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Kennzeichen ungleich Wohnsitz ?

Themenstarteram 2. Juli 2013 um 12:52

Hallo,

seit einiger Zeit besteht ja die Möglichkeit, bei Umzug innerhalb NRWs das bisherige Kennzeichen "mitzunehmen", also trotz dann abweichenden Hauptwohnsitzes das bisherige, dann "auswärtige" Kennzeichen weiter zu verwenden.

Nach meinem Verständnis muß das dann nach dem Gleichheitsgrundsatz auch umgekehrt gelten, es muß also möglich sein, trotz unverändertem Wohnsitz ein Fahrzeug mit einem "fremden" Kennzeichen zuzulassen.

Das (Wunsch-) Straßenverkehrsamt negiert das :

"Sehr geehrter Herr ..............,

nach § 47 der Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV - besteht seit dem 01.07.2012 die Möglichkeit, dass bisherige Kennzeichen bei Standortwechsel - gleicher Halter - innerhalb von Nordrhein Westfalen beizubehalten.

Es ist allerdings nicht möglich, ein Fahrzeug, welches bisher in einem anderen Zulassungsbezirk auf einen anderen Halter zugelassen ist, das Kennzeichen bei Halterwechsel zu übernehmen.

Umschreibungen von Fahrzeugen für eine andere Zulassungsstelle ist nicht möglich."

Eine weitergehende Begründung fehlt jedoch.

§ 47 der Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV - habe ich nachgelesen, da steht dazu nix drin.

Fragen :

1) Wo steht's ? :confused:

2) Weiß es jemand (tatsächlich ! ) besser ? ;)

3) Wenn nein : Weiß jemand, warum das so unterschiedlich gehandhabt wird ?

Mir leuchtet einfach kein Grund dafür ein ! :confused:

Gruß,

Joachim.

Beste Antwort im Thema

Weil das neue Vorgehen den Prozess vereinfachen soll und nicht wie von Dir gewünscht unnötig Arbeit schaffen.

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Weil das neue Vorgehen den Prozess vereinfachen soll und nicht wie von Dir gewünscht unnötig Arbeit schaffen.

Zitat:

Original geschrieben von Tech-Depp

...

Nach meinem Verständnis muß das dann nach dem Gleichheitsgrundsatz auch umgekehrt gelten, es muß also möglich sein, trotz unverändertem Wohnsitz ein Fahrzeug mit einem "fremden" Kennzeichen zuzulassen.

...

Den Gleichheitsgrundsatz gibt es nur in Bezug auf die Menschenwürde und die Rechte lt. Grundgesetz.

 

Was Du meinst ist der Gleichbehandlungsgrundsatz und der besagt, daß alle Bürger in gleichgelagerten Verwaltungs- und Rechtsfällen gleich behandelt werden. Und das werden sie ja auch; alle können die alten Kennzeichen behalten ;).

am 2. Juli 2013 um 18:56

Was willst du denn noch?

Das Behalten des Kennzeichen ist in der FZV geregelt und somit statthaft!

Das Umschreiben auf ein Wunschort ist nicht in der FZV geregelt und somit nicht statthaft!

Eigentlich ganz einfach.

Es is das erlaubt was drin steht, alles andere eben nicht!

am 6. Juli 2013 um 15:04

Er wollte einen Thread eröffnen...was er ja nun ;) auch gemacht hat....alles andere, naja....weniger sinnvoll!

 

 

am 6. Juli 2013 um 16:45

Vielleicht hilft dir das weiter? Demnächste ziehe ich innerhalb NRW um und will das alte Kennzeichen behalten. Soweit so gut. Das war aber nicht deine Frage.

Bei meiner Recherche wegen dem Wechsel habe ich in der hiesigen Zulassungsstelle die Info gefunden, dass man ein Kennzeichen reservieren lassen kann, wenn das Kfz abgemeldet wird und auf einen anderen Halter wieder angemeldet wird.

Den genauen Wortlaut finde ich auf die schnelle leider nicht (mehr). Irgendwie ist die Info aber nachvollziehbar, spart die Zulassungsstelle doch viel Zeit.

Inwieweit diese Info nun auf andere Zulassungstellen zutrifft, kann ich nicht sagen. Möglich wäre, dass es ein Service der hiesigen Zulassungstelle ist.

Vielleicht hast du die Möglichkeit auf der Seite der Zulassungsstelle zu recherchieren, die für die Neuanmeldung zuständig ist?!

Merke: die Mitarbeiter müssen nicht alle Info kennen und geben demnach nur ihren dürftigen, leider oft auch falschen oder ungenügenden, Wissenstand weiter.

An hand eines Beispiel mit Zugbegleitern könnte ich dir das verdeutlichen, würde aber hier zu lang werden. Jedenfalls vertraue ich nicht nur auf EINE Aussage! Die nächste kann schon ganz anders aussehen.

am 6. Juli 2013 um 20:45

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Vielleicht hilft dir das weiter?

... Blablabla...

nein, es holt ihm und allen anderen mildem "Problem" zu 100% nicht weiter!

Er kann sich zwar in ganz D ein Kennzeichen reservieren, jedoch bekommt er es nur mit Wohnsitz im entsprechenden Bezirk auch später zugeteilt!

PS: um deinen Post aufzugreifen: bist du Zugbegleiter?

am 13. Juli 2013 um 12:15

Ab 01.07.2014 kann man innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sein Kennzeichen behalten!

 

Der Wunsch sein z.B. Frankfurter Kennzeichen auch in München zu benutzen wird als Wunschkennzeichen beurteilt und kosten dann auch so....;)

 

So mancher der durch die Gegend gurkt kann sich dann immer damit rausreden; er sei Ortsfremd.....:cool:

am 13. Juli 2013 um 13:14

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

PS: um deinen Post aufzugreifen: bist du Zugbegleiter?

Nein! Zur Erklärung: Nur durfte ich oft im Metropolitan (ein Zug den es leider nicht mehr gibt GUCKST du WIKI ) von Köln nach Hamburg und zurück fahren. Das Ticket für den MET war teurer als das vom ICE galt aber in ALLEN Zügen. Dies wiederum wussten einige Zugbeleiter im ICE von Hamburg über Hannover nach Köln nicht. Der Doppelzug von Berlin über Hannover nach Köln wird in Hamm geteilt und fährt dann jeweils verschiedene Strecken. Der Zugbegleiter von Hannover bis Hamm wollte mir ein neues Ticket verkaufen, weil das MET Ticket angeblich ungültig wäre. Er argumentierte mit Lehrgängen, die er eben erst abgeschlossen hätte und Kollegen seine Meinung bestätigen würden. Er wollte mich schon aus dem Zug werfen, weil er darauf bestand Recht zu haben. Leider musste er mir in Hamm, da wechselte ich den Zugteil, Recht geben und gab zu, vielen Zugreisenden irrtümlich eine neues Ticket verkauft zu haben, weil er das MET Ticket für ungültig hielt.

Für mich die Erkenntnis, dass man sich nicht auf Lehrgänge verlassen darf und in diesem Fall das Bahnpersonal im Irrtum befand.

Mit anderen Worten: Auch Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (Zulassungsstelle, Polizisten) wissen nicht alles und man sollte nicht blind darauf vertrauen, dass sie immer Recht haben.

Am Donnerstag kann ich auch sagen, was es kostet sein Kennzeichen mitzunehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Ab 01.07.2014 kann man innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sein Kennzeichen behalten!

Der Wunsch sein z.B. Frankfurter Kennzeichen auch in München zu benutzen wird als Wunschkennzeichen beurteilt und kosten dann auch so....;)

So mancher der durch die Gegend gurkt kann sich dann immer damit rausreden; er sei Ortsfremd.....:cool:

Hallo,

beim Umzug kostet das Kennzeichen selbst eben nichts. Genau diese Kostenersparnis soll die neue Regelung ja bringen.

Das mit Ortsfremd rausreden geht leider nicht, da das Fahrzeug, wenn auch mit Frankfurter Kennzeichen, wie schon immer in München angemeldet werden muss.

 

Grüße,

diezge

am 14. Juli 2013 um 19:34

Eben! Wer sein Wagen mit Frankfurter Kennzeichen in München anmeldet bezahlt zukünftig genauso viel, als würde man ein Wunschkennzeichen raussuchen!

 

Wer lesen kann....;) Das mit dem "ortsfremd"...haste auch nicht kapiert....! :o

am 15. Juli 2013 um 9:16

Das ganze hat doch dann auch zur Folge, dass die Bearbeitungszeit von Blitzerfotos etc. länger dauert oder? Also bis das Ticket den korrekten Empfänger erreicht hat.

Frankfurter Kennzeichen, mit nach München genommen (um mal hier bei den bereits genannten Kennzeichen zu bleiben).

Man wird irgendwo z. B. in der Lüneburger Heide geblitzt. Die dortige Dienststelle fragt natürlich erstmal in Frankfurt an, und da erhält man dann die Auskunft "bitte nach München anfragen".

Ist meiner Meinung nach ein Nachteil im System.

Wobei ich mich gerade wirklich frage: wenn ich mein Auto dennoch im neuen Bezirk "anmelden" muss, wozu brauche ich dann noch das alte Kennzeichen? Bricht mir ein Zacken aus der Krone, wenn ich eine andere Ortskennung bekomme? ;)

Finde das ganze irgendwie nicht ganz zuende gedacht (lasse mich aber wie immer gerne eines Besseren belehren). Entweder das bisherige System (quasi Ummeldezwang inkl. neuem Kennzeichen) oder ein "echtes" fahrzeugbezogenes Kennzeichen. Gibt ja genügend Länder, bei denen das auch funktioniert. *grübel*

am 15. Juli 2013 um 9:50

Du kannst ja auch schon, wie ich in Dänemark selbst erlebt habe, einen Namen als Kennzeichen montieren z.B. BABBEL ... OHNE Nummer, nur der Name etc. Habsch sogar fotografiert auffe Autobahn. Da weiß auch niemand wo dein Haus wohnt.

Um deine Frage zu beantworten, warum Kennzeichen mitnehmen? Dafür kann es viele Gründe geben wie z.B. ein besonderer Bezug, wie bei mir der Fall. Leider habe ich, in Unkenntnis, das erste Kennzeichen der ersten Anmeldung (anderer Zulassungsbezirk) gegen das jetzige getauscht. Und z.B. innerhalb 3 Jahren das 3. Kennzeichen erwerben ... NÖÖ! Zu dem jetzigen habe ich auch einen persönlichen Bezug und möchte alleine aus diesem Grund nicht wechseln. Dazu kommt noch ein Anwohnerparkausweis, der bis Ende des Jahres güldet. Spare ich mir die Parkgebühren, wenn ich HIER zu Gast bin (zwinker).

Aber, was ich nicht verstehe ist: Wunschkennzeichen kostet. JA DOCH ... aber nur die Reservierung und die habe ich ja nicht, wenn ich mein Kennzeichen behalte. Denn, ich kann ja nicht im Bezirk YX ein Kennzeichen aus AB reservieren. Am Donnerstag weiß ich mehr!

am 15. Juli 2013 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Das ganze hat doch dann auch zur Folge, dass die Bearbeitungszeit von Blitzerfotos etc. länger dauert oder? Also bis das Ticket den korrekten Empfänger erreicht hat.

Frankfurter Kennzeichen, mit nach München genommen (um mal hier bei den bereits genannten Kennzeichen zu bleiben).

Man wird irgendwo z. B. in der Lüneburger Heide geblitzt. Die dortige Dienststelle fragt natürlich erstmal in Frankfurt an, und da erhält man dann die Auskunft "bitte nach München anfragen".

Ist meiner Meinung nach ein Nachteil im System.

Bernd, die fragen nicht in Frankfurt nach sondern beim KBA in Flensburg!

Von dort bekomme sie die Anschrift des Halters in München. Dauert genau so lange wie die Antwort mit nem Halter in Frankfurt.

am 15. Juli 2013 um 16:13

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Das ganze hat doch dann auch zur Folge, dass die Bearbeitungszeit von Blitzerfotos etc. länger dauert oder? Also bis das Ticket den korrekten Empfänger erreicht hat.

Frankfurter Kennzeichen, mit nach München genommen (um mal hier bei den bereits genannten Kennzeichen zu bleiben).

Man wird irgendwo z. B. in der Lüneburger Heide geblitzt. Die dortige Dienststelle fragt natürlich erstmal in Frankfurt an, und da erhält man dann die Auskunft "bitte nach München anfragen".

Ist meiner Meinung nach ein Nachteil im System.

Bernd, die fragen nicht in Frankfurt nach sondern beim KBA in Flensburg!

Von dort bekomme sie die Anschrift des Halters in München. Dauert genau so lange wie die Antwort mit nem Halter in Frankfurt.

Wieder was gelernt, danke :)

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