Abgeschleppt! Verkehrszeichen 299 „Zickzacklinie“ ohne Schild!
Hey Leute, würde gerne mal eure Meinung dazu wissen bzw. was Ihr davon hält.
Ich wurde heute abgeschleppt, weil ich auf einer Zickzacklinie parkte. Hab es die Nacht nicht gesehen auf dem Boden, hatte nur nach Schilder ausschau gehalten.
Wieso man mich nun abschleppte ist mir ein Rätsel, es war weder was ersichtlich oder sonst irgendwas. Der Boardstein war abgesenkt, jedoch ist da nichts wie auf den Fotos zu sehen ist.
Soweit ich weiß, sind diese Bodenmarkierungen nur in Verbindung mit Beschilderungen oder Einfahrten bzw. Bushaltestellen gültig. Hier ist von nichts dem zu sehen!
Würdet Ihr gegen die Sache vorgehen?
Es ärgert mich wirklich, wieso ich jetzt soviel zahlen soll! Bußgeld hätte doch vollkommen gereicht!?
98 Antworten
Hat man aber nicht.
Wenn Du es genau wissen willst beantrage Einsicht in die Verkehrsrechtliche Anordnung. Da findest Du die Begründung für den abgesenkten Bordstein.
Ändert aber erstmal nichts daran,dass dort parken verboten ist.
Zitat:
@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 21:03:17 Uhr:
Tut mir Leid, aber wenn das ein Fußgängerüberweg sein soll frage ich mich, wieso man diesen an der dicksten Stelle der Straße macht und genau da wo die Einmündung eintrifft!?
Auf den Bilder bei Google ist klar zu sehen, dass der Fußgängerüberweg auf die östliche Ecke der Pintschalle geht. Macht auch Sinn, weil die nächste Überführung im Westen deutlich näher ist, als die nächste im Osten.
Und nebenbei: Dir tut gar nichts leid, du suchst nur krampfhaft eine Erklärung, warum du nicht für dein Fehlverhalten verantwortlich bist. Aber das wird in diesem Fall nichts mehr. Und klar, abschleppen ist bzgl. der Kosten echt ekelhaft, aber tue dir einen Gefallen und nimm es wie ein Mann, zahl es und hake es ab. Alles andere wird dich nicht glücklicher machen. Denn hier wird die auch kein Anwalt helfen können, die Nummer ist eindeutig.
Zitat:
@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 17:15:57 Uhr:
Am Ende wird die Sache eh an den Anwalt gehen. Das Geld ist mir scheiß egal um ehrlich zu sein. Mir gehts einfach nur um den Sinn dieser Maßnahme jetzt.
Je mehr du schreibst, um so unsympthischer kommst du rüber.
Was soll denn die Kinderkacke mit dem Anwalt?
DU hast was nicht gewusst, bzw. was falsch gemacht - etwas weiter oben
( https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html ) steht ein Link zu §12 mit der Information, dass man vor Bordsteinabsenkungen grundsätzlich nicht parken darf.
Mit Einsicht oder mit dem Begriff "again what learned" hast Du wohl nichts am Hut???
Aber nach dem Anwalt schreien... tzz tzz tzz...
Der Sinn der Maßnahme ist, den Übergang für Rollstühle oder Kinderwagen nicht zu verstellen. Punkt.
Zitat:
@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 17:15:57 Uhr:
Wenn die nicht wollen das da jemand parkt, dann sollen die gefälligst was ordentlichen da installieren wo es erkenntlich ist.
Sie MÜSSEN die Bordsteinabsenkung nicht besonders erkenntlich machen.
Weil man sie aber sonst leicht übersehen könnte, haben sie die großen fetten Linien aufgemalt.
Und DU willst BEIDES nicht gesehen haben???
Hat der Duftbaum dir deine Sinne vernebelt? 😉
Aber selbst, wenn du es gesehen hättest, was hätte es dir gebracht - es stehen doch dauernd Autos da...?!
Schreib noch ein bisschen weiter, ich find's lustig.... 😉
Sorry, aber wenn Ihr zu allem „Ja und Amen“ sagt, dann ist das eure Sache. In den letzten 2 Jahren hat man auch gesehen, das man mit dem größten Teil der Bevölkerung alles machen kann. Ich gehöre nicht dazu.
Nochmal zur Info, mich jucken diese paar 100€ nicht. Ich wollte nur eure Meinung zu dieser Sache hören, nicht mehr und nicht weniger. Es ist alles vertreten von Bussen bis Gullideckel!
Ich habe hier gefragt um zu verstehen, wieso ich unbedingt abgeschleppt werden musste in dem Fall.
Wenn es Füßgänger die Überquerung ermöglichen soll, dann macht man das besser kenntlich und setzt am besten noch an die Stelle eine Laterne hin!
Hab euch mal ein Foto mit eingefügt auch aus Berlin Völliger Schwachsinn! Aber eindeutig, da soll nicht gehalten bzw. geparkt werden.
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Zitat:
@discordius schrieb am 10. Januar 2023 um 13:28:32 Uhr:
Zu den Linien (Anlage 2 StVO, Nummer 73)
"Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot."
Die Markierung alleine stellt also kein Parkverbot dar.
Aber §12 StVO:
(3) Das Parken ist unzulässig
5. vor Bordsteinabsenkungen.
"An anderer Stelle" ist nicht nur örtlich zu verstehen, sondern auch "an anderer Stelle der Verordnung", hier eben § 12.
Werde jetzt abwarten und schauen, wie die genaue Begründung lautet in dem Bescheid.
Falls Interesse besteht, werde ich dies hier mitteilen. Bis dahin
Zitat:
@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 21:32:08 Uhr:
Sorry, aber wenn Ihr zu allem „Ja und Amen“ sagt, dann ist das eure Sache.
Ich sage sicher nicht „Ja und Amen“ zu allem, ganz sicher nicht. Aber: An der Stelle finde ich die Nummer für die Fußgänger 100% richtig.
Dabei brauchst du nicht trotzig werden, auch das bringt nicht weiter. Mit deinen Bildern konnte man schlicht nicht erkennen, warum dort ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist. Darum ging das Spekulieren los und generell waren alle genannten Gründe prinzipiell mögliche Gründe. Erst dank des Mitforisten und Google-Maps konnte man ein klares Bild gewinnen.
Zwar ist die Kennzeichnung nicht 100% optimal, vermutlich auch historisch gewachsen (Street View stammt aus 2008), aber sie ist 90% gut und ich bin mir sicher, dass du wusstest, was du tust. Du hast halt auf das Beste gehofft ... und verloren.
Und zu deinem letzten Bild: Auch das wird kein Schwachsinn sein, auch wenn man es an der Stelle auch nicht klar sagen kann, aber es wird vermutlich das gleiche Thema sein. Den Fußgängern soll dort der Überweg ohne parkendes Auto im Weg ermöglicht werden. Bei der Nummer aber hättest du wenigstens eine kleine juristische Chance, denn beim rechten Schild sitzt eindeutig der Pfeil falsch. Aber auch die Chance wäre klein und du bräuchtest einen Richter, der voll tickt wie du und dich wegem diesen formalem Fehler entlastet.
Eine Bordsteinabsenkung reicht doch völlig aus, um das Verbot zu kennzeichnen... und auch dein Bild aus deinem letzten Post zeigt nur eine völlig legitime Möglichkeit auf, dafür zu sorgen, dass zwischen den geparkten Fahrzeugen eine hinreichend große Lücke verbleibt. Offensichtlich kosten die 2 Schilder weniger als das Absenken des Bordsteines und so kommt man mit dem Rollstuhl nicht ganz so bequem drüber... geht aber.
Zitat:
@Fellnasentaxi schrieb am 10. Januar 2023 um 21:52:36 Uhr:
Eine Bordsteinabsenkung reicht doch völlig aus, um das Verbot zu kennzeichnen...
Formal würde das vollkommen reichen. Aber weil es zu oft wohl auch versehentlich übersehen wurde, hat man noch zusätzlich den Pinsel raus geholt. Denn Oma mit Rollator ist am besten geholfen, wenn keiner da parkt.
Na wenn Oma an dem Punkt die Straße überquert ist die Chance hoch, das sie danach 1,80 tief liegt.
Auf dem einen Foto ist zu sehen wie das weiße Auto wartet, weil die Straße zu eng ist. Meistens gibt man dann etwas Gas, weil man den jenigen nicht unnötig warten lassen will. Und wenn dann Oma Gertrud hinter dem Wagen vorlaufen sollte…. Najaaaa dann war die Hilfe für die Überquerung doch keine.
Eventuell kann ich den Richter ja damit überzeugen, wenn es dazu kommen sollte 😉
Zitat:
@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 22:06:52 Uhr:
Na wenn Oma an dem Punkt die Straße überquert ist die Chance hoch, das sie danach 1,80 tief liegt.
Wenn du da parkst, werden Omas Chancen sehr eindeutig nicht besser ... mit dem Argument wird das ganz sicher nichts werden. Genauso wenig übrigens mit dem mit der Schicht. Ich muss aber auch sagen, ich habe wirklich kein gutes Argument für dich und irgendwie hat es auch niemand anders. Dabei ist das eigentlich untypisch, irgendwer erbarmt sich meist und versteht den Verkehrssünder.
Ist gut jetzt… 🙂 ich finds auch irgendwie amüsant mitzulesen hier, kann Deine Verärgerung im Moment gut nachvollziehen.
Ist ja erst heute vor einigen Stunden passiert.
Daher mein Tipp: jetzt ab in die Heija und ne Nacht drüber schlafen, vorher Schlummertrunk nehmen wenn nötig zur Entspannung.
Morgen siehst Du die ganze Sache dann vielleicht aus einem anderen Blickwinkel und nüchterner. (Nicht wörtlich nehmen!)
Zitat:
@Zerro36 schrieb am 10. Januar 2023 um 21:32:08 Uhr:
Sorry, aber wenn Ihr zu allem „Ja und Amen“ sagt, dann ist das eure Sache. In den letzten 2 Jahren hat man auch gesehen, das man mit dem größten Teil der Bevölkerung alles machen kann. Ich gehöre nicht dazu.
Du kannst ja gerne in dein favorisiertes Land ziehen