Abgasskandal EA189 aktuelle Angebote von VW

VW Passat B6/3C

Hallo
Ich wollte hier mal die Frage in den Raum werfen, wer das aktuelle Angebot von VW annimmt und warum oder wer nicht und warum? Ich habe von meinem Vertreter ( Check 24 ) das Angebot über etwa 2500€ bekommen wenn ich zustimme oder wenn ich weiter Klage steht wohl eine Summe von 10000-19000€ im Raum. Die meisten Anwälte in Deutschland die mit der Klage zu tun haben, sind ja der Meinung das VW im Mai vorm BGH verliert und dementsprechend Einzelklagen mit höheren Summen zustande kommen. Ich kann mich noch nicht Entscheiden was ich mache. Wie verhalten sich die anderen hier die davon Betroffen sind?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Robin Hood 15 schrieb am 23. März 2020 um 19:56:05 Uhr:


Das Ganze nennt sich Marktwirtschaft.

Verhandeln wird dem Privatmann vom Staat nicht abgenommen.

Also nochmal für Leute die keine Ahnung haben:
Bei Wir kaufen dein Auto wird man nicht übers Ohr gehauen.

Ich denke wir sollten tatsächlich zum eigentlichen Thema zurück kommen und dort verbleiben.

"Wir Kaufen dein Auto.de" ist mit Abstand dass allerschlimmste was man machen kann.
Das sag ich nicht nur so daher, sondern ich hatte schon 3 mal das Vergnügen.
Das Problem ist nicht die Werkstatt wo der Termin stattfindet, sondern die Lockangebote die man vorab bekommt.
Ich wollte damals selber meinen A6 da Verkaufen.
Online Angebot 3700€.
Realangebot im Autohaus 2000€.
Verkauft hab ich ihn dann Privat für 3500€.
War dann noch bei 2 Bekannten mit aus reiner Neugier und es Passiert immer das Selbe.
Vom Onlineangebot will keiner was Wissen und die Gebote sind ein Witz.

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hast du ein link von check24 wo mann klagen kann.

@Flieger1967 schrieb am 3. April 2020 um 06:23:36 Uhr:
Im Vergleichsangebot von VW steht aber durchschnittlich 13-15 % des Kaufpreises werden als Entschädigung bezahlt. Die Tabelle ist nur ein grober Richtwert. Meine Klage läuft über Check24. Ich bezahle nur dann ( 10% ) wenn die Klage gewonnen wird. Ansonsten ist es Kostenlos. Laut Angaben von VW, haben bis jetzt ca.200000 Besitzer das Vergleichsangebot angenommen. Und gestern noch im Netz gefunden. Noch ein Prozessfinanzierer hat ein Angebot an alle die weiterklagen wollen. 5000€ sofortzahlung ( die kann der Kunde auch behalten egal wie der Prozess endet ) . Und wenn der Prozess gewonnen wird, gibt es die Restsumme abzüglich der Provision.

https://www.check24.de/verbraucherportal/

ich danke dir, weiß nicht ob ich überhaupt noch eine Chance habe auf enfschädigung muss ich halt warten.

@Flieger1967 schrieb am 5. April 2020 um 06:20:24 Uhr:
https://www.check24.de/verbraucherportal/

Einfach ausfüllen. Die melden sich eigentlich automatisch.Ich musste diese Woche KFZ Brief, Kaufvertrag und Nachweis über die Eintragung ins Klageregister nachweisen. Ob die Leute die sich dort noch nicht eingetragen hatten auch eine Chance bekommen, wei8 ich aber auch nicht. Aber auch dort gibt es noch genug Möglichkeiten bei anderen Anwälten ( siehe Autobild letzte Ausgabe ).

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Ich habe jetzt die Bestätigung von VW, dass der Vergleich angenommen worden ist.
In den nächsten Wochen habe ich also € 2513 ,- zu erwarten.
Hoffen wir auf ein gutes Gelingen.
Für alles andere bin ich nicht mutig genug.

Na dann Sparsam damit umgehen.

Hallo
Also ich finde die angebotenen Entschädigungssummen eigentlich ganz okay , und das ohne viel Arger und noch ohne Rechtschutz bzw Anwaltskosten.
Ich hatte damals ziemlich am Anfang geklagt mit Rechtschutz!, was für ein Drama der Rechtsanwalt wollte den Fall so schnell wie möglich abschliesen, dann einen Vergleich nach den anderen laufend mußte ich immer wieder erneut Druck ausüben das noch was geht um jeden Euro feilschen das zog sich fast über 1 jahr, zusätzlich hat bei meinen zuständigen Gericht damals keiner einen Fall gewonnen, darauf habe ich dann aufgegeben und einen Vergleich zugestimmt.
Also für 10jahre alte Autos ist das doch jetzt schon echt okay

Ob die Kanzlei gut ist oder nicht, kann ich nicht Beurteilen. Aber da die Kanzlei ( im übrigen auch all die anderen ) nicht nur mich sondern auch viele andere Vertritt ( immer Vorausgesetzt das VW vorm BGH verliert ) und sie je nach dem was vereinbart ist zwischen 10-19% der zugesprochenen Summe erhalten, gehe ich mal aus, das sie sich dementsprechend ins Zeug legen werden.Und das alles ohne Rechtsschutz und ohne Vorkosten.

Man sollte sich mal vor Augen halten, dass Anwälte, unabhängig davon welche Seite sie verteten, immer ihr Geld bekommen. Die Frage ist nur, von welcher Seite - Kläger oder Beklagte(r).
Somit kann man nicht pauschal sagen, dass sich eine Kanzlei ganz besonders ins Zeug legt, nur weil sie viele Kunden vertritt.
Meine Erfahrung hat ergeben, dass immer dann besonders viel Ehrgeiz gezeigt wurde, wenn für die Kanzlei die Möglichkeit bestand, noch mehr Geld einzunehmen (Klageerhebung, Revision, usw.)

Ok. Ich erkläre mal wie das bei mir ablaufen soll. Sollte VW verlieren, wird Klage erhoben. Sollte ich verlieren, so bleibt es ohne Kosten. Sollte ich gewinnen, bekommen die Anwälte 10% der Schadenssumme. Ich weiß das in diesem Fall/Fälle, es nicht so läuft wie es eigentlich bei Prozessen laufen würde. Aber so lautet das Angebot der Anwälte. Ich habe also keine Kosten, solange der Prozess nicht gewonnen ist. Und genau so, machen es die ganzen Prozessfinanzierer die die Geschädigten gegen VW vertreten.
Im Endeffekt kann man also sagen, das ich eventuell gar nichts bekomme ( Vergleich nicht angenommen und VW gewinnt vor EUGH und BGH ) oder es wird erheblich mehr aber ich bin das Fahrzeug los. Wie auch immer es laufen sollte, ein Versuch ist oder war es Wert.

Das auf jeden Fall, versuchen sollte man es immer. Und es gab bisher für jeden irgendwas, außer für diejenigen, die auf total realitätsferne Dinge geklagt haben bzw das Auto nach Bekanntwerden des Skandals gekauft und dann gemacht haben.

Wir hatten seinerzeit die erste Instanz verloren, aber ein sehr gutes Vergleichsangebot bekommen. Im Endeffekt ohne Kosten für uns.

So.Am EUGH hat die Generalstaatsanwältin verlauten lassen, das sogenannte Abschalteinrichtungen illegal sind. Dort geht es gegen einen Europäischen Autobauer, der nicht Namentlich genannt wird. Im allgemeinen ist zu lesen, das die Richter des EUGH den Darlegungen der Generalstaatsanwältin in ihrem Urteil folgen. Das Urteil, soll wohl in den nächsten Tagen gesprochen werden. Dies hätte Auswirkungen auf alle Autohersteller, die solche Abschalteinrichtungen einsetzen. Das wäre der erste Schritt zur Einzelklage. Am 05.05.2020, soll wohl das Urteil gegen VW vorm BGH fallen.

Zur Information:
Ich hatte den VW-Vergleich angenommen.
VW hat schon gezahlt.

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