Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
782 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 29. Mai 2018 um 21:40:40 Uhr:
Interessant wäre jetzt eine Stellungnahme von all den Usern, die die Geschichte für erfunden hielten.
Alles klar, gerne!
Es beweist nur eines, er hat dort tatsächlich geparkt und eine Verwarnung bekommen, soweit so gut.
Den Rest, wie die Diskussion mit der Polizei, das Abschleppen und den Anstandsbesuch beim Polizeichef usw., halte ich immer noch für eine gutes Märchen. 🙄
Zitat:
@AS60 schrieb am 29. Mai 2018 um 21:53:16 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. Mai 2018 um 21:47:44 Uhr:
Durchaus. Ich kenne das bei Behinderung / Gefährdung eher in der Kombi 35,- € Bußgeld + Abschleppkosten.
Vermute mal dass die Behörde hierauf ausgewichen ist.
101060
Sie behinderten +) durch das Parken Andere. 0 20,00
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKatKostet nen Zwani.
Ich sehe da keinen Treffer für diese Kombi in den lfd. Nr. 51 bis 62 BKatV Stand 10/17. Und 1.2 passt nicht zum Vorwurf.
Den Abschleppvorgang halte ich weiterhin für erfunden. Die Verwarnung ... sieht nach einer manuellen Version aus (keine lfd.Nr. BKatV).
Wer wurde denn wann behindert? Und wie gesagt die lfd.Nr. BKatV ...
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Alle, die zu der Zeit die rechte Spur hatten nutzen wollen. Jedoch konnte die Behinderung für diesen Zeitpunkt wohl nicht nachgewiesen werden, da zu wenig Verkehr war.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 29. Mai 2018 um 21:40:40 Uhr:
Interessant wäre jetzt eine Stellungnahme von all den Usern, die die Geschichte für erfunden hielten.
Die machen einfach mit ihrer geübten selbstverliebten Arroganz und jeder Menge Halbwissen weiter 😁
Können froh sein das die sich nur hier austoben können (hoffe ich zumindest) 😉
@berlin-paul: Das ist aber genau der -falsche- Ansatz der Polizei, der §1 StVO.
Und dort geht es um
- geschädigt
- gefährdet
- behindert
- belästigt
und daraus leitet sich die lfd. Nr. nach BKatV ab:
Zitat:
1.2 einen Anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert
mehr ist da nicht. Darum ist auch deine Suche unter lfd. Nr. 51 bis 62 BKatV ergebnislos. Die sind maßgeblich für den §12 StVO gedacht.
Im Verwarngeldangebot wird keine lfd.nr. BKatV genannt. Das entspricht so nicht der automatisierten Erstellung. Und um den Tatvorwurf mit Inhalt zu befüllen, braucht man ein "Opfer". Das wird auch nicht benannt oder anderweitig bezeichnet.
Der Tatvorwurf ist ja auch falsch. Und selbst wenn es ein "Opfer" gäbe, wäre dies keines, da das Parken erlaubt ist.
Das kommt heraus, wenn Polizisten oder Verkehrsüberwacher nicht nach Rechtslage, sondern nach ihrem "verkehrsrechtlichem Gefühl" verwarnen. Der Tatbestand ist da nur Mittel zum Zweck.
Schau dir doch die ganzen falsch beschilderten Ladesäulen für E-Autos in Hamburg an und die restriktive Verwarn- und Abschlepppraxis. Wenn man das mal richtig aufrollt, wird's lustig. Ist übrigens auch ein schönes Betätigungsfeld für den TE.
Ich weiß. Meine persönliche Politesse hat mein Auto auch sehr lieb. Zuletzt 4 romantische Nachrichten hintereinander ohne Fahrzeugbewegung (1xtgl. 1Knolle). Den ersten zahle ich dann aus Jux und die Nachfolger überkompensieren nach der Kostenerstattung diese kleine Ausgabe.
Zitat:
@schwukele schrieb am 29. Mai 2018 um 21:00:07 Uhr:
Wen es interessiert...
der anzeigenerstatter muss aber auch nicht sehr helle sein. hier greift der tatbestand nichtbeachtung polizeilicher weisungen wohl eher. oder hat gar kein gespraech stattgefunden?
peso
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 29. Mai 2018 um 22:10:46 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 29. Mai 2018 um 21:40:40 Uhr:
Interessant wäre jetzt eine Stellungnahme von all den Usern, die die Geschichte für erfunden hielten.Alles klar, gerne!
Es beweist nur eines, er hat dort tatsächlich geparkt und eine Verwarnung bekommen, soweit so gut.
Den Rest, wie die Diskussion mit der Polizei, das Abschleppen und den Anstandsbesuch beim Polizeichef usw., halte ich immer noch für eine gutes Märchen. 🙄
Ich schließe mich dem an, besonders die Einladung des Polizeichefs zum Käffchen halte ich für ein Märchen.
...und die Rentzelstrasse ist lang, dieses Schreiben sagt gar nichts aus, es fehlt der Standort, Hausnummer, oder zum Beispiel „Höhe Messe“ oder Höhe Eisenbahnbrücke.
Hier scheint wohl niemand lesen zu können. Auf dem merkwürdigen Bogen, der tatsächlich keine TAB-Nr. enthält, steht:
" Sie wurden vom Halter das Fahrzeuges als Fahrer benannt". An Ort und Stelle hätte der Pollezist die Personalien aufgenommen, schon alleine wegen des Abschleppvorganges. Ich halte das für einen Fäke oder so. Ich kann mich da Paule nur anschließen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 30. Mai 2018 um 06:45:54 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 29. Mai 2018 um 22:10:46 Uhr:
Alles klar, gerne!
Es beweist nur eines, er hat dort tatsächlich geparkt und eine Verwarnung bekommen, soweit so gut.
Den Rest, wie die Diskussion mit der Polizei, das Abschleppen und den Anstandsbesuch beim Polizeichef usw., halte ich immer noch für eine gutes Märchen. 🙄
Ich schließe mich dem an, besonders die Einladung des Polizeichefs zum Käffchen halte ich für ein Märchen.
...und die Rentzelstrasse ist lang, dieses Schreiben sagt gar nichts aus, es fehlt der Standort, Hausnummer, oder zum Beispiel „Höhe Messe“ oder Höhe Eisenbahnbrücke.
Ich sag´s ja nicht gerne, aber selbst das könnte im Groben stimmen. Das Beschwerdemanagement der Polizei ist heute so gestrickt, dass erst mal versucht wird, die Sache in einem persönlichen Gespräch aus der Welt zu räumen. Der Beschwerdeführer wird kontaktiert, eventuell auch telefonisch, und zum Gespräch eingeladen. Und da kann dann auch mal ein Kaffee auf dem Tisch stehen. Beschwerden, und seien sie noch so abwegig und sinnbefreit, werden in der heutigen Zeit bearbeitet. Selbst wenn aus dem Schreiben des Beschwerdeführers hervorgeht, dass er wirklich nicht alle Latten am Zaun hat ( ist nicht auf diesen Fall bezogen ) wird die Sache dem betreffenden Beamten zur Äußerung vorgelegt. Alles schon erlebt. Kann mich an einen Fall erinnern, wo ein Beschwerdeführer in seiner Beschwerde erwähnte, dass er nicht nur von der deutschen Polizei, sondern auch vom FBI, von Geheimdiensten und von der russischen Mafia verfolgt und teilweise sogar abgehört wurde. Dieses Schreiben hat er dann zum Innenministerium geschickt. Anschließend lag es dann in der betreffenden Behörde zur Äußerung vor.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 30. Mai 2018 um 08:07:22 Uhr:
Hier scheint wohl niemand lesen zu können. Auf dem merkwürdigen Bogen, der tatsächlich keine TAB-Nr. enthält, steht:
" Sie wurden vom Halter das Fahrzeuges als Fahrer benannt". An Ort und Stelle hätte der Pollezist die Personalien aufgenommen, schon alleine wegen des Abschleppvorganges. Ich halte das für einen Fäke oder so. Ich kann mich da Paule nur anschließen.
War doch ein Leihwagen. Da geht doch standardmäßig ein Schreiben an die Autovermietung, die dann den Fahrer benennt. Unabhängig ob vor Ort Personalien aufgenommen wurden oder nicht? Zumindest kenne ich das so als Firmenwagen-Fahrer (wenn man z.B. gelasert wurde oder ähnliches, das Schreiben kommt dennoch direkt zur Firma, obwohl die ja meinen Perso und Führerschein gesehen haben...)