Abgelaufene Kennzeichen , auf privatem Grundstück nutzen.

Opel Astra G

Habe mal eine Frage.
Wenn ich ein ca 20 Jahre altes Kennzeichen , mit zusammengeklebter Landratsamtplakette ,auf privatem eingezäuntem Grundstück an ein anderes Fahrzeug schraube , was könnte da passieren?
Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 23. Mai 2016 um 09:58:38 Uhr:


@metalhead79
Wenn dann als PM. Das hier habe ich gemerkt bringt eh nix.
Jeder weis mehr als der Andere.
Dann werden Schriftsätze aus einem Zusammenhang heraus gerissen, und versucht sich dafür Danke zu ergattern, was anscheinend klappt.
Alles traurig. Aber wer draußen nichts ist versucht sich hier darzustellen.

Aber danke für die Anregung. Ich werde wenn, dann per PM den Ausgang mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen

Finde ich sehr schwach muss ich sagen, vor allem mit dem Hintergrund, dass du irgendwo am Anfang geschrieben hattest, dass du Ü50 bist. Du antwortest meiner Meinung nach nicht deswegen nicht, weil "es alles nichts bringt", sondern weil du nicht die Antworten erhalten hast, die du dir erhofft hast.

Du wolltest hören, dass hier durch die Kollegen rechtswidrig gehandelt wurde - passend dazu die Behauptung, dass man ja Privatgelände nicht betreten dürfe und dass es da Urteile gäbe etc pp und dann damit das übliche Polizistenbashing lostreten. Als du gemerkt hast, dass das nicht funktioniert, wolltest du dann die Mär vom armen braven deutschen Steuerzahler, der durch die asylantenliebende Obrigkeit geknechtet wird, kund tun - funktionierte auch nicht. Zu guter Letzt wird dann beleidigte Leberwurst gespielt.
Das erinnert mich an die Leute, die unbedingt eine Streife zu ihrem pillepalle Unfall fordern und dann plötzlich alles ohne Polizei regeln wollen, wenn man eröffnet, dass aufgrund des Spurenbildes und Schilderungen irgendwie aus unparteiischer Sicht beide an der Kollision Schuld sind und aus diesem Grund beide Parteien durch die Bußgeldstelle kostenpflichtig verwarnt werden.

Echt schade, bei solchen Threads juckt es mich immer in den Fingern, mal in unserem (leider nur hessenweit recherchierbaren) System nachzuforschen, ob ein ähnlich gelagerter Fall zufällig irgendwo in unserer Zuständigkeit eröffnet worden ist und dem bearbeitenden Kollegen den Thread verlinken - ist mir allerdings noch nie den Zeitaufwand wert gewesen. Ich würde mir wünschen, dass man(n) einfach mal zu dem steht, was man(n) verbockt hat - selbstverständlich innerhalb der vom Gesetzgeber gewährten Rechte. Leider passiert das nahezu nie.

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@CV626
Nein weil Sie NICHT von Urkundenfälschung aus gehen.

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 21. Mai 2016 um 17:16:50 Uhr:


...
Aber auf meinem privaten Grundstück an einem nachweislich defekten PKW , und das Kennzeichen hat nicht einmal das Grundstück verlassen.
...

Vorgestern hing es in der Garage, gestern wars an einem defekten PKW, heute liegts -Gott sei Dank- bei der Polizei in der Asservatenkammer und wer weiß an welchem Fahrzeug das Kennzeichen mit gefälschtes Siegel irgendwann noch gelandet wäre, wäre es nicht von den Polizisten einkassiert worden.

Im Prinzip ists vollkommen egal, wo die Polizisten das Ding aufgefunden haben... ich denke es erwartet jeder von der Polizei, dass unerlaubte Sachen von ihnen aus dem Verkehr gezogen werden, egal wo sie aufgefunden werden.

Ach, die illegale Wumme darfste behalten... bewahrst se ja sogar, wie vorgeschrieben auf und dass de keinen Waffenschein hast - ach da drücken wir ein Auge zu.

Die kleine Hanfplantage draußen aufm Balkon... ach, kein Problem, die haben se doch bestimmt nur angepflanzt, weils so schön aussieht, wenn sie uns jetzt noch versprechen das Zeug nicht zu konsumieren oder zu verkaufen... ach, da drücken wir das zweite Auge zu.

Das Falschgeld... jo sieht cool aus, so ne dicke Brieftasche... wenn sie uns versprechen, damit nix einzukaufen... ach da drücken wir mal das dritte Auge... ähm die Hühneraugen zu... alle anderen sind ja schon zu.

...und mit einem Kennzeichen, das mit einem falschen Siegel versehen ist, ists das Gleiche. Da erwarte ich, dass ein Polizist -egal in welcher Situation er auf so etwas trifft- dafür sorgt, dass das Teil aus dem Verkehr gezogen wird -auch präventiv-, bevor einer auch nur auf die Idee kommt... gibt genügend so Vögel da draußen, die es schaffen mit einem nicht versicherten Fahrzeug ala ah die kurze Strecke das geht schon... da stecken wir das Kennzeichen dran, dann merkts schon keiner.

Es wäre allerdings zu schön, wenn das Ergebnis der Ermittlungen schon vor der Bejahung des Anfangsverdachtes, der diese einleitet, festehen würde 😁😁😁

Zitat:

Nein weil Sie NICHT von Urkundenfälschung aus gehen.

Verstehe die Aussage nicht.

Dass ICH das Ganze, falls die Tatsachen so sind wie beschrieben, nicht für Urkundenfälschung halte, ist klar. Aber auch irrelevant. Nicht ich ermittele, sondern die Polizei. Und zwar auf der Basis von Aussagen und Beweisen - und ein MT-Thread dürfte da keine Rolle spielen.

Vielleicht kommt am Ende ja keine Verurteilung bzw Strafe raus - aber dass es Ärger geben würde, war so oder so absolut vorhersehbar.

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Gast365
Tut mir leid , leider nie so einen Blödsinn gelesen. Ich habe Null Punkte, noch nichts mit Verkehr zu tun, - OK, vor 3 Jahren wurde ich mit 17kmh auf der Landstraße geblitzt. Auf der Straße sichere ich mich eher 5mal ab.

Aber solch einen Blödsinn wie Sie von sich geben, kann ich auch nicht fassen das das ein normaler "erwachsener" von sich gibt.

@CV626
Von Ihnen würde ich mich noch über eine Antwort freuen, die Sie auch per PN schicken können. Danke

@focusschrauber

Antwort auf welche Frage genau? Bin mir gerade wirklich nciht sicher, was Sie genau wissen wollen.

@focusschrauber
Du hast Scheiße gebaut, ok.
Nun warte doch erst mal auf eine Nachricht seitens der Behörden.
Du gaggerst über ungelegene Eier.

Hier scheint wohl was nicht klar zu sein. Hier handelt es sich um eine STRAFTAT. Da interessiert es nicht, ob das nun Privatgelände ist oder nicht. Nach der Definition des TE darf ich also meine Schwiegermutter im Garten am Apfelbaum aufhängen und keiner kann mir was. Gleiches gilt für den fehlenden Versicherungsschutz. Vielleicht läßt der TE mal konkrete Urteile zu diesem Fall rüberwachsen. Was nun Staatsanwalt oder Gericht aus diesem Fall machen, liegt in deren Ermessen.

R 129 Fan
Ich wollte hier nichts mehr schreiben. Aber lesen kann so mancher auch nicht. Was hat das ganze mit fehlendem Versicherungsschutz zu tun? Der Wagen ist abgemeldet, und wurde mit einem Transporter auf privatem Grund eingezäunt abgestellt. Was hat hier jemand mit Versicherungsschutz geschrieben?

Ach ich lasse es . Schönes Wochenende

Es handelt sich um einen VORWURF einer Straftat.

Ob sich der Vorwurf bewahrheitet, steht auf einem anderen Blatt.

Eine falsche Urkunde herstellen ist noch keine Urkundenfälschung. Die Definition des Tatbestandes "Urkundenfälschung" erfordert zusätzlich eine "Täuschung im Rechtsverkehr". Die kann man nicht so ohne weiteres unterstellen.

Das sind halt die Dinge, die der TE in seiner Aufgeregtheit halt nicht versteht. Ist mir auch sowas von egal. Ist ja sein Mist, den er baut. Und dann noch die anderen für dumm verkaufen wollen.

Ich bin jetzt hier draußen.

Zitat:

Vielleicht läßt der TE mal konkrete Urteile zu diesem Fall rüberwachsen.

Schwierig. Es sollte eher selten jemand auf so eine Idee kommen wie der TE. Von daher glaube ich nicht, dass es furchtbar viele ähnlich gelagerte Präzedenzfälle gibt.

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 21. Mai 2016 um 19:56:57 Uhr:


Was hat das ganze mit fehlendem Versicherungsschutz zu tun?

Ach ich lasse es . Schönes Wochenende

Sie haben mehrfach erwähnt, daß auf Privatgelände abgestellte Fahrzeuge mit fehlendem Versicherungsschutz lt. irgendwelcher "Urteile" nicht entstempelt werden dürfen. Was das mit Ihrem Fall zu tun hat müssen Sie sich selbst fragen 😉

Als Hauptproblem sehe ich die "wiederhergestellte" = gefälschte Plakette.
Bei dem anderen bin ich mir nicht sicher, wie sieht das aus ?

Wenn ich ein Auto in meinen umfriedeten Innenhof stelle, ist es ratsam ein altes Kennzeichen ans Auto zu machen damit nicht mehrmals täglich die "was ist letzte Preis" Klientel an der Tür klingelt oder einfach dreist und ungefragt meine Halle/Haus/Grund betritt. Das nervt echt und diese Leute scheren sich einen Dreck um Gesetze/Hausfriedensbruch.
Das Anbringen eines entstempelten Kennzeichens schreckt die wohl ab (im Vergleich zu kein montiertes Kennzeichen, das sind eigene Erfahrungen!).
Hier geht nicht ums bewegen eines Autos sondern um Abschreckung.

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 21. Mai 2016 um 14:02:50 Uhr:


Mauser 98
Also ganz langsam. Das Grundstück bindet wan der Straße an, die Garage ist etwa 8m ins Grundstück versetzt, und das Grundstück ist umzäunt.

Tataaaaaaaa!

Und somit könnte durchaus öffentlicher Verkehrsraum vorliegen.

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