Abgemeldetes Auto auf Privatparkplatz an der Straße erlaubt?

Moin.

Ich habe mal eine kurze Frage.
Wir haben ein Haus in einer Reihenhaussiedlung, an unserer kleinen Straße sind links und rechts Parkplätze, aber alle privat.
Jeder Parkplatz gehört zu einem Haus.

Nun steht auf einem Privatparkplatz seit Wochen ein Auto mit Tageskennzeichen das ebenfalls seit Wochen abgelaufen ist.
Das Ding ist, der Parkplatz gehört zu einem Haus das derzeit nicht bewohnt ist, somit leer ist.

Es das Fahrzeug auf dem Privatparkplatz nervt ungemein, da es echt schräg steht und man schwer aus der Tür kommt.
Rein rechtlich ist es ja ein Privatparkplatz, somit kann er ja dort stehen aber mit denen die das Haus verkaufen, Ärger bekommen.

ABER eigentlich darf er dort ohne richtige Zulassung auch nicht stehen da es ganz normale ( wenn auch Private ) Parkplätze sind, weil diese ja direkt zum Öffentlichen Straßenwesen dazugehören.

Er dürfte rein rechtlich nur auf Privatgrund das abgeschlossen ist stehen, richtig ?

Jetzt ist meine Frage, wie verhält sich das ? Müsste das KFZ dort eigentlich weg?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

nein. Auf privatem Grund darf das Auto auch abgemeldet stehen.

Und bevor hier gleich 27 Hinweise kommen, dass es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt: das ist nicht relevant, da sich die STVZo nur auf den Verkehr auf öffentlichen Straßen bezieht. Aber da steht das Auto ja nicht, sondern auf einem privaten Grundstück.

Ärger mit den Besitzern des Grundstücks kann er natürlich trotzdem bekommen.

Edit:

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 24. September 2015 um 15:12:29 Uhr:


Privatparkplätze an öffentlichen Straßen dürfen nur mit Sondernutzungsgenehmigung für abgemeldete Fahrzeuge genutzt werden.

was soll das denn bitte sein?

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Ich glaub alle Links und Tips haben hier noch nichts geholfen.

Stell die Karre da hin und warte was passiert.

Ein Strafzettel, Owi von 25€ oder ein Strafbefehl von ca. 15.000€ wegen Unweltverschmutzung. Alles drin.

Einfach bisserl sparen.

Nein ist nicht Erlaubt den das Auto ist nicht Versichert...

Muss es ja auch nicht, ist ja abgemeldet...

Ich hab ein nagelneues Fahrzeug im Ausland gekauft. Die Zulassungsstelle in D möchte bei der Erstzulassung die Fahrgestellnummer ablesen un mit den Papieren, COC Brief, abgleichen.

Wo kamn der Spediteur das Fahrzeug abladen? Zur Zulassungstelle kommt er nicht rein, da Innenstadt. Außerhalb im Industriegebiet gibts Firmen und Kundenparkplätze. Darf ich da das Fahrzeug mit Erlaubniss der Firma abstellen? Spielts eine Rolle ob öffentlich zugänglich, wie Kundenparkplatz, oder abgezäunt, Firmenparplatz?

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Zitat:

@born_hard schrieb am 02. Dez. 2022 um 04:51:58 Uhr:


Außerhalb im Industriegebiet gibts Firmen und Kundenparkplätze. Darf ich da das Fahrzeug mit Erlaubniss der Firma abstellen?

Das musst du mit der Firma klären.

Tip:
Eine Identprüfung kann auch extern gemacht werden.
Beispielweise TÜV, DEKRA, GTÜ usw.

Zitat:

@born_hard schrieb am 2. Dezember 2022 um 04:51:58 Uhr:


Ich hab ein nagelneues Fahrzeug im Ausland gekauft. Die Zulassungsstelle in D möchte bei der Erstzulassung die Fahrgestellnummer ablesen un mit den Papieren, COC Brief, abgleichen.

Wo kamn der Spediteur das Fahrzeug abladen? Zur Zulassungstelle kommt er nicht rein, da Innenstadt. Außerhalb im Industriegebiet gibts Firmen und Kundenparkplätze. Darf ich da das Fahrzeug mit Erlaubniss der Firma abstellen? Spielts eine Rolle ob öffentlich zugänglich, wie Kundenparkplatz, oder abgezäunt, Firmenparplatz?

Hi,

wie du an diesem alten Threat ja sehen kannst ist das alles nicht so eindeutig zu klären.

Rechtlich Einwandfrei wären nur Umzäunte Parkplätze auf die auch nicht jeder einfach so fahren kann (Schranke), öffentliche Kundenparkplätze ( Supermarkt) sind dagegen eher ungeeignet.

Wobei ja nicht hinter jedem Busch ein Polizist hockt, wenn da mal irgendwo ein Tag ein abgemeldetes Auto Steht und niemanden stört gibt es da normal auch keine Probleme.

Was denkst du denn wie lange es dauert bis du den Wagen zugelassen hast. Und vor allem wie willst du mit dem abgemeldeten Fahrzeug zur Zulassungsstelle?

WIe MZ-ES-Freak schreibt Identprüfung bei TÜV und Co. evtl. kannst du den Wagen direkt bei einer Prüfstelle abladen lassen und nach Rücksprache dann auch noch 1-2 Tage da stehen lassen bis er angemeldet ist.

Ja das ist eine gute Idee mit der Identprüfung, ich werde gleich telefonieren und die Möglichkeiten in Erfahrung bringen.

Es geht nur um maximal 2-3 Tage. Wenn der am Fr. Abend abgeladen wird, dann würde ich gleich Mo früh zur Zulassungsstelle.

Wenn ich den Wagen auf eigenen Räder vom Firmenparkplatz zur Zulassungsstelle fahren würde, etwa 3km Fahrt , dann mit anderen Kennzeichen die ich von meinem anderen Fahrzeug abmontiere. Wäre dann Risiko, vor allem wenn ich da vorfahre znd die Sachbearbeiter rausdchsuem qie ich weiße Kennzeichen abnontiere.
Die Frage die hier noch bleibt, ob der Sachbearbeiter mich fragt wie dss Fahrzeug zur Zulassungsstelle kam und daraus ein Problem entsteht. Und in der Rechnung steht Auto wurde mit 5km vom Händler an mich übergeben, im Kombiinstrument liest der Sachbearbeiter 8km ab. Wr fragt mich dann was ds los war.

Zitat:

@born_hard schrieb am 02. Dez. 2022 um 08:29:07 Uhr:


Wenn ich den Wagen auf eigenen Räder vom Firmenparkplatz zur Zulassungsstelle fahren würde, etwa 3km Fahrt , dann mit anderen Kennzeichen die ich von meinem anderen Fahrzeug abmontiere

Das würde ich sein lassen, das ist Urkundenfälschung und kann ziemlich teuer werden.

Das Auto mit anderen Kennzeichen zu fahren wäre nun wirklich das dümmste was du machen kannst, selbst wenn es den Sachbearbeiter vielleicht nicht mal interessiert wie der Wagen auf den Parkplatz der Zulassungsstelle gekommen ist.

Bist du dir überhaupt sicher das die bei der Zulassungsstelle das Fahrzeug checken wollen? Sie haben das Recht dazu aber in der Praxis werden die allermeisten Fahrzeuge wohl einfach so zugelassen und fertig. Da latscht keiner raus zum Auto.

Alternativ könntest du dir auch Kurzzeitkennzeichen für das Fahrzeug besorgen, damit kannst du 5 Tage ganz legal mit dem Fahrzeug fahren, achte darauf das die Versicherung eine VK beinhaltet.

Musst du zwar 2x zur Zulassungsstelle aber du bist viel flexibler.

Hab angerufen, bei Dekra kann ich das Fahrzeug stehenlassen.
Die Zulassungstelle hab ich auch angerufen und die haben gesagt, ich kann das Fahrzeug zulassen ohne es vorzuführen, muss dann aber innerhalb 10 Tage nochmal zur Identprüfung mit den Kennzeichen am Fahrzeug zur Identprüfung kurz vorfahren.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 2. Dezember 2022 um 07:26:18 Uhr:


Rechtlich Einwandfrei wären nur Umzäunte Parkplätze auf die auch nicht jeder einfach so fahren kann (Schranke), öffentliche Kundenparkplätze ( Supermarkt) sind dagegen eher ungeeignet.

diese Falschmeldung ist wohl nicht auszurotten.

Richtig ist, dass das Fahrzeug auf privatem Grund stehen darf, selbst wenn es sich um öffentlichen Verkehrsraum handeln sollte. Nur auf gewidmeten öffentlichen Straßen darf es nicht abgestellt werden, den nur auf diese bezieht sich die StVZO. Sonst hätte die Dekra etc. und hätten viele Autohändler auch ein Problem.

So ist es. Offensichtlich gibt es immer noch Missverständnisse beim Begriff Privatgrund.

Privatgrund können Flächen und auch Wege oder Straßen sein, bei der die Nutzung durch die Öffentlichkeit geduldet wird. Das können Parkhäuser, Klinikgelände, Zufahrten zu Anwesen, Tankstellen etc. sein. Der Nutzerkreis ist hier nicht näher bestimmbar. Hier dürfen auch trotz Umzäunung keine abgemeldeten Fahrzeuge stehen.

Der Privatgrund am und um sein Haus ist jedoch keine öffentliche Fläche und ist als solche üblicherweise auch erkennbar. Das können beispielsweise Stellplätze sein, die zwischen dem Bordstein und der Garage liegen. Hier duldet der Verfügungsberechtigte das Betreten nur Personen, die in engen persönlichen Beziehungen zu ihm stehen oder gerade anläßlich des Gebrauchs des Weges oder der Fläche in solche treten. Hier bedarf es keiner besonderen Einfriedung, ein abgemeldetes Fahrzeug darf hier angestellt werden.

Einwände des Ordnungsamtes sind hier nur in Ausnahmefällen berechtigt, wenn beispielsweise die Gefahr von Umweltverschmutzung droht. Hier ergeht eine entsprechende Aufforderung an den Verfügungsberechtigen. Eine Berechtigung zum Entfernens eines solchen Fahrzeugs durch behördliche Veranlassung ist jedoch nicht statthaft.

Nachtrag:
Ich kann ein kurzes Beispiel nennen. In unserer Straße wird auf der Stellfläche vor der Garage, die an eine Wohnstraße grenzt, ein altes Feuerwehrfahrzeug zum Wohnmobil umgebaut. Das Fahrzeug ist nicht zugelassen, die Arbeiten daran finden meist im Freien statt. Beschwerden von Nachbarn wurden durch das OA abgewehrt, weil die Nutzung der Fläche statthaft ist und keine Gefahr vom Fahrzeug ausgeht.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 2. Dezember 2022 um 10:46:40 Uhr:


Privatgrund können Flächen und auch Wege oder Straßen sein, bei der die Nutzung durch die Öffentlichkeit geduldet wird. Das können Parkhäuser, Klinikgelände, Zufahrten zu Anwesen, Tankstellen etc. sein. Der Nutzerkreis ist hier nicht näher bestimmbar. Hier dürfen auch trotz Umzäunung keine abgemeldeten Fahrzeuge stehen.

Sorry, aber ich muss Dir widersprechen. Die Trennlinie verläuft zwischen gewidmeten öffentlichen Strassen und eben nicht gewidmetem Grund. Der Begriff des öffentlichen Verkehrsraums, auf dem die StVO gilt, spielt hier keine Rolle, es kommt auf die StrassenVerkehrsZulassungsOrdnung an. Auf Tankstellen beispielsweise, die ohne Zweifel öffentlichen Verkehrsraum darstellen, dürfen abgemeldete Fahrzeuge stehen, auf privaten Zufahrten ebenso. Ich kenne auch genügend Parkhäuser, in denen Saisonfahrzeuge außerhalb des Saisonzeitraumes überwintern. Auf öffentlichen Strassen dürfen hingegen abgemeldete Fahrzeuge nicht stehen, weil auf diesen die StVZO gilt.

Zitat:

Nachtrag:
Ich kann ein kurzes Beispiel nennen. In unserer Straße wird auf der Stellfläche vor der Garage, die an eine Wohnstraße grenzt, ein altes Feuerwehrfahrzeug zum Wohnmobil umgebaut. Das Fahrzeug ist nicht zugelassen, die Arbeiten daran finden meist im Freien statt. Beschwerden von Nachbarn wurden durch das OA abgewehrt, weil die Nutzung der Fläche statthaft ist und keine Gefahr vom Fahrzeug ausgeht.

das passt

Leute, es geht hier um die Zulassung Und ggfs Vorführung eines neuen, noch nicht zugelassenen Fahrzeugs. Ihr seid also schon wieder reichlich OT und verzettelt euch in eine Diskussion, die gar nicht gefragt war. 😉

die Frage war, wo das Fahrzeug stehen darf. Auf dem Dekra Gelände, welches sicher öffentlicher Verkehrsraum ist, darf es stehen, weil es privater Grund und keine öffentliche Straße ist.

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