ABE für Xenon bei DE-Scheinwerfern???
😕😕😕
http://cgi.ebay.de/...951QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh%C3%B6r?...|66%3A2|65%3A12|39%3A1|240%3A1318
MfG
sechzehnerblech
Beste Antwort im Thema
diese eintragung ohne swra und alwr ist NICHT rechtsgültig! das wird dir das kba auch genau so bestätigen....
ot: im übrigen solltest du dir mal gedanken darüber machen ob "privater verkäufer" bei deinem verkaufsstil angebracht ist oder du doch nicht besser um einer anzeige wegen steuerhinterziehung zu entgehen du deine gewinne dem finanzamt mitteilen solltest!
76 Antworten
Du könntest hier auch einfach die KBA Nummer posten und dem Spuk ein Ende bereiten. Jemand der Kontakte zum Tüv hat,im Notfall ich, könnte isch dann erkundigen was es damit aufsich hat.
Hat jemand Testkäufe gemacht oder ist die Ursache doch das gewerbliche Ausmaß?
Egal,was,es bestätigt letztlich,was hier gesagt wurde...
Hm, von Hella habe ich noch nichts, bleibe aber mal dran.
Habe aber mal ein Interessantes Zitat gefunden:
Zitat:
Der Einbau eines Xenonkits in vorhandene Scheinwerfer
ist 100 % illegal. Scheinwerfer sind als sicherheitsrelevantes
Bauteil GEMEINSAM mit allen
ihren Bestandteilen bauartgeprüft und typgenehmigt.
Wenn Sie das typgenehmigte Leuchtmittel gegen
ein Xenonkit tauschen, entspricht der Scheinwerfer
nicht mehr dem genehmigten Typ und somit
erlischt die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug. Die
angebotenen Kits haben, wenn sie über ein E-Prüfzeichen
verfügen, in der Regel nur eine Typ-Genehmigung
hinsichtlich der elektromagnetischen
Verträglichkeit nach der UNECE-Regelung Nr. 10
erteilt bekommen. Erkennbar ist dies am Genehmigungszeichen.
Nach dem E-Zeichen beginnt die
Genehmigungsnummer mit „ 10 R xxxx“. Über eine
Typgenehmigung für eine lichttechnische Einheit
verfügen diese Kits in der Regel nicht. Mit dem Hinweis
auf ein E-Prüfzeichen soll der Eindruck erweckt
werden, dass diese Bauteile für den Umbau zulässig
wären. Diese Auskunft stimmt völlig überein mit den
Auskünften des Bundesverkehrministeriums. Das
Risiko, das von der Blendwirkung eines solchen Umbaus
ausgeht, ist viel zu hoch, als dass es durch die
höhere Leuchtkraft aufgewogen wird. Im Gegenteil,
genau daraus resultiert ja die Gefahr. Was die Prüfer
vermutlich meinten, ist ein gesamter, mit allen Bestandteilen
typgenehmigter Xenon-Austauschscheinwerfer,
wie er z.B. von Hella angeboten wird. Soweit
ich weiß, ist auch Hella derzeit die einzige Firma auf
dem Markt, die solche Xenon-Komplettlösungen für
den Umbau in Fahrzeuge, die nicht serienmäßig mit
Xenonlicht angeboten werden, legal anbietet. Ich
rate Ihnen also dringend von einer selbstgebauten
Xenon-Lösung ab. Diese ist illegal.
Zitat:
Original geschrieben von luckyzippo
Hat jemand Testkäufe gemacht oder ist die Ursache doch das gewerbliche Ausmaß?
Egal,was,es bestätigt letztlich,was hier gesagt wurde...
Darf man sich nicht ummelden??? Ich denke hier ist kein Ebay Forum--). Aber meins ist wenistens erstmal drinne😉.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Samuel0815
Hm, von Hella habe ich noch nichts, bleibe aber mal dran.Habe aber mal ein Interessantes Zitat gefunden:
Zitat:
Original geschrieben von Samuel0815
Zitat:
Der Einbau eines Xenonkits in vorhandene Scheinwerfer
ist 100 % illegal. Scheinwerfer sind als sicherheitsrelevantes
Bauteil GEMEINSAM mit allen
ihren Bestandteilen bauartgeprüft und typgenehmigt.
Wenn Sie das typgenehmigte Leuchtmittel gegen
ein Xenonkit tauschen, entspricht der Scheinwerfer
nicht mehr dem genehmigten Typ und somit
erlischt die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug. Die
angebotenen Kits haben, wenn sie über ein E-Prüfzeichen
verfügen, in der Regel nur eine Typ-Genehmigung
hinsichtlich der elektromagnetischen
Verträglichkeit nach der UNECE-Regelung Nr. 10
erteilt bekommen. Erkennbar ist dies am Genehmigungszeichen.
Nach dem E-Zeichen beginnt die
Genehmigungsnummer mit „ 10 R xxxx“. Über eine
Typgenehmigung für eine lichttechnische Einheit
verfügen diese Kits in der Regel nicht. Mit dem Hinweis
auf ein E-Prüfzeichen soll der Eindruck erweckt
werden, dass diese Bauteile für den Umbau zulässig
wären. Diese Auskunft stimmt völlig überein mit den
Auskünften des Bundesverkehrministeriums. Das
Risiko, das von der Blendwirkung eines solchen Umbaus
ausgeht, ist viel zu hoch, als dass es durch die
höhere Leuchtkraft aufgewogen wird. Im Gegenteil,
genau daraus resultiert ja die Gefahr. Was die Prüfer
vermutlich meinten, ist ein gesamter, mit allen Bestandteilen
typgenehmigter Xenon-Austauschscheinwerfer,
wie er z.B. von Hella angeboten wird. Soweit
ich weiß, ist auch Hella derzeit die einzige Firma auf
dem Markt, die solche Xenon-Komplettlösungen für
den Umbau in Fahrzeuge, die nicht serienmäßig mit
Xenonlicht angeboten werden, legal anbietet. Ich
rate Ihnen also dringend von einer selbstgebauten
Xenon-Lösung ab. Diese ist illegal.
Ja das stimmt ganz genau!!! Hat ja auch keiner bestritten und ich lasse dir auch gerne eins zukommen auf die andere Mail zu kommen. Habe nur zu viele Mails erhalten an den Tag,die eins haben wollen und es wird jetzt sehr eng damit. Aber es ist ja auch nur eine Ablichtung wie bei Ebay angeboten,aber jetzt geht das auch ohne Ebay reisend weg und das ohne Ebaygebüren noch zu zahlen. Ich sagte doch hier ist der Ted wie eine Werbung zum Verkauf der Blätter gewesen!!!
Zitat:
Original geschrieben von fordrs6
Ja das stimmt ganz genau!!! Hat ja auch keiner bestritten und ich lasse dir auch gerne eins zukommen auf die andere Mail zu kommen. Habe nur zu viele Mails erhalten an den Tag,die eins haben wollen und es wird jetzt sehr eng damit. Aber es ist ja auch nur eine Ablichtung wie bei Ebay angeboten,aber jetzt geht das auch ohne Ebay reisend weg und das ohne Ebaygebüren noch zu zahlen. Ich sagte doch hier ist der Ted wie eine Werbung zum Verkauf der Blätter gewesen!!!
Oh, das glaube ich gerne. 😉
Ich hatte zwar die ABE noch nicht in der Hand, habe aber erfahren, das es von den Brennern abhängig ist. Diese Xenonbrenner habe eine , ich nenn es mal Abschirmung, die die Blendwirkung verhindern sollen und somit in Halogenscheinis passen. Diese haben dann die besagte E1 oder E4 Norm. Leider habe ich das nur von einem Hella Händler und einem Boschdienst mündlich bekommen. Arbeite noch am schriftlichen! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Samuel0815
Oh, das glaube ich gerne. 😉Zitat:
Original geschrieben von fordrs6
Ja das stimmt ganz genau!!! Hat ja auch keiner bestritten und ich lasse dir auch gerne eins zukommen auf die andere Mail zu kommen. Habe nur zu viele Mails erhalten an den Tag,die eins haben wollen und es wird jetzt sehr eng damit. Aber es ist ja auch nur eine Ablichtung wie bei Ebay angeboten,aber jetzt geht das auch ohne Ebay reisend weg und das ohne Ebaygebüren noch zu zahlen. Ich sagte doch hier ist der Ted wie eine Werbung zum Verkauf der Blätter gewesen!!!Ich hatte zwar die ABE noch nicht in der Hand, habe aber erfahren, das es von den Brennern abhängig ist. Diese Xenonbrenner habe eine , ich nenn es mal Abschirmung, die die Blendwirkung verhindern sollen und somit in Halogenscheinis passen. Diese haben dann die besagte E1 oder E4 Norm. Leider habe ich das nur von einem Hella Händler und einem Boschdienst mündlich bekommen. Arbeite noch am schriftlichen! 🙂
Ja ganz genau so ist es wie du es geschrieben hast. Aber beim Audi 80 sind diese nur in DE Scheinwerfer und mit D2S Brenner erlaubt,wie es da drinne steht und das ohne ALWR und SWRA bis zum Baujahr 1998. Mir haben jetzt schon 2 Käufer geschrieben,die es jetzt im Audi 80 mit DE eingetragen haben um sicher zu gehen,dank dieses Schreibens. Aber ich möchte hier nicht die Sache neu auffrischen,weil 90% sagen es darf und dürfte nicht usw. blos mal ganz ehrlich warum schreiben diese hier nicht mit,oder sogar schlechte Schreiben und dann noch auf PM ich möchte gerne auch eine haben!!! Aber dehnen,kann ich hier nur sagen erst denken und dann drüber schreiben. Im Forum sagen Sie nein Verboten und über PM ich würde auch 50 Euro dafür bezahlen,hauptsache ich habe auch eins,damit ich umbauen kann.
Zitat:
Original geschrieben von fordrs6
Ja ganz genau so ist es wie du es geschrieben hast. Aber beim Audi 80 sind diese nur in DE Scheinwerfer und mit D2S Brenner erlaubt,wie es da drinne steht und das ohne ALWR und SWRA bis zum Baujahr 1998. Mir haben jetzt schon 2 Käufer geschrieben,die es jetzt im Audi 80 mit DE eingetragen haben um sicher zu gehen,dank dieses Schreibens. Aber ich möchte hier nicht die Sache neu auffrischen,weil 90% sagen es darf und dürfte nicht usw. blos mal ganz ehrlich warum schreiben diese hier nicht mit,oder sogar schlechte Schreiben und dann noch auf PM ich möchte gerne auch eine haben!!! Aber dehnen,kann ich hier nur sagen erst denken und dann drüber schreiben. Im Forum sagen Sie nein Verboten und über PM ich würde auch 50 Euro dafür bezahlen,hauptsache ich habe auch eins,damit ich umbauen kann.
*lol
Das glaube ich dir auf´s Wort.
Ich versuche immer objektiv zu bleiben, zweifele manchmal auch Dinge an und Stelle sie in Frage, wenn ich nicht den eindeutigen Beweis habe, das es stimmt.
Nur versuche ich dann auch keinen anzugreifen und irgend etwas zu unterstellen, wenn ich diese Info´s eben nicht habe.
Sollte ich dennoch jemanden auf die Füße getreten sein, entschuldige ich mich hiermit öffentlich.
Ich zumindest bleibe weiter sachlich.
Und im Moment sieht es so aus, als wenn die angebotene ABE korrekt ist, nämlich unter den von dir genannten Vorussetzungen.
Auf diese Info bin ich ja bereits gestoßen. (s. Zitat von Hella) und habe es auch schon mündlich übermittelt bekommen.
Übrigens gilt dies auch für andere D2S Brenner in anderen Fahrzeugmarken.
Wie gesagt, meine Entschuldigung hast du, auch wenn ich glaube nichts falsch gemacht zu haben.
Ich bleibe weiter dran, bis ich es auch schriftlich bestätigen kann 😉
Also so wie ich diesen Stress verstehe wollen viele Leute hier Xenon in ihren DE´s (ich auch sobald ich mir DE´s leisten kann und welche da habe) aber gleichzeitig sind die (meist) selben Leute nicht aufgeschlossen gegenüber neuen Dingen würde es nicht deutlich besser sein wenn uns Fordrs6 die KBA nummer für eine Prüfung zur verfügung stellen würde (würde auch persönlich nach einer PN zu nem Dekra Prüfer fahren und es Prüfen lassen oder auch zum Tüv falls nötig) dies würde dann alles Aufklären und derjenige der die PN mit der KBA nummer kriegt sollte zugunsten von Fordrs6 einfach nur reinschreiben was die Nachfrage ergeben hat also Gültig oder nicht und wenn nicht werden wir alle weiter abwarten und hoffen das jemand mal zu viel Geld hat und ein Lichttechnisches Gutachten mit DE´s und dem hella Nachrüstkit (habe selber eins auf der Hella seite gefunden) macht und dieses dann veröffentlicht oder auch verkauft (Es würde nen haufen Geld bei rauskommen da es doch so scheint als ob viele Leute dieses Gutachten wollen fragt fordrs6😁)
Also und jetzt vertragen wir uns und freuen uns auf das nächste Treffen wo wir dann Gruppenkuscheln😁😛, spätestens dann beim Audi Korso wo ich alle leute hier sehen will (werde selber nen riesen weg auf mich nehmen nur um den Rekord zu unterstützen) und da werde ich dann falls möglich die ABE mir mal ansehen und die KBA nummer notieren.
MFG
Viktor
Vielleicht ganz interessant ....
Xenon nachrüsten
"Es sind "Gutachten" im Umlauf, in denen behauptet wird, für diesen oder jenen Fahrzeugtyp gebe es eine Ausnahmeregelung vom §50 STVZO und die dort genannten technischen Anforderungen seien nicht nötig. Die "Gutachten" sind plumpe Fälschungen. Es kursiert auch ein veraltetes Schreiben des KBA an die Firma Hella von 1996, welches inzwischen rechtlich überholt ist."
Nein nicht, weil der Ratgeber zwei Jahre alt ist und schon viel Wasser den Rhein runter gelaufen ist!
Und bekannt ist er auch.
Da mich das Thema auch interessiert, bin ich gestern mal beim nächsten TÜV vorbeigefahren, der TÜV Süd wollte mir weiter keine Auskunft per E-mail geben und hat mich nur abgewimmelt...
Aber hier beim TÜV war diese ABE bekannt, allerdings herrschte Unklarheit drüber, wie die überhaupt eine KBA-Nummer bekommen hat. (sofern sie denn wirklich eine hat)
DIE GELTENENDEN VORSCHRIFTEN SETZT AUCH DIESE ABE NICHT AUSSER KRAFT, der Scheinwerfer, indem ein Xenonbrenner eingesetzt wird, muss MIT DIESEM Xenonbrenner Typgeprüft sein. Und das ist eben nicht der Fall, da Alle DEs einzig und allein ihre Zulassung mit Halogenleuchten haben.
Diese ABE ist keine Ausnahmegenehmigung, und sollte von nem korrekten TÜV-Prüfer nicht akzeptiert werden.
Wer es eingetragen hat, bitteschön, allerdings darf nach dieser (mündlichen) Info vom TÜV wohl davon ausgegangen werden, dass sie bei Unfallfolgen rechtlich keinen Bestand hat.
Und somit is das Ding schon wieder (zumindest für mich) gegessen, weil sich auch mit dieser ABE an der geltenden Rechtslage nichts geändert hat.
greetz
Leider wieder nur eine mündliche Überlieferung!
Ich möchte gerne das Schriftstück habe. Mit KBA Nummer.
Denn es weiß von uns Spekulanten immer noch keiner was drin steht.
Und immer noch ist eine ABE mit KBA Nummer ein amtliches Dokument.
Sonst lassen sich Grundsätzlich ja alle ABE´s anzweifeln.
Ich glaube es erst, wenn ich schwarz auf weiß etwas vor mir liegen habe.
Solange bin ich weder dafür noch dagegen.
Und da suche ich weiter!
Sam ... ich hatte dir da nen deal angeboten... steh ich zu. 😉
Ich denke, diese Diskutierei über das Thema sollte dann ein Ende nehmen.Und vielleicht auch ein für allemal.
Die Aufregung über das Thema dreht sich längst nicht nur um eine dubiose ABE... sondern auch die Art und Weise wie man hier für dumm verkauft werden soll ...
Was ich damit meine kann man jetzt sicherlich auch begründen, nur würde es im großen und ganzen nichts enthalten,was nicht schon gesagt wurde ... vielleicht mit einigen Ergänzungen... von daher spar ich mir das jetzt mal.
Der Gesetzgeber hat hier klare Vorgaben geliefert bez. der Voraussetzungen zur Nachrüstung von Xenon, hier wird steif und fest das Gegenteil davon behauptet ...
Ebaykonten lösen sich nicht grundlos mitten in laufenden Auktionen auf ... auch wenn man sich 100-mal neu anmelden kann...Da hat ebay definitiv mit gutem Grund (Beschwerden glücklicher Kunden/ Artikel gemeldet) die Notbremse gezogen und mir ist da auch relativ egal, was dann als "Klarstellung" im Forum auftaucht.
Genaugenommen bleibt auch der Teil mit den Vervielfältigungen erhalten... alles schon gesagt,alles mehrfach ignoriert.
Und dabei spielt so überhaupt keine Rolle ob man das bei seinem Haustüv halb-legalisieren kann mit dem Schrieb ... (was ich im übrigen auch nie bestritten habe) ... Halb-Legal bedeutet NICHT erlaubt oder legal