Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
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Zitat:
@Nisse2005 schrieb am 7. Mai 2018 um 08:41:59 Uhr:
...wie bist du darauf gekommen das zweite Bild zu machen bevor die Polizei da war...?
Weil der angebliche Experte im Wirtschafts- und Steuerrecht es drauf anlegen und testen wollte was passiert. Manche Leute wissen mit ihrem Leben eben nichts besseres anzufangen, als so einen sinnbefreiten Schwachsinn zu veranstalten. Und dann hier die Frage stellen, ob das alles rechtens war. Um sich das selbst zu beantworten oder sich dementsprechend einzulesen reicht es offensichtlich dann im Kopf doch nicht.
Ich verstehe die ganze Aufregung um das Parken hier nicht.
Der Ort mag ungewöhnlich sein, aber offensichtlich frei von jedem Halteverbot. Es ist keine Kraftfahrstraße, keine Schachtdeckel, keine Ein-/Zufahrten, kein abgesenkter Bordstein, schon gar keine Beschilderung - nichts was per se ein Parkverbot bedeuten würde.
Einzig die starrköpfige Haltung des TE hätte ich so nicht durchgezogen. Ich hätte mir nach der kurzen Diskussion von dem freudlichen Beamten den Namen/Dienstnummer nennen lassen, 50m weiter auf dem in einer anderen Antwort erwähnten Parkstreifen geparkt und später beim zuständigen Präsidium mal angefragt, ob der betreffende Kollege nicht vielleicht eine Nachschulung nötig hätte - fertig.
Die ganzen Tiraden von "macht man nicht", " kann man sich denken", "brauchen nicht noch mehr Schilder" sind reines Blabla. Und ja, wenn es nicht verboten ist dort zu parken, dann ist es erlaubt. Findet die zuständige Straßenverkehrsbehörde das doof, dann muss sie dort Halteverbotsschilder aufstellen. So einfach ist das. Das reine Parken als solches schon als Behinderung anderer hochzustilisieren, da gehört schon eine Menge schlechter Phantasie zu.
P.S: auf den Bildern steht der TE einsam und verlassen auf der Brücke, und Unmengen an fließendem Verkehr kann ich auch nicht erkennen - zumindest auf diesen Momentaufnahmern nicht. Was da Tagsüber los ist spielt ja keine Rolle, wenn der TE am Abend dort parkt.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 7. Mai 2018 um 10:32:22 Uhr:
Kein Mensch muß müssen. .....
Alle Menschen müssen mehr oder weniger oft mal.
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 7. Mai 2018 um 10:46:10 Uhr:
P.S: auf den Bildern steht der TE einsam und verlassen auf der Brücke, .....
..was merkwürdig ist, dort in der Gegend sind einige kostenpflichtige Parkhäuser, die auch gut besucht sind wenn gerade keine Messe ist. Da draußen, so wie der TE, habe ich aber noch nie jemanden parken sehen.
Ich bin bald wieder dort, werde mal bewusst drauf achten.
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Zitat:
@AS60 schrieb am 7. Mai 2018 um 10:41:18 Uhr:
Zitat:
@Nisse2005 schrieb am 7. Mai 2018 um 08:41:59 Uhr:
...wie bist du darauf gekommen das zweite Bild zu machen bevor die Polizei da war...?
Weil der angebliche Experte im Wirtschafts- und Steuerrecht es drauf anlegen und testen wollte was passiert. Manche Leute wissen mit ihrem Leben eben nichts besseres anzufangen, als so einen sinnbefreiten Schwachsinn zu veranstalten.
Das ist etwas, was ich überhaupt nicht begreifen und nachvollziehen kann: Warum hat der TE das Aufladen (Abschleppen) des Autos nicht verhindert, obwohl er daneben gestanden und zugeschaut hat? Er hätte ja den Abschlepper wieder wegschicken können und nur die An- und Abfahrt bezahlen müssen.
So wie es mir vor 25 Jahren in Berlin (West) passiert ist, als ich in einer sehr belebten Straße nur kurz was einkaufen wollte und dummerweise an einem abgesenkten Bordstein geparkt habe. Als ich 15 Min. später wieder wegfahren wollte, stand die Polizei an meinem Wagen und erklärte mir, dass sie den Abschlepper gerufen hätten und der jeden Moment eintreffen müsste. Wir haben dann gemeinsam gewartet, und als der Abschlepper kam, bekam der vom Polizisten die Order, wieder wegzufahren, weil der Verkehrssünder (ich) sein falsch geparktes Auto selber wegfahren würde und die Sache damit erledigt sei. Wenn ich mich recht entsinne, hat mich die Aktion 300 DM gekostet.
Der provozierte "Test" des TE mit nichtkooperativer Verweigerungshaltung bis zum bitteren Ende dürfte mE einiges teurer werden.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 7. Mai 2018 um 11:47:18 Uhr:
Warum hat der TE das Aufladen (Abschleppen) des Autos nicht verhindert, obwohl er daneben gestanden und zugeschaut hat?
Weil es ihm egal war, da es nicht sein Auto war. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. Mai 2018 um 11:50:15 Uhr:
Weil es ihm egal war, da es nicht sein Auto war. 😉Gruß Metalhead
Wenn er die Rechnung kriegt, wird ihm das nicht egal sein. Die zahlt der Verleiher garantiert nicht 😛
Dort muss kein Schild hin. Wer dort Parkt, der hat nicht mehr alle. https://www.google.de/.../...f9e3b73356c7!8m2!3d53.5643431!4d9.9772448
Zitat:
@mattalf schrieb am 7. Mai 2018 um 11:57:47 Uhr:
Dort muss kein Schild hin. Wer dort Parkt, der hat nicht mehr alle.
Der § 1 lässt grüssen. Da hätte ich auch abschleppen lassen.
Es geht hier um die Rettung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die ist nicht etwa durch Flüchtlinge gefährdet, sondern durch Beamte, die sich nicht an das Recht halten und somit die Demokratie gefährden.
Ich werde natürlich keinen Cent zahlen und alle möglichen Rechtsmittel ausschöpfen. Falls jemand einen Beitrag zur Erhaltung der Demokratie leisten möchte, freue ich mich über Spenden für den Prozess sowie über tatkräftige Unterstützung (bitte parkt alle dort sowie auf der Lombardsbrücke).
Danke
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 7. Mai 2018 um 11:53:13 Uhr:
Wenn er die Rechnung kriegt, wird ihm das nicht egal sein. Die zahlt der Verleiher garantiert nicht 😛
Der wird er widersprechen, da er legal geparkt hat.
Aus §1 ein Parkverbot ableiten ist schon sehr an den Haaren herbeigeholt. Auf den Bildern ist da absolut nix los und würde ich als Ortsfremder dort parken wüsste ich auch nicht daß da in der Rush-Hour viel los ist.
Gruß Metalhead
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. Mai 2018 um 09:10:25 Uhr:
Das Foto vom Eingangspost zeigt die Situation in der Abenddämmerung. Das zweite Foto (Beitrag 07.05.18 08:30:40 Uhr) zeigte den Mini in der Morgendämmerung von der anderen Straßenseite aus. Das zweite Foto wurde wieder entfernt.
Ein Geschichtenerzähler also. Trollalarm!
Wie lange hat die Aktion eigentlich gedauert? Wäre für die Spendenhöhe von Bedeutung. 🙂
edit: ich meinte, das 2. Bild wäre in dem angegebenen Post gewesen. Ist wohl ein Irrtum meinerseits gewesen da es eine Seite vorher steht. Kann mal vorkommen. Deine Erzählung hast Du jedoch unglaubhaft gemacht. Im gewöhnlichen Ablauf stünde ein Streifenwagen beim Mini und die Polizeimitarbeiter würden nach dem Anbringen des Knöllchens auf den Abschlepper warten. Ich habe den Eindruck, dass Du selbst den vermeintlichen Falschparker gemeldet hast und auf mehr als dieses fehlerhafte Knöllchen hofftest. Insofern bin ich der Ansicht, dass Du uns hier einen vom Pferd erzählst.
5 Minuten nachdem ich geparkt hatte, kam der Streifenwagen. Die Diskussion hat 10 Minuten gedauert und nach 30 Minuten kam der Abschlepper