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Abgemeldetes Auto auf Privatparkplatz an der Straße erlaubt?

Themenstarteram 24. September 2015 um 13:09

Moin.

Ich habe mal eine kurze Frage.

Wir haben ein Haus in einer Reihenhaussiedlung, an unserer kleinen Straße sind links und rechts Parkplätze, aber alle privat.

Jeder Parkplatz gehört zu einem Haus.

Nun steht auf einem Privatparkplatz seit Wochen ein Auto mit Tageskennzeichen das ebenfalls seit Wochen abgelaufen ist.

Das Ding ist, der Parkplatz gehört zu einem Haus das derzeit nicht bewohnt ist, somit leer ist.

Es das Fahrzeug auf dem Privatparkplatz nervt ungemein, da es echt schräg steht und man schwer aus der Tür kommt.

Rein rechtlich ist es ja ein Privatparkplatz, somit kann er ja dort stehen aber mit denen die das Haus verkaufen, Ärger bekommen.

ABER eigentlich darf er dort ohne richtige Zulassung auch nicht stehen da es ganz normale ( wenn auch Private ) Parkplätze sind, weil diese ja direkt zum Öffentlichen Straßenwesen dazugehören.

Er dürfte rein rechtlich nur auf Privatgrund das abgeschlossen ist stehen, richtig ?

Jetzt ist meine Frage, wie verhält sich das ? Müsste das KFZ dort eigentlich weg?

 

Vielen Dank!

 

Beste Antwort im Thema

nein. Auf privatem Grund darf das Auto auch abgemeldet stehen.

Und bevor hier gleich 27 Hinweise kommen, dass es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt: das ist nicht relevant, da sich die STVZo nur auf den Verkehr auf öffentlichen Straßen bezieht. Aber da steht das Auto ja nicht, sondern auf einem privaten Grundstück.

Ärger mit den Besitzern des Grundstücks kann er natürlich trotzdem bekommen.

Edit:

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 24. September 2015 um 15:12:29 Uhr:

Privatparkplätze an öffentlichen Straßen dürfen nur mit Sondernutzungsgenehmigung für abgemeldete Fahrzeuge genutzt werden.

was soll das denn bitte sein?

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Privatparkplätze an öffentlichen Straßen dürfen nur mit Sondernutzungsgenehmigung für abgemeldete Fahrzeuge genutzt werden.

Im normalfall müssen abgemeldete Fahrzeuge auf einem umfriedeten Grundstück abgestellt werden.

Ich würde den Besitzer erst freundlich darauf hinweisen und bei nichtbeachten der gemeinde bescheid geben.

nein. Auf privatem Grund darf das Auto auch abgemeldet stehen.

Und bevor hier gleich 27 Hinweise kommen, dass es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt: das ist nicht relevant, da sich die STVZo nur auf den Verkehr auf öffentlichen Straßen bezieht. Aber da steht das Auto ja nicht, sondern auf einem privaten Grundstück.

Ärger mit den Besitzern des Grundstücks kann er natürlich trotzdem bekommen.

Edit:

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 24. September 2015 um 15:12:29 Uhr:

Privatparkplätze an öffentlichen Straßen dürfen nur mit Sondernutzungsgenehmigung für abgemeldete Fahrzeuge genutzt werden.

was soll das denn bitte sein?

Jepp, das ist richtig. Das Ordnungsamt schreitet nur im öffentlichen Raum ein. Auf Privatgrund ist der Eigentümer zuständig, auch wenn das Gelände öffentlich zugängig ist.

Was anderes wirds, wenn von dem KFZ eine Umweltgefahr ausgeht, also z.B. unter dem Wagen eine Öllache gefunden wird. (Ob der Wagen dann wirklich das Öl verloren hat, überlasse ich mal Deiner Phantasie... ;-) )

Wenn er Dich nur stört, weil er schräg parkt, dann wupp ihn doch in eine gerade Position. Mit zwei drei Personen den Wagen an einem Ende in die Federn drücken und dann beim entlasten etwas seitlich Druck ausüben. Wenn das vorsichtig von Statten geht, dann passiert dem Auto auch nichts. Bilder/Video von der Aktion können Dir helfen, im Zweifelsfalle nachzuweisen, dass bei der Aktion kein Schaden entstand.

Oder letztendlich den Eigentümer auffordern zu Handeln. (Wenn der allerdings auf Stur stellt, kannst Du nichts machen..)

Weil hier alle meinen es ist erlaubt:

http://www.blitzerblog.de/.../

leider wissen auch Anwälte offensichtlich nicht alles. Das Gerücht wird durch häufiges Wiederholen nicht wahrer.

Das ist ohne Blick in die amtlichen Flurkarten schwer zu beantworten. In Reihenhaussiedlungen sind die Anliegerstraßen recht häufig so angelegt, dass sie keine eigenen Flurstücke sind, sondern meist hälftig auf der Grenzlinie liegen. Das Eigentum an den "Straßenstückchen" liegt dann beim jeweiligen Grundeigentümer. Diese Anliegerstraßen werden dann durch den Rechtsakt der "Widmung zum öffentlichen Verkehr" eine öffentliche Straße. Aus den zugehörigen Urkunden ergibt sich der räumliche Umfang der Widmung. Die privaten Parkplätze stehen gewöhnlich nicht unter dieser Widmung und sind damit keine öffentliche Verkehrsfläche. Ob das dabei eingezäunt ist oder nicht, das ist ohne Relevanz. Auf Privatgrund darf ein abgemeldetes Auto stehen. Solange es nicht Dein Grundstück ist und von dem Auto keine Gefahr ausgeht, geht es Dich streng genommen gar nichts an. Anders ist es, wenn der Parkplatz von der Widmung zum öfentlichen Verkehr mit umfasst ist. Da solltest Du mal beim Kataster-/Bauamt nachfragen.

Bei uns hinterm Haus stand jahrelang ein Ford Scorpio ohne Nummernschild auf dem Rasen neben der Parkfläche. Frei zugänglich, ohne Zäune, auf Privatgrund der Wohnanlage.

Die POL: "Wir sind für ruhenden Verkehr nicht zuständig, das ist Sache vom Ordnungsamt."

Das OA: "Es handelt sich um Privatgelände, da können wir nichts machen. Der Eigentümer ist zuständig."

Der Eigentümer hat nicht gehandelt, da er für den Schlepper in Vorkasse müsste, was er nicht wollte.

Tja, dann wurde eines Morgens eine Öllache unter dem Wagen entdeckt. Die POL sah sich die Sache an, kam zu dem Schluß, dass eine Umweltgefahr vorliegt, der Wagen wurde abgeschleppt, die Feuerwehr beseitigte den Ölschaden und der Eigentümer wurde über die Fahrgestellnummer ermittelt...

Seitdem ist Ruhe. :D

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. September 2015 um 15:26:31 Uhr:

leider wissen auch Anwälte offensichtlich nicht alles. Leider wird das Gerücht durch häufiges Wiederholen nicht wahrer.

Man liest das aber sehr oft

Das Abstellen auf privatem Grund ist ohne Einschränkungen erlaubt

Haben Sie sich entschlossen, ein Fahrzeug abzumelden, müssen Sie es auf privatem Grund abstellen, das öffentlich nicht zugänglich ist. Im Idealfall sind Sie Besitzer eines Grundstücks oder Mieter eines solchen.

Das Abstellen des Autos bei Freunden, Bekannten oder Familienangehörigen ist ebenfalls gestattet. Als Privatgrund gelten alle Grundstücke, die nicht öffentlich zugänglich sind.

Das Parken in einer Garage ist generell erlaubt. Dazu gehört auch ein Platz in einer Tiefgarage, den Sie mieten oder besitzen.

Ein Firmenparkplatz, Campingplätze sowie Zufahrten, die Anlieger befahren, gehören nicht dazu. Wenn Sie sich nicht sicher sind, erkundigen Sie sich bei der Stadt oder Kommune, bevor Sie Ihren Wagen abmelden und abstellen.

es bleibt falsch. Wenn es verboten sein sollte, müsste es ja irgendwo stehen.

In der StVZO steht es nicht, die gilt nur auf öffentlichen Strassen.

Stimmt, es braucht keinen Zaun o.ä..

Hi,

selbst wenn,...zwei alte Sonnenschirmständer eine Schnur und ein Schild Privatgrundstück betreten verboten...und fertig. :D

Grüße

Nach Bundesland auch gerne verschieden.

Die Rennleitung entscheidet: Ist das Grundstück öffentlich zugänglich (Parkplatz etc), wenn ja -> Ticket

Ist der Parkplatz oder Stellfläche nicht zugänglich (Garage/ Eingezäunt) -> kein Ticket

Ist es aber nicht zugänglich kann noch eine andere Option je nach Bundesland dazukommen: Umweltverschmutzung. Es darf trotzdem nicht jeder seinen Schrott im Garten stehenlassen. Hier kanns auch ein Ticket von der Polizei oder dem Ordnungsamt geben.

Das Beste ist: Abgeschloßene Garage, dann siehts auch keiner.

Ticket auf Privatgrund, der nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Wo nimmst Du das denn her?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. September 2015 um 13:54:47 Uhr:

Ticket auf Privatgrund, der nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Wo nimmst Du das denn her?

Ist so. WENN es der "Öffentlichkeit zugänglich" ist! Spielt keine Rolle ob da Verkehr stattfindet oder nicht. Wie gesagt, abgemeldetes Auto kann auch gerne als Schrott definiert werden und wenn es über Monate nicht bewegt wird. Da sich im Auto auch Öl und Benzin befindet, kann das Ticket wegen Umweldverschmutzung weit höher ausfallen als eine kleine Owi.

PS: Manche Vermieter von Parkplätzen verbieten das mittlerweile auch, dass man abgemeldete Fahrzeuge länger abstellt. Vielleicht auch mal in den Parkplatz Mietvertrag gucken, sonst bekommst nicht nur ein Ticket, sondern auch noch eine Kündigung vom Vermieter.

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