Abgelaufene Kennzeichen , auf privatem Grundstück nutzen.

Opel Astra G

Habe mal eine Frage.
Wenn ich ein ca 20 Jahre altes Kennzeichen , mit zusammengeklebter Landratsamtplakette ,auf privatem eingezäuntem Grundstück an ein anderes Fahrzeug schraube , was könnte da passieren?
Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 23. Mai 2016 um 09:58:38 Uhr:


@metalhead79
Wenn dann als PM. Das hier habe ich gemerkt bringt eh nix.
Jeder weis mehr als der Andere.
Dann werden Schriftsätze aus einem Zusammenhang heraus gerissen, und versucht sich dafür Danke zu ergattern, was anscheinend klappt.
Alles traurig. Aber wer draußen nichts ist versucht sich hier darzustellen.

Aber danke für die Anregung. Ich werde wenn, dann per PM den Ausgang mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen

Finde ich sehr schwach muss ich sagen, vor allem mit dem Hintergrund, dass du irgendwo am Anfang geschrieben hattest, dass du Ü50 bist. Du antwortest meiner Meinung nach nicht deswegen nicht, weil "es alles nichts bringt", sondern weil du nicht die Antworten erhalten hast, die du dir erhofft hast.

Du wolltest hören, dass hier durch die Kollegen rechtswidrig gehandelt wurde - passend dazu die Behauptung, dass man ja Privatgelände nicht betreten dürfe und dass es da Urteile gäbe etc pp und dann damit das übliche Polizistenbashing lostreten. Als du gemerkt hast, dass das nicht funktioniert, wolltest du dann die Mär vom armen braven deutschen Steuerzahler, der durch die asylantenliebende Obrigkeit geknechtet wird, kund tun - funktionierte auch nicht. Zu guter Letzt wird dann beleidigte Leberwurst gespielt.
Das erinnert mich an die Leute, die unbedingt eine Streife zu ihrem pillepalle Unfall fordern und dann plötzlich alles ohne Polizei regeln wollen, wenn man eröffnet, dass aufgrund des Spurenbildes und Schilderungen irgendwie aus unparteiischer Sicht beide an der Kollision Schuld sind und aus diesem Grund beide Parteien durch die Bußgeldstelle kostenpflichtig verwarnt werden.

Echt schade, bei solchen Threads juckt es mich immer in den Fingern, mal in unserem (leider nur hessenweit recherchierbaren) System nachzuforschen, ob ein ähnlich gelagerter Fall zufällig irgendwo in unserer Zuständigkeit eröffnet worden ist und dem bearbeitenden Kollegen den Thread verlinken - ist mir allerdings noch nie den Zeitaufwand wert gewesen. Ich würde mir wünschen, dass man(n) einfach mal zu dem steht, was man(n) verbockt hat - selbstverständlich innerhalb der vom Gesetzgeber gewährten Rechte. Leider passiert das nahezu nie.

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Fakt ist aber ,dass der te das kennzeichen verfälscht hat(Urkundenfälschung?)
Warum hat er es verfälscht? Diese Frage muss er dann aber vor der zuständigen Kammer beantworten.
Bopp19

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 20. Mai 2016 um 21:06:51 Uhr:


Fakt ist aber ,dass der te das kennzeichen verfälscht hat(Urkundenfälschung?)

Fakt ist aber auch, dass das ohne betrügerische Absicht keine Urkundenfälschung im Sinne des StGB ist.

Der TE muss lediglich das Fehlen betrügerischer Absicht klar machen, dann ist der Tatvorwurf aus der Welt. Und wenn das Auto nicht fahren kann, dürfte das nicht allzu schwer sein.

Ich frag mich nur wie man auf so eine (bescheuerte) Idee kommt eine Plakete auf ein Kennzeichen zu kleben und dieses an ein Todes Auto zu schrauben.
Davon wird der Motor auch nicht wieder flott.

CV636 - Danke für die Ausführung.
Diese Kennzeichen hatte ich vor ca 20 Jahren nach dem abmelden und entstempeln, abgekratzt am Tisch im Landratsamt , später habe ich geschaut, ob ich die abgekratzten Plakettenreste noch da sind , und habe diese später zu Haus wieder aufgeklebt. Seit dem lag das Kennzeichen in der Garage .
Jetzt hätte ich eben diese Kennzeichen und habe es auf dem privaten Grundstück an dem gekauften Fahrzeug montiert.

-Günther -
Nur mal so am Rande. Ich bin 56 Jahre und habe Anstand. Und wenn Sie mir deshalb eine Überheblichkeit zusprechen, weis ich, das Sie keinen Anstand und keine Umgangsformen haben. Ob im Netz oder sonst wo. Ich würde mir das überlegen an Ihrer Stelle. Danke

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Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 20. Mai 2016 um 21:36:19 Uhr:


Ich frag mich nur wie man auf so eine (bescheuerte) Idee kommt eine Plakete auf ein Kennzeichen zu kleben und dieses an ein Todes Auto zu schrauben.

Und genau deswegen (weil kein klar denkender Mensch sowas machen würde) sehe ich hier Probleme einem Richter (glaubhaft) klar zu machen, dass keine betrügerische Absicht vorlag.

Einen Motor kann man austauschen. Der TE muss nicht mit dem Wagen gefahren sein. Schon der der Versuch ist strafbar.

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 20. Mai 2016 um 22:01:52 Uhr:


CV636 - Danke für die Ausführung.
Diese Kennzeichen hatte ich vor ca 20 Jahren nach dem abmelden und entstempeln, abgekratzt am Tisch im Landratsamt , später habe ich geschaut, ob ich die abgekratzten Plakettenreste noch da sind , und habe diese später zu Haus wieder aufgeklebt.

Genau so musst du das bei deiner Aussage vortragen, dann wird alles gut 😁 😁 😁

Ja-Ho
Nur mal am Rande, sind wir nicht alle etwas bescheuert?
Zum Thema. Ich habe vor 20 Jahren das Kennzeichen (nur das hintere) wieder halbwegs in den original Zustand versetzt, weil ich damit und dem Fahrzeug etwas persönliches verbunden hatte. Somit habe ich das Kennzeichen 20 Jahre in der Garage so belassen. Und so wie es war , habe ich es an das jetzige Fahrzeug angesteckt. Und für mich ist ein Fahrzueg ohne Kennzeichen ein Totes Fahrzeug. Und das ist es noch nicht, da ich die Ersatzteile habe.
Nur muss ich dazu in die Werkstatt.

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 20. Mai 2016 um 22:08:17 Uhr:


Und das ist es noch nicht, da ich die Ersatzteile habe.

Zack..und da ist er, der Vorsatz, dieser kleine Lümmel 😁

Ich sollte als Wahrsager arbeiten 🙂

Zille.
Blödsinn. Der Wagen kommt auf einen Hänger wird in die Werkstatt gebracht. Dort wird er repariert, und dann wird er zugelassen, und fertig. Probefahrt mit rote Kennzeichen fertig. Wo ist da ein Vorsatz?

DAS musst du dem Onkel in der schwarzen Robe nur noch glaubhaft verklickern. Ich denke da brau hst du ein wenig Glück für.

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 20. Mai 2016 um 22:08:17 Uhr:


Ja-Ho
Nur mal am Rande, sind wir nicht alle etwas bescheuert?
Zum Thema. Ich habe vor 20 Jahren das Kennzeichen (nur das hintere) wieder halbwegs in den original Zustand versetzt, weil ich damit und dem Fahrzeug etwas persönliches verbunden hatte. Somit habe ich das Kennzeichen 20 Jahre in der Garage so belassen. Und so wie es war , habe ich es an das jetzige Fahrzeug angesteckt. Und für mich ist ein Fahrzueg ohne Kennzeichen ein Totes Fahrzeug. Und das ist es noch nicht, da ich die Ersatzteile habe.
Nur muss ich dazu in die Werkstatt.

Gab es da nicht mal jemanden der das so ungefähr mit seiner Mutter oder so gemacht hat ... 😰

...wer Siegel auf Kfz-Kennzeichen fälscht, der will damit auch fahren.

Ich ab auch immer ein paar in Farbe photokopierte 50er und 100er im Portemonnaie, weils einfach geil aussieht mit nem Haufen Kohle rumzulaufen - glaubt mir bestimmt jeder Richter, dass ich das Falschgeld nicht verwenden wollte.

Oder der Abo-Verkäufer an der Haustür fälscht deine Unterschrift aufm Bestell-Formular auch nur, weil ers nur cool findet den Kollegen zu Hause in der Firma mit nem Stapel erfolgreicher Abschlüsse vor der Nase rumzufuchteln... nimmst ihm bestimmt ab, dass er dich nicht betrügen wollte.

Falsche Analogie, gast356. Die Herstellung von Falschgeld ist schon per se strafbar, da braucht dir niemand irgendwelche Absichten zu beweisen. Und eine falsche Unterschrift auf einem Bestellformular ist Betrug in Vollendung, da ist die betrügerische Absicht schon nachgewiesen.

So einfach, wie du es gerne hättest, hat es der Staatsanwalt im Fall des TE nicht. Der TE könnte ja tatsächlich genau das gemacht haben, was er hier im Thread sagt. Kann man dämlich finden - aber widerlegen kann man es nicht.

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 20. Mai 2016 um 22:08:17 Uhr:


Zum Thema. Ich habe vor 20 Jahren das Kennzeichen (nur das hintere) wieder halbwegs in den original Zustand versetzt, weil ich damit und dem Fahrzeug etwas persönliches verbunden hatte. Somit habe ich das Kennzeichen 20 Jahre in der Garage so belassen. Und so wie es war , habe ich es an das jetzige Fahrzeug angesteckt.

Dann könnte das auch der Grund sein, weshalb die Polizisten das Kennzeichen eingezogen haben. Wenn sie das nämlich vorher überprüft haben, passte das Kennzeichen natürlich nicht zum Fahrzeug. In dem Fall wären wir auch wieder im Bereich des Kennzeichenmißbrauchs.

Nö, wir wären nur (aus Sicht der Polizei) im Bereich des VERDACHTES des Kennzeichenmissbrauch. Der sich aber letztlich nicht erhärten würde, denn Kennzeichenmissbrauch erfordert entweder (Absatz 1) "rechtswidrige Absicht" oder (Absatz 2), dass das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum benutzt wurde. Trifft beides erkennbar nicht zu. Dass das Kennzeichen vielleicht irgendwann mal rechtswidrig benutzt werden KÖNNTE reicht nicht.

Außerdem - wer das WIRKLICH vorhätte, der würde das gefälschte Kennzeichen doch erst dann anbringen, wenn er es benutzt und nicht vorher schon riskieren, entdeckt zu werden.

Schau die §22 StVG genau an. Wenn es sich alles so verhält wie vom TE dargestellt, dann ist das sicher kein Kennzeichenmissbrauch.

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