Abgelaufene Kennzeichen , auf privatem Grundstück nutzen.
Habe mal eine Frage.
Wenn ich ein ca 20 Jahre altes Kennzeichen , mit zusammengeklebter Landratsamtplakette ,auf privatem eingezäuntem Grundstück an ein anderes Fahrzeug schraube , was könnte da passieren?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@focusschrauber schrieb am 23. Mai 2016 um 09:58:38 Uhr:
@metalhead79
Wenn dann als PM. Das hier habe ich gemerkt bringt eh nix.
Jeder weis mehr als der Andere.
Dann werden Schriftsätze aus einem Zusammenhang heraus gerissen, und versucht sich dafür Danke zu ergattern, was anscheinend klappt.
Alles traurig. Aber wer draußen nichts ist versucht sich hier darzustellen.Aber danke für die Anregung. Ich werde wenn, dann per PM den Ausgang mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Finde ich sehr schwach muss ich sagen, vor allem mit dem Hintergrund, dass du irgendwo am Anfang geschrieben hattest, dass du Ü50 bist. Du antwortest meiner Meinung nach nicht deswegen nicht, weil "es alles nichts bringt", sondern weil du nicht die Antworten erhalten hast, die du dir erhofft hast.
Du wolltest hören, dass hier durch die Kollegen rechtswidrig gehandelt wurde - passend dazu die Behauptung, dass man ja Privatgelände nicht betreten dürfe und dass es da Urteile gäbe etc pp und dann damit das übliche Polizistenbashing lostreten. Als du gemerkt hast, dass das nicht funktioniert, wolltest du dann die Mär vom armen braven deutschen Steuerzahler, der durch die asylantenliebende Obrigkeit geknechtet wird, kund tun - funktionierte auch nicht. Zu guter Letzt wird dann beleidigte Leberwurst gespielt.
Das erinnert mich an die Leute, die unbedingt eine Streife zu ihrem pillepalle Unfall fordern und dann plötzlich alles ohne Polizei regeln wollen, wenn man eröffnet, dass aufgrund des Spurenbildes und Schilderungen irgendwie aus unparteiischer Sicht beide an der Kollision Schuld sind und aus diesem Grund beide Parteien durch die Bußgeldstelle kostenpflichtig verwarnt werden.
Echt schade, bei solchen Threads juckt es mich immer in den Fingern, mal in unserem (leider nur hessenweit recherchierbaren) System nachzuforschen, ob ein ähnlich gelagerter Fall zufällig irgendwo in unserer Zuständigkeit eröffnet worden ist und dem bearbeitenden Kollegen den Thread verlinken - ist mir allerdings noch nie den Zeitaufwand wert gewesen. Ich würde mir wünschen, dass man(n) einfach mal zu dem steht, was man(n) verbockt hat - selbstverständlich innerhalb der vom Gesetzgeber gewährten Rechte. Leider passiert das nahezu nie.
117 Antworten
Egal wie es hier ausgeht ,ich wünsche dem Te.einen stressfreien Ablauf in dieser Angelegenheit.
Für mich macht er einen seriösen und gllaubhaften Eindruck.
Grüsse aus Berlin
Bopp19
Ich vermute der TE kommt aus der Sache nicht so leicht raus. Für ihn ist klar, das er keinerlei Straftat getan hat, denn er selber ist immer lieb & nett. Böse sind nur die Anderen, eben die "wirklichen Gangster". Der Rechtsstaat behandelt aber zum Glück alle gleich und urteilt nicht vorschnell nach einem nicht gerade objektiven Empfinden ab.
Der Kennzeichenmissbrauch ist das eine, aber mit diesem Rechtsverständnis kann man sich durchaus richtig in die Scheiße reiten. Inbesondere die rechtspopulistischen Stammtischparolen sollte er besser nicht mit zur Verhandlung nehmen.
Mal eine andere Frage, ist das Kennzeichen wieder vergeben? Entweder als dich oder eine dir nahestehende Person?
Zitat:
@focusschrauber schrieb am 21. Mai 2016 um 10:24:30 Uhr:
Ich mache an einem PKW mit Motorschaden auf privatem eingezäunten Grundstück ein Kennzeichen hinten am Fahrzeug an (hab auch nur das eine) um dann damit los zu fahren? Widerspricht sich irgend wie.
Nö, tut es nicht. Wenn das Auto mit dem Heck zur Straße steht, sieht man erst Mal nicht, ob vorne auch ein Kennzeichen dran ist oder nicht. Und die meisten/viele Menschen gehen sehr wohl davon aus, dass man ein Kennzeichen an ein eigentlich abgemeldetes Fahrzeug macht, um auch damit zu fahren (und sei es nur in Ermangelung eines Überführungskennzeichens damit zur Zulassungsstelle).
Zitat:
Und warum wurde das Fahrzeug mit einem Autotransporter gebracht?
Woher soll das jemand, der zufällig vorbeikommt, während der Autotransporter schon nicht mehr da ist, wissen?
Zitat:
Und das entstempeln auf privatem Grundstück ist auch Ihnen untersagt. Wie gesagt , darüber gibt es Rechtsurteile.
Das mag schon sein. Aber sie haben das Kennzeichen ja nicht wegen fehlendem Versicherungsschutz entstempelt, sondern weil es nicht zum Fahrzeug passte und die Plakette manipuliert/"restauriert" war, eingezogen. Von daher passt der Vergleich nicht.
Zitat:
Und das mit der Plakette im Landratsamt bei der Abmeldung , hatte einen emotionalen Hintergrund , und dieses dann in der Garage zu hängen (fast 20 Jahre) ist mit Sicherheit strafrechtlich zu verfolgen .
Du hättest es noch weitere 20 Jahre in der Garage hängen lassen können und dir wäre nichts passiert. OK, mit einer Ausnahme: Wenn das Kennzeichen mit der "restaurierten" Plakette bei offenem Tor von außen gut zu sehen gewesen wäre, hätte das auch Ärger geben können. Was dir zum "Verhängnis" wurde ist die Tatsache, dass du dieses Kennzeichen deutlich sichtbar an das "falsche" Auto angebracht hast.
Zitat:
@Knergy schrieb am 21. Mai 2016 um 12:17:09 Uhr:
Mal eine andere Frage, ist das Kennzeichen wieder vergeben? Entweder als dich oder eine dir nahestehende Person?
Das hat der TE hier schon geschrieben:
Zitat:
@focusschrauber schrieb am 21. Mai 2016 um 05:07:36 Uhr:
Im Register der Zulassungsstelle ist das Kennzeichen zum Zeitpunkt der Feststellung nicht vergeben gewesen, hätte dieses also als Wunschkennzeichen sogar offiziell nehmen können.
@ Focusschrauber, welcher Bundesgrentzschutz fährt denn täglich vorbei, vieleicht haben sich da einige Scherzkekse auch die Aufkleber abgemacht und aus Nostalgiegründen an ihr Fahrzeug geklebt, aber wie schon geschrieben, ist immer blöd sich in Kreisen zu bewegen denen man nicht gewachsen ist aber was darstellen möchte.
Gruß
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Also ganz langsam. Das Grundstück bindet wan der Straße an, die Garage ist etwa 8m ins Grundstück versetzt, und das Grundstück ist umzäunt.
Tataaaaaaaa!
Zaun allein reicht nicht. Du bräuchtest auch ein Einfahrtstor, das zu dem Zeitpunkt geschlossen und auch abgeschlossen sowie nicht ohne weiteres überwindbar gewesen wäre, um technisch gesehen den Zugang zu deinem Grundstück zu verhindern. Dann hätte sich die Polizei etwas anderes einfallen lassen müssen (hätte sie wahrscheinlich auch), wäre aber erst Mal nicht an das Auto und damit das Kennzeichen gelangt. Ob dir das auf Dauer geholfen hätte, ist wieder eine andere Sache.
Wenn man nicht wüsste, dass hier einige ihre Ausführungen tatsächlich ernst meinen, dann wäre der Thread hier lustig.
Ich mach mal gleich folgendes: ich druck mir meinen erfundenen Doktortitel aus und häng ihn mir an die Wand oder Garage.... aber Moment mal, das ist ja Urkundenfälschung. 🙄
Zitat:
@gast356 schrieb am 21. Mai 2016 um 06:28:57 Uhr:
Zitat:
@CV626 schrieb am 20. Mai 2016 um 23:36:06 Uhr:
Falsche Analogie, gast356. ...Abgesehen von der Gesetzeslage sind das ganz einfach alles Sachen von denen man als jemand, der bei Hirn & Verstand ist ganz einfach die Finger läßt, weil einem durch einfaches rationales Schlußfolgern klar sein sollte, dass das unweigerlich zu Problemen führen wird.
Außerdem, was bringts mir -wenn ich nix damit vor habe- an ein stillgelegtes Fahrzeug gefälschte Stempelplaketten zu kleben... bei den zu erwartenden Problemen stimmt da ganz einfach der Ärger-Leistungs-Faktor nicht. Mal ganz ehrlich für den Zweck hättens doch auch entstempelte Kennzeichen getan, oder zur Not statt der Stempelplaketten auch ein grauer Punkt.
Da gebe ich dir völlig recht - ich hätte das sicher auch nicht gemacht. aus genau den gleichen Gründen.
Aber das war nicht das Thema. Das was der TE gemacht hat war nun mal weder Urkundenfälschung noch Kennzeichenmissbruch. Es war maximal Dummheit. Das ist aber nicht strafbar...
Fakt ist, das die Polizei bei der Beschlagnahme bei einer Bekannten im Haus nach den Sachverhalt gefragt hat.
Der eine Beamte sagte gleich als die Bekannte sagte das der Wagen einen Motorschaden hat, Zitat: ja ich habe schon gesehen das Motorteile im Fahrgastraum liegen. Zitat Ende.
Dann sagte die Bekannte auch gleich , das ich mit dem Abschleppwagen zur Werkstatt mitgefahren sei, die für mich gefahren ist. Und dort riefen die Beamten auch sofort an , und ließen sich das bestätigen, das der Wagen zu mir geliefert wurde.
Also die Beamten wussten sofort Bescheid, und ziehen das trotz allem so auf.
Zitat:
@CV626 schrieb am 21. Mai 2016 um 16:58:51 Uhr:
Aber das war nicht das Thema. Das was der TE gemacht hat war nun mal weder Urkundenfälschung noch Kennzeichenmissbruch. Es war maximal Dummheit. Das ist aber nicht strafbar...
Was es war, wie man es nennt und ob es eine Strafe gibt wird nicht Hier sondern Anderorts entschieden.
Gruß Frank,
wir werden wohl nicht erfahren wie das ausgegangen ist. 😉
Zitat:
@focusschrauber schrieb am 21. Mai 2016 um 17:07:37 Uhr:
Also die Beamten wussten sofort Bescheid, und ziehen das trotz allem so auf.
Der Steuerzahler erwartet halt, dass die Beamten ihren Job machen. Ob es einem passt oder nicht.
Dass das anderswo entschieden wird, ist sowieso klar...
Zitat:
wir werden wohl nicht erfahren wie das ausgegangen ist.
Kommt drauf an. Vielleicht ist der TE ja so freundlich und hält uns auf dem Laufenden...
@CV626danke für die Aufmunternden Worte ??
Meine Bekannten Anwälte sagten ja auch, das Sie keinen Grund im allgemeinen sehen für Paragraph 167 . Weil alle Ausführungen daraus ziehen darauf ab, sich einen Vorteil zu verschaffen.
Aber auf meinem privaten Grundstück an einem nachweislich defekten PKW , und das Kennzeichen hat nicht einmal das Grundstück verlassen.
Aber woher bitte nehmen Sie Ihre doch so gradlinige Aussage, zum Sachverhalt? Danke
Zitat:
Aber woher bitte nehmen Sie Ihre doch so gradlinige Aussage, zum Sachverhalt? Danke
Was, dass ich das als "Dummheit" bezeichnet habe?
Ganz einfach. Dass die Polizei sich die Kennzeichen erstmal genauer ansehen würden und das Ganze Ärger bringen würde, war von Anfang an klar. Vor allem bei dem wiederangebrachten Siegel muss man sich nicht wundern, dass die Polizei vielleicht etwas gründlicher ermittelt als nötig.
Das hätte man sich sparen können!