Abgemeldetes Auto auf Privatparkplatz an der Straße erlaubt?

Moin.

Ich habe mal eine kurze Frage.
Wir haben ein Haus in einer Reihenhaussiedlung, an unserer kleinen Straße sind links und rechts Parkplätze, aber alle privat.
Jeder Parkplatz gehört zu einem Haus.

Nun steht auf einem Privatparkplatz seit Wochen ein Auto mit Tageskennzeichen das ebenfalls seit Wochen abgelaufen ist.
Das Ding ist, der Parkplatz gehört zu einem Haus das derzeit nicht bewohnt ist, somit leer ist.

Es das Fahrzeug auf dem Privatparkplatz nervt ungemein, da es echt schräg steht und man schwer aus der Tür kommt.
Rein rechtlich ist es ja ein Privatparkplatz, somit kann er ja dort stehen aber mit denen die das Haus verkaufen, Ärger bekommen.

ABER eigentlich darf er dort ohne richtige Zulassung auch nicht stehen da es ganz normale ( wenn auch Private ) Parkplätze sind, weil diese ja direkt zum Öffentlichen Straßenwesen dazugehören.

Er dürfte rein rechtlich nur auf Privatgrund das abgeschlossen ist stehen, richtig ?

Jetzt ist meine Frage, wie verhält sich das ? Müsste das KFZ dort eigentlich weg?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

nein. Auf privatem Grund darf das Auto auch abgemeldet stehen.

Und bevor hier gleich 27 Hinweise kommen, dass es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt: das ist nicht relevant, da sich die STVZo nur auf den Verkehr auf öffentlichen Straßen bezieht. Aber da steht das Auto ja nicht, sondern auf einem privaten Grundstück.

Ärger mit den Besitzern des Grundstücks kann er natürlich trotzdem bekommen.

Edit:

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 24. September 2015 um 15:12:29 Uhr:


Privatparkplätze an öffentlichen Straßen dürfen nur mit Sondernutzungsgenehmigung für abgemeldete Fahrzeuge genutzt werden.

was soll das denn bitte sein?

122 weitere Antworten
122 Antworten

@Melosine Auslaufen der Betriebsstoffe und da ein abgemeldetes Fahrzeug auch nicht in der HU alle 2 Jahre gecheckt werden muss, ist diese Gefahr dann eher größer als bei einem angemeldeten Fahrzeug.

Zitat:

@Melosine schrieb am 1. Oktober 2024 um 06:53:45 Uhr:



Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 30. September 2024 um 21:00:08 Uhr:



….., da auch eine Gefahr von einem abgemeldetem Fahrzeug ausgeht.

Was soll das für eine Gefahr sein?
Und falls es eine solche gäbe, verschwindet diese dann im Moment der Zulassung auf wundersame Weise?

Es gibt sogar mehrere Gefahren.

1. Eine physische... Es kann ja jemand gegenfahren.

Allein das Vorhandensein ist eine erhöhte Gefahr gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Radfahrer.

2. Ja, auch Umweltgefahren, das Fahrzeug wird keiner regelmäßigen HU unterzogen werden können

3. Die aus 1. Resultierenden Gefahr kommt einer nicht versicherten hinzu.

Käme es zu einem Unfall am Fahrzeug, ist ja nicht mal eine Halterfeststellung möglich.

Alles nachlesbar in einschlägigen Vorschriften oder Fachbüchern. Wie z.b. M. Strehl

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 30. September 2024 um 21:00:08 Uhr:


Das lässt sich so pauschal nicht sagen.
Die Tankstelle, das Einkaufszentrum, irgendein Parkplatz kann alles privat sein, dennoch darf da nicht unbedingt ein angemeldetes Fahrzeug stehen, da auch eine Gefahr von einem abgemeldetem Fahrzeug ausgeht.
Schließlich ist es ja offensichtlich öffentlich zugänglich.

Dieser Irrtum ist wohl nicht totzukriegen. Beim Abstellen von abgemeldeten Autos kommt es nicht auf den öffentlichen Verkehrsraum an. Das ist nur auf öffentlichen Straßen (gewidmet) verboten. Auf privatem Grund darf das Auto ohne Anmeldung stehen.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 1. Oktober 2024 um 08:09:33 Uhr:



Es gibt sogar mehrere Gefahren.
1. Eine physische... Es kann ja jemand gegenfahren.

Wenn jemand auf meinem Grundstück gegen mein abgemeldetes Auto fährt ist es völlig Wurst, ob es abgemeldet ist oder nicht. Derjenige ist mir schadenersatzpflichtig.

Zitat:

Allein das Vorhandensein ist eine erhöhte Gefahr gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern oder Radfahrer.

Noch einmal: auf meinem Grundstück???

Zitat:

2. Ja, auch Umweltgefahren, das Fahrzeug wird keiner regelmäßigen HU unterzogen werden können

Alleine daraus resultiert keine erhöhte Umweltgefährdung. Die müsste erst einmal konkret nachgewiesen werden.

Zitat:

3. Die aus 1. Resultierenden Gefahr kommt einer nicht versicherten hinzu.
Käme es zu einem Unfall am Fahrzeug, ist ja nicht mal eine Halterfeststellung möglich.

Genausowenig, wie wenn jemand auf meinem Grundstück gegen die dort abgestellte Mülltonne rennt.

Alle Deine Punkte würden gelten, wenn das Fahrzeug auf der Straße oder öffentlichem Grund abgestellt wäre. Auf dem Privatgrundstück kann es aber abgemeldet stehen. Egal, ob das eingefriedet ist oder nicht.

Ähnliche Themen

Der Eigentümer des Grundstücks entscheidet, was er auf seinem Eigentum erlaubt. So hat bei uns die Eigentümergemeinschaft entschieden, das auf den Tiefgaragenstellplätzen nur zugelassene Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, daran haben sich alle Nutzer zu halten.

Zitat:

@BMWHolgi schrieb am 1. Oktober 2024 um 11:15:52 Uhr:


Der Eigentümer des Grundstücks entscheidet, was er auf seinem Eigentum erlaubt. So hat bei uns die Eigentümergemeinschaft entschieden, das auf den Tiefgaragenstellplätzen nur zugelassene Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, daran haben sich alle Nutzer zu halten.

Wenn das vorab so festgelegt wurde, ist das ja ok. Wenn das nachträglich eingeführt werden soll, weil sich plötzlich irgendjemand daran stört, dann könnten die mich mal. Erst recht als Mieter: wenn das im Mietvertrg nicht explizit ausgeschlossen ist, würde ich z.B. mein abgemeldetes Winterauto selbstverständlich auf meinem angemieteten Stellplatz platzieren.

Bei @xosajin
Sind es aber die Nachbarn, denen das Auto aufstößt.

Dass er eine Aufforderung von der Vermietergemeinschaft bekommen hat, ist nicht erwähnt worden. Und wenn er den Stellplatz mit der Wohnung zusammen gemietet hat, kann lediglich der Vermieter ihm die Vorgabe machen. Und das sollte dann Bestandteil des Mietvertrages sein.

Zitat:

@xosajin schrieb am 30. September 2024 um 20:11:28 Uhr:


Hab Heute von Vermieterin gesagt bekommen, dass die Nachbarn sich beschwert haben, dass ich mein abgemeldetes Auto, auf von mir gemietetem, zu der Wohnung gehörtem Carport abgestellt habe.

Der Vermieterin würde ich mitteilen, sie möge das Gequengel nerviger Nachbarn ignorieren.

Dein Auto darf da stehen, ganz gleich ob angemeldet oder nicht und / oder mit Plane oder nicht.

Auch ganz gleich, was eine Eigentümergemeinschaft evtl. geregelt hat oder nicht. Maßgeblich für dich ist dein Mietvertrag. Dort müsste das Abstellen nicht angemeldeter Fahrzeuge ausgeschlossen sein. Und selbst da wäre noch fraglich, ob so ein Ausschluss zulässig ist.

https://www.leasingtime.de/.../...-parken-das-sollten-sie-beachten?...

Möglichkeiten des legalen Parkens
Angesichts der teuren Folgen einer illegalen Sondernutzung sind Sie gut beraten, schon vor der Abmeldung einen geeigneten und rechtlich einwandfreien Parkplatz für das abgemeldete Fahrzeug zu kennen. Generell ist es erlaubt, ein nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug auf einem privaten Grundstück abzustellen. Als privat gilt in diesem Fall ein Grundstück, das nicht öffentlich zugänglich ist. Dazu zählt auch ein Parkplatz auf einem nicht frei zugänglichen Parkplatz oder in einer abschließbaren Garage. Auf einem Privatgrundstück ohne öffentlichen Zugang können Sie ihr abgemeldetes Fahrzeug theoretisch unbegrenzt stehen lassen. Erst wenn vom Fahrzeug eine Gefährdung für die Umwelt ausgeht, kann das Ordnungsamt aktiv werden. Das gilt beispielsweise bei austretenden Flüssigkeiten oder Feuergefahr.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 1. Oktober 2024 um 12:28:28 Uhr:


https://www.leasingtime.de/.../...-parken-das-sollten-sie-beachten?...
Möglichkeiten des legalen Parkens
Angesichts der teuren Folgen einer illegalen Sondernutzung sind Sie gut beraten, schon vor der Abmeldung einen geeigneten und rechtlich einwandfreien Parkplatz für das abgemeldete Fahrzeug zu kennen. Generell ist es erlaubt, ein nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug auf einem privaten Grundstück abzustellen. Als privat gilt in diesem Fall ein Grundstück, das nicht öffentlich zugänglich ist.

Man sollte nicht jeder dubiosen Quelle nachlaufen. Da steht oft Unsinn drin. Hier auch.

Zitat:

@BMWHolgi schrieb am 1. Oktober 2024 um 11:15:52 Uhr:


Der Eigentümer des Grundstücks entscheidet, was er auf seinem Eigentum erlaubt. So hat bei uns die Eigentümergemeinschaft entschieden, das auf den Tiefgaragenstellplätzen nur zugelassene Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, daran haben sich alle Nutzer zu halten.

Wenn ich es mir recht überlege: mit welchem Recht will die Eigentümergemeinschaft etwas verbieten, was gesetzlich erlaubt ist? Kann sie dann auch vorschreiben, dass aus ästhetischen Gründen auf den Stellplätzen nur blaue Autos abgestellt werden dürfen? Ich denke, nicht.

Als Miteigentümer würde ich mir das Abstellen meines abgemeldeten Winterautos wohl nicht verbieten lassen und es auf einen Rechtstreit ankommen lassen.

Sagen wir mal so, das Auto ist abgemeldet, hat also keine Haftpflichtversicherung und der Eigentümer ist pleite. Das Öl läuft aus. Dann kann das für die Eigentümergemeinschaft ganz schön ins Geld gehen. Von daher besteht da schon ein berechtigtes Interesse. Ich muß allerdings sagen, daß das bei uns auch tolerant gehandhabt wird.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 1. Oktober 2024 um 16:54:18 Uhr:



Als Miteigentümer würde ich mir das Abstellen meines abgemeldeten Winterautos wohl nicht verbieten lassen und es auf einen Rechtstreit ankommen lassen.

Dass dies von jemandem kommt, der andere gerne verteufelt, wenn sie auf ihr Recht pochen, entbehrt nicht einer gewissen Komik.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 1. Oktober 2024 um 16:54:18 Uhr:


Kann sie dann auch vorschreiben, dass aus ästhetischen Gründen auf den Stellplätzen nur blaue Autos abgestellt werden dürfen?

Aber sicher kann sie das machen sofern das mehrheitlich beschlossen wird.

Nur wäre das vor Gericht keine 5 Minuten haltbar.

Was die meisten auch wissen oder zumindest vermuten und deswegen wird solcher oder ähnlicher Nonsens von Eigentümergemeinschaften bei denen die Mehrheit noch klar denken kann nicht beschlossen.

Davon abgesehen ist der Stellplatz Sondereigentum. Da müsste mir mal jemand die Grundlage beschreiben aufgrund derer die Eigentümergemeinschft vorschreiben möchte, ob da ein an- oder nicht angemeldetes Auto stehen darf.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 30. September 2024 um 20:56:34 Uhr:


Dem Vermieter sollte doch eigentlich egal sein ob der Stellplatz mit einem angemeldeten oder angemeldeten Fahrzeug belegt ist .

Du hast einen wesentlichen Teil meiens Beitrags nicht verinnerlicht*

Zitat:

Das Geld ist doch sicherlich das gleiche .

Selbst das nicht. Würde ich z.B. meine Garage freimachen würde der nächste 40% mehr zahlen. Für den Stellplatz gar 2/3 mehr 🙂

*Mein Vermieter hat dieszbezüglich mal durchgegriffen ... es standen genug auf der Liste die eine Stellmöglichkeit "brauchten". ... wie er allerdings bei einem Saisonkennzeichen verfahren würde entzieht sich meiner Kenntnis.

Deine Antwort
Ähnliche Themen