Abgasskandal Klage Daimler Rückabwicklung
Hallo zusammen,
wir hören momentan viel über Abgasskandal bei unseren GLK Dieselmotoren und
ehtliche Anwälte, welche Schadenersatz und Rückabwicklung Richtung Daimler anbieten.
Nun meine Frage, hat dass jemand bei euch gemacht? Kam es zu erfolg oder ist
dies wiederum eine Gelddruckmaschine für andere.
Teilt mal eure Erfahrungen
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Moin moin,
Klage wurde wie erwartet abgewiesen. Ich gehe in Berufung. Bis dahin wissen wir auch wie der BGH zur Nutzungsgebühr steht.
Das kam vom Anwalt.
Wie Sie diesem entnehmen können, wurde die Klage leider abgewiesen. Die Begründung des Urteiles halten wir für grob falsch und raten daher, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Wenn das Gericht meint, die Beschreibung der Abschalteinrichtung(en) sei nicht zureichend gewesen, so hat der Bundesgerichtshof diese Ansicht erst kürzlich als falsch bezeichnet.
Alles Verbrecher. Oh ich bin sauer.
380 Antworten
Zitat:
@AlfredGLK schrieb am 6. November 2021 um 17:34:16 Uhr:
Seit 3.11.ist die Musterfeststellungsklage beim OLG Stuttgart zugelassen gegen Daimler.
Das Formblatt für die Beteiligung findet ihr hier:
https://www.bundesjustizamt.de/.../Formular_node.html.
Ich habe es bereits abgeschickt Siehe auch Test.deGruß und schönes WE
Alfred
HTTP Status 404
Leider konnte das System die letzte Anfrage nicht vollständig ausführen, da die aufgerufene Ressource nicht vorhanden ist.🙄
Hinten den Punkt löschen dann klappt es
https://www.bundesjustizamt.de/.../Formular_node.html
Der BGH weist die Klagen auch bei einem amtlichen Rückruf zurück! Siehe BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 223/20
Lasst euch von den Anwälten nichts anderes erzählen oder konfrontiert sie mit dem Beschluss des BGH!
Vor dem LG Baden Baden wurde unsere Klage abgewiesen. Hauptgrund ist wohl, dass das sittenwidrige Handeln nicht zum Tragen kommt, dazu gab es ja auch mal eine Entscheidung aus Karlsruhe.
Die Kanzlei bietet natürlich an in die nächste Instanz zu gehen und hat eine Liste mit bisher gewonnen Fällen mitgeschickt, vor dem OLG waren es nur ein paar wenige, weswegen wir das wahrscheinlich nicht machen werden.
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Meine Klage wurde beim LG Stuttgart ebenfalls abgewiesen.
Zu klar und deutlich hat das Gericht festgestellt, dass sittenwidriges Verhalten des Beklagten nicht nachgewiesen werden konnte und wohl auch nicht nachgewiesen werden kann. Allenfalls fahrlässiges Handeln.
So fehlt es auch an der besonderen Verwerflichkeit des Handelns bzw. Tuns des Beklagten.
Letztendlich wurden auch in Folge mit dieser Unbegründetheit des Klageantrags dann auch die weiteren Klageanträge zur Technik abgewiesen. Es geht also nicht mehr um das Thema „Thermofenster“ und schon gar nicht um eine Abschaltvorrichtung. Als Jurist tut man sich halt einfacher damit, wenn die Technik infolge fehlender Absicht nicht zu bewerten ist.
Offensichtlich hat sich das Landgericht stark an den jüngsten Entscheidungen des BGH und der OLG’s orientiert und lässt nur wenig Hoffnung auf Erfolg. Und auch das KBA hat sich bisher, und wird dies wohl auch weiterhin tun, nicht auf die Seite der Betroffenen Verbraucher gestellt. Zu sehr hat man sich dort auf die Angaben der Hersteller verlassen und wird das auch in Zukunft nicht zugeben wollen und können. Die Rolle der Politik bleibt unklar…
Insoweit macht für mich eine Revision absolut keinen Sinn mehr. Für die Erstinstanzen hat der BGH wohl eindeutig die Richtung vorgegeben. Frohe Weihnachten!
......lange her aber hier aktuelle Info: meine Klage wurde nach fast 4 Jahren am 11.12.2024 abgewiesen mit meiner Meinung nach fadenscheinigen Begründungen. Keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten mehr bestehend.
Für mich stellt sich das so dar: Kein Richter will Recht für den Verbraucher sprechen, da dieses Urteil als Präzedenzfall für andere gelten kann/wird und somit die Autohersteller massiv in Regress genommen würden.
Wieder mal eines besseren belehrt worden, daß Recht haben nicht Recht bekommen ist.
Einzig das Wissen, den Wagen jetzt in Ehren weiterzufahren gibt mir ein gutes Gefühl.