Abgasskandal Klage Daimler Rückabwicklung

Mercedes GLK X204

Hallo zusammen,

wir hören momentan viel über Abgasskandal bei unseren GLK Dieselmotoren und
ehtliche Anwälte, welche Schadenersatz und Rückabwicklung Richtung Daimler anbieten.

Nun meine Frage, hat dass jemand bei euch gemacht? Kam es zu erfolg oder ist
dies wiederum eine Gelddruckmaschine für andere.

Teilt mal eure Erfahrungen

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Moin moin,

Klage wurde wie erwartet abgewiesen. Ich gehe in Berufung. Bis dahin wissen wir auch wie der BGH zur Nutzungsgebühr steht.

Das kam vom Anwalt.
Wie Sie diesem entnehmen können, wurde die Klage leider abgewiesen. Die Begründung des Urteiles halten wir für grob falsch und raten daher, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Wenn das Gericht meint, die Beschreibung der Abschalteinrichtung(en) sei nicht zureichend gewesen, so hat der Bundesgerichtshof diese Ansicht erst kürzlich als falsch bezeichnet.

Alles Verbrecher. Oh ich bin sauer.

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Moin in die Runde,

noch Mal zu KBA aussage, ich frage mich, wenn das nicht stimmt von Wegen Thermofenster ab schalt Manipulation,
dann ist hier die frage überhaupt warum schreibt die KBA alle MB Fahrer wegen Update für Diesel Fahrzeuge, hat
die KBA eine Sonderrolle bei Mercedes?
https://www.motor-talk.de/.../kba-i210177574.html

OK:
Das Auto hat doch eine ordentliche Zulassung. Der Rückruf bessert nach, das ist übliche Praxis.
Von einer behördlichen Stillegung sind wir doch weit entfernt! Wenn die mal käme ohne Chance auf Nachbesserung, dann gehen die Klagen auch besser durch. Dann wird es um die Restwerte gehen. Der Markt regelt das.
Bis dahin freut mich der GLK allemal, und jeden einzelnen km..

Zitat:

@Sigis01 schrieb am 6. Mai 2021 um 14:34:23 Uhr:


Moin in die Runde,

noch Mal zu KBA aussage, ich frage mich, wenn das nicht stimmt von Wegen Thermofenster ab schalt Manipulation,
dann ist hier die frage überhaupt warum schreibt die KBA alle MB Fahrer wegen Update für Diesel Fahrzeuge, hat
die KBA eine Sonderrolle bei Mercedes?
https://www.motor-talk.de/.../kba-i210177574.html

Zwei paar Schuhe.

1. Das KBA ordnet Maßnahmen an wenn es um Sicherheitsrelevante Maßnahmen und Umwelt Aspekte geht. Hierbei kommt zum Tragen, das der GLK einen ordentliche Zulassung mit dem damaligen Testverfahren zum CO2 oder Nox Ausstoß hat. Die neuen Erkenntnisse die NOX zu senken sind dem KBA dann doch den angeordneten Rückruf wert gewesen.

2. Das KBA Beurteilt wie hier in deinem Link das es eben keine Prüfstanderkennung gibt. Also keinen Betrug, sondern eine an den Grenzen ausgelegte Auslegung des Thermofensters ist.

Beim GLK gibt es sowohl Zwangsrückrufe als auch freiwillige Rückrufe, je nach spezifischem Modell. Teilweise war das sogar getriebeabhängig.

Bei Zwangsrückrufen droht bei Nichtbefolgung tatsächlich eine Stillegung, bei freiwilligen Updates nicht - solange das KBA diese dann nicht hochstuft.

Und warum macht Mercedes überhaupt freiwillige Updates? Aufgrund politischen Drucks. Warum werden die Benachrichtigungen auch über das KBA verschickt? Datenschutzgründe: Nur denen sind die aktuellen Halter bekannt.

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Zitat:

@350d schrieb am 6. Mai 2021 um 13:43:25 Uhr:


Bei unserem GLK wurde ein verpflichtender Rückruf von KBA angeordnet. Unsere Forderung gegen Daimler: Rückabwicklung des Kauvertrages aus 3/2015 (Vorführfahrzeug 8 Wochen alt mit 3.000 KM, Kp. 49, Np. 62).

Themen sind u.a. die Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung, das Thermofenster etc.

"...wenn uns vor dem Kauf der Verkäufer (Mercedes) gesagt hätte, dass wir mit dem Auto ggf. das Risiko einer evtl. Stilllegung seitens der Behörden eingehen, oder der Verkäufer dieses zumindest nicht ausschließen kann, hätten wir den Wagen niemals gekauft..."

Ab wann war denn bekannt, dass Mercedes diesbezüglich etwas droht?

Wer konnte das denn 2015 bereits wissen?

Welcher Verkäufer eines PKWs kann das denn heute für Neuwagen ausschließen?

Welcher Käufer kann annehmen, dass ein Verkäufer das ausschließen kann?

Ist es nicht wichtiger, dass durch den Betrieb des Fahrzeuges eine ungeahnt sehr viel höhere Umweltbelastung ausgeht?
Müsste man nicht genau darauf verweisen, wenn man sich mit Forderungen an den Hersteller wendet?

Fragen über Fragen...

Noch konnte die Stilllegung eines GLKs nicht verhindert werden. Die Preise für Gebrauchtwagen sind m.E. nicht gerade so, dass man über einen sehr großen Preisverfall reden könnte.

Hier ein Auszug aus der KBA-Seite zum Thema Abschalteinrichtung, die wie auf der gleichen Seite beschrieben „auch ein Thermofenster sein kann“....

„Was ist eine unzulässige Abschalteinrichtung?
Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist laut Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 unzulässig.
Nicht unzulässig ist eine Abschalteinrichtung, wenn:

„a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;

b) die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist;

c) die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind.“

Hier der Link, falls er funktioniert
https://www.kba.de/.../faq_table.html?nn=1072214#Start

Was ist Dein Punkt?

Über die Frage, was zulässig und was unzulässig ist, hat der EuGH bereits entschieden. Die Einrichtungen sind unzulässig, weil die Klausel a) folgendermaßen präzisiert wurde:

Zitat:

Um eine Abschalteinrichtung zu rechtfertigen, müsse diese vor «plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden» schützen. Es gehe um «unmittelbare Beschädigungsrisiken», die bei der Fahrt zu konkreter Gefahr führen könnten. Nicht ausreichend sei die Begründung, Verschleiß oder Verschmutzung des Motors würden an sich verhindert.

(siehe https://www.westfalen-blatt.de/.../...ware-in-Dieselwagen-fuer-illegal)

Das wird nicht inzwischen nicht einmal von Mercedes ernsthaft angezweifelt (früher schon), aus formalen Gründen geht man trotzdem gegen bestehende Zwangsrückrufe vor.

Inzwischen ist die Verteidigungslinie anders, nämlich:

1. Wenn es entgegen der Auslegung des EuGH netterweise vom KBA trotzdem keinen Zwangsrückruf für ein spezifisches Modell gibt, dann hat dessen Käufer eben keine ableitbaren Ansprüche, weil ihm ja de facto gar kein Schaden entsteht.

2. Die Vorschriften waren damals so schwammig (und es gab noch keine Urteile, die sie präzisierten), dass Mercedes nur einem Irrtum in deren Auslegung unterlag, dem lag aber keine Täuschungsabsicht zugrunde.

Punkt 1 ist nach meiner Meinung falsch, die Preise sind eingebrochen. Das relativiert sich jetzt, nachdem die Fahrzeuge noch älter sind. Klar, nach 10 Jahren ist das Auto so oder so 0€ wert. Bei meiner Klageeinreichung lag der Unterschied bei ca. 10.000€.

Punkt 2 ist m.E. hochgradig unwahrscheinlich, aber für Kläger schwer nachweisbar. Im Fall VW gibt es inzwischen internen Schriftverkehr, die die Täuschungsabsicht belegen. Mercedes selbst hat sich diesbezüglich nackig gemacht, als sie bei der Einreichung der ersten Updates sogar die Tatsache, dass genau das Thermofenster geändert wurde, verschwiegen haben - ich glaube kaum, dass das nicht absichtlich geschah.

Die Preise für Dieselfahrzeuge sind leicht eingebrochen. Auch für jene die noch nicht von Skandalen betroffen sind.
Auslöser war der Betrug von VW! Die müssten verklagt werden wenn es um gesunkene Restwerte geht.
Das ist aber völlig absurd und nicht durchführbar. So wird sich halt an MB gehalten.

Zitat:

@geologe99 schrieb am 7. Mai 2021 um 09:02:15 Uhr:


Die Preise für Dieselfahrzeuge sind leicht eingebrochen. Auch für jene die noch nicht von Skandalen betroffen sind.
Auslöser war der Betrug von VW! Die müssten verklagt werden wenn es um gesunkene Restwerte geht.
Das ist aber völlig absurd und nicht durchführbar. So wird sich halt an MB gehalten.

Hi,

Genau das habe ich mit meinem Audi A3 auch gemacht, und, da ich das Fahrzeug behalten wollte, einen für mich sehr guten Vergleich abgeschlossen.

Wieso VW jetzt aber für die Probleme bei Daimler verantwortlich sein soll verstehe ich jetzt nicht so ganz.

Viele Grüsse

Nicht bei Daimler. Generell sind die verantwortlich für den Dieselskandal.
Die haben betrogen durch Veränderung der Steuerung bei erkennen des Prüfstandes..
Alle anderen Hersteller von Dieselfahrzeugen, die nur die technischen Rahmenbedingungen grenzwertig ausnutzen , haben die (VW) mit rein gezogen, bezüglich Werthaltigkeit/Wiederverkaufswert.
Dein Audi ist auch nur ein VW-Konzernfahrzeug, insofern recht einfach.

Auch sehr interessant. Es wird immer fraglicher.

https://www.baumeister-rosing.de/dieselskandal_daimler_kundenaktion/

Bitte lest nur den oberen Teil. Der Rest ist Werbung für die Kanzlei.

Zitat:

@seebaer1970 schrieb am 11. Mai 2021 um 07:42:52 Uhr:


Auch sehr interessant. Es wird immer fraglicher.

https://www.baumeister-rosing.de/dieselskandal_daimler_kundenaktion/

Bitte lest nur den oberen Teil. Der Rest ist Werbung für die Kanzlei.

Ich lese eigentlich nichts Neues. Ob diese Kontaktaufnahme vor Gericht gegen Daimler bewertet wird, scheint eher fragwürdig. Hilfreich wohl aber die Warnung des RA darauf einzugehen... Der Richter fragt sich wohl eher, warum er entscheiden soll...

Beide Aktionen fraglich...

Wenn man denkt es geht nicht mehr schlimmer

https://abgasskandal.de/.../

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