Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
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Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 7. Mai 2018 um 03:48:17 Uhr:
Und wenn ein Polizist mich bittet oder auffordert mein derart unverschämt geparktes Fahrzeug zu entfernen und mit dem Abschleppen droht, dann bin ich aber ganz schnell weg... .
Wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß steht, dann würde ich mich der Weisung auch widersetzen. Warum wegfahren, wenn es erlaubt ist dort zu parken? Nur weil es "gefühlt" verboten ist?
Das Foto vom Eingangspost zeigt die Situation in der Abenddämmerung. Das zweite Foto (Beitrag 07.05.18 08:30:40 Uhr) zeigte den Mini in der Morgendämmerung von der anderen Straßenseite aus. Das zweite Foto wurde wieder entfernt.
Also wenn man Google Street View und das Foto des TE abgleicht steht er evtl. direkt auf einer Art Gulli, oder Änlichem.
Auf dem Bild ist der Gulli nicht zu sehen, müsste aber hinter dem Auto zu sehen sein, oder ist vllt. auch knapp dahinter.
Wäre es so dürfte er nicht dort parken.
Aber die Aufnahme ist 10 Jahre alt sehe ich gerade, und der Gulli oder die Schachtöffnung auf dem Radweg scheint es auch nicht mehr zu geben. Der müsste dann direkt neben dem Auto zu sehen sein.
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Zitat:
@Bleikugel schrieb am 7. Mai 2018 um 09:07:33 Uhr:
Wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß steht, dann würde ich mich der Weisung auch widersetzen. Warum wegfahren, wenn es erlaubt ist dort zu parken? Nur weil es "gefühlt" verboten ist?
Viele sind bloss Schaumschlaeger im Internet. Im wahren Leben zucken die nicht. Sonst gaebe es einiges in Deutschland nicht 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. Mai 2018 um 09:10:25 Uhr:
Das Foto vom Eingangspost zeigt die Situation in der Abenddämmerung. Das zweite Foto (Beitrag 07.05.18 08:30:40 Uhr) zeigte den Mini in der Morgendämmerung von der anderen Straßenseite aus. Das zweite Foto wurde wieder entfernt.
Schau doch mal genau hin. 😰
Das zweite Bild (noch da) zeigt den hellen Abendhimmel im Nordwesten wie im Moment üblich. Das erste Bild zeigt die Situation etwas später, auch dort ist es links (im Nordwesten) noch hell - der Mond geht im Osten (leicht nördlich) auf.
https://www.motor-talk.de/.../...l-ich-parken-durfte-t6339776.html?...
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. Mai 2018 um 09:29:55 Uhr:
Also wenn man Google Street View und das Foto des TE abgleicht steht er evtl. direkt auf einer Art Gulli, oder Änlichem.
Auf dem Bild ist der Gulli nicht zu sehen, müsste aber hinter dem Auto zu sehen sein, oder ist vllt. auch knapp dahinter.Wäre es so dürfte er nicht dort parken.
Meinst Du Gulli oder Kanaldeckel. Es gibt da schon unterschiede.
Ich hab mir nur die zwei Fotos angeschaut und nix weiter zu gelesen. Allein wie das auf den Bildern aussieht, haette ich dort nie geparkt. Manche haben Null Feingefuehl.
Zitat:
@ceinsler schrieb am 7. Mai 2018 um 09:35:36 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. Mai 2018 um 09:29:55 Uhr:
Also wenn man Google Street View und das Foto des TE abgleicht steht er evtl. direkt auf einer Art Gulli, oder Änlichem.
Auf dem Bild ist der Gulli nicht zu sehen, müsste aber hinter dem Auto zu sehen sein, oder ist vllt. auch knapp dahinter.Wäre es so dürfte er nicht dort parken.
Meinst Du Gulli oder Kanaldeckel. Es gibt da schon unterschiede.
Ich meine den §12 Absatz 3 Punkt 4, „Schachtdeckel oder andere Verschlüsse“, aber scheint nicht zu greifen, ich habe nicht zu Ende gelesen,...“wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf dem Gehweg erlaubt ist.“
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. Mai 2018 um 09:10:25 Uhr:
Das Foto vom Eingangspost zeigt die Situation in der Abenddämmerung. Das zweite Foto (Beitrag 07.05.18 08:30:40 Uhr) zeigte den Mini in der Morgendämmerung von der anderen Straßenseite aus. Das zweite Foto wurde wieder entfernt.
Verschwörungstheorie. Das zweite Bild ist immer noch da.
Und was sagt der Tatbestandskatalog dazu? 101060 " Sie behinderten +) durch das Parken Andere" § 1 Abs.2 , § 49 StVO, § 24 StVG
+) bedeutet: Grund eingeben.
Diese Tatbestandsnummer wurde auf Seite 1 schon erwähnt. Jedes Parken ist eine Behinderung anderer, denn dort, wo ich parke, kann kein anderer parken oder fahren. Verboten nach § 1 StVO ist aber nur die vermeidbare Behinderung. Wann ist sie denn nun vermeidbar? Muss ich immer Ausschau nach einem "besseren" Parkplatz halten?
Der Tatbestandskatalog allein ist aber keine Rechtsgrundlage für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit. Mit dem benannten Tatbestand kann man auch durch enge, beidseitg beparkte Wohnstraßen ziehen und zumindest eine Fahrbahnseite komplett abschleppen lassen. Gerade in Gegenden mit hohem Parkdruck, muss an solchen Stellen oft auf den Gegenverkehr gewartet oder sogar zurück gefahren werden.
Wenn die StVO verlangt, zum Parken an den Fahrbahnrand heran zu fahren, dann mag das der Tatsache geschuldet sein, dass solche Reglungen fast 100 Jahre alt sind und mit dem modernen Verkehrsaufkommen nicht mehr viel zu tun haben. Solange die Regelung aber nicht zugunsten von Hauptverkehrsstraßen geändert wird, muss die Behörde ein Haltverbot beschildern. In zahllosen Städten macht man das auch so.
Kein Mensch muß müssen. Staut sich wegen dem Parker was, ist das eine konkrete Behinderung. Aber auch egal, erstens ist das für mich eine Räuberpistole: keiner, außer 0,01 % Verrückter, steht dabei und läßt die Karre gegen viel Geld abschleppen und 2. sehe ich da auf dem Foto einen Strich. Entweder ist das eine unterbrochene Fahrbahnteilung oder das Ende eine durchgezogenen Linie. Auf dem Foto nicht ersichtlich.