Abgelaufene Kennzeichen , auf privatem Grundstück nutzen.

Opel Astra G

Habe mal eine Frage.
Wenn ich ein ca 20 Jahre altes Kennzeichen , mit zusammengeklebter Landratsamtplakette ,auf privatem eingezäuntem Grundstück an ein anderes Fahrzeug schraube , was könnte da passieren?
Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 23. Mai 2016 um 09:58:38 Uhr:


@metalhead79
Wenn dann als PM. Das hier habe ich gemerkt bringt eh nix.
Jeder weis mehr als der Andere.
Dann werden Schriftsätze aus einem Zusammenhang heraus gerissen, und versucht sich dafür Danke zu ergattern, was anscheinend klappt.
Alles traurig. Aber wer draußen nichts ist versucht sich hier darzustellen.

Aber danke für die Anregung. Ich werde wenn, dann per PM den Ausgang mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen

Finde ich sehr schwach muss ich sagen, vor allem mit dem Hintergrund, dass du irgendwo am Anfang geschrieben hattest, dass du Ü50 bist. Du antwortest meiner Meinung nach nicht deswegen nicht, weil "es alles nichts bringt", sondern weil du nicht die Antworten erhalten hast, die du dir erhofft hast.

Du wolltest hören, dass hier durch die Kollegen rechtswidrig gehandelt wurde - passend dazu die Behauptung, dass man ja Privatgelände nicht betreten dürfe und dass es da Urteile gäbe etc pp und dann damit das übliche Polizistenbashing lostreten. Als du gemerkt hast, dass das nicht funktioniert, wolltest du dann die Mär vom armen braven deutschen Steuerzahler, der durch die asylantenliebende Obrigkeit geknechtet wird, kund tun - funktionierte auch nicht. Zu guter Letzt wird dann beleidigte Leberwurst gespielt.
Das erinnert mich an die Leute, die unbedingt eine Streife zu ihrem pillepalle Unfall fordern und dann plötzlich alles ohne Polizei regeln wollen, wenn man eröffnet, dass aufgrund des Spurenbildes und Schilderungen irgendwie aus unparteiischer Sicht beide an der Kollision Schuld sind und aus diesem Grund beide Parteien durch die Bußgeldstelle kostenpflichtig verwarnt werden.

Echt schade, bei solchen Threads juckt es mich immer in den Fingern, mal in unserem (leider nur hessenweit recherchierbaren) System nachzuforschen, ob ein ähnlich gelagerter Fall zufällig irgendwo in unserer Zuständigkeit eröffnet worden ist und dem bearbeitenden Kollegen den Thread verlinken - ist mir allerdings noch nie den Zeitaufwand wert gewesen. Ich würde mir wünschen, dass man(n) einfach mal zu dem steht, was man(n) verbockt hat - selbstverständlich innerhalb der vom Gesetzgeber gewährten Rechte. Leider passiert das nahezu nie.

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Ich glaube, das kann hier beendet werden. Der TE stellt eine rechtliche Frage und erklärt, warum die Antworten nach Auskunft seiner Anwälte nicht richtig sind. Zum Rest des letzten Posts sage ich mal lieber nichts.

Das Fahrzeug war offensichtlich von der Straße aus sichtbar.

Das gefälschte Kennzeichen ebenso.

Es erweckt den Eindruck, dass das Fahrzeug zugelassen ist, obwohl es dies nicht ist.

Das ist eine Urkundenfälschung, ob es dem TE gefällt oder nicht.

Mehr ist nicht mehr dazu zu sagen. Gebe hierzu auch keine weiteren Kommentare ab. Und der Rest seines letzten Postings spricht nicht für ihn.

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 20. Mai 2016 um 17:55:28 Uhr:


Aber wie gesagt , es wird sich zeigen wie weit der Staat wieder gegen eine. deutschen vorgeht, wobei , wenn ich Asylant wäre , wäre es unwichtig gewesen.

Wie der Asylant zB der 189mal mit öffentlichen Verkehrsmitteln und ICE, schwarz gefahren ist und ca 40 Eigentumsdelikte hat, und wohl 10 mal Körperverletzung, und dem passiert nichts. Ich habe den Pressebericht gerade nicht zur Hand, kann es aber bei Bedarf nach reichen.

Diese Pegida-Sprüche gehören hier mit Sicherheit nicht her.

Nicht so herablassend Herr trouble01. Das sind keine Pegida Sprüche sondern Fakten aus Funk , Fernsehen oder wie in diesem Fall ein Pressebericht. Also bitte Ausdrücke wie von Ihnen gemacht im Zaume halten. Danke

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Gelöscht.

Gruß Frank,
mein Beitrag gehört ins Politikforum. 😉

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 20. Mai 2016 um 18:41:17 Uhr:


Nicht so herablassend Herr trouble01.
...

Der einzige, der hier arrogant und herablassend ist, bist Du. Alleine schon wegen dem "Siezen", hier in der MT-Community wird sich geduzt und das weisst Du als 2009 registrierter user ganz genau, hast es ja bisher auch immer gemacht 🙄.

Das ist keine Urkundenfälschung sondern Kennzeichenmißbrauch, ob die Herrschaften da überhaupt eingreifen durften muß ein vernünftiger Anwalt klären. Ich bin der Pegida sehr positiv zugetan, aber was das hier nun mit "Asylanten" zu tun hat, erschließt sich mir nicht und riecht nach: andere bauen Mist, also darf ich auch. Funktioniert irgendwie nicht. Besser wäre hier echt ein Schloß.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 20. Mai 2016 um 19:00:30 Uhr:


Das ist keine Urkundenfälschung sondern Kennzeichenmißbrauch, ob die Herrschaften da überhaupt eingreifen durften muß ein vernünftiger Anwalt klären. Ich bin der Pegida sehr positiv zugetan, aber was das hier nun mit "Asylanten" zu tun hat, erschließt sich mir nicht und riecht nach: andere bauen Mist, also darf ich auch. Funktioniert irgendwie nicht. Besser wäre hier echt ein Schloß.

Ich sehe das anders, wenn man eine Plakette fälscht dann ist das Urkundenfälschung.

ist das Grundstück komplett umzäunt? weiterhin könnte auch eine Überprüfung nach Abfallrecht erfolgen, übrigens hat der TE offensichtlich ein Problem mit seinem EGO, heißt er will sich wichtig tun ansonsten würde man wohl kaum hier Posten und Fragen stellen wenn man im Bekanntenkreis so wichtige Leute hat.
Gruß

Zitat:

@klamann15 schrieb am 20. Mai 2016 um 19:08:09 Uhr:


Ich sehe das anders, wenn man eine Plakette fälscht dann ist das Urkundenfälschung.

Ich nicht, siehe hier; https://dejure.org/gesetze/StVG/22.html

Edit. Ich gehe mal davon aus, daß die Beamten davon ausgegangen sind, daß das Fahrzeug mit diesen Kennzeichen in Betrieb genommen wird.Da interessiert das Privatgelände nicht. Ich persönlich hätte genauso gehandelt, ob ein Richter das anders sieht, weiß man nie.

Es steht 2:1

R 129 Fan > 2 x ja
klamann15 > 1 x nein.

Gruß Frank,
der nicht sicher weis was es ist, aber sicher ist: Das gibt Ärger. 😉

Zitat:

@focusschrauber schrieb am 20. Mai 2016 um 14:55:03 Uhr:


Also ich danke erst einmal für die Antworten.
Was mich bei der ganzen Sache stört.
1. ich habe eine LRA Plakette wieder etwas hergestellt. TÜV abgelaufen 1997 Original Plakette.
2. auf meinem privatem Grundstück vor der Garage , steht das Fahrzeug, nicht auf öffentlicher Straße oder Plätze.
3. zum eigenen verschönern , Nutzung im privatem Bereich.!!! ??
4. das Kennzeichen hat nachweislich nicht das Grundstück verlassen, da nachgewiesen ist, das dieses betreffende Fahrzeug einen Motorschaden hat und das Fahrzeug mit einem Abschleppwagen angeliefert wurde.

Zu 1. Du hast damit das Kennzeichen manipuliert. Das ist nun mal nicht erlaubt. Ob jetzt Urkundenfälschung oder Kennzeichenmißbrauch oder was auch immer sei erst mal dahingestellt.

Zu 2. Wenn deine Einfahrt und Garage nicht weit von der Straße weg sind bzw. direkt daran angrenzen, dann befindet sich das Fahrzeug auf einem öffentlich einsehbaren und ggf. auch begehbaren Teil des Grundstücks. Besser wäre es (gewesen), das Auto stünde in der Garage oder hinter dem Haus bzw. in einem anderen nicht einsehbaren Bereich des Grundstücks.

Zu 4. Dass das Fahrzeug einen Motorschaden hat und nicht fahrbereit ist, wird man ihm von außen wohl nicht ansehen, oder? Daher konnten die Polizisten das nicht wissen und mussten davon ausgehen, dass das Fahrzeug, so wie es dasteht, jederzeit im Straßenverkehr bewegt werden kann. Deswegen haben sie das Kennzeichen eingezogen.

Zitat:

@Günter schrieb am 20. Mai 2016 um 19:16:35 Uhr:


ist das Grundstück komplett umzäunt? weiterhin könnte auch eine Überprüfung nach Abfallrecht erfolgen,

Nicht nur umzäunt, sondern auch ein nach Möglichkeit sogar abgeschlossenes Tor an der Einfahrt. Ansonsten darf jeder das Grundstück betreten, um z.B. bis zur Haustür zu gehen und zu klingeln. Gibt entsprechende Urteile dazu.

Ja, das kann auch noch Probleme mit dem Ordnungsamt geben wegen Gefahr durch auslaufende Betriebsstoffe und damit Verunreinigungsgefahr bei einem stillgelegten Fahrzeug.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Mai 2016 um 17:00:33 Uhr:


für die Urkundenfälschung müsste in der Tat die Absicht einer "Täuschung im Rechtsverkehr" nachgewiesen werden. Anders sieht es beim Kennzeichenmissbrauch aus. Den hast Du verwirklicht, dazu muss man das Fahrzeug damit nicht betreiben.

Nö, auch nicht. Das StVG fordert hier "rechtswidrige Absicht". Da das Auto nicht mit dem falschen Siegel im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden sollte, kann man das hier wohl verneinen.

Zitat:

Zu 1. Du hast damit das Kennzeichen manipuliert. Das ist nun mal nicht erlaubt. Ob jetzt Urkundenfälschung oder Kennzeichenmißbrauch oder was auch immer sei erst mal dahingestellt.

Ein entstempeltes Kennzeichen zu manipulieren ist erstmal nirgendwo verboten - solange man das manipulierte Kennzeichen nicht in irgendeiner Weise rechtswidrig benutzt. Zumindest stellt es per se weder Urkundenfälschung noch Kennzeichenmissbrauch dar.

Kann natürlich sein, dass es durch irgendeine andere Vorschrift verboten ist und der TE ggf die Kennzeichen nicht wiederbekommt und gleiches in Zukunft nicht mehr tun darf. Aber Urkundenfälschung oder Kennzeichenmissbrauch - nö. Da muss man sich eigentlich nur die relevanten Paragraphen aufmerksam durchlesen, um zu erkennen, dass sie hier nicht anwendbar sind.

Zitat:

Zu 4. Dass das Fahrzeug einen Motorschaden hat und nicht fahrbereit ist, wird man ihm von außen wohl nicht ansehen, oder? Daher konnten die Polizisten das nicht wissen und mussten davon ausgehen, dass das Fahrzeug, so wie es dasteht, jederzeit im Straßenverkehr bewegt werden kann. Deswegen haben sie das Kennzeichen eingezogen.

Das ist in der Tat völlig nachvollziehbar - natürlich ist die Polizei von betrügerischer Absicht ausgegangen. Dieser Verdacht sollte aber widerlegbar sein, was den Vorwurf der Urkundenfälschung widerlegen würde.

Etwas wichtiges darf man auch nicht vergessen: Wir waren alle nicht dabei! Wie sich das alles zugetragen hat, weiß keiner von uns.

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