Abgelaufene Kennzeichen , auf privatem Grundstück nutzen.

Opel Astra G

Habe mal eine Frage.
Wenn ich ein ca 20 Jahre altes Kennzeichen , mit zusammengeklebter Landratsamtplakette ,auf privatem eingezäuntem Grundstück an ein anderes Fahrzeug schraube , was könnte da passieren?
Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 23. Mai 2016 um 09:58:38 Uhr:


@metalhead79
Wenn dann als PM. Das hier habe ich gemerkt bringt eh nix.
Jeder weis mehr als der Andere.
Dann werden Schriftsätze aus einem Zusammenhang heraus gerissen, und versucht sich dafür Danke zu ergattern, was anscheinend klappt.
Alles traurig. Aber wer draußen nichts ist versucht sich hier darzustellen.

Aber danke für die Anregung. Ich werde wenn, dann per PM den Ausgang mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen

Finde ich sehr schwach muss ich sagen, vor allem mit dem Hintergrund, dass du irgendwo am Anfang geschrieben hattest, dass du Ü50 bist. Du antwortest meiner Meinung nach nicht deswegen nicht, weil "es alles nichts bringt", sondern weil du nicht die Antworten erhalten hast, die du dir erhofft hast.

Du wolltest hören, dass hier durch die Kollegen rechtswidrig gehandelt wurde - passend dazu die Behauptung, dass man ja Privatgelände nicht betreten dürfe und dass es da Urteile gäbe etc pp und dann damit das übliche Polizistenbashing lostreten. Als du gemerkt hast, dass das nicht funktioniert, wolltest du dann die Mär vom armen braven deutschen Steuerzahler, der durch die asylantenliebende Obrigkeit geknechtet wird, kund tun - funktionierte auch nicht. Zu guter Letzt wird dann beleidigte Leberwurst gespielt.
Das erinnert mich an die Leute, die unbedingt eine Streife zu ihrem pillepalle Unfall fordern und dann plötzlich alles ohne Polizei regeln wollen, wenn man eröffnet, dass aufgrund des Spurenbildes und Schilderungen irgendwie aus unparteiischer Sicht beide an der Kollision Schuld sind und aus diesem Grund beide Parteien durch die Bußgeldstelle kostenpflichtig verwarnt werden.

Echt schade, bei solchen Threads juckt es mich immer in den Fingern, mal in unserem (leider nur hessenweit recherchierbaren) System nachzuforschen, ob ein ähnlich gelagerter Fall zufällig irgendwo in unserer Zuständigkeit eröffnet worden ist und dem bearbeitenden Kollegen den Thread verlinken - ist mir allerdings noch nie den Zeitaufwand wert gewesen. Ich würde mir wünschen, dass man(n) einfach mal zu dem steht, was man(n) verbockt hat - selbstverständlich innerhalb der vom Gesetzgeber gewährten Rechte. Leider passiert das nahezu nie.

117 weitere Antworten
117 Antworten

Zitat:

@Frank170664 schrieb am 22. Juni 2016 um 00:49:31 Uhr:



Zitat:

Schade das ich bei dir im Thread mitgeschrieben habe um dir zu helfen. Ich habe gerade festgestellt dass du weder Hilfe verdient noch irgend ein Niveau hast.

Schade Schade

Nur mal am Rande bemerkt. Warum haben Sie hier überhaupt etwas geschrieben. Haben Sie was zum Thema bei getragen? Auf keinen Fall. Genau so wenig ,wie Andere hier sogar ausuferten , mit den Aussagen ich würde vielleicht auch Einen Überfall oder sonst für einen Quatsch vor haben. Die Hilfe von fast allen bestand in Ihrem Schreiben hier , mich noch krimineller ab zu stempeln.

Aber schön wie hier wenigstens auch geschrieben wurde, wenn man nichts beizutragen hat sollte man einfach mal die Klappe halten
Aber nichts beitragen zur Frage, das können hier einige wie auch "Frank170664"

Danke,
Das auch mal jemand das Ende hin schreibt, wie es ausgegangen ist!

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 22. Juni 2016 um 08:56:26 Uhr:


Aber schön wie hier wenigstens auch geschrieben wurde, wenn man nichts beizutragen hat sollte man einfach mal die Klappe halten
Aber nichts beitragen zur Frage, das können hier einige wie auch "Frank170664"

Zu deinem eigenen Schutz wäre es gut, wenn jemand hier schnell ein Schloss vor machen würde.

Das eigentliche Thema ist ja nun erledigt.

Über das Verhalten mancher User muss sich jeder seine eigene Meinung bilden.

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 21. Juni 2016 um 16:18:55 Uhr:


Weil ich darum angehalten wurde, hier das Resultat.
Das Verfahren wurde ohne Anhörung meinerseits eingestellt. Ohne Auflagen, ohne Strafe ohne alles.
Und das obwohl hier ja einige so viel rechtliches (unsinniges) beitragen konnten.

Was mich stutzig macht, das hier jemand schreibt , er sei ein Polizeibeamter ohne dieses nachweisen zu müssen.
Wenn hier jemand schreibt er sei Präsident von America würden wohl auch einige schreiben, ob Sie ein Autogramm bekommen.
Und @ comerbackX24 bekommt 12 Danke für solch einen Selbstdarstellung.
Ich möchte @ comerbackX24 darauf hinweisen, das es den Paragraphen für Amtsanmaßung gibt. Aber darum kümmern sich nun andere Stellen.
Ich denke da juckt es jetzt Jemanden anderes in den Fingern.
Danke

Welche Amtshandlung habe ich denn hier vorgenommen? Würde mich mal brennend interessieren... aber falls dem so sein sollte: ich freue mich immer, von Kollegen anderer Dienststellen/Bundesländer/OEs zu hören.
Ich persönlich glaube ja eher, dass du - gesetzt dem Fall, du wärest tatsächlich mit so einem schwindligen Sachverhalt auf irgendeiner Dienststelle aufgeschlagen - mit ein paar warmen Worten hinauskomplimentiert worden bist. Aber falls nicht: ich sehe deinen §132 StGB und verweise meinerseits auf die §§168, 164 StGB 😁

Ähnliche Themen

Da kann man mal sehen, das sie wirklich von NICHTS eine Ahnung haben.
Immerhin haben Sie ein StGB zur Hand. Der Paragraph 132 sagt genau das aus, wer sich als solches ausgibt, und diesbezüglich sich hier als Amtsperson ausgibt , muss dieses dann auch nachweisen.

Sie haben im Gegenteil hier sogar in Richtung zum Hashtag aufgerufen.

Paragraph 164 würde bedeuten eine falsche Verdächtigung. Dieses ist ja gegeben, wenn sich jemand als solches hier ausgibt, ohne den Nachweis zu erbringen.
In welchem Zusammenhang dann noch von Ihnen der 168er benannt wird, entzieht sich meiner Kenntnis .

Ich könnte Ihren ersten Text der vorigen Seite Punkt für Punkt auseinander nehmen auf Grund der Schriftsätze die mir von Gericht und Staatsanwaltschaft vorliegen, womit Sie ....... Aber lassen wir das es ist schon im ersten Beitrag von Ihnen Niveaulos gewesen.

Da das Verfahren eingestellt wurde und ich auch mein unverändertes Kennzeichen von der Staatsanwaltschaft geschickt bekommen habe, so wie es hier echte Beamte mitgenommen hatten, ist mir alles weitere egal.

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 23. Juni 2016 um 16:55:56 Uhr:


Da kann man mal sehen, das sie wirklich von NICHTS eine Ahnung haben.

🙄 Wenn es nicht so traurig wäre...

Immerhin haben Sie ein StGB zur Hand. Der Paragraph 132 sagt genau das aus, wer sich als solches ausgibt, und diesbezüglich sich hier als Amtsperson ausgibt , muss dieses dann auch nachweisen.

Nö, steht da nicht. Aber deine Lesekompetenz scheint mir ohnehin nicht besonders ausgeprägt zu sein, von daher kann ich nicht sagen, dass mich das wundert.

Sie haben im Gegenteil hier sogar in Richtung zum Hashtag aufgerufen.

Ich habe was getan?

Paragraph 164 würde bedeuten eine falsche Verdächtigung. Dieses ist ja gegeben, wenn sich jemand als solches hier ausgibt, ohne den Nachweis zu erbringen.

Nein.

In welchem Zusammenhang dann noch von Ihnen der 168er benannt wird, entzieht sich meiner Kenntnis .

Kann nicht sagen, das ich davon überrascht bin.

Ich könnte Ihren ersten Text der vorigen Seite Punkt für Punkt auseinander nehmen auf Grund der Schriftsätze die mir von Gericht und Staatsanwaltschaft vorliegen, womit Sie ....... Aber lassen wir das es ist schon im ersten Beitrag von Ihnen Niveaulos gewesen.

Nein, das glaube ich nun wirklich nicht. Das schöne ist ja, dass alle deine Beiträge hier für jeden nachzulesen sind. Aber gut, Eigen- und Fremdwahrnehmung. Das wirklich Witzige ist ja, dass solche Leute wie du tatsächlich glauben, dass sie nichts falsch gemacht bzw. sogar im Recht waren, wenn sie eine Einstellungsverfügung bekommen. Aber das zu erklären wäre wahrscheinlich die berühmten Eulen nach Athen zu tragen.

[...belangloses Zeug der Lesbarkeit halber weggelassen...]

Man merkt heute mal wieder die Außentemperatur bei MT...

Jetzt ist es doch passiert: Der Herr Focusschrauber hat sich letzendlich zum absoluten Vollhorst gemacht (was Gott sei dank kein Amt ist 😁 )

Müssen die Moderatoren nicht solche Leute vor sich selber schützen?

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 23. Juni 2016 um 16:55:56 Uhr:


sich hier als Amtsperson ausgibt , muss dieses dann auch nachweisen.

Einen Scheiß muss er. Er dürfte hier auch seine konkrete Amtsbezeichnung nennen - wenn er wollte - ohne es irgendjemandem nachweisen zu müssen.

StGB sagt:

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich kann nicht erkennen, wie das bloße Behaupten auf MT, man sei Polizist, diesen Tatbestand erfüllen soll. Selbst dann nicht, wenn die Behauptung eine Lüge wäre.

Zitat:

@CV626 schrieb am 23. Juni 2016 um 18:08:39 Uhr:



Ich kann nicht erkennen, wie das bloße Behaupten auf MT, man sei Polizist, diesen Tatbestand erfüllen soll. Selbst dann nicht, wenn die Behauptung eine Lüge wäre.

Korrekt.

Zitat:

@CV626 schrieb am 23. Juni 2016 um 18:08:39 Uhr:


Ich kann nicht erkennen, wie das bloße Behaupten auf MT, man sei Polizist, diesen Tatbestand erfüllen soll.

Das kann hier (fast) niemand.

Ich riskiere jetzt mal eine Anzeige:

Ich bin der Kaiser von China. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. Juni 2016 um 17:38:31 Uhr:


Müssen die Moderatoren nicht solche Leute vor sich selber schützen?

Wir müssen das nicht unbedingt.
Aber nachdem ich mir jetzt alle Beiträge dieses Threads zu Gemüte geführt habe, mache ich hier tatsächlich dicht und hoffe, dass der TE sich in Zukunft etwas weniger herablassend verhält und nur dann ein Thema erstellt, wenn ihm auch an einer Diskussion gelegen ist.

Gruß
BMWRider

Ähnliche Themen