar nicht, da das Zeichen 315 lediglich dazu berechtigt auf dem Gehweg zu parken, nicht mehr und auch nicht weniger.

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Das Schild hebt §12 Absatz 3 nicht auf.

Zitat:

StVO §12

(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten

Wenn du die 5 Meter nicht einhalten kannst, darfst du dort nicht parken.

ich sage er darf.

§39 StVO

Zitat:

(2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.

Und Schnittpunkt der Fahrbahnkanten ist außerdem oft weiter weg als gedacht. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

(2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen.

Dies ist zutreffend für z.B. Vofahrtsschilder, Stopschilder etc. da gilt dann nicht rvl, ob dies hier in der Frage gestellten Situation gilt ? ;)

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Und Schnittpunkt der Fahrbahnkanten ist außerdem oft weiter weg als gedacht. ;)

Dies ist eine andere-, nicht gefragte Sache ;)

nö gilt auch für Richtzeichen wie Schild 315...

Wenn das nicht gewollt wäre, dann müßte das Schild versetzt werden.

Das Richtzeichen hebt die allgemeine Verkehrsregel auf, nicht auf dem Gehweg zu parken.

Aber nicht das die Schnittstelle von 5 Metern unterschritten werden darf.

Zitat:

Wenn das nicht gewollt wäre, dann müßte das Schild versetzt werden.

Jetzt widersprichst Du dir.

Was würde dies denn dann ändern ? Entweder die 5 Meter bis zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten werden durch das Schild aufgehoben (egal wo das Schild steht) oder eben nicht.

Nein, so ich wie den TE lese meint er, daß das Schild "zu nahe" am Schnittpunkt steht und er jetzt nicht weiß ob das Schild gilt oder der Schnittpunkt.

Und ich sage das Schild gilt ab Standort. Würde man also nicht wollen, daß es dort gilt, dann müßte man es bis zur 5 Meter Marke versetzen.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Nein, so ich wie den TE lese meint er, daß das Schild "zu nahe" am Schnittpunkt steht und er jetzt nicht weiß ob das Schild gilt oder der Schnittpunkt.

Es gilt sowohl als auch, einzige Ausnahme welche das Schild an den allgemeinen Verkehrsregeln aufhebt, ist dass er auf dem Gehweg parken darf.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Und ich sage das Schild gilt ab Standort.

Klar gilt das Schild ab dem Schild, ab dort darf unter Einhaltung der 5 Meter bis zu den Schnittpunkten auf dem Gehweg geparkt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Würde man also nicht wollen, daß es dort gilt, dann müßte man es bis zur 5 Meter Marke versetzen.

Ob das Schild nun 100 Meter vom Schnittpunkt entfernt steht und es parken davor 2 Autos, wobei das erste die 5 Meter des Schnittpunktes unterschreitet, oder ob das Schild nur 8 Meter vom Schnittpunkt entfernt ist, und durch die Länge des Autos dort nicht geparkt werden darf, spielt doch keine Rolle.

Nein, das Schild Gehwegparken hebt die allgemeine 5 Meter Regel auf.

Schilder gehen vor. :)

(das können wir jetzt noch oft machen, irgendein Jurastudent wird uns schon ein passendes Urteil besorgen hoff ich?)

Ich gehe davon aus, dass die 5m-Regelung ausschließlich das Parken auf der Fahrbahn betrifft.

 

Steht irgendwo etwas Gegenteiliges? 

Für mich ist das Schild auschlaggebend, das mir das Parken auf dem Gehweg vom Schild ab (ggfs. durch Pfeile auf dem Schild ergänzt) erlaubt.

 

Natürlich gibt es auch auf dem Gehweg Grenzen, sodass die Fußgänger / Radfahrer sich noch vernünftig bewegen können. Ich gehe aber davon aus, dass die Verwaltung bei der Aufstellung des Schildes geprüft hat, dass der Abstand ausreicht.

Themenstarteram 16. Februar 2012 um 9:49

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Klar gilt das Schild ab dem Schild, ab dort darf unter Einhaltung der 5 Meter bis zu den Schnittpunkten auf dem Gehweg geparkt werden.

...so wird's wohl sein, deswegen bekam ich dort (zwar hinter dem Schild, aber vor der 5m Grenze) auch ein Ticket...

Danke und Gruß!

ich würde das nicht zahlen.

Schilder gehen vor - auch das Schild. § hab ich geschrieben.

 

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 12:28

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

ich würde das nicht zahlen.

Schilder gehen vor - auch das Schild. § hab ich geschrieben.

Hmm ich befürchte: keine Regel ohne Ausnahme.

Das Schild steht ja i.d.R. auch nur einmal am Anfang und ist nicht bei jedem abgesenkten Bordstein für eine Einfahrt aufgehoben und mit einem neuen Schild dahinter wieder in Kraft gesetzt. Wie deckt sich das denn jetzt mit Deiner Argumentation, dass das Schild die Regel ...in diesem Fall, dass man nicht auf dem abgesenkten Bordstein einer Einfahrt parken darf ...aufhebt. Und wenn es die eine aufhebt und die andere nicht, wie erkennt man, welche welche ist?

Ich zahl halt den 10er und bin nächstes Mal schlauer!

Gruß!

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Wie deckt sich das denn jetzt mit Deiner Argumentation, dass das Schild die Regel ...in diesem Fall, dass man nicht auf dem abgesenkten Bordstein einer Einfahrt parken darf ...aufhebt.

Die deckt dies gar nicht, da das Zeichen 315 lediglich dazu berechtigt auf dem Gehweg zu parken, nicht mehr und auch nicht weniger.

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