Abgasskandal Klage Daimler Rückabwicklung
Hallo zusammen,
wir hören momentan viel über Abgasskandal bei unseren GLK Dieselmotoren und
ehtliche Anwälte, welche Schadenersatz und Rückabwicklung Richtung Daimler anbieten.
Nun meine Frage, hat dass jemand bei euch gemacht? Kam es zu erfolg oder ist
dies wiederum eine Gelddruckmaschine für andere.
Teilt mal eure Erfahrungen
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Moin moin,
Klage wurde wie erwartet abgewiesen. Ich gehe in Berufung. Bis dahin wissen wir auch wie der BGH zur Nutzungsgebühr steht.
Das kam vom Anwalt.
Wie Sie diesem entnehmen können, wurde die Klage leider abgewiesen. Die Begründung des Urteiles halten wir für grob falsch und raten daher, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Wenn das Gericht meint, die Beschreibung der Abschalteinrichtung(en) sei nicht zureichend gewesen, so hat der Bundesgerichtshof diese Ansicht erst kürzlich als falsch bezeichnet.
Alles Verbrecher. Oh ich bin sauer.
380 Antworten
Zitat:
@seebaer1970 schrieb am 11. Mai 2021 um 20:32:55 Uhr:
Wenn man denkt es geht nicht mehr schlimmer
Wieso schlimmer? Das kann dann doch so nicht stehen bleiben. D.h. Es wird für uns doch dann eher besser laufen. Im Übrigen ist das doch mal wieder der VW -Skandal, oder täusche ich mich?
Moin in Runde,
also es sind, auch erfolge von Klagen gegen Daimler, ZB.
Besonderheit: Es ging um einen Mercedes-Benz CLS 250 CDI, den der Kläger am 26.05.2018 erworben hatte. Es war mit einem Motor des Typs OM 651, Schadstoffklasse Euro 5, ausgestattet. Das Fahrzeug ist Gegenstand einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme auf der Grundlage einer Gesamtlaufleistung von 250 000 km errechneten Nutzungsentschädigung für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer. Der Anspruch ergibt sich aus Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch die Manipulation der Motorsteuerung in Gestalt der Abschalteinrichtung.
[eingefügt am 09.07.2020]
Bitte hier Mal lesen, https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5038098/
Urteile auch gegen Daimler, die korrekt entschieden sind,
so langsam lichtet sich auch für Fahrer MB Diesel Gerechtigkeit.
Zitat:
@Sigis01 schrieb am 14. Mai 2021 um 02:26:48 Uhr:
Moin in Runde,also es sind, auch erfolge von Klagen gegen Daimler, ZB.
Besonderheit: Es ging um einen Mercedes-Benz CLS 250 CDI, den der Kläger am 26.05.2018 erworben hatte. Es war mit einem Motor des Typs OM 651, Schadstoffklasse Euro 5, ausgestattet. Das Fahrzeug ist Gegenstand einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme auf der Grundlage einer Gesamtlaufleistung von 250 000 km errechneten Nutzungsentschädigung für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer. Der Anspruch ergibt sich aus Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch die Manipulation der Motorsteuerung in Gestalt der Abschalteinrichtung.
[eingefügt am 09.07.2020]
Bitte hier Mal lesen, https://www.test.de/Abgasskandal-4918330-5038098/
Urteile auch gegen Daimler, die korrekt entschieden sind,
so langsam lichtet sich auch für Fahrer MB Diesel Gerechtigkeit.
Erfolge sind es eigentlich erst, wenn die Urteile rechtskräftig sind. Ob hier noch anschließend Vergleiche mit Stillschweigevereinbarung gemacht wurden, ist leider nicht bekannt. Gibt es auch Listen mit abgewiesenen Klagen. Daimler behauptet doch, dass 95% abgewiesen wurden. Gibt es huerzu Beweise?
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Das ist doch grober Unfug. Dann frage ich mich warum die solche Aktionen starten sollten, wie vorige Seite letzter Post. Denen steht das Wasser bis zum Hals und das wissen sie auch. BGH Urteile Kläger hat zurück gezogen ohne Grund. Die haben sich freigekauft. Da bin ich überzeugt von.
Zitat:
@seebaer1970 schrieb am 14. Mai 2021 um 15:22:03 Uhr:
Das ist doch grober Unfug. Dann frage ich mich warum die solche Aktionen starten sollten, wie vorige Seite letzter Post. Denen steht das Wasser bis zum Hals und das wissen sie auch. BGH Urteile Kläger hat zurück gezogen ohne Grund. Die haben sich freigekauft. Da bin ich überzeugt von.
Das sehe ich auch so. Wenn das Gericht signalisiert, dem Kläger zuzustimmen, wird die Sitzung unterbrochen oder vertagt... und schwupp di wupp wird Klage zurückgezogen ... und schon sind es 96% der Fälle, bei denen Daimler Recht bekommen hat. So spart man Zeit und Geld und erspart dem Gericht Arbeit... und vor allem, es gibt keine erfolgreichen Präzedenzfälle mit Signalwirkung für den Verbraucher. Was eine Sauerei!!! Man macht uns zum Bananen fressenden Affen, was in etwa Deinen früheren Aussagen entspricht.
keine erfolgreichen Präzedenzfälle mit Signalwirkung für den Verbraucher.
Das ist der springende Punkt. Recht haben und Recht bekommen ist nicht so einfach. Ganz ehrlich es kotzt mich an. Jetzt bin ich aber auch richtig bockig!!
Man muß sich ja nur die Frage stellen, wie man selbst in so einer Situation handeln würde. Einen Vergleich akzeptieren oder ein negatives Urteil riskieren. Ich denke, fast alle klagen, um in ihrem individuellen Fall Schadenersatz zu bekommen. Die Wenigsten kämpfen für die anderen Geschädigten. Ich finde das auch nicht so toll, habe aber vollstes Verständnis für die Entscheidung zugunsten einer Abfindungsregelung.
Das kam heute vom RA per E-Mail
Verfügung
ln Sachen
??????. ./. Daimler AG
wg. Schadensersatzes
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 27.04.2021 - Az. 16a U 248/19 eine Arglist der Beklagten, auch bei unterstellter unzulässiger Abschalteinrichtung, im Rahmen kaufrechtlicher und deliktischer Ansprüche verneint.
Der Sachverständige wird daher gebeten, mit der Begutachtung abzuwarten und die angesetzten Testfahrten zunächst abzusagen.
Der Sachverständige wird weiter gebeten, dem Gericht die Gerichtsakte zurückzusenden.
Nach Eingang der Gerichtsakte wird den Parteien noch Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
gehört hierzu:
Zitat:
@
garfunkel
schrieb am 5. April 2021 um 18:02:58 Uhr:
Hallo an die Rückabwickler
Habe auch Klage auf Rückabwicklung erhoben am 19.03.2020 GLK 220 BLUETEC 4MATIC BJ 2014 Euro 6
Mittlerweile (am 11.11.2020) hat das LG Stuttgart, 20. Kammer, ein Gutachten in Auftrag gegeben und dafür eine Deckungszahlung von 40.000 € eingefordert, die auch von meiner RV ohne murren beglichen wurden.
Das KFZ wird nun Mitte Juni zwecks Begutachtung (diverse Testfahrten) abgeholt und für 3 oder gar 4 Wochen nicht zur Verfügung stehen.
im Bild Meßwerte eines E350 Euro 5
Sorry, ich habe übersehen, dass das Urteil ja bereits vom OLG kommt. Dann gibt es wohl nur noch BGH oder??
Das o.g. Urteil ist nicht in meinem Verfahren gefällt.
Bin noch beim Landgericht Stuttgart,
AZ: 20 0 136/20
Ja, leider urteilen die Gerichte jetzt oft so:
Zitat:
Demnach ist das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen nicht bereits deshalb als sittenwidrig zu qualifizieren, weil sie einen Fahrzeugtyp aufgrund einer grundlegenden unternehmerischen Entscheidung mit einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) ausgestattet und in den Verkehr gebracht haben. Dies gilt auch dann, wenn mit der Entwicklung und dem Einsatz dieser Steuerung eine Kostensenkung und die Erzielung von Gewinn erstrebt wird. Der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit ist nur gegeben, wenn weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen. Die Annahme objektiver Sittenwidrigkeit setzt jedenfalls voraus, dass die handelnden Personen bei der Entwicklung und/oder Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen.
Den Gerichten fehlt es am "rauchenden Colt". Die Untersuchungen mit Testfahrten usw. erübrigen sich, weil der Verstoß gegen die Zulassungsvorschriften zugegeben wird. Solange die Kläger die Unschuldvermutung nicht untergraben, also die Täuschungsabsicht belegen können, gilt deutschen Gerichten das, was Mercedes gemacht hat, als Verbotsirrtum.
Inwiefern das ein Verhalten ist, das "das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt", unterliegt vor Gericht offenbar sehr spitzfindigen Kriterien.
Mein persönliches Verständnis ist anders, aber vor Gericht bekommt man ja bekanntlich keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.