Abgemeldetes Auto auf Privatparkplatz an der Straße erlaubt?
Moin.
Ich habe mal eine kurze Frage.
Wir haben ein Haus in einer Reihenhaussiedlung, an unserer kleinen Straße sind links und rechts Parkplätze, aber alle privat.
Jeder Parkplatz gehört zu einem Haus.
Nun steht auf einem Privatparkplatz seit Wochen ein Auto mit Tageskennzeichen das ebenfalls seit Wochen abgelaufen ist.
Das Ding ist, der Parkplatz gehört zu einem Haus das derzeit nicht bewohnt ist, somit leer ist.
Es das Fahrzeug auf dem Privatparkplatz nervt ungemein, da es echt schräg steht und man schwer aus der Tür kommt.
Rein rechtlich ist es ja ein Privatparkplatz, somit kann er ja dort stehen aber mit denen die das Haus verkaufen, Ärger bekommen.
ABER eigentlich darf er dort ohne richtige Zulassung auch nicht stehen da es ganz normale ( wenn auch Private ) Parkplätze sind, weil diese ja direkt zum Öffentlichen Straßenwesen dazugehören.
Er dürfte rein rechtlich nur auf Privatgrund das abgeschlossen ist stehen, richtig ?
Jetzt ist meine Frage, wie verhält sich das ? Müsste das KFZ dort eigentlich weg?
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
nein. Auf privatem Grund darf das Auto auch abgemeldet stehen.
Und bevor hier gleich 27 Hinweise kommen, dass es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt: das ist nicht relevant, da sich die STVZo nur auf den Verkehr auf öffentlichen Straßen bezieht. Aber da steht das Auto ja nicht, sondern auf einem privaten Grundstück.
Ärger mit den Besitzern des Grundstücks kann er natürlich trotzdem bekommen.
Edit:
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 24. September 2015 um 15:12:29 Uhr:
Privatparkplätze an öffentlichen Straßen dürfen nur mit Sondernutzungsgenehmigung für abgemeldete Fahrzeuge genutzt werden.
was soll das denn bitte sein?
122 Antworten
Ganz Unrecht hast Du nicht, man sollte aber etwas differenzieren. An Tankstellen stehende, abgemeldete Fahrzeuge gibt es öfter mal, stehen aber in entsprechenden Bereichen. Also dort, wo kein Fahrzeug oder Fußgängerverkehr stattfindet. In private Zufahrten sowieso, weil dort nur ein bestimmter Personenkreis verkehrt. Auch in Parkhäusern abgestellte Fahrzeuge kenne ich nur in dafür ausgewiesenen Etagen oder Arealen, aber niemals irgendwo "mittendrin". Und unterm Strich wage ich sogar zu behaupten, dass manche Autos in den beschriebenen Fällen zumindest am Rande der Legalität abgestellt sind, wobei dies aber niemanden stört. Ich lasse mich aber gerne aufklären.
Ein Teil meiner Einfahrt ist öffentlich zugänglich. Dort stand 1 Jahr lang ein abgemeldetes Auto unter einer Plane.
Hatte bei der Gemeinde angefragt und dort sagte man mir, dass dies legal sei, solange sich niemand an defekten, abstehenden Teilen des Wagens verletzten oder Öl austreten und in die Natur gelangen könnte.
Meinung: wenn es sich um Privatgrund, wie auch immer geartet, handelt, geht es Nachbarn, Passanten oder sonstwen einen Dreck an, was dort geparkt wird. Dies bezieht sich v.a. auf die frühen Teile dieses Threads.
Hab Heute von Vermieterin gesagt bekommen, dass die Nachbarn sich beschwert haben, dass ich mein abgemeldetes Auto, auf von mir gemietetem, zu der Wohnung gehörtem Carport abgestellt habe.
Klar, Carport ist öffentlich zugänglich.
Ist es überhaupt verboten, mein abg. Auto zu parken?
Wenn ich ein Stoff drüber ziehe, eine Art - Stoffgarage, ändert sich dadurch was?
Auf privatem Grundstück darfst Du ein Abgemeldetes Fahrzeug abstellen.
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... das mag der Vermieter anders sehen. Insbesondere wenn es Parkplatzmangel gibt und weiter Interessenten mit den Hufen scharren.
Dem Vermieter sollte doch eigentlich egal sein ob der Stellplatz mit einem angemeldeten oder angemeldeten Fahrzeug belegt ist .
Das Geld ist doch sicherlich das gleiche .
Zitat:
@windelexpress schrieb am 30. Sept. 2024 um 21:17:58 Uhr:
Auf privatem Grundstück darfst Du ein Abgemeldetes Fahrzeug abstellen.
Das lässt sich so pauschal nicht sagen.
Die Tankstelle, das Einkaufszentrum, irgendein Parkplatz kann alles privat sein, dennoch darf da nicht unbedingt ein angemeldetes Fahrzeug stehen, da auch eine Gefahr von einem abgemeldetem Fahrzeug ausgeht.
Schließlich ist es ja offensichtlich öffentlich zugänglich.
Auch wenn das in der Praxis sicher kaum jemanden interessiert.
Die Vermieterin hat nichts dagegen. Sie sagt mir nur das, was in der Versammlung von Eigentümer so angesprochen war.
Was ist, wenn ich das Auto unter einer Abdeckungsplane verschwinden lasse, kann mir dann jemand was?
.......................
Der Carport gehört zu der Wohnung und ich bezahle dafür auch extra.
Zitat:
@xosajin schrieb am 30. September 2024 um 21:02:42 Uhr:
Sie sagt mir nur das, was in der Versammlung von Eigentümer so angesprochen war.
Also kann man annehmen, dass mit "Nachbarn" nicht die Bewohner eines benachbarten Hauses gemeint waren, sondern die Mitbewohner im selben Haus? Dann hängt es davon ab, ob es Vereinbarungen der Eigentümergemeinschaft dazu gibt, die einen solchen Fall regeln. Wenn nicht, dann kann deine Vermieterin mit dem Platz machen, was sie will - also auch den Stellplatz an jemanden vermieten, der dort sein abgemeldetes Auto abstellen möchte.
Ob es solche Regeln gibt, sollte eigentlich deine Vermieterin beantworten können.
Zitat:
@xosajin schrieb am 30. September 2024 um 21:02:42 Uhr:
Was ist, wenn ich das Auto unter einer Abdeckungsplane verschwinden lasse, kann mir dann jemand was?
Das ändert natürlich nichts, außer dass das Entdeckungsrisiko kleiner ist. Aber dafür ist es ja jetzt zu spät. Wenn das Auto dort unzulässig steht, dann steht es mit Plane genau so unzulässig. Wenn es zulässig dort steht, dann brauchst du keine Plane.
Ich bin sogar bereit das Auto anzumelden, habe ich sowieso in paar Tagen vor und die Abdeckungsplane drauf.
Will dann die Koschen von "aufmerksamen" Nachbarn sehen, was die dann machen.
Wenn die 5:30 - 6:00 Lärm mit Pflanzen Gießen und Stühle hin und her schieben auf ihrem Grünfeld tut, das ist in Ordnung.
Wie man schön sagt:
Bei den fremden sehen die jede kleine Augenzwinkerer im Auge und bei sich selbst, den Stamm nicht erkennen.
Wenn du es demnächst anmeldest, wo soll das Problem sein? Bekommt ja nicht jeder gleich morgen einen Termin auf der Zulassungsstelle. Hast du den Nachbarn das auch mitgeteilt? Ansonsten hänge halt ein Schild rein "wird demnächst angemeldet, Termin am... Danke fürs Verständnis"
Das sehe ich nicht ein, noch jemandem Bescheid zu geben.
.................
Das Problem bei manchen ist, die schauen immer auf die anderen, selbst aber, sind nicht die Heiligsten.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 30. September 2024 um 21:00:08 Uhr:
….., da auch eine Gefahr von einem abgemeldetem Fahrzeug ausgeht.
Was soll das für eine Gefahr sein?
Und falls es eine solche gäbe, verschwindet diese dann im Moment der Zulassung auf wundersame Weise?
Hier bei den Autohändlern stehen tausende abgemeldete Autos auf zugänglichen Privatgrundstücken unmittelbar am Bürgersteig. Scheint also ok zu sein.