Abgemeldetes Auto auf Privatparkplatz an der Straße erlaubt?

Moin.

Ich habe mal eine kurze Frage.
Wir haben ein Haus in einer Reihenhaussiedlung, an unserer kleinen Straße sind links und rechts Parkplätze, aber alle privat.
Jeder Parkplatz gehört zu einem Haus.

Nun steht auf einem Privatparkplatz seit Wochen ein Auto mit Tageskennzeichen das ebenfalls seit Wochen abgelaufen ist.
Das Ding ist, der Parkplatz gehört zu einem Haus das derzeit nicht bewohnt ist, somit leer ist.

Es das Fahrzeug auf dem Privatparkplatz nervt ungemein, da es echt schräg steht und man schwer aus der Tür kommt.
Rein rechtlich ist es ja ein Privatparkplatz, somit kann er ja dort stehen aber mit denen die das Haus verkaufen, Ärger bekommen.

ABER eigentlich darf er dort ohne richtige Zulassung auch nicht stehen da es ganz normale ( wenn auch Private ) Parkplätze sind, weil diese ja direkt zum Öffentlichen Straßenwesen dazugehören.

Er dürfte rein rechtlich nur auf Privatgrund das abgeschlossen ist stehen, richtig ?

Jetzt ist meine Frage, wie verhält sich das ? Müsste das KFZ dort eigentlich weg?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

nein. Auf privatem Grund darf das Auto auch abgemeldet stehen.

Und bevor hier gleich 27 Hinweise kommen, dass es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt: das ist nicht relevant, da sich die STVZo nur auf den Verkehr auf öffentlichen Straßen bezieht. Aber da steht das Auto ja nicht, sondern auf einem privaten Grundstück.

Ärger mit den Besitzern des Grundstücks kann er natürlich trotzdem bekommen.

Edit:

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 24. September 2015 um 15:12:29 Uhr:


Privatparkplätze an öffentlichen Straßen dürfen nur mit Sondernutzungsgenehmigung für abgemeldete Fahrzeuge genutzt werden.

was soll das denn bitte sein?

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Es ist traurig, aber es ist wirklich verboten, ein abgemeldetes Auto (öffentlich zugänglich) abzustellen.
Garage, privates Grund (nicht öffentlich zugänglich) oder Extraparkplatz wäre eine Möglichkeit.
Danke an alle.

Wie kommst Du denn jetzt darauf? Wir alle sagen Dir das Gegenteil.

"wir alle"
Liest du nicht alle Post's?
Deutsch ist nicht meine Muttersprache, aber ich verstehe es so, wie ich es in meinem Vorletzten Post beschrieben habe.
Hab nichts dagegen, falls ich mich teusche.

Deine Schlussfolgerung kommt eben etwas überraschend. Mit einer Ausnahme sind sich alle einig, dass "öffentlich zugänglich" kein Kriterium für ein Verbot ist, ein Auto dort abzustellen.

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Das Problem ist hier, der Thread Name sagt was ganz anderes...
Jetzt fragt hier jemand mit einem ganz anderen Hintergrund.

Vielleicht wäre ein neues Thema besser gewesen, denn ich bin auch etwas verunsichert worden, durch "... abgemeldetes Auto steht auf Privatparkplatz an der Straße..."

Zitat:

@Rockville schrieb am 1. Oktober 2024 um 23:03:21 Uhr:


Deine Schlussfolgerung kommt eben etwas überraschend. Mit einer Ausnahme sind sich alle einig, dass "öffentlich zugänglich" kein Kriterium für ein Verbot ist, ein Auto dort abzustellen.

Der Parkplatz muss umfriedet sein. Ist es ein privater Parkplatz auf öffentlicher Straße darf da kein Pkw angestellt werden das abgemeldet ist

Falsch. Nenne mir eine Quelle, wo das steht? Es gibt keine privaten Parkplätze auf öffentlichen Straßen. Sind die Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet, darf da gar kein abgemeldetes Auto stehen. Das ist dann aber nur sehr selten privater Grund. Und wenn der Grund privat ist, dann dürfen da abgemeldete Autos stehen. Dabei ist es egal, ob auf diesem privaten Grund vielleicht öffentlicher Verkehr stattfindet. Umfriedet sein muss da gar nichts. Tausende Autohäuser hätten sonst ein Problem.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. Oktober 2024 um 21:50:34 Uhr:


Es gibt keine privaten Parkplätze auf öffentlichen Straßen.

Klar , haben unsere Nachbarn . Auf der Straße sind es Parkplätze die gekauft wurden , die eine kleine Schranke haben 😉

Btw

https://www.google.com/.../amp

Zitat :

Grundsätzlich darf ein nicht angemeldetes Auto erst einmal nur auf umfriedetem Gelände abgestellt werden. Steht es auf einem Parkplatz an einer öffentlichen Straße, dann ist es unerheblich, ob der Parkplatz selbst Privatgrund ist oder nicht; das Abstellen des Fahrzeuges stellt dann eine Sondernutzung dar. Durch die fehlende Umfriedung wird der Parkplatz automatisch öffentlicher Verkehrsraum, auch wenn der PKW ansonsten nicht stört und mit Nummernschild auch immer dort gestanden hat.

Parkplatz

Ich drehe den Spieß mal um.
Stell dir vor, dass du mit einem ordnungsgemäß zugelassenen PKW dort parkst.
Du hast ordentlich einen gebechert und setzt dich in das Fahrzeug, um deinen Rausch auszuschlafen.
Die Polizei hat einen Hinweis bekommen und kontrolliert dich.
Was glaubst du passiert vor Gericht?

Ein Freispruch natürlich.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. Oktober 2024 um 22:05:37 Uhr:



Was glaubst du passiert vor Gericht?

Da er bereit ist am Straßenverkehr teilzunehmen kriegt er natürlich eine Anzeige .

Man muss auf den Beifahrersitz oder Rücksetzung sitzen um keine Strafe zu bekommen.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 2. Oktober 2024 um 22:05:26 Uhr:


Klar , haben unsere Nachbarn . Auf der Straße sind es Parkplätze die gekauft wurden , die eine kleine Schranke haben 😉

Parkplätze "gekauft" und dann auch noch eine Schranke - das ist weder eine gewidmete, noch eine öffentliche Straße.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 2. Oktober 2024 um 22:05:26 Uhr:


Zitat : ...

Was da steht, ist ziemlicher Unsinn.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 2. Oktober 2024 um 22:09:46 Uhr:


Man muss auf den Beifahrersitz oder Rücksetzung sitzen um keine Strafe zu bekommen.

Heute ist wieder Gerüchtetag, oder?

Zitat:

@Rockville schrieb am 2. Oktober 2024 um 22:16:34 Uhr:



Zitat:

@vanguardboy schrieb am 2. Oktober 2024 um 22:05:26 Uhr:


Klar , haben unsere Nachbarn . Auf der Straße sind es Parkplätze die gekauft wurden , die eine kleine Schranke haben 😉

Parkplätze "gekauft" und dann auch noch eine Schranke - das ist weder eine gewidmete, noch eine öffentliche Straße.

Es ist eine öffentliche Straße die jeder befahren kann, kein Zeichen eines Anlieger verkehren oder sonstiges 😉 sonst dürfte da der streetview Wagen auch nicht durch 😉

Heute ist wieder Gerüchtetag, oder?

Nö, auf den Fahrersitz kannste jederzeit am Straßenverkehr teilnehmen, daher gibt es dort eine Strafe 😉 probier es doch mal aus ?!

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 2. Oktober 2024 um 22:19:13 Uhr:


Es ist eine öffentliche Straße die jeder befahren kann, kein Zeichen eines Anlieger verkehren oder sonstiges sonst dürfte da der streetview Wagen auch nicht durch

Wir reden ja auch nicht über die Straße, die dort entlangläuft, sondern über die Parkplätze, die dort neben der Straße liegen. Die gewidmete Straße muss ja irgendwo aufhören und der Privatgrund irgendwo beginnen.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 2. Oktober 2024 um 22:21:29 Uhr:


Nö, auf den Fahrersitz kannste jederzeit am Straßenverkehr teilnehmen, daher gibt es dort eine Strafe

Informiere dich doch mal bitte, wie es wirklich ist.

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