Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!
Ich habe heute mein Mietauto am rechten Fahrbahnrand gemäß den Vorgaben der StVO geparkt. 2 Minuten später kam die Polizei. Der Beamte sagte, dass ich generell nicht auf Fahrbahnen parken darf. Ich verwies auf die StVO und darauf, dass es kein Halteverbotsschild gibt. Auch nannte ich diverse Straßen, wo jeder täglich auf der Straße parkt (legal).
Er sagte, dass er nicht dafür da ist, mir die StVO zu erklären und bat mich, wegzufahren. Ich verwies erneut auf das Gesetz und sagte, dass ich nicht wegfahren werde.
Daraufhin ordnete er einen Abschlepper an und der Mietwagen wurde vor meinen Augen abgeschleppt.
Jetzt ganz ehrlich: Gegen welche Vorschrift soll ich verstoßen haben? Sind wir hier echt schon im Polizeistaat, wo sich Beamte über das Gesetz stellen? In jeder 30er-Zone parken Autos am Fahrbahnrand, sogar dort, wo es nur 1 Spur pro Fahrstreifen gibt.
Beste Antwort im Thema
Ich sage mal so ohne eine rechtliche Begründung: Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, dort zu parken. Ich würde damit eine von zwei Fahrspuren blockieren. Man braucht aus meiner Sicht nicht für alles ein Verbotsschild. Normaler Verstand dürfte auch ausreichen.
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Zitat:
@chip75 schrieb am 5. Mai 2018 um 23:44:30 Uhr:
Am Ende bist du selbst dran Schuld. Man kann auch mal nachgeben mit dem Wissen der andere hat unrecht. Hättest ihn einfach freundlich darauf hinweisen müssen dass du der Meinung bist dass er im Unrecht ist. Ihn gebeten dass er doch bitte in Ruhe zurück auf der Station dass genaue Gesetz raussucht und wenn er es nicht findet dann wird er es nächstes Mal richtig machen. Wenn er es nicht prüft dann ist es halt so.
Jetzt hast du den Ärger und wieder gibt es so einen unnötigen Verwaltungsakt.
Jetzt gleich von Polizeistaat zu sprechen find ich lächerlich.
Dir zustimme.
Ich unterstelle jetzt mal mit Leihwagen in einer fremden Stadt, die Karre abschleppen lassen
und dann, um nach Hause zu kommen den Wagen wieder auslösen, war der schlechteste Weg.
Erstmal nachgeben, natürlich die Dienstnummern der Polizisten notieren, Fotos der Situation machen, Ev, Zeugendaten aufschreiben und dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Herren wäre m.E. schlauer gewesen.
Grinst, und da sollen wir Westfalen Sturschädel sein ^^
§ 36 stvo, abs. 1 ist hier vorrangig. du haettest wegfahren muessen. der beamte ist nicht zu einer diskussion verpflichtet. anschliessend haettest du ja die rechtmaessigkeit pruefen lassen koennen. da wirst du wohl lehrgeld zahlen muessen.
meines erachtens haettest du dort parken duerfen. der abstand zur ununterbrochenen mittellinie duerfte mehr als drei meter betragen.
peso
Es war ein Carsharing-Auto von DriveNow! Ich war in meiner eigenen Stadt, von daher war ich auch so entspannt. Hab mir für die Rückfahrt dann einfach ein anderes Auto gesucht.
Der Bußgeldbescheid und der Kostenbescheid werden vermutlich dennoch bei Dir aufschlagen. Das werden 2 Verfahren.
Ich nehme an, dass der Polizeimitarbeiter Leitlinie und Fahrstreifenbegrenzung begrifflich und im Regelungsgehalt verwechselt hat. Zieh das durch und lass Dich nicht beirren.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Mai 2018 um 00:50:27 Uhr:
Der Bußgeldbescheid und der Kostenbescheid werden vermutlich dennoch bei Dir aufschlagen. Das werden 2 Verfahren.Ich nehme an, dass der Polizeimitarbeiter Leitlinie und Fahrstreifenbegrenzung begrifflich und im Regelungsgehalt verwechselt hat. Zieh das durch und lass Dich nicht beirren.
dann lies doch mal den 36 stvo! er haette wegfahren muessen, als die aufforderung gekommen ist. ob er da stehen durfte spielt keine rolle.
peso
Ein guter Anwalt holt ihn da definitiv raus und die Stadt zahlt den abschlepper. Dem erwähnten Paragraphen steht nämlich behördenwillkür entgegen und gegen die darf man sich wehren.
Wenn der Polizist das wegfahren begründet hätte weil z.B. ein Schwertransport unterwegs seinoder ähnliches wäre die Sache eine andere. So aber nicht.
Sehe ich genauso. Ganz ernsthaft: TE, wehr dich. Und lass uns wissen, was rausgekommen ist.
Erst mal wäre der Tatvorwurf interessant. Steht in der Post von der Bußgeldstelle, die demnächst kommt.
Was mich auf dem Bild etwas irritiert, ist das Geländer ,welches rechts erkennbar ist ? Ist das eine Brücke ? Oder gehts dort nur ein bissel runter ?
Ansonsten dürfte ja im Bescheid drinstehen, gegen welchen Paragraphen hier verstossen wurde.
Und was mich wundert, warum parkt da niemand?
Grundsätzlich ist es so dass ich den Weisungen eines Polizeibeamten Folge zu leisten habe. Hinterher kann ich mich dann beschweren. Wenn ich das nicht tue habe ich die Folgen zu tragen.
Da die Mittellinie durchgezogen ist, denke ich das die 3m Abstand nicht gegeben sind.
"Abgeschleppt, obwohl ich parken durfte!!"
Du kannst überall parken. Sogar im Halteverbot. Aber nicht wundern, wenn die Karre weg ist.
Zitat:
@Foghorn schrieb am 6. Mai 2018 um 09:24:46 Uhr:
Da die Mittellinie durchgezogen ist, denke ich das die 3m Abstand nicht gegeben sind.
Die sind sogar mehr als gegeben.
Der Grund ist erstmal unerheblich. Der Polizeianweisung sollte hier in erster Linie Folge geleistet werden. Beschweren kann man sich hinterher immer noch.
Zitat:
@schwukele schrieb am 6. Mai 2018 um 00:41:52 Uhr:
Es war ein Carsharing-Auto von DriveNow! Ich war in meiner eigenen Stadt, von daher war ich auch so entspannt. Hab mir für die Rückfahrt dann einfach ein anderes Auto gesucht.
Und was sagt der Vermieter dazu?