Abgemeldetes Auto auf Privatparkplatz an der Straße erlaubt?
Moin.
Ich habe mal eine kurze Frage.
Wir haben ein Haus in einer Reihenhaussiedlung, an unserer kleinen Straße sind links und rechts Parkplätze, aber alle privat.
Jeder Parkplatz gehört zu einem Haus.
Nun steht auf einem Privatparkplatz seit Wochen ein Auto mit Tageskennzeichen das ebenfalls seit Wochen abgelaufen ist.
Das Ding ist, der Parkplatz gehört zu einem Haus das derzeit nicht bewohnt ist, somit leer ist.
Es das Fahrzeug auf dem Privatparkplatz nervt ungemein, da es echt schräg steht und man schwer aus der Tür kommt.
Rein rechtlich ist es ja ein Privatparkplatz, somit kann er ja dort stehen aber mit denen die das Haus verkaufen, Ärger bekommen.
ABER eigentlich darf er dort ohne richtige Zulassung auch nicht stehen da es ganz normale ( wenn auch Private ) Parkplätze sind, weil diese ja direkt zum Öffentlichen Straßenwesen dazugehören.
Er dürfte rein rechtlich nur auf Privatgrund das abgeschlossen ist stehen, richtig ?
Jetzt ist meine Frage, wie verhält sich das ? Müsste das KFZ dort eigentlich weg?
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
nein. Auf privatem Grund darf das Auto auch abgemeldet stehen.
Und bevor hier gleich 27 Hinweise kommen, dass es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt: das ist nicht relevant, da sich die STVZo nur auf den Verkehr auf öffentlichen Straßen bezieht. Aber da steht das Auto ja nicht, sondern auf einem privaten Grundstück.
Ärger mit den Besitzern des Grundstücks kann er natürlich trotzdem bekommen.
Edit:
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 24. September 2015 um 15:12:29 Uhr:
Privatparkplätze an öffentlichen Straßen dürfen nur mit Sondernutzungsgenehmigung für abgemeldete Fahrzeuge genutzt werden.
was soll das denn bitte sein?
122 Antworten
Wenn man sich vom "Abschschnittsbevollmächtigten" ins Boxhorn jagen lässt, dann ist das halt so. Wie sich das mit Privatgrund und Auto wirklich verhält s.o..
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. September 2015 um 14:11:05 Uhr:
@FredMM
Wenn ich als Eigentümer eines nicht umzäunten Grundstücks dort meiner minderjährigen Nichte das Autofahren beibringe / gestatte, dann ist das vielleicht nicht ganz klug, aber weder eine Straftat noch eine Owi.
Dann darf ich dich bitten, dies einmal zu versuchen, wenn das Gelände für jedermann frei zugänglich ist. Anschließend postet du bitte das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens bezüglich der Strafanzeige Fahren ohne FE.
Zitat:
@AS60 schrieb am 26. September 2015 um 00:08:12 Uhr:
Dann darf ich dich bitten, dies einmal zu versuchen, wenn das Gelände für jedermann frei zugänglich ist. Anschließend postet du bitte das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens bezüglich der Strafanzeige Fahren ohne FE.Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. September 2015 um 14:11:05 Uhr:
@FredMM
Wenn ich als Eigentümer eines nicht umzäunten Grundstücks dort meiner minderjährigen Nichte das Autofahren beibringe / gestatte, dann ist das vielleicht nicht ganz klug, aber weder eine Straftat noch eine Owi.
Warum soll ich denn verpflichtet sein, Deine
drollig gestellte
"Frage", die rechtlich mal gar nichts mit dem Threadthema zu tun hat, aufzuklären? Bin ich etwa Dein Erklärbär? Schau selbst in §§ 1, 4 Abs.1 Satz 1 FeV rein. Dann acker Dich selbst durch die verschiedenen Straßengesetze des Bundes und der Länder. Mach auch mal beim Fahren die Augen auf. Dann siehst Du, dass es ganz viele Grundstücke gibt, die nicht ringsum eingezäunt sind. Hältst Du solche Grundstücke etwa für den öffentlichen Straßenraum? Auf dem eigenen Grundstück kann man sein abgemeldetes Auto abstellen. Das geht erstmal niemanden was an. Auch ohne Zaun. Und mit Fahren ohne FE hat das
NULLzu tun. Mag sein, dass Dir andere mit solchen "Fragen" auf den Leim gehen. Ich hab da aber keinen Bock drauf und nehme es sportlich 😉.
Das mit dem Fahren auf erkennbarem Privatgrund, der nicht ringsum eingezäunt ist, ohne FE, das habe ich schon lange hinter mir. Dank der werten Nachbarn wurden die Personalien damals zwar aufgenommen und was von Straftat usw. gefaselt. Ich habe drüber gelacht. Es kam dann auch - genau - gar nichts. Warum auch? Nicht tatbestandlich! Kannst auch mal den Nachwuchs vom Bauern fragen, wenn er für Papa mit dem JohnDeere den nicht eingezäunten Acker pflügt, ob er in seinem jugendlichen Leichtsinn schon einen Führerschein für das riesige Ding beantragt hat, damit er das in Deinen Augen "darf". Ich lache schon mal im Voraus.
Tut mir leid, wenn das etwas arrogant rüber kommt. Ist sonst nicht meine Art, aber die "Frage" ist einfach ein bissl deppert.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. September 2015 um 02:38:54 Uhr:
Warum soll ich denn verpflichtet sein, DeineZitat:
@AS60 schrieb am 26. September 2015 um 00:08:12 Uhr:
Dann darf ich dich bitten, dies einmal zu versuchen, wenn das Gelände für jedermann frei zugänglich ist. Anschließend postet du bitte das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens bezüglich der Strafanzeige Fahren ohne FE.
trolligdrollig gestellteFalle"Frage", die rechtlich mal gar nichts mit dem Threadthema zu tun hat, aufzuklären? Bin ich etwa Dein Erklärbär? Schau selbst in §§ 1, 4 Abs.1 Satz 1 FeV rein. Dann acker Dich selbst durch die verschiedenen Straßengesetze des Bundes und der Länder. Mach auch mal beim Fahren die Augen auf. Dann siehst Du, dass es ganz viele Grundstücke gibt, die nicht ringsum eingezäunt sind. Hältst Du solche Grundstücke etwa für den öffentlichen Straßenraum? Auf dem eigenen Grundstück kann man sein abgemeldetes Auto abstellen. Das geht erstmal niemanden was an. Auch ohne Zaun. Und mit Fahren ohne FE hat das NULL zu tun. Mag sein, dass Dir andere mit sochen "Fragen" auf den Leim gehen. Ich hab da aber keinen Bock drauf und nehme es sportlich 😉.Das mit dem Fahren auf erkennbarem Privatgrund, der nicht ringsum eingezäunt ist, ohne FE, das habe ich schon lange hinter mir. Dank der werten Nachbarn wurden die Personalien damals zwar aufgenommen und was von Straftat usw. gefaselt. Ich habe drüber gelacht. Es kam dann auch - genau - gar nichts. Warum auch. Nicht tatbestandlich! Kannst auch mal den Nachwuchs vom Bauern fragen, wenn er für Papa mit dem JohnDeere den nicht eingezäunten Acker pflügt, ob er in seinem jugendlichen Leichtsinn schon einen Führerschein für das riesige Ding beantragt hat, damit er das in Deinen Augen "darf". Ich lache schon mal im Voraus.
Tut mir leid, wenn das etwas arrogant rüber kommt. Ist sonst nicht meine Art, aber die "Frage" ist einfach ein bissl deppert.
Ich geb dir gleich "trollig" und "deppert", Kollege Schnürrschuh. Ob das sonst deine Art ist oder nicht.
Ich weiß dass das mit dem Ursprungsthema nichts zu tun hatte. Aber der, der hier Fahren ohne Fahrerlaubnis ins Spiel gebracht hat, warst du und nicht ich. Oder leidest du an Demenz und hast das schon vergessen?
Ich habe nur darauf geantwortet und deine Aussage richtig gestellt. Von einem Acker war hier nicht die Rede. Du hast pauschal von nicht umzäunten Privatgrundstücken geredet. Hierzu gehören auch große Parkplätze, die für jedermann zugänglich sind und dementsprechend öffentlichen Verkehrsraum
( öffentlichen Straßenraum kenne ich nicht😕 ) in Bezug auf Fahren ohne darstellen. Da kann ich Eigentümer sein oder nicht.
Und du kamst nicht nur arrogant rüber, sondern wie jemand, der nicht weiß wie er sich benehmen soll und sich ordentlich im Ton vergreift. Also halte dich bitte das nächste mal zurück, bevor solch ein Blödsinn aus dir heraussprudelt, was allerdings einiges über dich aussagt.
Fahren ohne auf derartigen Parkplätzen habe ich selbst unzählige Male erlebt und zwar bis zur Verurteilung. Was du da erlebt hast, interessiert mich nicht.
Und ich hab dich nicht aufgefordert mich über irgendetwas aufzuklären. Warum auch. Man sieht ja was du für einen Mist von dir gibst.
Und ich habe dir keine Frage gestellt, sondern dich aufgefordert auf solch einem Grundstück deiner Nichte das Fahren beizubringen. Meld dich, wenn das passiert ist und inzwischen kannst du ja Benehmen üben, du Schlaumeier.
@AS60:
Du wirst ja ziemlich ausfallend, wenn man auf Dich nicht hereinfällt! Deine Vorwürfe treffen nicht auf mich zu.
Ich habe nicht gepostet, dass ich auf Privatgrund einen öffentlichen Parkplatz betreibe und dort Fahrübungen ohne FE für meine minderjährige Nichte durchführe. Dorthin möchtest Du die - ausgelaaaatschte - Diskusion jedoch führen. Wenn Du Verurteilter derartiger Handlungen sein solltest, dann frage ich mich, warum Du mich zu soetwas anstiften willst. Sowas ist in meinem Fall ein freilich untauglicher Versuch. Völlig unverständlich wird Dein angebliches Ansinnen dadurch, dass Du nun auch noch mitteilst, dass es Dich nicht interessiert, was ich bezüglich Deiner "Frage" erlebt habe. Dann hättest mich halt besser nicht "gefragt". Daher fand ich Deine "Frage" ja auch schon zuvor so wie sie jetzt immer noch daherkommt.
In dem post auf Seite 2 hatte ich lediglich für den von mir direkt angesprochenen user FredMM unterstrichen, dass ich auf meinem Privatgrundstück, das nicht (vollständig) umzäunt ist, neben dem Abstellen eines abgemeldeten Autos sogar das im öffentlichen Straßenverkehr illegale Fahren ohne FE gestatten darf, ohne dass das irgendwie zu beanstanden wäre. Ich verstehe schon nicht, weshalb Du Dich bemüßigt siehst, darauf überhaupt zu "antworten". Wenn Du dann darin auch noch irgendein Haar in der Suppe finden möchtest, über das Du mich dann vorführen zu können glaubst, ist das nicht mein Problem.
Du hast meine Aussage nicht richtig gestellt. Das Gegenteil hast Du versucht. Hättest Du nutzbringend etwas richtig stellen wollen, dann hättest Du nicht versucht, mir eine Falle zu stellen, sondern Du hättest sachlich auf etwas hinweisen können, das Dir wichtig erscheint. Ein Umschalten von "Jobdenke" auf "Privatmodus" hätte da evtl. geholfen.
Das mit dem Benehmen, das übst Du mal besser selbst. Und wenn Du damit fertig bist, dann brauchst Du Dich nicht bei mir melden. Ich komme ganz gut ohne Fallenstellerei klar. Um es ganz deutlich zu sagen: ich habe - wie die überwiegende Zahl der user hier - keinen Bock auf solche Anfeindungen, kann aber damit umgehen. Lass es künftig sein und alles ist gut. 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. September 2015 um 04:51:24 Uhr:
@AS60:
Du wirst ja ziemlich ausfallend, wenn man auf Dich nicht hereinfällt! Deine Vorwürfe treffen nicht auf mich zu.
Du nennst mich indirekt Troll und Depp und sprichst von ausfallend. Das ist jetzt schon wieder irgendwie lustig.
Zitat:
Ich habe nicht gepostet, dass ich auf Privatgrund einen öffentlichen Parkplatz betreibe und dort Fahrübungen ohne FE für meine minderjährige Nichte durchführe. Dorthin möchtest Du die - ausgelaaaatschte - Diskusion jedoch führen.
ich war es nicht, der das Thema in diese Richtung gelenkt hat
Zitat:
Wenn Du Verurteilter derartiger Handlungen sein solltest, dann frage ich mich, warum Du mich zu soetwas anstiften willst.
Bin ich nicht und ich habe dich nur aufgefordert, etwas zu tun, von dem du behauptest, dass du es vom Gesetz her darfst.
Zitat:
Sowas ist in meinem Fall ein freilich untauglicher Versuch. Völlig unverständlich wird Dein angebliches Ansinnen dadurch, dass Du nun auch noch mitteilst, dass es Dich nicht interessiert, was ich bezüglich Deiner "Frage" erlebt habe. Dann hättest mich halt besser nicht "gefragt". Daher fand ich Deine "Frage" ja auch schon zuvor so wie sie jetzt immer noch daherkommt.
Ich habe dir keine Frage gestellt
Zitat:
In dem post auf Seite 3 hatte ich lediglich für den von mir direkt angesprochenen user FredMM unterstrichen, dass ich auf meinem Privatgrundstück, das nicht (vollständig) umzäunt ist, neben dem Abstellen eines abgemeldeten Autos sogar das im öffentlichen Straßenverkehr illegale Fahren ohne FE gestatten darf, ohne dass das irgendwie zu beanstanden wäre. Ich verstehe schon nicht, weshalb Du Dich bemüßigt siehst, darauf überhaupt zu "antworten". Wenn Du dann darin auch noch irgendein Haar in der Suppe finden möchtest, über das Du mich dann vorführen zu können glaubst, ist das nicht mein Problem.
Komisch. In diesem Post finde ich gar nichts von abgestelltem Pkw. Du hast nur davon geredet, dass du auf deinem nicht umzäunten ( von nicht vollständig umzäunt steht da nichts ) Grundstück deiner Nichte das Autofahren beibringen kannst und darfst. Und das stimmt eben nicht. Nichts mit Haar in der Suppe und vorführen😕
Zitat:
Du hast meine Aussage nicht richtig gestellt. Das Gegenteil hast Du versucht. Hättest Du nutzbringend etwas richtig stellen wollen, dann hättest Du nicht versucht, mir eine Falle zu stellen, sondern Du hättest sachlich auf etwas hinweisen können, das Dir wichtig erscheint. Ein Umschalten von "Jobdenke" auf "Privatmodus" hätte da evtl. geholfen.
Ich glaube du leidest an Verfolgungswahn. Welche Falle?
Zitat:
Das mit dem Benehmen, das übst Du mal besser selbst. Und wenn Du damit fertig bist, dann brauchst Du Dich nicht bei mir melden. Ich komme ganz gut ohne Fallenstellerei klar. Um es ganz deutlich zu sagen: ich habe - wie die überwiegende Zahl der user hier - keinen Bock auf solche Anfeindungen, kann aber damit umgehen. Lass es künftig sein und alles ist gut. 😉
Welche Anfeindungen. Ich habe mich in meiner Antwort auf deinen geistigen Erguss nur auf dein Niveau herabgelassen und mich gegen deine versteckten Beleidigungen und arroganten/überheblichen Bemerkungen gewehrt. Damit musst du rechnen, wenn du derartig formulierst.
Und jetzt sprichst du schon für andere User. Erstaunlich. Und was ich in Zukunft mache, dass überlass mal mir.
Und das reicht jetzt auch als Antwort für diesen Schwachsinn.
Du wirst das schon noch raffen, auch das mit dem Lesen und Erkennen von Zusammenhängen und wie man übersichtlicher postet. Die Fakten sieht man ja.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 25. September 2015 um 22:25:25 Uhr:
und WIE das so ist!Zitat:
@Kai R. schrieb am 25. September 2015 um 16:55:59 Uhr:
nein, ist ganz sicher nicht so.
Ich habe das die Tage gerade selber erleben dürfen, wie mein Nachbar (leider beim Ordnungsamt) auf das Parken meines abgemeldeten Altwagens (Gott hab ihn seelig) reagiert hat, der auf einem rückwärtigem Parkplatz am Haus, aber öffentlich zugänglich(!) zur Abholung durch den Käufer stand. Ich wurde zweimal ganz schön angepfiffen von dem - zuletzt mit Drohung einer Anzeige!In meinem Fall blieb nur der TG-Platz übrig - da steht aber eigentlich mein anderes Fahrzeug.
Da gibts überhaupt keine Diskussion:
der Parkplatz kann noch so versteckt oder "privat" erscheinen (selbst ein "Privatparkplatz"-Schild ändert da nichts)... ist er öffentlich zugänglich, darfst du o. Schilder dort nicht parken - nicht mal wenn du dort einen eigenen Stellplatz hättest!
Genau, sehe ich auch so.
Juristisch gesehen ist das auch nicht "parken", sondern eher "abstellen" oder dann auch gerne "entsorgen". Und das ist das Problem was einem das Ticket einheimst.
Ab mit dem Auto in eine abgeschlossene Garage, Tor zu, gut ists. Da siehts keiner, da kommst nur selber rein. Tiefgarage geht auch, da steigt dir halt nur irgendwann vielleicht die Hausverwaltung aufs Dach. Da gibts aber keine teueren Tickets dafür.
Also.
Die Meinungen spalten sich ja hier echt heftig.
Also eine klare Antwort war hier leider noch nicht vertreten 🙁
Ich wollte noch anmerken, der Parkplatz ist öffentlich zugänglich an einer normalen Straße ( keine anliegerstraße oder sonstwas ) nur das der Parkplatz halt privat ist aber nicht abgezäunt o.ä. ist.
Es ist eigentlich schon gesagt worden, auch wenn es zwischendurch etwas abdriftete. Wenn dieser Stellplatz neben der Straße auf einem Privatgrundstück liegt (so lese ich das aus Deinem letzten post heraus), dann darf der Grundeigentümer dort ein abgemeldetes Auto hinstellen. War's ein Dritter (ggf. unbefugt) und läuft aus dem Auto nichts aus, dann kann nur der Eigentümer des Grundstücks (ggf. der Mieter) dagegen vorgehen. Läuft aus dem Auto was aus, dann kann von Behördenseite ggf. eine Ersatzvornahme oder Notfalllösung vorgenommen werden, was finanziell den letzten Halter und den Grundeigentümer treffen kann. Als Nachbar kannst Du aktuell nichts anderes tun, als den Grundeigentümer zu kontaktieren. Wenn das Auto dort mit seiner Zustimmung steht, dann war's das erstmal.
Zitat:
@FredMM schrieb am 26. September 2015 um 12:51:26 Uhr:
Tiefgarage geht auch, da steigt dir halt nur irgendwann vielleicht die Hausverwaltung aufs Dach.Zitat:
@audijazzer schrieb am 25. September 2015 um 22:25:25 Uhr:
und WIE das so ist!
Ich habe das die Tage gerade selber erleben dürfen, wie mein Nachbar (leider beim Ordnungsamt) auf das Parken meines abgemeldeten Altwagens (Gott hab ihn seelig) reagiert hat, der auf einem rückwärtigem Parkplatz am Haus, aber öffentlich zugänglich(!) zur Abholung durch den Käufer stand. Ich wurde zweimal ganz schön angepfiffen von dem - zuletzt mit Drohung einer Anzeige!In meinem Fall blieb nur der TG-Platz übrig - da steht aber eigentlich mein anderes Fahrzeug.
Da gibts überhaupt keine Diskussion:
der Parkplatz kann noch so versteckt oder "privat" erscheinen (selbst ein "Privatparkplatz"-Schild ändert da nichts)... ist er öffentlich zugänglich, darfst du o. Schilder dort nicht parken - nicht mal wenn du dort einen eigenen Stellplatz hättest!
warum sollte sie? Ist mein gemieteter Stellplatz. Solange natürlich keine andere Gefahr oder Beeinträchtigung (rauslaufendes Öl zB) von dem Fahrzeug ausgeht. Das könnte dann auch Ärger geben. Da hat jemand anderes schon seit Jahren sein abgemeldetes und verbasteltes Auto stehn - stört keinen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. September 2015 um 15:57:42 Uhr:
Es ist eigentlich schon gesagt worden, auch wenn es zwischendurch etwas abdriftete. Wenn dieser Stellplatz neben der Straße auf einem Privatgrundstück liegt (so lese ich das aus Deinem letzten post heraus),
Nein. Falsch...
Es ist ein ganz normaler Parkplatz an der Straße, stinknormal. Nix abgesperrt, abgeschlossen oder sonstwas.
Einfach nur ein normaler Parkplatz an der Straße, die sind aber eben alle privat.
Bevor weiter aneinander vorbei geredet wird, mach mal bitte ein Foto (Kennzeichen im Foto bitte unkenntlich machen) und stelle es als Anhang zu einem post hier ein. Wenn Du selbst Eigentümer in dieser Siedlung bist, wäre es auch sinnvoll, wenn Du mal in Deinen Unterlagen nachsiehst, was dazu seinerzeit vereinbart wurde. Auch die bereits auf Seite 1 empfohlene Nachfrage beim Amt würde Erkenntnisse zu den örtlichen Verhältnissen erbringen können.